Beitragsanpassungen im „VE1300H“ der Universa

Beitragsanpassungen
Lesedauer 5 Minuten

Hohe Beitragsanpassungen im Tarif VE 1300H der Universa Krankenversicherung

Als älteste deutsche Krankenversicherung ist die Universa seit 1843 auf dem Krankenversicherungsmarkt aktiv. Heute betreut der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (a.G.) knapp eine ½ Million Versichert.

Die Universa hat es bislang verstanden, auf „Schnäppchentarife“ – die nur den Zweck haben, schnell viele Verträge zu erhalten und durch den Verzicht auf wesentliche Kernleistungen für eine private Krankenversicherung sehr „günstig“ erscheinen – zu verzichten. Paralleltarife gibt es bei dem Versicherer nicht. Auch musste bisher keine Tariflinien geschlossen werden, weil sich keine Neukunden mehr finden. Mit den zwei zuletzt genannten Problemen hatten und haben viele andere Mitbewerber bis heute zu kämpfen.

Universa Krankenversicherung a.G. als Qualitätsversicherer

Die Universa Krankenversicherung kann mit Recht als Qualitätsversicherer im Bereich der Krankenversicherung bezeichnet werden. Die Resonanz der Makler – vor allem derer, die auf private Krankenversicherungen spezialisiert sind – bestätigt dieses deutlich. Diese Spezialisten empfehlen gern und häufig Universa-Tarife, gerade wegen der hohen Leistungsqualität und einem umfassenden Wechselrecht (dazu unten mehr). Die Tariflinien Premium, Komfort und Kompakt werden den Ansprüchen der unterschiedlichsten Kunden immer gerecht. Je nach Anspruch an seine Krankenversicherung findet der Kunde immer eine passende Lösung.

Größtes Tarifwechselrecht im Markt

Ein weitläufiges Tarifwechselrecht innerhalb der Universa-Krankenversicherung lässt den Wechsel von einem Tarif in einen anderen Tarif in 222 Kombinationen zu; und dabei meist ohne erneute Gesundheitsprüfung. Somit kann auch im Falle einer geänderten Lebenssituation der Kunde bei der Universa versichert bleiben und muss nicht zu einem anderen Unternehmen wechseln, was mit dem Verlust des größten Teils der Altersrückstellungen verbunden wäre. Für ältere Versicherungsnehmer, die schon viele Jahre versichert sind, ein absolutes KO-Kriterium, da selbst bei einem hochwertigen Tarif (mit einem großen Anteil an kalkulierten Alterungsrückstellungen in der Prämie) dieser „Verlust“ in den Restjahren bis zum Rentenalter nicht wett gemacht werden kann. Ein solcher Wechsel lohnt – sofern ein Tarifwechsel im gleichen Unternehmen nicht möglich oder nicht gewollt ist – nur, wenn die Vorversicherungszeit bei dem (alten) Krankenversicherer noch nicht zu lang war und die Restversicherungszeit beim neuen Versicherer noch ausreichend lang ist, um neue Alterungsrückstellungen aufzubauen, die den (Teil)Verlust beim alten Versicherer ausgleichen kann. Dabei wird vorausgesetzt, dass eine Annahme des Neuvertrages durch den neuen Versicherer bezüglich des Gesundheitszustandes überhaupt möglich ist.

Tarif VE 1300H mit hochwertigen Leistungen

Der Tarif „VE 1300 H“ gehört zur Tariflinie der Komforttarife. Hier sind hochwertige Leistungen über alle Leistungsarten (ambulant, stationär, Zahn, Hilfsmittel, Vorsorge etc.) versichert. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung bis zu € 1.300 pro Kalenderjahr reduziert dabei den Tarifbeitrag deutlich. Zusätzlich wird diese Selbstbeteiligung bei Kindern und ab Rentenbeginn halbiert, ohne dass sich die Prämie dann ändert. Nach Begutachtung und Vergleich mit ähnlichen Kompakttarifen des Marktes gehört dieser Tarif zu den besten, was Leistungen und Bedingungswerk angeht. Wenn nicht die Beitragsanpassungen der letzten Jahre wären …

Überdurchschnittliche Beitragsanpassungen im Tarif VE 1300H

Der Autor dieses Artikels ist seit 2004 selbst in diesem Tarif „VE 1300 H“ versichert. Ebenso wie einige seiner Kunden. Nach Ankündigung der Beitragsanpassungen der Universa für das Kalenderjahr 2013 in dieser Woche haben wir die Beitragsentwicklung – wie schon in den Vorjahren – einmal genauer betrachtet.

Der Tarif „VE 1300 H“ erhöhte den Beitrag in den letzten 9 Kalenderjahren – je nach Alter der Versicherten – zwischen 130% und 134%. Bei Versicherungszeiten von 7,5 Jahren wurde der Beitrag um 104% und – für Kinder – um 78% angepasst. Die Beitragserhöhung für Januar 2013 weist bei den betrachteten Kunden allein (wieder) eine Erhöhung von durchschnittlich 15% auf.

Über eine solche Entwicklung tröstet auch nicht hinweg, dass es in manchen Jahren keine oder keine nennenswerte Erhöhung gab. Auch nicht, dass der Tarif bei Leistungsfreiheit eine über die Jahre steigende Beitragsrückerstattung zahlt.

Schlechte Beitragskalkulation

Beitragssteigerungen von durchschnittlich über 130% in einem Zeitraum von 9 Jahren sind bei einem Tarif, der eine maximale Selbstbeteiligung von € 1.300 p.a. beinhaltet ein deutliches Indiz, für eine schlechte (nicht auskömmliche) Beitragskalkulation bei Einführung dieses Tarifs. Der Aktuar (Versicherungsmathematiker, der Beiträge für Versicherer berechnet) ging hier offensichtlich von einer geringeren Kostenentwicklung aus. Fragwürdig wird die Entwicklung um so mehr, da Tarife mit einer solchen Höhe an Selbstbeteiligung in der Regel bewusst von Personen gewählt werden, die Ihr regelmäßigen Arztkosten sehr gut überblicken. Solche Tarife werden gewählt, um vor Kosten zu schützen, die doch deutlich über die Selbstbeteiligung hinaus gehen. Weiterhin stellen solche Tarife Beitragsrückerstattungen sicher, wenn die geschätzten regelmäßigen Arztkosten im Jahr nicht wesentlich überschritten werden. Aus diesem Grund sollte die Kostenentwicklung im Kollektiv (Versichertengemeinschaft des Tarifes) recht genau bestimmt werden können. Die Beitragsanpassungen der Vergangenheit lassen somit zwei Vermutungen entstehen:

  • entweder, es wurde bewusst mit einer niedrigen Kostenentwicklung gerechnet, um den Tarif „günstig“ anbieten zu können, was zu einem – neben den hervorragenden Leistungen – weiteren Wettbewerbsvorteil führt (und geführt hat !)

oder

  • der Aktuar war einfach komplett „auf dem Holzweg“ und hat die zukünftige Entwicklung vollständig falsch eingeschätzt.

Sind hohe Beitragsanpassungen vorhersebar oder zu verhindern ?

Wer die Vorschriften bezüglich der Prämienkalkulation (Kalkulationsverordnung) der Krankenversicherer kennt, weiß, welche „Möglichkeiten“ die Aktuare haben, um Prämien „wettbewerbsfreundlich“ (günstig) zu gestalten. Es gibt ausreichend Beispiele dieser „Billigtarife“, bei denen von vornherein feststand – und fest stehen musste – dass es in wenigen Jahren gravierende Beitragsanpassungen geben muss.

Als Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf private Krankenversicherung können wir weder die eine, noch die andere Variante der oben genannten „Vermutungen“ (Erklärungen ?) akzeptieren. Bei einem Krankenversicherer, der seine Tarife selbst als „Qualitätstarife“ (Quelle: Webauftritt der Universa) bezeichnet, sollte solches nicht geschehen.

Da wir diese Entwicklung bereits seit 3 – 4 Jahren in dem Tarif „VE 1300 H“  beobachteten, empfehlen wir seit dem diesen Tarif nicht mehr und bevorzugen lieber die Komfort-Tarife der Universa aus der A-Serie. In dieser Tariflinie – die übrigens wesentlich älter ist, als die Kompakttarife der VE-Serie – sind die Beitragsanpassungen in den letzten Jahren nicht auffällig, sondern bewegen sich im Durchschnitt der TOP-Tarife im Markt; teilweise sogar deutlich besser als der Markt.

Kein Universa-Problem sondern ein Tarif-Problem

Es ist schließlich fest zu stellen, dass es kein „Problem“ der Universa als Krankenversicherung ist, sondern ein Kalkulationsproblem dieser „VE-Serie“; insbesondere der Tarife mit hohen Selbstbeteiligungen. Die Unternehmenskennzahlen der Universa gehören – bis heute – insgesamt zu den „besseren“ der Branche.

Tarifwechselrecht nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)

Aktuell lassen wir bei der Universa prüfen, welche Möglichkeiten eines Tarifwechsels innerhalb des Unternehmens nach § 204 VVG bestehen, um eine deutliche Prämienreduzierung bei nahezu gleichartigem Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu ermöglichen. Dieser Paragraph sieht vor, dass ein Versicherungsnehmer ohne Gesundheitsprüfung und mit dem ursprünglichen Eintrittsalter in einen anderen, gleichartigen Tarif (Zieltarif) wechseln kann. Dabei werden sämtliche Alterungsrückstellungen, die er im Wechseltarif aufgebaut hat, in den Zieltarif überführt. Dieses führt in der Regel zu einem günstigeren Beitrag. Einzige Hürde dabei ist, dass es einen Zieltarif geben muss, der einen „gleichartigen“ Versicherungsschutz anbietet, der lange genug am Markt ist und einen insgesamt besseren Verlauf hinsichtlich der Beitragsanpassungen aufweisen kann.

Abwehrhaltung oder Kooperationsbereitschaft ?

Bei dieser Prüfung wird sich zugleich heraus stellen, ob die Universa „kooperativ“ (und aktiv) einen solchen Tarifwechsel unterstützt und von selbst mögliche Zieltarife anbietet. Es ist in Maklerkreisen bekannt, dass viele Krankenversicherer dieses Wechselrecht nach § 204 VVG boykottieren, wo sie können. Immerhin verliert der Versicherer bei diesem Wechsel in der Regel einen großen Teil an Versicherungsprämie.

Wir werden berichten !

Wir werden gern über das Ergebnis der Wechselprüfung der Universa berichten und auch über deren Kooperationsbereitschaft.


Sie möchten wissen, ob ein Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherungsgesellschaft möglich ist, mit dem eine Beitragsersparnis erzielt werden kann ohne viel an Leistungen aufgeben zu müssen ?

Melden Sie sich per Mail bei uns. Wir unterbreiten Ihnen gern ein Angebot für den Prüfungsauftrag.

Foto: Gesundheit+RKB+by Gerd Altmann /pixelio.de

9 Meinungen zu “Beitragsanpassungen im „VE1300H“ der Universa

  1. Pingback: Beitragsanpassung 2015 Universa Krankenversicherung

  2. Pingback: PKV Tarifwechselrecht - Versicherer mauern und wehren Tarifwechsel ab - Finanzblog

  3. Bernd Möller sagt:

    Sehr geehrter Herr Rindermann,

    den Leser, zumindest mich, interessiert, ob und in welchen Tarif Sie letztlich gewechselt sind.

    • Frank Rindermann sagt:

      Sehr geehrter Herr Möller,

      vielen Dank für Ihr Intersse.
      Die Angebote eines Tarifwechsels bei der Universa waren allesamt nicht interessant. Daher bin ich im bestehenden Tarif geblieben. Sehr ungern, da die Economy-Tarife auch in den Folgejahren deutliche Beitragsanpassungen erfahren werden. Aber … es gibt in diesem Jahr für mich keine „bessere“ Alternative. Sollte sich abzeichnen, dass z.b. die Classik-Tarife (A-Tarife) zukünftig eine bessere Beitragsentwicklung zeigen als die Economy-Tarife, werde ich einen Tarifwechsel erneut prüfen.

      • Bernd Möller sagt:

        Vielen Dank für Ihre Antwort! Lohnt sich bis zur Rente der Wechsel von H nach G und dann wieder zurück nach H? Die SB ist schließlich bis 65 gleich.

        • Frank Rindermann sagt:

          Grundsätzlich eine gute Idee, Herr Möller, die mir auch schon gekommen ist.
          Auf Basis der Prämien für Neuabschlüsse und meinem Eintrittsalter beträgt der Unterschied ca. € 140,00 monatlich.
          Da wir uns nun in der Unisex-Welt bewegen, müssen aber auch die Nachteile eines Wechsels aus der Bisex-Welt in die Unisex-Welt berücksichtigt werden. Eine Zurück ist nicht mehr möglich ! Sollte die Unisex-Kalkulation also komplett aus dem Ruder laufen, wäre ein Wechsel unwiderruflich. Ich persönlich gehe davon aus, dass die Mehrheit aller Unisex-Tarife in den nächsten Jahren noch höhere Beitragsanpassungen erfahren werden, als die Bisex-Tarife. Sollte ich mich täuschen, würde ich ein Wechsel in Erwägung ziehen. Ob die Universa bei einem solchen „Hopping“ allerdings mitspielt, werde ich prüfen.

  4. Pingback: PKV Tarifwechselrecht - Versicherer mauern und wehren Tarifwechsel ab

  5. Dirk Menke sagt:

    Steigerungen der Beiträge von über 130 Prozent in weniger als einer Dekade hören sich wirklich erschreckend an. Es wurde im Text gesagt, dass dies ein Problem dieser Tariflinie sei. Mich würde an dieser Stelle interessieren mit welchen Beitragserhöhungen man im Normalfall rechnen muss. Um wieviel Prozent steigt ein nicht fehlerhaft kalkulierter Tarif?

    • Frank Rindermann sagt:

      Sehr geehrter Herr Menke,

      vielen Dank für Ihre Frage. Aufgrund der ungewissen Entwicklung der Kosten im Gesundheitsmarkt, kann diese Frage nicht befriedigend beantwortet werden.
      Die Beitragssteigerungen der PKV-Tarife, sind unter anderem von dieser Kostenentwicklung abhängig.
      Eine weitere Abhängigkeit stellt aber auch das Verhalten der Versicherten dar (muß man wegen jeder „Kleinigkeit“ zum Arzt gehen; oder sogar zu mehreren Ärzten ? Muß man immer das verschriebene (meist teure) Arzneimittel nehmen oder könnte es auch ein deutlich günstigeres Generika sein ? Muß man jeden Rechnungspunkt auf der Arztrechnung ohne Kontrolle akzeptieren ? … ).
      Zu guter letzt hat auch die Höhe der Selbstbeteiligung Einfluß auf die Kostenentwicklung und somit auf die Beitragsanpassungen. Allerdings werden von den Versicherern gern „Zusammenhänge“ genannt, die nur als Hilfsargumente zu werten und teilweise unzutreffend sind. Dazu mehr in einem der nächsten Artikel.
      Weiterhin – und darauf zielt meine „Kritik“ an dem Tarif VE1300H ab – ist die Kalkulation eines Tarifes maßgebend. Wenn der Aktuar bei der Beitragskalkulation nicht alle Parameter in sinnvoller und erfahrungsgemäßer Größenordung berücksichtigt, wird ein Tarif „günstiger“ sein, als bei einer vorsichtigen Kalkulation mit „Sicherheitspuffer“. „Günstige“ Tarife werden von Verbrauchern leider lieber gewählt, als optisch teure.
      Zum Verleich: Die Tariflinie der Komfortserie „A“ der Universa hat im gleichen Zeitraum Beitragsanpassungen von insgesamt weniger als 50% zu verzeichnen (je nach SB-Höhe).
      Ich bin mir sicher, dass Sie die Zusammenhänge der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung aber gut kennen. Immerhin kommen Sie aus der „PKV-Branche“ 🙂

      Mit freundlichem Gruß
      Frank Rindermann
      FRF Finanzmakler

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert