Beitragsrückerstattung Universa 2015

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Beitragsrückerstattung Universa 2015

Die Universa Krankenversicherung meldet eine Beitragsrückerstattung (BRE) von ca. 22,4 Millionen für leistungsfreie Krankenversicherte für das Jahr 2015. Wer die Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung erfüllt, wird in den nächsten Tagen vom Versicherer angeschrieben und kann sich ab Ende September auf die Auszahlung freuen.

Nach der Beitragsrückgewähr von 21,8 Millionen Euro im Vorjahr für das Beitragsjahr 2014, zahlt die Universa bereits seit 36 Jahren eine Beitragsrückerstattung an kostenbewusste Kunden.

Bis zu 4 Monatsbeiträge zurück

In der Spitze gibt es aktuell – je nach versichertem Tarif – bis zu 4 gezahlte Monatsbeiträge zurück, sofern der Kunde keine Rechnungen zur Erstattung eingereicht hat. Damit belohnt der Versicherer mehrere Jahre Leistungsfreiheit seiner Kunden progressiv. Allerdings gab es in der Vergangenheit auch schon Zeiten, in denen die Universa in einigen Tarifen bis zu 6 Monatsbeiträge an Beitragsrückerstattung an Kunden ausgeschüttet hatte.

Universa mit konstanter Beitragsrückerstattung

Wenn auch die Beitragssteigerungen der letzten Jahre in manchen Tarifen deutlich waren, so muss die Konstanz über so viele Jahre in Sachen Beitragsrückerstattung positiv bewertet werden. Andere Gesellschaften haben neben den Beitragssteigerungen auch die Höhe ihrer Beitragsrückerstattungen stark eingeschränkt oder gar komplett gestrichen.

Kundenservice – Besserstellungsprüfung

Damit Kunden sich nicht versehentlich selbst um eine Beitragsrückerstattung bringen, weil Arztrechnungen versehentlich zur Erstattung eingereicht wurden, bietet die Universa einen kundenfreundlichen Service. Sie unterrichtet Kunden in diesem Fall, dass ein Verzicht auf die Erstattung der Rechnungen eine Beitragsrückgewähr verursacht, deren Höhe größer ist, als der Erstattungsbetrag.

Es gibt einige Gesellschaften, die einen solchen nützlichen Service anbieten. Es wäre zu wünschen, wenn eine solche „Besserstellungsprüfung“ für die Krankenversicherer verpflichtend wäre.

Voraussetzungen für eine Beitragsrückerstattung Universa

Die Universa führt u.a. folgende Voraussetzungen für die BRE an:

  • keine Inanspruchnahme von Leistungen in BRE-relevanten Tarifen für 2015.
  • vollständige Bezahlung aller Monatsbeiträge für 2015 in 2015.
  • der begünstigte Tarif besteht am 30.06.2016 mit vollständiger Beitragszahlung oder endete durch Tod oder Pflichtversicherung nach dem 31.12.2015 oder wurde nach dem 31.12.2015 in den Standardtarif (VR) oder in den Basistarif (BT/uni-BT) umgestellt.
  • der Auszahlungsbetrag muss mindestens 10,- Euro betragen
  • für während des Jahres 2015 begonnene Verträge wird anteilig eine Beitragsrückerstattung berechnet. Dieser Zeitraum gilt zukünftig als ein vollständiges leistungsfreies Jahr.

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