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Basis Rente

mit staatlicher Förderung zu mehr Alterseinkommen

Mit dem „Alterseinkünftegesetz“ (AEG) zum 01.01.2005 wurde u.a. die Basis Rente eingeführt. Mit dem „Jahressteuergesetz 2007“ wurde die Basis Rente – sogar rückwirkend ab 01.01.06 – verbessert.

Bei der Basis Rente handelt es sich um einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge, der staatlich gefördert wird. Wer einen solchen Rentenvertrag abschließt, erhält  staatliche Subventionen in Form absetzbarer Sonderausgaben, die i.d.R. – durch ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen – zu Steuerrückzahlungen führen. So beteiligt sich der Staat an der privaten Altersvorsorge in einer Basis Rente.

Basis Rente

Staatliche Förderung zur privaten Altersvorsorge

Mit der Basis Rente soll eine Möglichkeit geboten werden, mit staatlichen Subvention und eigenen Beitragsleistungen Geld für das Alter anzusparen. Versorgungslücken, die durch Rentenkürzungen entstanden sind, sollen so geschlossen werden. Neben den Angestellten soll auch den Selbständigen ein lukrative Möglichkeit geboten werden eine eigene Altersvorsorge mit staatlicher Förderung zu betreiben, da letztere meist keine Förderungen über die Riester Rente nutzen können.

Das sollten Sie wissen:

Es gibt zwei unterschiedliche Varianten von Rentenversicherungen:

  • konventionelle Rentenversicherungen
  • fondsgebundene Rentenversicherung

a) eine Basis-Rente muss:

  • eine lebenslange Rente zusagen
  • ihre Leistungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen (seit 2012: 62. Lebensjahr)

b) eine Basis-Rente kann man nicht:

  • vererbt oder übertragen
  • kapitalisieren oder veräußern
  • beleihen
  • Angestellte: Beiträge in den Vertrag mindern die Steuerlast
  • Selbständige und Freiberufler: wie bei den Angestellten
  • Personen kurz vor Rentenbeginn: in den Jahren bis zum Rentenbeginn mindern die Beiträge das steuerpflichtige Einkommen in höherem Maße, als bei Rentenbeginn der Steuersatz der Rente beträgt. (siehe Tabelle unten)

Alle Personen ohne eine Steuerschuld sollten die Privat Rente (3. Schicht) vorziehen, da keine Beiträge steuerlich abzugsfähig sind, solange keine Steuern bezahlt werden.

Bis zu den Höchstgrenzen (siehe unten) werden die Beiträge als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt und mindern so das zu versteuernde Einkommen. Die dadurch direkt auf die Beiträge entfallende Steuererstattung lässt sich also genau berechnen. Die Höchstbeträge zum Sonderausgabenabzug sind zu beachten. Beiträge in berufständische Versorgungswerke (z.B.: Ärzte, Anwälte, Architekten) und in die gesetzliche Rentenversicherung werden angerechnet:

  • bis 31.12.2014 – ledige: max. € 20.000 / verheiratete: max. € 40.000
  • seit 01.01.2015 – ledige: max. € 22.172 / verheiratete: max.€ 44.344
  • seit 01.01.2019 – ledige: max. € 24.305 / verheiratete: max. € 48.610

Mit der Änderung der Basis-Rente ab 2015 wurde der maximale Höchstbetrag zur steuerlichen Absetzung an die Entwicklung des Höchstbeitrags zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Damit steigt er seit dem jährlich an.

Bis zu den genannten Höchstbeträgen werden die Beiträge ab 2006 mit 62% berücksichtigt. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2%, bis er im Jahr 2025 bei 100% der Beiträge beträgt. (siehe nächster Punkt)

Als Rente der Schicht 1 – wie die gesetzliche Rente – werden Basis-Renten bei Rentenbeginn besteuert. Mit dem Jahr der Einführung 2006 beträgt der steuerpflichtige Anteil dieser Renten 52%. Der Anteil steigt bis zum Jahr 2020 um jährlich 2% und bis 2040 dann um jährlich 1%. Der dabei bei Rentenbeginn festgestellte Anteil bleibt jedoch für die Dauer des Rentenbezugs unverändert.

Basis Rente

Grundsätzlich gilt, dass angespartes Kapital beim Tod des Vertragsinhabers nicht vererbt werden darf. Es kann jedoch bei vielen Gesellschaften ein Beitragsrückgewähr und/oder eine Hinterbliebenenrente eingeschlossen werden. Dann wird das vorhandene Kapital in eine lebenslange Rente für den Ehepartner umgewandelt. Andere Personen als der Ehepartner sind nicht begünstigt.

a) Vorteile der Basis Rente

  • lebenslange Rentenzahlung ist garantiert
  • Sonderausgabenabzugsfähigkeit: Die Beiträge können schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, bis zu bestimmten Höchstgrenzen im Jahr
  • Bis 2040 ist der Sonderausgabenabzug höher als der Steueranteil bei Rentenbezug.
  • jederzeit sind Zuzahlungen möglich; z.B. um die Höchstbeträge am Jahresende auszuschöpfen.

b) Nachteile der Basis Rente

  • Renten werden in voller Höhe besteuert (ab 2040).
  • nicht beleihbar und nicht veräußerbar.
  • keine Kapitalauszahlungen möglich.
  • monatliche Zahlung
  • vierteljährliche Zahlung
  • halbjährliche Zahlung
  • jährliche Zahlung
  • einmalige Zahlung
  • kombinierte Zahlung (z.B.: monatlich + Sonderzahlungen am Jahresende)

So hat gerade der Selbständige einen Altersvorsorgevertrag in den flexibel (je nach Gewinnsituation) eingezahlt werden kann.

Regelmäßige Beitragszahlungen können jederzeit unterbrochen und später wieder aufgenommen werden. Einen steuerlichen Nachteil hat eine Beitragsunterbrechung (und die Wiederaufnahme) nicht.

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