Allianz – Falsche Behauptung zu Nettotarifen entlarvt

Allianz – falsche Behauptung entlarvt

In unserem Artikel „Allianz mag keine Nettotarife“ behauptete die Allianz Versicherung, dass angeblich die Finanzbehörden Nettotarife nur ab einem Jahresbeitrag von € 150.000 je Versicherungsnehmer genehmige, weil sonst ein Steuerumgehungstatbestand bestünde.

„…Des Weiteren fordern die Finanzbehörden für die zu betrachtende Kundenverbindung ein Beitragsvolumen von 150.000 EUR, da sonst ein Steuerumgehungstatbestand vorliegen könnte. …“

Diese Mitteilung erhielten wir, nachdem wir für einen Klienten die Umstellung diverser Sachverträge der Allianz von normalen Provisionstarifen auf Nettotarife (also ohne Provisionsteile) wünschten.

Die Verträge wurden auf unseren Antrag hin von der Allianz – ohne eine Betreuungsvergütung an uns – in einen „Korrespondenzmakler-Bestand“ überführt. Soll heißen: Wir erhalten die Vertragspost und dürfen für den Klienten tätig werden; eine Vergütung verweigert die Allianz jedoch.

Wenn die Allianz sich schon weigert eine Betreuungsvergütung ihrer Verträge an die betreuenden Versicherungsmakler zu zahlen – obwohl der Kunde diese Provisionsteile über seinen Beitrag an die Allianz entrichtet – wollten wir dem Kunden diese Provisionsteile ersparen. Obendrein wollen wir auch verhindern, dass andere diese Betreuungsvergütung ohne jegliche Arbeit und Haftung erhält.

Klärung durch das Bundesfinanzministerium

Am 07. August 2014 haben wir den Sachverhalt per Email durch das Bundesfinanzministerium klären lassen und stellten folgende Fragen:

Frage 1

Gab es jemals eine Anweisung der „Finanzbehörden“ bei Netto-Tarifen auf einen Steuerumgehungstatbestand zu prüfen ? Wenn ja, gab es dafür ein Mindestprämienvolumen von € 150.000 je Versicherungsnehmer ?

Frage 2

Gibt es aktuell (noch) eine Anweisung der Finanzbehörden, bei Netto-Tarifen – und auch bei der Änderung bestehender Versicherungsverträge von Courtage-Tarif auf Netto-Tarif – auf bestimmte Voraussetzungen zu prüfen ?

Bereits eine Woche später – am 14.08.14 – erhielten wir aus dem Bundesministerium der Finanzen – Referat für Bürgerangelegenheiten – folgende Antwort:

„Zu Frage 1:

Unabhängig davon, dass bei Außenprüfungen prinzipiell immer auch der Aspekt einer eventuellen Steuerumgehung i. S. des § 42 AO mit zu berücksichtigen ist, gab es keine „Anweisung der Finanzbehörden“ speziell bei Netto-Tarifen das Vorliegen eines Steuerumgehungstatbestandes zu prüfen und zwar ungeachtet der jeweiligen Prämienhöhe.

Zu Frage 2:
Auch Ihre zweite Frage ist mit Nein zu beantworten. …“

Falsche Behauptung um Nettotarife zu vermeiden

Das Finanzministerium hat unseren Kenntnisstand bestätigt. Wie wir im o.g. Artikel der Allianz bereits vorgeworfen haben, stellt der Versicherer die Behauptung meiner Meinung nach lediglich auf, um keine Nettotarife anbieten und in solche Umstellen zu müssen, sofern Kunden dieses Wünschen.

Unfaires Verhalten gegenüber Kunden und Maklern

Dass darüber hinaus Versicherungsmaklern, welche die Verträge ursprünglich nicht für die Allianz vermittelt haben, die Vergütung für die Vertragsbetreuung verweigert wird, steht dabei nur in einem indirektem Zusammenhang. Das Fehlen von Nettotarifen vermeidet nämlich auch die Umstellung in eben solche Nettotarife. Die Allianz verhält sich somit gleich gegenüber zwei Partein unfair. Der Versicherungsmakler wird für eine Betreuungstätigkeit von der Allianz nicht entlohnt. Der Kunde bezahlt ein Leistung (Vertragsbetreuung) an die Allianz über die Versicherungsprämie, welche die Allianz gar nicht erbringt.

Wieder einmal fällt die Allianz Versicherung in ihrem Verhalten zu Kunden und Versicherungsmaklern unangenehm auf. Sie entlarvt ihr unfaires und unkooperatives Verhalten regelmäßig und – wie in diesem Fall – nur zu deutlich.

Glücklicherweise gibt es – ganz besonders im Sachversicherungsbereich für Privatkunden – viele seriöse Versicherungsgesellschaften, die Kunden und Versicherungsmakler fair und kooperativ behandeln. Mit besseren Tarifen und günstigeren Prämien.

Foto: Baron Münchhausen+WikiImages / pixabay.com

 

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