Wohin mit Auszahlungen aus Lebensversicherungen?
Deutsche Lebensversicherer haben im Jahr 2013 rund 80 Milliarden Euro an ihre Kunden ausgezahlt. Die durchschnittliche Auszahlungssumme kann aktuell mit etwa € 50.000 angenommen werden; genau Zahlen dafür sind nicht verfügbar. Immerhin wird die Höhe der Auszahlung auch von der erzielten Rendite bestimmt. Es ist inzwischen bekannt, dass die Renditen klassischer Policen seit Jahren deutlich rückläufig sind.
Ausgezahltes Kapital – Konsum oder Wiederanlage?
Meist kommt die Auszahlung aus Lebens- und Rentenversicherungen weit vor dem Beginn des beruflichen Ruhestands. Der überwiegende Teil des Kapitals soll wieder für das Rentenalter angelegt werden. Doch wohin und wie ? Immerhin ein kleines Luxusproblem, wenn es um die Anlage von nicht gerade kleinen Summen geht. Doch Tagegeld und Sparkonten scheiden meist aus. Zumindest dann, wenn dem Anleger bekannt ist, dass damit nicht einmal der Kaufkraftverlust (Inflation) ausgeglichen werden kann.
Das Kapital wird teilweise verwendet, um sich einen langgehegten Wunsch zu erfüllen oder Darlehen zu tilgen. Nicht selten bleibt ein großer Teil für den Ruhestand in einigen Jahren übrig. In Frage kommt hierfür die Altersvorsorge mit Einmalbeitrag. In diesem Fall soll das Kapital den Wohlstand im Alter erhöhen oder die Rente aufbessern. Die Anlage soll bis dahin also wachsen und sich vermehren.
Klassische Rentenverträge scheiden aus
Die Renditen klassischer Deckungsstockprodukte bringen gerade im kurzfristigen Bereich kaum noch positive Netto-Beitragsrenditen nach Inflation. Altersvorsorge mit Einmalbeitrag in einen klassischen Rentenvertrag ist hier also nicht die optimale Lösung. Zusätzlich soll das Kapital auch so angelegt werden, dass darauf jederzeit zugegriffen werden kann; man weiß ja nie, was passiert. Klassische Vorsorgeverträge mit bindenden oder langen Laufzeiten fallen ebenso aus, weil bei vorzeitigem Zugriff auf das Kapital häufig hohe Abschläge oder Kosten zu tragen sind.
„Eierlegende Wollmilchsau“ gesucht
Gesucht wird demnach eine Altersvorsorge mit Einmalbeitrag, welche eine Reihe von Erfordernissen und Wünschen erfüllen sollte:
- freie Wahl, ob Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente
- Option auf Kapitalgarantie zu Rentenbeginn
- Zuzahlungen weiterer Einmalbeträge jederzeit möglich
- Vorzeitiger Zugriff auf Teile des Vertragskapitals oder komplette Summe
- Mindestlaufzeit maximal 5 Jahre; Vorzeitiger Zugriff mit geringsten Kosten
- Flexibler Abruf von Kapital oder Rente bis zum 85. Lebensjahr
- Chancen auf positive Renditen oberhalb der Inflationsrate nach Kosten
- Wahl der Investmentanlage nach persönlicher Risikoneigung und Renditeerwartung
Altersvorsorge mit Einmalbeitrag – Modern und flexibel
In der Tat gibt es solche Produkte, in welche flexibel Rentenvorsorge mit Einmalbeitrag betrieben werden kann. Dabei werde sämtliche Punkte, die – wie oben beschrieben – ein moderner Vorsorgevertrag aufweisen sollte, erfüllt. Die Besteuerung der Erträge ist von der Vertragslaufzeit oder der Wahl zwischen Kapital und Rente abhängig und kann auch so individuell und nach Bedarf gesteuert werden.
Ein reales, aktuelles Beispiel:
Kunde: Jahrgang 1950; Rentenbeginn 2016; gutes Einkommen; bereits gute Altersvorsorge vorhanden; erfahren mit Wertpapieranlagen; weitere Vermögensanlagen vorhanden; Todesfallabsicherung gewünscht; Kapitalgarantie nicht gewünscht.
Vertrag: Aufgeschobene Rentenvorsorge mit Einmalbeitrag – Schicht 3 – Vertragsbeginn 01.06.2010 – Einmalbeitrag: € 42.000 (inkl. 5% Abschlußkosten)
Gewähltes Depot: „dynamisch“ (60% Aktien / 40 % Renten) – Anlage mit automatischem Portfoliomanagement (APM) *)
*) APM: Im automatischen Portfoliomanagement wird jährlich die ursprüngliche Gewichtung der Anlageklassen (hier 60% Aktien/40% Renten) wieder hergestellt.
Vertragsentwicklung (nach Kosten, vor Steuer)
- zum 31.12.12 – € 46.446 = Rendite 5,94% p.a.
- zum 31.12.13 – € 52.527 = Rendite 7,88% p.a.
- zum 31.12.14 – € 58.897 = Rendite 8,79% p.a.
Flexibilität – Kapital – Rente – Steuer
Da der Kunde zu Rentenbeginn (mit 66 Jahren und 4 Monaten) bereits über ausreichende Ruhestandsbezüge verfügt, kann er über die Verwendung des Vertrages flexibel Entscheiden.
Eine Entscheidungsgrundlage könnte sein, wie hoch die Steuerlast der Auszahlungsvarianten zu diesem Vertrag sind. Je nachdem, wann (mit Rentenbeginn oder später) und wie (Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente) er über den Vertragswert verfügen möchte, bemisst sich Grundlage und Höhe der Besteuerung. Durch das flexible Wahl des Auszahlungszeitpunktes (spätestens zum 85. Lebensjahr) kann der Kunde sich für die steuerlich günstigste Variante entscheiden (z.B. lebenslange Rente ab dem 71. Lebensjahr mit geringer Ertragsanteilsbesteuerung). Oder aber er nimmt eine höhere Steuerlast in Kauf und entscheidet sich für eine Kapitalauszahlung schon mit Rentenbeginn. Auch größere Teilauszahlungen sind ab Rentenbeginn möglich.
Fazit
Kapitalbeträge aus abgelaufenen Lebensversicherungen, Erbschaften oder Ersparnissen können mit höchster Flexibilität und nach individuellen Wünschen für die spätere Verwendung im Ruhestand investiert werden. Durch eine Rentenvorsorge mit Einmalbeitrag mit der Anlage des Kapitals in Aktienfonds und Rentenfonds – und Mischungen daraus – können Renditen erzielt werden, die das Kapital vor Kaufkraftverlusten schützt und rentable vermehrt. Das akzeptiere Anlagerisiko kann durch die Wahl der Investmentfonds oder aus strukturierten Depots (Dynamisch/Ausgewogen/Sicherheit) selbst bestimmt und innerhalb der Laufzeit jederzeit verändert werden. Die kurze Aufschubdauer von 5 Jahren ist kurz und planbar. Im Notfall kann bereits nach 1 Jahr über Teile der Einlage verfügt werden, was jedoch Abschläge mit sich bringt. Bei geplanten Aufschubzeiten von 12 Jahren und mehr, kann der flexible Kapitalplan zusätzlich die steuerliche Vorteile bezüglich der Erträge ausspielen.