Förderung der Basisrente ab 2015 erhöht
Die seit 2005 eigeführte Basisrente – nach dem ehemaligen Wirtschaftsweisen Prof. Dr. Bert Rürup auch als Rürup-Rente bekannt – wird zum 01.01.15 verbessert. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 952/2013 aus Brüssel, wurde die erforderliche Änderung des deutschen Steuerrechts am 19.12.14 vom Bundesrat beschlossen.
Basis-Renten werden zukünftig durch steuerliche Subventionen noch besser gefördert. Die steuerliche Förderung in 2015 begünstigt Beiträge bis € 22.172, die für die Altersvorsorge der 1. Schicht (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke und Basisrente) aufgewendet werden. Für Verheiratet gilt der doppelte Betrag. Die tatsächlich aufgewendeten Beiträge werden in 2015 zu 80% angerechnet. Die Anrechnung erhöht sich jährlich, bis im Jahr 2025 die komplette Beitragssumme zu 100% angerechnet wird.
Wie funktioniert die Basisrente?
Wie die Basisrente genau funktioniert und für wen sich die staatlich geförderte Altersvorsorge besonders gut eignet, lesen Sie unter
Die Basis-Rente ist gesetzlich reglementiert. Nur zertifizierte Verträge werden steuerlich gefördert. Seit 2012 wurde das Rentenbeginnalter verlängert, zu dem die Basisrente frühestens ausgezahlt werden darf. Die lebenslange Rentenzahlung darf seit dem nicht vor dem 62. Lebensjahr erfolgen. Eine Basis-Rente kann nicht beliehen oder verpfändet werden. Eine Kapitalauszahlung – anstelle einer Rente – ist nicht möglich. Wer die Vorgaben nicht einhält, verliert rückwirkend die staatliche Förderung.
Beiträge sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig und reduzieren so das zu versteuernde Einkommen. Die Förderung ist dabei umso größer, je höher der anrechenbare Beitrag ist und je höher der jeweilige Spitzensteuersatz ausfällt. Hohe Einkommen werden demnach höhere Steuerrückerstattungen erhalten, als niedrige Einkommen.
Neben der Erhöhung der abzugsfähigen Beträge auf € 22.172 (2015) wird es zukünftig auch möglich sein, bei Rentenbezug jeweils eine Jahresrente in Summe zu erhalten.
Geschütztes Vorsorgekapital in der Basisrente
Noch immer hält sich das Gerücht, dass Basis-Renten vor Insolvenz geschützt sind. Weder Gläubiger noch Sozialamt sollen Zugriff auf den Rentenvertrag haben. Das gilt aktuell jedoch nur für das Vertragskapital während der Sparphase. Sobald die Rente aus dem Vertrag fließt, können berechtigte Gläubiger – und auch staatliche Stellen – ihre Ansprüche oberhalb der geschützten Freibeträge geltend machen.
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