Allianz Verhaltenskodex – Fairness sieht anders aus

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Allianz Verhaltenskodex

Fairness und Redlichkeit nur leere Worte ?

Wie viele andere Versicherungsgesellschaften betreibt auch die Allianz Versicherung ein hohes Maß an Image-Werbung. Der angeschlagene Ruf der Versicherungsbranche verstärkt die Notwendigkeit, ein besseres „Bild“ bei den Verbrauchern zu erzeugen.

Ob und wie sich die teuren Werbe-Kampagnen der Versicherer auszahlen, ist unbekannt. Bekannt aber ist, dass Kunden meisst nur als Beitragszahler und eben nicht als „Kunden“ behandelt werden. Beispiele von Versicherungsfällen, in denen Versicherer wie die Allianz versuchen, sich von der Leistungspflicht zu drücken, gibt es viele. Spektakuläre Falle geraten leider zu selten in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Immerhin werden unglaubliche Fälle immer wieder einmal in TV-Reportagen ausgestrahlt.

Auch bei den Versicherungsvermittlern versuchen Versicherungsgesellschaften sich selbst mit einem „sauberen und fairen“ Image darzustellen. Dem jüngst veröffentlichten „Verhaltenskodex“ für den Versicherungsvertrieb des Branchenverbandes der Versicherer „GDV“, hat sich auch die Allianz verschrieben. Mit welchen perfiden Hintertürchen die Allianz dabei versucht, mit diesem Verhaltenskodex die Kontrolle und Einflussnahme auf unabhängige Versicherungsmakler zu verstärken, zeigt ein Artikel des Kollegen Matthias Helberg deutlich. Die Empörung der Maklerschaft in Deutschland bleibt leider zu verhalten, obwohl dieser Verhaltenskodex offensichtlich ein erneuter Versuch der Versicherungsunternehmen ist, alle Lasten und Risiken den Vermittlern (speziell: Versicherungsmakler) aufzuerlegen. Ganz klar wird formuliert, dass die Versicherer die unabhängigen Versicherungsmakler kontrollieren möchten und damit Einfluss auf den täglichen Geschäftsablauf selbständiger Unternehmer verlangen.

Auch mir selbst ist als Versicherungsmakler die Allianz seit Jahren „ein Dorn im Auge“. Ein Grund, warum FRF Finanzmakler keine direkte Vereinbarung für die Vermittlung von Allianz-Produkten wünscht. Von einer fairen Partnerschaft ist die Allianz nämlich meilenweit entfernt.

Worum geht es aber in diesem Beitrag ?

Bestandsübertragungen sind üblich – Entlohnung für die Betreuung auch

Zu den Aufgaben eines Versicherungsmaklers gehört es – unter anderem – auch fremde, nicht von ihm vermittelte Versicherungsverträge auf Kundenwunsch zu verwalten und zu betreuen. Hierbei fallen typische Tätigkeiten des Versicherungsmaklers an:

  • der Vertrag ist regelmäßig zu überwachen.
  • Tarifvergleiche sind regelmäßig durchzuführen, um immer den bestmöglichen und kostengünstigen Vertrag für das jeweilige Risiko zu gewährleisten.
  • der Versicherer ist zu informieren, wenn z.B. das Beitragskonto verändert werden muss oder die Anschrift des Kunden sich ändert.
  • Gelegentlich muss der Kunde wegen Änderungen in seinem persönlichen Umfeld beraten werden.
  • Fragen des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen beantwortet und protokolliert werden.
  • bei Schadensfällen soll der Kunde vom Versicherungsmakler aktiv unterstützt werden.
  • Vertragsunterlagen und laufende Korrespondenz des Vertrages müssen gesichtet, kontrolliert und abgelegt werden.
  • der Kunde ist über wichtige Änderungen zu informieren.

Die Vergütung dieser Dienstleistungen erfolgt in der Regel über eine Betreuungscourtage, die der Versicherer an den jeweiligen Bestandsinhaber zahlt. Diese Betreuungscourtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie, die der Kunde für seinen Vertrag bezahlt. Die meisten der Versicherer, vergüten eine Bestandscourtage, auch wenn kein Neugeschäft an den Versicherer vermittelt wird.

Sie entlohnen den Versicherungsmakler für seine Arbeit und behalten die in der Prämien enthaltene Betreuungscourtage nicht selbst.

Allianz vergütet keine Bestandsbetreuung bei fremdvermittelten Verträgen

Die Allianz bezahlt für Verträge, welche wir im Kundenauftrag in unsere Verwaltung und Betreuung übernehmen keine Betreuungscourtagen. Alle uns persönlich bekannten Versicherungsmaklern berichten das gleiche.  Wir möchten nicht ausschließen, dass es Versicherungsmakler gibt, die vereinzelt eine Betreuungscourtage erhalten. Möglich wäre dies, wenn der Makler ausreichend Neugeschäft für die Allianz vermittelt. Wenn das allerdings eine Bedingung für die Bestandscourtagen nicht selbst vermittelter Verträge wäre, würde dieser Makler seine Unabhängigkeit gefährden.

Allianz erwartet Vertragsbetreuung – aber ohne Vergütung

Die Allianz billigt immerhin den Versicherungsmaklern den Status eines „Korrespondenzmaklers“ zu und richtet dafür sogar seit neuestem eine „Vertragsverwaltungsnummer“ für den Korrespondenzmakler ein.

Dabei spricht Sie von „ordnungsgemäßer“ Betreuung und weißt die Makler an, die übersendeten Vertragsunterlagen sorgfältig zu prüfen. Sie verursacht also aktiv einen Verwaltungsaufwand beim Makler. Immer wird dabei jedoch darauf verwiesen, dass damit keinerlei Anspruch auf Betreuungscourtage ausgelöst wird. Die Allianz erwartet und fordert aktive Dienstleistungen für Ihre Kunden durch den betreuenden Versicherungsmakler. Bezahlt wird diese Dienstleistung vom Kunden über seine Versicherungsprämie. Aber der tätige Versicherungsmakler erhält seine Vergütung dafür von der Allianz nicht.

„Liebe Allianz, wann endlich fangen Sie an, Versicherungsmakler ernst zu nehmen und nicht wie Handlanger ohne Vergütung zu behandeln. Warum streichen Sie die in der Prämien enthaltene Betreuungscourtage ein und vergüten damit den ursprünglichen Vermittler (meist aus Ihrer Vertreterorganisation) obwohl dieser keinerlei Betreuungsaufwand mit diesen Verträgen mehr hat ?

Wann endlich fangen Sie an, ihre plakative Werbung und Ihren Allianz Verhaltenskodexe auch auf die faire Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern und Kunden zu beziehen – und dieses auch zu leben ?“


Eine Meinung zu “Allianz Verhaltenskodex – Fairness sieht anders aus

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