Allianz entlohnt Dienstleistung der Korrespondenzmakler nicht
Die Allianz Versicherung wurde in der Vergangenheit mehrfach dafür kritisiert, dass Sie Maklern für die Vertragsbetreuung meistens keine Vergütung bezahlen, wenn die Verträge nicht von den Maklern abgeschlossen wurden, aber– per Maklervollmacht – auf Kundenwunsch von einem Versicherungsmakler verwaltet und betreut werden sollen. Der Versicherungsmakler wird in einem solchen Fall bei der Allianz als „Korrespondenzmakler“ geführt. Er „darf“ also den Schriftverkehr mit der Allianz führen. Gleichwohl erwartet die Allianz aber eine ordentliche Betreuung ihrer Verträge und rühmt sich mit der Umsetzung eines angeblich fairen Verhaltenskodex. Über dieses unfaire und maklerfeindliche Verhalten haben wir bereits berichtet.
Ein konkreter Fall
Ein Kunde entrichtet für mehrere Sachverträge Versicherungsprämien an die Allianz. Bei normalen „Bruttotarifen“ ist in der Prämie für Sachversicherungen eine sogenannte Folgeprovision enthalten, welche als Vergütung für den Vermittler kalkuliert wurde. Damit wird der Aufwand für die Vertragsverwaltung und Aufrechterhaltung des Vertrages entlohnt. Auf Kundenwunsch übernehmen wir diese Fremdverträge in unsere Vertragsbetreuung. Die Zahlung der Folgeprovisionen lehnt die Allianz an uns aber ab. Wenn wir die Folgeprovisionen nicht erhalten, stellt sich die Frage, wer denn die Provisionen erhält, ohne dafür eine Leistung zu erbringen. Das kann die Allianz selbst sein oder aber der ursprüngliche Vermittler; in der Regel ein Allianz-Vertreter.
Die Allianz erwartet auch von einem „Korrespondenzmakler“ eine professionelle Vertrags- und Kundenbetreuung. Eine Vergütung zahlt Sie dafür an Korrespondenzmakler aber nicht. Ein Kunde hat Anspruch auf eine Betreuungsleistung, für die er – über seine Versicherungsprämie – an die Allianz regelmäßig bezahlt. Er erhält die Betreuungsleistung aber nicht von der Allianz, sondern von mir als seinem Versicherungsmakler. Die Allianz erhält Geld für eine Leistung, welche sie jedoch nicht erbringt.
Nettotarife – Allianz lehnt ab
Eine Lösung für eine solche Konstellation sind in der Regel sogenannte Nettotarife. Es gibt eine Reihe von Gesellschaften, die Sachversicherungen anbieten, die ohne Abschluss- und Verwaltungskosten kalkuliert sind. Die Versicherungsprämie ist also – verglichen mit gleichartigen Provisionstarifen – günstiger. Für die Betreuungsleistung der Nettotarife wird gewöhnlich mit dem Versicherungsmakler ein Betreuungsentgeld vereinbart, um die Dienstleistung des Versicherungsmaklers zu vergüten.
Im vorliegenden Fall baten wir die Allianz die Verträge auf Nettotarife umzustellen oder – falls Umstellung nicht möglich – um Angebote für neue Netto-Tarife. So würde der Kunde günstigere Prämien erhalten und die Allianz würde die Betreuungsprovisionen nicht mehr ungerechtfertigt einbehalten, ohne Betreuungsleistungen zu erbringen.
Allianz-Antwort – Makler Vertragsbearbeitung – vom 14.05.14:
„Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen genannte Vertrag … … nicht auf Ihrer Korrespondenzvermittlernummer läuft, sondern auf einen ganz anderen Betreuer geschlüsselt ist, und daher keine Nettoisierung vorgenommen werden kann.“
Zu meiner Verwunderung ist festzustellen, dass die anderen von mir genannten Verträge hier keine Erwähnung finden. Obwohl wir bereits in der Vergangenheit eine Maklervollmacht vorgelegt hatten, wurden die Verträge noch immer auf „einen ganz anderen Betreuer geschlüsselt“. Weiterhin interessiert mich eine Korrespondenzvermittlernummer hier nicht. Was diese Nummer mit dem Ersuchen nach Nettotarifierung zu tun hat, ist ebenfalls fraglich.
Unsere Email-Antwort am 15.05.14:
„… wir weisen darauf hin, dass Ihnen unser Maklervollmacht des VN vorliegt. Damit handeln wir im Auftrag und mit Vollmacht unseres Klienten. Es wird eine Vertragsänderung (zum Nettotarif) gewünscht, welche Sie ablehnen. Bitte teilen Sie uns mit, was diese Vertragsänderung mit einem „ganz anderen Betreuer“ zu tun haben soll, dass Sie dem Kundenwunsch nicht nachkommen wollen. …“
Nach mehrfacher Erinnerung erhalten wir die nächste Antwort erst 4 Wochen später.
Allianz-Antwort – Makler Vertragsbearbeitung – vom 17.06.14:
„… Ihrem Wunsch nach Nettoisierung der aufgeführten Verträge können wir nicht nachkommen, da Verträge von Privatpersonen generell nicht nettoisiert werden dürfen. Außerdem wären bei einer Nettoisierung folgende den Vorgaben der Finanzbehörden zu erfüllen: die Finanzbehörden erkennen eine Nettoisierung und die damit verbundene Reduzierung des Versicherungssteuerbetrags nur dann an, wenn ein Honorarvertrag zwischen VN und Vermittler vorgelegt wird, in dem die Zahlung der Vermittlervergütung geregelt ist. Des Weiteren fordern die Finanzbehörden für die zu betrachtende Kundenverbindung ein Beitragsvolumen von 150.000 EUR, da sonst ein Steuerumgehungstatbestand vorliegen könnte.
Es sind zusammenfassend gesagt die Voraussetzungen für die Nettoisierung also nicht erfüllt – die Sachverträge laufen daher zum bestehenden Tarif weiter. Im Übrigen haben wir zwischenzeitlich die Sachverträge auf Ihre Korrespondenzverwaltungsnummer übertragen, so dass Sie Ihre Kunden optimal betreuen können.“
Auf einmal gibt es ganz andere Gründe für die Ablehnung der Nettotarife. Der Hinweis, dass die Finanzbehörden Nettotarife nur unter bestimmten Vorgaben anerkennen würden, bezieht übrigens auf Industriekunden. Ein Privatkunde mit einem Beitragsaufkommen von mehr als € 150.000 sollte schwer zu finden sein. Eine Mindestbeitragssumme je Kunde gibt es für die bloße Anerkennung von Nettotarifen nicht. Anderenfalls würde es im Privatkundenbereich gar keine Nettotarife geben.
Im Verhältnis zwischen Versicherungsmakler und Klienten besteht Vertragsfreiheit über Vergütungsvereinbarungen. Einen Nachweis über eine solche Vereinbarung kann in dem hier zugrunde liegenden Zusammenhang weder das Finanzamt noch eine Versicherung fordern. Eine Betreuungsvereinbarung gegen gesonderte Entlohnung durch den Klienten an den Versicherungsmakler bei Nettotarifen, liefert nur das notwendige Indiz, dass es bei Nettotarifen nicht im Wesentlichen um die Reduzierung der Versicherungssteuer geht.
Der letzte Satz der Allianz-Antwort ist noch einmal ein Beweis dafür, mit welcher Arroganz die Allianz gegenüber unabhängigen Versicherungsmaklern auftritt. Das wir einen Vertrag optimal betreuen, ist eine Selbstverständlichkeit, wenn es eine solche Vereinbarung mit Klienten gibt. Dafür benötigen wir sicher keine „Korrespondenzverwaltungsnummer“. Woher wir eine Entlohnung unserer Dienstleistung erhalten, ist der Allianz völlig gleichgültig. Sie kassiert die Versicherungsprämie, ohne die entsprechende Gegenleistung für den kalkulierten Prämienanteil der Vertragsbetreuung.
Es folgten weitere Emails, in denen wir darum baten, die o.g. Behauptungen mit Rechtsquellen zu belegen. Auch diese Antworten der Allianz waren eine Verquickung von Phrasen ohne Zusammenhang mit dem Vorgang und von Behauptungen ohne Quellennachweise.
Die letzte Email der Allianz zeigt deutlich die Einstellung der Allianz zu Nettotarifen im Allgemeinen.
Allianz-Antwort – Referat Vertriebs- und Grundsatzfragen – vom 01.07.14:
„… Solange die rechtliche und steuerrechtliche Behandlung gesetzlich noch nicht klar und eindeutig geregelt ist, steht es uns als Versicherer frei auf Nettoisierungsanfragen zu reagieren.
Wir haben uns daher entschieden der Auffassung und dem Rat der Finanzbehörden Folge zu leisten und werden in eine Nettoisierung einwilligen, sofern eine Kundenverbindung einen Bruttojahresvolumen von 150.000 € aufweist. Damit räumen wir sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für uns dem Aspekt der „Verhinderung eines Vorwurfes der Steuerumgehung“ eine hohe Priorität ein. …“
Plötzlich räumt die Allianz ein, dass es keine klaren rechtlichen Vorschriften für Netto-Tarife gibt. Vielmehr deutet sie an, dass es ihr als Versicherer frei steht, ob sie Netto-Tarife anbieten will. Die wiederkehrende Erwähnung einer „Steuerproblematik“, ist mehr als peinlich.
Warum verhindert die Allianz Nettotarife?
Es sollte in diesem Zusammenhang beachtet werden, dass die Allianz eine überaus starke Vertreterschaft auszuweisen hat. Die Ausschließlichkeitsvertreter der Allianz sollen mit Netto-Tarifen – die in der Regel nur unabhängige Versicherungsmakler anbieten – selbstverständlich nicht verärgert werden. Immerhin könnten deren Allianzkunden fordern, dass ihre Provisionstarife in Netto-Tarife umgestellt werden. Die Vertreter würden für die Vertragsbetreuung dann leer ausgehen. Dann lieber die Versicherungsmakler verärgern. Die sind in der Anzahl deutlich weniger und für die Allianz entbehrlicher.