Bearbeitungsgebühren für Kredite – es eilt!
Mit seinen Urteilen vom 28.10.14 (XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend die Unrechtmäßigkeit von Bearbeitungsgebühren für Kredite bestätigt. In der Vergangenheit hatten bereits mehrere Landesgerichte diverse Banken zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren für Kredite verurteilt. Andere Banken haben diese Urteile jedoch für sich selbst nicht anerkannt. Damit ist nun Schluss.
Für welche Kredite gilt das BGH-Urteil?
Bearbeitungsgebühren für Kredite aller Art (z.B. KFZ-Darlehen, Möbelkredit, Immobilienfinanzierungen etc.), welche seit 2004 bis heute abgeschlossen wurden, die im Darlehensantrag bereits vorformuliert waren, müssen von den Darlehensgebern erstattet werden. Es bleibt dafür jedoch nicht mehr viel Zeit. Die Verjährungsfrist für Kredite aus den Jahren 2004 bis Ende 2011 endet unwiderruflich am 31.12.14.
Bearbeitungsgebühren plus Zinsen
Neben den erhobenen Bearbeitungsgebühren für Kredite können auch Zinsen für den zurück geforderten Betrag in Rechnung gestellt werden. Für den Fall, dass die Bearbeitungsgebühren dem Kreditbetrag zugeschlagen und somit auch mit Kreditzinsen belastet war, kann der Zinssatz des Darlehens auch zur Berechnung der Zinsen für die Rückzahlung angesetzt werden. Anderenfalls sind aber 4% für die gesamte Laufzeit bis zu Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren angemessen.
Verjährungsfrist beachten
In der Vergangenheit hatten Banken Ansprüche auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren für Kredite häufig mit dem Argument zurück gewiesen, dass die 3jährige Verjährungsfrist für das entsprechende Darlehen bereits abgelaufen sei. Dazu hat der BGH nun deutlich gemacht, dass die Verjährungsfrist erst mit dem Jahresende 2011 zu laufen beginnt:
“Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei Entscheidungen erstmals über die Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten befunden. Danach begann die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB* i. V. m. § 199 Abs. 1 BGB** für früher entstandene Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nicht vor dem Jahre 2011 zumutbar war.”
Verjährung kann in 2014 noch gehemmt werden
Wer in den nächsten Tagen seine Bank anschreibt, sollte sich nicht auf eine Verzögerungstaktik der Banken einlassen. Sollte die Bank nach einer angemessenen Frist (z.B. 14 Tage) nicht reagieren, so kann die Verjährung zum Jahresende 2014 nur durch eine Klageeinreichung oder einen gerichtlichen Mahnbescheid gehemmt werden. Die Verjährung ist damit dann aufgehoben, bis der gerichtliche Weg vollendet ist. Wer bis zum Jahresende nur auf eine Reaktion der Bank wartet, hat seine Ansprüche endgültig verloren.
Musterbrief für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren
An
Anschrift der Darlehensbank
Datum: xx.xx.xx
Kontonummer oder Zeichen: xxxxxxx – xxxxxxxx
Rückforderung der gezahlten Bearbeitungsgebühr
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahre xxxx haben wir den o.g. Darlehensvertrag geschlossen. In diesem Vertrag haben Sie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € erhoben, welche nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unzulässig ist.
In seinem Urteil vom 13.05.2014 mit Az. XI 402/12 kam der Bundesgerichtshof bereits zu dem Schluss, dass eine Berechnung solcher Gebühren unzulässig sei. Mit den aktuellen Urteilen vom 28.10.2014 mit Az: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14 hat sich der BGH nunmehr auch zu den Grundsätzen der Verjährung positioniert. Eine Verjährung beginnt demnach erst mit dem Ablauf des Jahres 2011 und ist damit noch nicht eingetreten.
Ich fordere Sie daher auf, den unten genannten Betrag bis zum xx.xx.xx (Datum von heute plus 14 Tage) zu erstatten.
Die Bearbeitungsgebühr ist dabei für die Laufzeit des Darlehens bis zur Rückzahlung mit dem Darlehenszins zu verzinsen. Daher bitte ich um Erstattung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von xxx Euro zuzüglich xxx % Zinsen für die Laufzeit von xx.xx.xx (Vertragsdatum) bis zum xx.xx.xx (Datum des o.g. Fristablaufs).
Berechnung des Gesamtbetrages zur Erstattung:
xxx Euro (Darlehensgebühr) * xxx % (Nominal-Zins des Darlehens) * Monate (Laufzeit in Monaten bis zum o.g. Fristablauf) / 12
Den Gesamtbetrag in Höhe von xxx Euro überweisen Sie bitte innerhalb der o.g. Frist auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: Ihr Name als Darlehensnehmer IBAN: xxxxxxxxx BIC: xxxxxxxx
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich sofort nach Fristablauf rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen werde, um die Verjährung zum 31.12.14 zu hemmen. Die Kosten dafür werde ich ebenfalls auf dem Klageweg geltend mache. Im Sinne einer kundenfreundlichen Regelung gehe ich jedoch davon aus, dass dieses nicht notwendig sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Unsere Hinweise und Tipps geben ausschließlich die Meinung des Autors wieder und sind ausdrücklich nicht als rechtliche Beratung zu verstehen. Es ist angeraten für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt zu befragen, da in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob die BGH-Rechtsprechung dort greift.