BU mit Geld zurück Garantie

Renteninformation

BU mit Geld zurück Garantie

Eine BU-Versicherung, die Ihnen alle Beiträge am Vertragsende zurückzahlt, wenn Sie nicht BU geworden sind. Also eine BU mit Geld zurück Garantie. Ein perfekter Vertrag, ganz ohne finanzielles Risiko. Quasi kostenlos. Gibt es solche BU-Verträge ?

Ja, sie gibt es wirklich. Jedenfalls die werbewirksame Suggestion. Und einen solchen Vertrag hat ein Kunde von mir erst kürzlich abgeschlossen. Zuvor hat er seinen bestehenden Vertrag, welchen er vor über 6 Jahren bei mir abgeschlossen hatte, gekündigt. Ein Vertreter einer großen Versicherung hatte ihn gefragt, warum er denn für seinen BU-Vertrag (bei mir) ganz umsonst einzahlt, wenn er am Ende nicht BU wird. Er hätte eine BU mit Geld zurück Garantie.

Zum Glück – für meinen Kunden – erfuhr ich von der Kündigung und fragte meinen Kunden nach dem Grund, den dieser auch offen und zuversichtlich angab. Nachdem er mit seinem neuen Vertrag zu mir ins Büro kam, erklärte ich meinem Kunden den Sachverhalt einmal genauer. Am Ende, wurde der „Geld zurück Vertrag“ noch innerhalb der Frist widerrufen. Glücklicherweise, war die Kündigung des „alten“ BU-Vertrages noch nicht bestätigt worden, weil die Versicherung meine Nachbearbeitung der Kündigung noch abwartete. So konnte die Kündigung zurück genommen werden und der alte Vertrag lief ohne Nachteil für meinen Kunden einfach weiter.

Warum mein Kunde gemerkt hat, dass die verlockende BU mit Geld zurück Garantie nur ein Werbegag – und eigentlich ein „falsches Versprechen“ des Vertreters – war, erfahren Sie, wenn Sie die Hintergründe zu Beiträgen und Überschüssen in einer Berufsunfähigkeitsversicherung kennen.

Die Beiträge einer BU-Versicherung

Der Beitrag einer BU-Versicherung wird nach Eintrittsalter, Laufzeit, Rentenhöhe und Berufsrisiko berechnet. Der Vertragsbeitrag muss nach den Vorschriften jedoch vorsichtig berechnet werden, also höher sein, als der reine Risikobeitrag. Das hat zur Folge, dass der Bruttobeiträg Überschüsse enthält, die dem Versicherten am Ende zustehen. Die Überschüsse werden dabei meist im Deckungsstock der Versicherung verzinslich angesammelt; so wie man es aus der Lebens- und Rentenversicherung kennt. Die Differenz von Bruttobeitrag und kalkulierten Überschüssen wird als Nettobeitrag oder Zahlbeitrag bezeichnet.

BU mit Geld zurück Garantie

Verwendung der Überschüsse in BU-Verträgen

1. Gewinnverrechnung (Nettobeitrag)

Die Überschüsse können nun – je nach Tarifvariante – unterschiedlich genutzt werden. Überwiegend wird dem Versicherten angeboten, die kalkulatorischen Überschüsse mit dem Bruttobeitrag verrechnen zu lassen, also den Nettobeitrag zu zahlen. Er sollte dabei jedoch aufgeklärt werden, dass der Nettobeitrag nicht garantiert ist und somit jährlich veränderbar ist. Sollten im nächsten Jahr die Gewinne des Versicherers nicht wie erhofft ausfallen, könnte der Nettobeitrag noch oben angepasst werden; bis zur Höhe des Bruttobeitrages. Mir ist bis heute nur ein Versicherer aus Mannheim bekannt, bei dem es zu nennenswerten Anpassungen der Nettobeiträge kam.

Update – Februar 2019

In den letzen Monaten haben diverse Versicherer die Nettobeiträge nach oben anpassen müssen; die BU-Verträge wurden also deutlich teurer. Einige Versicherer erwirtschaften aktuell gar keine Überschüsse mehr und der Kunde muss den ursprünglichen Vertragsbeitrag (also den Bruttobeitrag) bezahlen.

Zu kritisieren ist hierbei vor allem die meistens nicht erfolgen Vorankündigungen dieser Maßnahmen an die Kunden. So geht „Transparenz“ auf jeden Fall nicht, liebe Versicherer !

2. Bonus-Rente (Bruttobeitrag)

Eine zweite Variante der Überschussverwendung ist die sogenannte Bonus-Rente. Hier werden die Überschussanteile des Bruttobeitrages dazu verwendet, die versicherte BU-Rente im Leistungsfall zu erhöhen. Auch hier gilt, dass die Bonus-Rente immer nur für das laufende Jahr garantiert ist und somit zu jedem Jahr niedriger ausfallen kann.

BU mit Geld zurück Garantie

3. Verzinsliche Ansammlung (Bruttobeitrag)

Die dritte Variante ist die verzinsliche Ansammlung im Deckungsstock des Versicherers. Hier werden die angesammelten Überschüsse – inkl. Zinsen – am Vertragsende ausgezahlt, sofern kein Leistungsfall vorliegt. Diese Variante wird gern unter der Bezeichnung BU mit Geld zurück Garantie angeboten.

Geld zurück Garantie – Eine Milchmädchenrechnung

Drei Fakten sollte der Versicherte bei dieser Variante kennen, bevor er sich dafür entscheidet.

  1. Sein Zahlbeitrag (Bruttobeitrag) ist deutlich höher, als er bei der Nettobeitrags-Variante wäre.
  2. Die Verzinsung seiner Überschüsse liegt aktuell bei ca. 2,46 % (durchschnittliche Überschüsse deutscher Lebensversicherer 2019; Quelle: Statistika).
  3. Zinseszinseffekt – aber auch Inflation – wirken umso stärker, je länger die Laufzeit ist.

Was ist nun dran, an dieser BU mit Geld zurück Garantie, von der hier die Rede ist ? Funktioniert das wirklich ? Ja, es funkioniert … theoretisch ! Und dann auch nicht wirklich.

Beispiel 1 – Rückzahlung nach 35 Jahren:

Berechnen wir, mit welcher Rückzahlung der Versicherte rechnen kann, wenn er am Vertragsende nicht BU geworden ist. Wir unterstellen dabei die aktuelle durchschnittliche Rendite deutscher Lebensversicherer von 3,48% p.a. Berücksichtigung findet aber auch, dass die Kapitalauszahlung am Vertragsende nach dem Halbeinkünfteverfahren zu versteuern ist. Der Steuersatz wurde hier mit dem Abgeltungssteuersatz von 25% angenommen.

BU mit Geld zurück Garantie

Beispiel 2 – notwendige Rendite – Kapitalrückzahlung 100%:

Wir berechnen, wie hoch die Rendite im Vertrag jährlich sein muss, um über die Laufzeit (35 J.) die gezahlten Beiträge von monatlich € 100,00 (Bruttobeitrag = Zahlbeitrag) am Ende komplett zurück zu erhalten (€ 42.000). Für die Anlage stehen die kalkulatorischen Überschüsse von monatlich € 40,00 aus dem Bruttobeitrag zur Verfügung. Auch hier wird der Steuerabzug bei Auszahlung berücksichtigt.

BU mit Geld zurück Garantie

Die BU mit Geld zurück Garantie funktioniert – je nach Tarif und Eintrittsalter – nur, wenn die Vertragslaufzeit bei der aktuellen durchschnittlichen Verzinsung der Lebensversicherer im Bereich von 50 Jahre liegt. Der Kaufkraftverlust durch die Inflation und die Steuerlast machen selbst dann das Geschäft schon wieder zunichte.

Im Ergebnis wird deutlich, dass Geld zurück Garantien für BU-Verträge für den Versicherungsnehmer kein gutes Geschäft ist. Er gibt mehr Geld aus als notwendig. Steuer und Inflation reduzieren die Kapitalauszahlung in Höhe und Kaufkraft. Allein der Versicherer hat ein Interesse, mit den Überschussanteilen am Bruttobeitrag seine Kapitalanlagen zu erhöhen. Immerhin wird der Versicherer mit ca. 10% an den Kapitalerträgen beteiligt.

Update – Korrektur 27.06.14

Nach einer gründlichen Recherche zu der Frage, ob die Auszahlung der Überschüsse bei der Variante Geld zurück Garantie (Bruttobeiträge) zu versteuern ist oder steuerfrei bleibt, gibt es nun eine rechtssichere Quelle. Gemäß einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2005 – IV C 1 – S 2252 – 337/05) gehören BU-Verträge zu den „Risikoverträgen“, deren Überschüsse bei Auszahlung nicht unter die Besteuerung nach Halbeinkünfteverfahren fallen.

Am Ergebnis der obigen Berechnungen (Erwartungswert und notwendige Rendite) ändert das nur wenig.

Für den Quellennachweis danken wir herzlichst dem IGVM.

Vorsicht bei Bonus-Renten

Nicht unerwähnt wollen wir am Ende lassen, dass wir auch kein Freund der Überschuss-Variante Bonus-Rente sind. Die Bonus-Renten sind – wie alle Überschüsse – immer nur für das aktuelle Kalenderjahr garantiert. Da eine BU-Versicherung ein Einkommensersatz im Falle einer Berufsunfähigkeit darstellen soll, muss die BU-Rente auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt sein. Wenn der Versicherungsnehmer genau € 1.500 im Fall der Fälle benötigt, um neben den gesundheitlichen Problemen nicht auch noch finanzielle Probleme zu bekommen, muss er sich auf diesen Betrag verlassen können. Was würde nun geschehen, wenn er – wie im oben gezeigten Beispiel – statt der erwarteten Gesamtrente in Höhe von € 1.500, nur die garantierte BU-Rente in Höhe von € 900 erhält ? Selbst wenn sich die Bonus-Rente nur halbieren würde, fehlten dem Versicherungsnehmer immer noch monatlich € 300. Damit würde eventuell schon jeden Monat die halbe Miete fehlen.

Fazit

  1. Warum sollte ein Versicherungsnehmer € 16.800 mehr für den gleichen Schutz investieren,wenn er diesen Betrag für sich selbst nutzen oder seine monatlichen Kosten reduzieren kann.
  2.  Die Überschussverzinsung von Lebensversicherern führt nach Vertragskosten und nach Inflation zu Renditen auf den Zahlbeitrag (Beitragsrenditen), die gegen Null gehen.
  3.  Je länger die Laufzeit des Vertrages, desto größer ist der Zinsverlust durch geringe Renditen und der Kaufkraftverlust durch Inflation.
  4.  Eine BU-Versicherung sollte den tatsächlichen Bedarf absichern. Dazu muss die Rentenhöhe garantiert sein. Bonus-Renten stehen dieser Notwendigkeit entgegen. Es gibt nur Ausnahmefälle, bei denen eine Bonus-Rente eine akzeptable Alternative darstellen kann.

5 Meinungen zu “BU mit Geld zurück Garantie

  1. Lars sagt:

    Hallo Herr Rindermann, wie Sie beschrieben haben sind die Auszahlungen von Überschüssen steuerfrei. Was ist wenn diese Überschüsse während der Versicherungszeit in Fonds angelegt werden? Die Gewinne aus dieser Anlage sind dann wahrscheinlich nicht steuerfrei. Ich als Kunde bin ja schließlich auch Fonds Eigentümer. Oder wie muss man diesen Fall betrachten?
    Vielen Dank
    Gruß

    • FRF Versicherungsmakler in Karlsruhe sagt:

      Hallo Herr Werner,

      ich darf Ihnen keine steuerliche Beratung zukommen lassen. Daher kann ich nur mit Produktdetails und meinem Fachkenntnissen weiterhelfen.
      In Produkten mit Fondsbeteiligungen sind Überschüsse aus dem Produkt (Mantelerträge) von Überschüssen aus den Anlageobjekten des Mantels zu unterscheiden.
      Überschüssse des Anlageobjektes (hier: Fonds) erreichen das Produkt bzw. den Vertrag quasi „netto“ (nach Abzug der Ertragssteuern).
      Die Überschüsse des Produkt bwz. des Vertrages sind steuerlich separat zu betrachten. Wenn im Produkt von der steuerfreien Vereinnahmung der Erträge dokumentiert ist, wird das auch so umgesetzt.
      Für Ihre Frage zur BU mit Beitragsrückgewähr bedeutet das: Die ausgezahlte Summe (inkl. der Überschüsse) erfolgt steuerfrei. Die Besteuerung bei Erträgen aus/in Fonds erfolgt auf Fondsebene.

      Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

      Mit besten Grußen
      Frank Rindermann

  2. Daniel sagt:

    Interessanter Beitrag, nur eine Anmerkung: soweit mir bekannt ist, werden die Überschüsse, die bei dem Versicherer angelegt werden, nach wie vor steuerfrei ausgezahlt. Oder sollte ich da falsch informiert sein?
    Grüße…

    • Frank Rindermann sagt:

      Hallo Daniel,
      vielen Dank für den Einwand.
      Das Auszahlungen der Überschüsse aus BU-Verträgen steuerfrei sein sollen, kann ich – bis auf den Nachweis aufgrund unzweifelhafter Rechtsquellen – nur als unbewiesenes “Gerücht” werten. § 20 EkStG gibt keinen deutlichen Hinweis zu Überschüssen aus BU-Verträgen. Da selbst Steuerberaterung und Versicherer keine einhellige Meinung vertreten, gilt für mich das Vorsichtigkeitsprinzip und – als Folge – die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens. Sollte der Versicherungsnehmer die Auszahlung tatsächlich steuerfrei erhalten, um so besser. Die “verzinsliche Ansammlung” wird aber auch dadurch nicht empfehlenswerter.

      Sollten Leser eindeutige Rechtsquellen benennen können, würde ich mich über eine Nachricht sehr freuen.

      • Frank Rindermann sagt:

        Die Bemühung mehrerer Personen bei der Recherche nach rechtssicheren Quellen war erfolgreich.
        Nun liegt eine rechtssichere Quelle zur steuerlichen Behandlung der Auszahlung von Überschüssen aus BU-Verträgen vor:
        Danach sind Auszahlungen dieser Überschüsse tatsächlich steuerfrei zu vereinnahmen.

        Ich bedanke mich noch einmal bei Daniel, der mit seinem Einwand zu einer entgültigen Prüfung des Sachverhaltes beigetragen hat.

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