Beamtenpensionen im Vergleich zu gesetzlichen Renten

Beamtenpension

Beamtenpensionen im Vergleich zu gesetzlichen Renten

Inhaltsverzeichnis:

  1. Gesetzliche Renten sind nur eine Mindestversorgung
  2. Beamte erhalten Beamtenpensionen
  3. Wie errechnen sich Beamtenpensionen?
  4. Die Höhe der Beamtenpensionen
  5. Wie werden Beamtenpensionen finanziert?
  6. Unterschiede Beamtenpensionen zu gesetzlichen Renten
  7. Die Alterssicherungssysteme in Deutschland sind marode und ungerecht
  8. Fazit – Politische Veränderungen am Alterssicherungssystem sind notwendig

Gesetzlichen Renten sind nur eine Mindestversorgung

Die gesetzliche Rente in Deutschland ist schon lange umstritten. Von Altersarmut ist die Rede. Von einer echten, auskömmlichen Altersversorgung kann keine Rede sein. Von einer fairen Entlohnung für ein meist jahrzehntelanges Arbeitsleben schon gar nicht. Dass die gesetzliche Rente dem politischen Ziel nach nur eine Mindestversorgung darstellen soll, weiß kaum jemand. Das wird politisch auch gern so wenig wie möglich erwähnt.

Die Mehrheit aller Rentner in Deutschland hat kaum genug gesetzliche Rente, um ohne andere Einnahmequellen (betriebliche und/oder private Rentenverträge, Kapitalanlagen, Immobilien, Eigenheim etc.) in Würde über die Runden zu kommen. Lebensarbeitszeiten von 40 bis 45 Jahre sind keine Seltenheit und trotz allem reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um das Gefühl zu haben, der Arbeitseinsatz über Jahrzehnte, hat sich für einen auskömmlichen Lebensabend gelohnt.

Selbst wenn das Berufseinkommen für den gewünschten Lebensstandard ausgereicht hat, kommt bei Angestellten (aber häufig auch bei Selbständigen) mit Beginn der Altersrente der Schock. Die meisten dieser Menschen müssen von einem Tag auf den nächsten, wenn die gesetzliche Rente das erste Mal auf das Konto überwiesen wird, mit deutlich weniger als der Hälfte des Geldes auskommen, was noch einen Monat zuvor als Nettogehalt auf ihr Konto überweisen wurde.

Über die gesetzliche Rente und wieviel tatsächlich bei Rentnern ankommt, habe ich in der Vergangenheit auf Finanzblog mehrere Artikel geschrieben. Aufklärung über die gesetzlichen Rentensysteme empfinde ich als absolut notwendig, da die meisten Menschen leider gar keine Ahnung über die Höhe der Altersrente haben.

Die Versorgung der Altersrenten für Beamte

Beamte in Deutschland erhalten ihr Alterseinkommen aus einem ganz anderen Altersversorgungssystem.

Wie sieht die gesetzliche Versorgung im Rentenalter bei Beamten eigentlich aus? Und wie groß sind die Unterschiede zur gesetzlichen Rente? Das schauen wir uns heute in diesem Artikel einmal genauer an.

Wichtige Anmerkung:

Mir ist wichtig, dass dieser Artikel keine Neiddebatte befeuern soll. Ich selbst finde die Berechnungsmethodik und das Resultat – nämlich ein auskömmliches Alterseinkommen, dass den gewohnten Lebensstandard sichert – richtig und fair.

Dieser Artikel soll darüber informieren – und ja, auch anklagen – dass die beiden unterschiedlichen Alterssicherungssysteme eine unfaire und widersinnige Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten darstellt.

Beamte erhalten statt einer Rente eine Beamtenpension

Gehen Beamten in den Ruhestand oder werden sie im Zusammenhang mit ihrem Job Dienstunfähig (Unfall, Krankheit) erhalten Sie vom Staat (Staatsbeamte) oder dem Bundesland (Landesbeamte) in dem sie zuletzt als Beamter tätig waren, eine Beamtenpension. Die korrekte Bezeichnung dieser Pensionäre lautet eigentlich Versorgungsempfänger. Ich möchte in diesem Beitrag bei dem alten Begriff Beamtenpension oder Pension bleiben.

Neben Ansprüchen auf eine Altersversorgung haben Beamte auch Ansprüche bei einer Dienstunfähigkeit sowie Versorgungsansprüche für Ihre Ehegatten und Kinder, wenn Beamte versterben. Die Hinterbliebenenversorgung bei Beamten ist der Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung den Prozentsätzen nach ähnlich.

Geregelt wird die Beamtenversorgung im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG).

Hinweis:

Um die Kernfragen verständlich in diesem Artikel zu erläutern und die Methodik der Beamtenpensionen im Ergebnis zu beschreiben, gehe ich auf Details des komplizierten BeamtVG nicht ein. Das würde den Rahmen sprengen und eher zur Verwirrung statt zur Aufklärung beitragen.

Wie errechnen sich Beamtenpensionen?

Ansprüche auf eine Beamtenpension erhalten Beamte nach einer Dienstzeit von 5 Jahren. Mit jedem weiteren Dienstjahr steigen die Pensionsansprüche. Für jedes Dienstjahr erhalten Beamte mit Vollzeitjob rund 1,79% der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Beamtengehalt). Teilzeitbeamte erhalten einen Versorgungssatz, der sich aus dem Verhältnis ihrer Teilzeit zur Vollzeit ergibt. Der Höchstversorgungssatz liegt auf jeden Fall bei 71,75% der letzten Dienstbezüge, der demnach bereits nach 40 Dienstjahren erreicht ist.

Eine Besonderheit im Versorgungsgesetz für Beamte ist die so genannte Mindestversorgung. Ein Anspruch auf diese Mindestversorgung – die 2021 ca. € 1.866 betrug – wird bereits nach 5 Dienstjahren erreicht. Die Hürde einer mindestens 5-jährigen Dienstzeit muss bei einer dienstlich verursachten Dienstunfähigkeit, jedoch nicht einmal genommen werden.

Die Höhe der Beamtenpensionen im Ruhestand

Anfang 2022 gab es in Deutschland ca. 1,4 Millionen Alterspensionäre. Die durchschnittliche Alterspension über alle Dienstarten hinweg (einfacher, mittlerer, höherer Dienst) betrug € 3.170 brutto. Das entsprach 2022 einem Versorgungssatz von 68% der letzten Beamtenbezüge. Der Durchschnittsbeamte kommt demnach auf eine anrechnungsfähige Dienstzeit von 37,9 Jahren.

Die durchschnittlichen Pensionsansprüche sind dabei abhängig von der jeweiligen Dienstart.

So hatten 2022 Beamte im einfachen und mittleren Dienst einen Pensionsanspruch im Durchschnitt von € 2.318. Beamte im gehobenen Dienst erhielten durchschnittlich bereits € 3.339 Alterspension. Und Beamte aus dem höheren Dienst sogar € 4.973. Alle Angaben sind Bruttoangaben; also vor Krankenversicherungskosten und Einkommenssteuern.

Wie werden die Beamtenpensionen finanziert?

Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung – in dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen – müssen Beamte von ihren Dienstbezügen nichts für die Pensionsansprüche bezahlen. Sämtliche Versorgungsansprüche für Beamte zahlen der Bund oder die Bundesländer; je nachdem wo das Dienstverhältnis besteht.

In 2021 betrug die Summe aller Alterspensionen in Deutschland rund 52,5 Milliarden Euro. Addiert man die Summe für laufende Hinterbliebenenversorgungen der Beamten hinzu, fielen für 2021 sogar ca. 65,5 Milliarden Euro an.

Laut einer Studie des Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen (wissenschaftlicher Finanzexperte zu Renten- und Krankenversicherungsthemen, ehemaliger Regierungsberater, heute Kritiker der Versorgungspolitik in Deutschland) werden die Pensionsverpflichtungen in Bund und Ländern im Jahr 2025 auf über ca. 81 Milliarden Euro anwachsen.

Beamtenpensionen

Faktisch werden die Versorgungsbezüge der Beamten in Deutschland über Steuergelder finanziert.

Genau genommen bezahlen also – über die Gehaltsabzüge für Einkommens- und Lohnsteuer – alle Arbeitnehmer und alle Beamten die gesamten Beamtenpensionen.

Machen wir uns noch einmal bewusst, dass in 2022 für ca. 1,4 Millionen Pensionäre rund 52,5 Milliarden Euro Steuergelder benötigt wurden. In der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt allein der Staatszuschuss (also ohne die Beiträge der Angestellten und Arbeitgeber) über 100 Milliarden aus dem Steuersäckel. Und das für rund 18 Millionen Rentner in Deutschland.

Im Ergebnis bedeutet das, dass aus Steuergeldern nicht einmal das doppelte für die Altersversorgung normaler Rentner ausgegeben wird, wie für Beamte. Diese Rentner aber in der Anzahl 12mal so viele sind, wie Pensionäre.

Diese Besserstellung deutscher Staatsdiener gegenüber angestellten Erwerbstätigen möchte ich in diesem Artikel deutlich herausstellen.

Achtung

Ich wiederhole noch einmal, dass ich mit diesem Vergleich nicht gegen die Beamtenpensionen bin. Die Höhe der Beamtenpensionen finde ich persönlich fair und angemessen. Ich möchte dagegen aufzeigen, wie unfair das System der gesetzlichen Rente im Vergleich zur Beamtenpension ist.

Drastische Unterschiede zwischen Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten

Es wird gern behauptet, dass sich Pensionen und Renten nicht vergleichen lassen. Viele Gründe werden dafür aufgezählt. Ich behaupte jedoch, dass es nicht um die tatsächlich komplett unterschiedlichen Systeme zur Versorgung von Angestellten und Beamten geht. Es geht auch nicht darum, wie und warum sich die Art der Altersbezüge unterscheiden. Auch nicht darum, dass die Finanzierung beider Systeme unterschiedlich sind.

Grotesk und unrealistisch finde ich das Argument der Pensionsverteidiger, dass Staatsdiener deutlich höhere Beamtenpensionen erhalten sollten, da sie in ihrer Dienstzeit ja weniger verdienen, als wenn sie in die freie Wirtschaft gegangen wären. Sie hätten damit ja über Jahrzehnte auf höher Gehälter verzichtet. Dieses Argument wird auch für die Tatsache gern herangezogen, dass Beamte – im Gegensatz zu Versicherten in der gesetzlichen Rente – eben keine eigenen Beiträge für die Pensionsansprüche zahlen müssen. Die oben genannte Argumentationskette ist unsinnig, rein hypothetisch und für mich zu leicht zu durchschauen. Und zu widerlegen.

Mir geht es um das Verhältnis von Bezügen im Ruhestand, die sich für eine Arbeitsleistung ergibt.

Wer viel in seinem Arbeitsleben geleistet hat und entsprechend dafür jeden Monat entlohnt wurde, soll mit Beginn des Rentenalters eine dementsprechende und angemessene Entlohnung dafür erhalten. Wer viel verdient hat und lange im Berufsleben stand, sollte seinen erarbeiteten Lebensstandard im Rentenalter nicht drastisch reduzieren müssen. Dabei sollte es unerheblich sein, wie eine staatlich geregelte Altersversorgungssystem finanziert wird.

Welche drastischen Unterschiede finde ich in beiden Alterssicherungssystemen?

  • Unterschiedliche Altersversorgung für gleiche Arbeitsleistung

Nehmen wir zur Untermauerung dieses Unterschieds beider Systeme einmal einen Angestellten und einen Beamten, die beide die gleiche Lebensarbeitszeit absolviert haben und die beide ein Durchschnittseinkommen in ihrer Lebensarbeitszeit erhalten hatten. Beide sind seit 2022 im Ruhestand. Bei beiden Menschen berechnen wir die Bruttobezüge im Ruhestand. Von den genannten Beträgen sind noch Beiträge für die Krankenversicherung fällig und das Finanzamt möchte auch noch etwas haben. Diese Abzüge lassen wir aber hier mal außen vor und betrachten nur die Bruttowerte:

Angestellter:   40 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung; jeweils (statistisches) Durchschnittseinkommen pro Jahr.

Gesetzliche Rentenansprüche pro Monat: € 1.440,80 (brutto)

Beamter:   40 Jahre Dienstzeit als Bundesbeamter; Durchschnittsbezüge im letzten Dienstjahr.

Beamtenpension pro Monat: € 3.337,80 (brutto)

Allein bei Betrachtung dieser Durchschnittswerte ist eine kolossale Ungleichbehandlung zu erkennen. Anhand der o.g. Zahlen wird klar, dass ein Beamter bei vergleichbarer Arbeitsleistung und gleicher Lebensarbeitszeit fast das 2,5-fache an Alterseinkommen erhält, wie ein gesetzlich versicherter Rentner. Genauere Berechnungen bei gleichen Gehältern über die betrachteten Zeiträume des Erwerbslebens können wir uns ersparen. Ebenso erspare ich uns die Gegenüberstellung der höchstmöglichen Alterseinkommen beider Systeme. Die Differenz beider Alterseinkommen würde sogar noch größer werden.

  • Unterschiedliche Finanzierung für das Alterseinkommen

Ein eklatanter Unterschied ist auch in der Finanzierung beider Alterssicherungssysteme zu finden.

So wurden bei einem gesetzlich versicherten Rentner währen seiner beruflichen Tätigkeit als Angestellter von seinem Bruttogehalt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen. Auch der Arbeitgeber zahlte übrigens den gleichen Betrag in die Rentenkasse ein.

Ein Beamte erhält seine Beamtenpension ganz ohne eigene Abzüge von seinen Dienstbezügen während seiner aktiven Dienstzeit. Bei Staatsbeamten finanziert der Bund die Beamtenpensionen allein. Bei Landesbeamten finanziert das zuständige Bundesland die Pensionen. Beide Versorgungsbehörden jedoch finanzieren die Pensionen ausschließlich aus Steuergeldern.

Steuergelder, die übrigens auch ein Angestellter entrichtet. Damit finanziert ein gesetzlich versicherter Angestellter nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch noch die Beamtenpensionen mit.

Anmerkung:

Selbst das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom März 2002 bestätig, dass es in Ordnung sei, dass Beamte eine deutlich höhere Pension erhalten (im Vergleich zu gesetzlichen Rentnern) und das ohne eigene Beiträge für diese Pensionen, weil (angeblich) die Dienstbezüge der Beamten während der Dienstzeit geringer sein (sollen), als wenn der Beamten den gleichen Job in der freien Wirtschaft machen würde.

Meine persönliche Meinung zu dieser Argumentation:

Diese Richter haben leider komplett den Bezug zur freien Wirtschaft verloren. Diese Argumentation ist darüber hinaus verallgemeinernd und hypothetisch. Klar ist aber, dass auch diese Richter Beamte sind!

Die Alterssicherungssysteme in Deutschland sind ungerecht und marode

  • ungerechte Altersbezüge

Wie ungerecht die Höhe der Alterseinkommen im Ruhestand – bei ähnlicher bis gleicher Lebensarbeitsleistung – zwischen Rentnern und Pensionären ausfällt, sollte nun durch oben genannte Daten und Fakten klar geworden sein. Ungerechter kann ein staatlich reglementiertes und gesteuertes Versorgungssystem kaum sein.

Selbst das Statistische Bundesamt hat schon 2013 berechnet, dass das verfügbare Haushaltseinkommen eines Pensionär-Ehepaares genau doppelt so hoch war, wie das eines Rentner-Ehepaares.

Im Jahr 2017 wurde festgestellt, dass ca. 20% aller Rentner armutsgefährdet waren. Die Quote bei den Pensionären lag dabei bei nicht einmal 1%.

Das gleiche statistische Bundesamt hat übrigens auch festgestellt, dass Rentner ab dem Ruhestand auf rund 44% monatlichem Einkommen verzichten müssen und Pensionäre dagegen nur ca. 13%.

  • marodes Finanzierungssystem

Die Finanzierung beider Systeme wird zu einem erheblichen Teil auf den Rücken der Erwerbstätigen ausgetragen. Über die Steuerabgaben werden die Altersbezüge finanziert. Die Sozialabgaben und die Steuerlast in Deutschland gehören in Summe zu den höchsten der Welt. Vergleicht man den „Rückfluss“ für diese Abzüge – also die staatlichen Gegenleistungen – wird deutlich, warum immer mehr Menschen – die es sich leisten können – Deutschland den Rücken kehren und sind in anderen Ländern niederlassen. Andere europäische Staaten erheben von den Bürgern auch teilweise hohe Abgaben. Dagegen erhalten Rentner aber z.B. auch höhere Altersrenten. Erwerbstätige stöhnen nicht mal über deutlich höhere Einkommenssteuern (z.B. Skandinavien), weil sie dafür auch entsprechende soziale und finanzielle Gegenleistungen von Staat und Gemeinden erhalten. Kostenlose Kindergärten zum Beispiel. Staatlich unterstützte Kinderbetreuung oder kostengünstige Krankenversorgung. Es gibt noch viele Beispiele mehr, die hier aber gar nicht aufgezählt werden müssen.

Alterssicherungssysteme in anderen Ländern werden teileweise oder gar überwiegend durch renditestarke Kapitalanlagen (Pensionsfonds, Staatsfonds etc.) finanziert; gespeist aus Steuergeldern, Beiträge der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. In Deutschland sind bislang alle Diskussionen oder konkrete Vorschläge kläglich gescheitert oder politisch abgewimmelt worden.

Ich kann nicht glauben, dass alle deutschen Politiker der letzten Jahrzehnte schlecht oder gar nicht rechnen konnten oder können. Fakt ist jedoch, dass die Verantwortung von Politikern nach Ende der politischen Karriere eben auch erlischt. „Nach mir die Sintflut“ könnte durchaus ein Gedanke dieser (Nicht)Entscheider sein. Die eigene Versorgung dieser Politiker ist ja mehr als ausreichend gesichert. Aber zurück zum maroden Finanzierungssystem.

Die Ausgaben für die Versorgung ehemaliger Beamten wächst in Deutschland quasi jährlich. Das ist zwangsläufig, weil Deutschland sich noch immer einen viel zu großen Beamtenapparat leistet, der zudem immer älter wird. Obwohl es sich Deutschland gar nicht leisten kann.

Das ist politisch übrigens längst bekannt. Seit Jahrzehnten sogar. Der oben schon genannte Prof. Raffelhüschen hat z.B. schon 2005 in einer Studie belegt, dass allein die zukünftigen finanziellen Verpflichtungen für Beamtenpensionen der Landesbeamten mit 1,8 Billionen Euro höher sind, als die Gesamtverschuldung der Bundesländer in 2005.

Laut dem Sozialbericht der Bundesregierung mussten 2021 für laufende Beamtenpensionen rund 65,5 Milliarden Euro aufgebraucht werden. Die Bundesregierung selbst rechnet im Jahr 2025 mit Ausgaben in Höhe von ca. 81 Milliarden Eur. Eine Steigerung von fast 25% in nur 4 Jahren.

Wie erläutert, werden diese Mittel aus Steuergeld der Bundesbürger finanziert. Rechen wir einmal ganz simpel nach:

  • Bei ca. 84 Millionen Bürgern in Deutschland, muss jeder ab 2025 fast € 1.000 pro Jahr für die Beamtenpension bezahlen.
  • Doch diese Zahl ist nicht einmal korrekt. Denn von den 84 Millionen Bürgern zahlen nur rund 41 Millionen überhaupt Steuern.
  • Jeder Steuerzahler zahlt also fast € 2.000 pro Jahr ans Finanzamt, damit Deutschland überhaupt seine Beamtenpensionen auszahlen kann.

Fazit

Wenn in Deutschland nicht möglichst schnell an den Systemen für die Altersbezüge der Menschen verändert wird, kommt es zu weiteren Kürzungen, da diese Systeme nicht mehr finanzierbar sind. Bis dahin müssen andere Ausgaben gekürzt werden und/oder die Steuern erhöht werden.

Ich bin neugierig, ob die Politik nachhaltige Veränderungen schaffen kann. Meine Zweifel daran, sind mindestens berechtigt.

Eines ist jedoch klar. Ich werde das verfolgen und darüber berichten!

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