Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten
Jedes Jahr beginnen ca. ½ Million Studenten ein Studium in Deutschland. Eine akademische Ausbildung eröffnet die Chance auf eine hochwertige berufliche Tätigkeit mit einem meist überdurchschnittlichen Erwerbseinkommen.
Was geschieht jedoch, wenn die Lebensplanung mit dem zu erwartenden hohen Einkommen nicht realisiert werden kann, weil schon frühzeitig die akademische Laufbahn durch Berufsunfähigkeit beendet wird ? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten ist hier erste Wahl.
Studenten in der gesetzliche Versorgung benachteiligt
Es gilt auch für Studenten die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen, die einen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente begründen. Damit unterscheiden sich die Anspruchsvoraussetzungen für die gesetzliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit für Studenten in keiner Weise von denen anderer Erwerbstätiger. Studenten sind sogar stark benachteiligt, da sich Studienzeiten seit 2009 nicht mehr auf die Rentenhöhe auswirken. Immerhin werden bis zu 8 Jahre Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr auf die Wartezeiten angerechnet. Da Studenten in der Regel erst spät in das Erwerbsleben eintreten und in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) als Arbeitnehmer Rentenansprüche erwerben, sind die gesetzlichen Ansprüche bei Erwerbsminderung nicht automatisch höher, als bei Nichtakademikern.
Berunfsunfähigeitsversicherung für Studenten dringend notwendig
Der verspätete Einstieg in das Erwerbsleben wird im Falle einer Berufsunfähigkeit für Studenten somit zu einem doppelten Fiasko. Im Falle einer Berufsunfähigkeit während der beruflichen Tätigkeit des Akademikers ist der Einkommensausfall deutliche höher, als bei Arbeitnehmern mit durchschnittlichem Einkommen. Die abzusichernde Einkommenslücke im Falle einer BU ist demnach größer. Weiterhin bedeutet eine eintretende Berufsunfähigkeit während des Studiums auch meist, dass die akademische Ausbildung an der Hochschule nicht fortgesetzt werden kann. Das Berufsziel und damit auch das angestrebte höhere Einkommen ist nicht zu erreichen. Die private BU-Versicherung für Studenten ist während des Studiums und nach dem Studium also für jeden Studenten eine existenzsichernde Vorsorge von großer Dringlichkeit.
Studenten benötigen BU-Tarife mit speziellen Klauseln
Mit Studienbeginn tritt der Student eine berufsbezogene schulische Ausbildung an. Der Bezug auf die berufliche Zukunft macht erstmals eine private Absicherung gegen das finanzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit möglich. Eine der Kernfragen für eine BU-Versicherung für Studenten ist dabei, wie ein Versicherer und worauf er genau eine Berufsunfähigkeit des Studenten prüft.
Die Definition der privaten BU-Versicherungen stellt auf die tatsächlich ausgeübte berufliche Tätigkeit vor dem Eintritt der BU ab. Es wird bei Beantragung der versicherten BU-Rente das jeweilige Restleistungsvermögen des Versicherten in dieser Tätigkeit geprüft. Was wird aber geprüft, wenn noch keine berufliche Tätigkeit ausgeübt, sondern ein Studium absolviert wird ? Ohne spezielle Tarifbedingungen würden Studenten keine BU-Rente aus ihrer BU-Versicherung erhalten.
Welche besonderen Tarifbedingungen benötigen Studenten ?
- Sofortige Anerkennung des angestrebten Berufsziels
Die BU-Versicherung für Studenten sollte unmissverständlich das im Antrag anzugebende Berufsbild mit seinem dazugehörigen Studiengang ab Beginn des Studiums versichern.
Beispiel 1: Studium > Informatik / Berufsbild > Informatiker
Beispiel 2: Studium > Lehramt / Berufsbild > Gymnasiallehrer
Folgende Klauseln sind in Tarifen zu finden:
„Wenn die versicherte Person bei Abschluss der Versicherung Student an einer staatlich anerkannten Universität oder Fachhochschule ist, dann gilt bis zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als versicherter Beruf der bei Antragstellung angegebene, angestrebte Beruf.“
oder
„Die Tätigkeiten von Schülern, Studenten und Auszubildenden sehen wir als Beruf an. … Ist der Versicherte bei Eintritt der Krankheit, der Körperverletzung oder des Kräfteverfalls noch in der Berufsausbildung oder im Studium und hat er mindestens die Hälfte der gesetzlich vorgesehenen oder im Durchschnitt üblichen Ausbildungs- bzw. Studienzeit absolviert, wird im Rahmen der konkreten Verweisung (auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Beruf oder eine andere Ausbildung) auf die Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung abgestellt, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss einer solchen Berufsausbildung oder eines solchen Studiums erreicht wird. …“
Achtung Fristen
Fristen, ab welchem Studienjahr das Berufsziel anerkannt wird, sind zu vermeiden. So gibt es Klauseln, die das Berufsziel z.B. erst mit Beginn des Hauptstudiums anerkennen. Damit würde der Student bis zum Ende des Vorstudiums keinen BU-Schutz besitzen (siehe oben). Studenten, die sich erst nach dem Vorstudium gegen BU-Versicherung, können eine solche einschränkende Klausel dagegen vernachlässigen.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung für anerkannte Studiengänge
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten mit einer solchen Klausel nimmt dem Versicherer die Möglichkeit, die Studenten, die aufgrund von Krankheit oder Unfallfolgen ihr Studium nicht fortsetzen können, auf einen anderen Studiengang zu verweisen oder gar auf eine komplett andere Ausbildung.
- Worauf wird bei Leistungsantrag vom Versicherer geprüft ?
Die Prüfung könnte z.B. auf die Frage beschränkt werden, ob das Studium weitergeführt werden kann. Wenn das nicht der Fall ist, könnte die Zahlung der BU-Rente eingestellt werden, sobald eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird oder werden könnte. Eine optimale Klausel erkennt bereits das Studium selbst als Beruf an und zusätzlich das Berufsziel des Studiums.
- Definition der Lebensstellung
Eine klare Definition der Lebensstellung (soziale und finanzielle Wertschätzung in der Bevölkerung) des Studiums bzw. des Berufsziels ist für den Fall wichtig, dass im Leistungsfall das Studium aufgegeben werden muss aber eine andere Erwerbstätigkeit angetreten werden kann. Hier ist dann zu prüfen ob eine konkrete Verweisung (auf den dann tatsächlich ausgeübten Beruf) durch den Versicherer möglich ist, was zur Einstellung der BU-Rentenzahlung führen kann. Nur wenn die Lebensstellung im ausgeübten Beruf eine geringe ist, als nach Abschluss des Studiums, muss die BU-Rente weiter gezahlt werden.
- Berufsgruppen für Studenten
Die Einstufung in eine Berufsgruppe wirkt sich auf die Prämienhöhe der BU-Versicherung für Studenten aus. Optimal sind Tarife, die einen Wechsel in eine bessere Berufsgruppe – z.B. mit Beginn des Hauptstudiums – zulassen oder nach Abschluss des Studiums.
Was kostet eine BU-Versicherung für Studenten ?
Wie bei anderen Zielgruppen, wird der Preis der BU-Versicherung für Studenten u.a. bestimmt von der Berufsgruppe, vom Eintrittsalter, der Versicherungs- und Leistungsdauer sowie der gewünschten BU-Rentenhöhe. Da Studenten und Azubis meist jung sind und erst am Beginn ihrer beruflichen (finanziellen) Laufbahn stehen, bieten einige Versicherer Tarife an, die den Umstand berücksichtigen, dass bei Ausbildungsbeginn nur wenig Geld für die Prämienzahlung zur Verfügung steht. Konventionell kalkulierte BU-Versicherungen kosten dabei den „normalen“ kalkulierten Beitrag. Sogenannte „Starter-Policen“ sind dagegen anders kalkuliert und in den ersten Jahren deutlich günstiger. Dabei wird berücksichtigt, dass die BU-Versicherung nach einer bestimmten Zeit (z.B. nach 5 Jahren) automatisch oder auf Antrag aus dem Starter-Tarif in einen Normal-Tarif getauscht wird. Die Prämie macht dann einen Sprung nach oben. Im Ergebnis wird die BU-Absicherung also teurer und erreicht einen Beitrag, der ein wenig über der „normalen“ Prämie liegt. Damit wird quasi die anfänglich günstige Prämie ausgeglichen.
Solche „Starter-Policen“ können Sinn machen, wenn die BU-Absicherung mit einer „normalen“ Prämie in keinem Fall finanziert werden könnte. Ist eine normal kalkulierte BU-Versicherung für Studenten zu bezahlen (z.B. über die Eltern), ist diese unbedingt vorzuziehen, da hier die Auswahl der Tarife wesentlich größer ist und somit – zu Gunsten einer niedrigen Prämie – keine Kompromisse in den Tarifbedingungen gemacht werden müssen.
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Beispiel – Prämienunterschied
Student, 21 Jahre, Studium: Informatik, Nichtraucher, BU-Rente: € 1.000, Laufzeit: bis zum 67. Lj., TOP-Bedingungswerk.
- Starter-Police: ab € 15,00 Zahlbeitrag monatlich
- Normal-Police: ab € 34,00 Zahlbeitrag monatlich
Danke für den aufschlussreichen Beitrag. Wie schon beschrieben ist es sehr wichtig auf den Ausschluss der „abstrakten Verweisung“ zu achten. Damit im Ernstfall auch nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden kann.
Danke Herr Passmann,
der Ausschluß der abstrakten Verweisung ist heute „Standard“ bei hochwertigen BU-Bedingungswerken.
Die abstrakte Verweisung findet sich nur noch in „billigen“ Tarifen mit Bedingungswerken, welche eben nicht notwendige und an die Lebensplanung angepasste Klauseln enthalten.
Das Problem der abstakten Verweisung haben somit meist nur die Kunden, die sich selbst um den Versicherungsschutz bemühen, also ohne Kenntnis der Materie Online-Rechner benutzen und direkt abschließen. Ohne professionelle Beratung ist ein optimaler BU-Schutz durchweg in Frage zu stellen. Eine Erfahrung, die wir immer wieder bei gewünschten Prüfungen von bestehenden BU-Verträgen machen müssen.