Die Renteninformation führt in die Irre

Renteninformation
Lesedauer 9 Minuten

Die Renteninformation führt in die Irre

Die Besprechung und Auswertung der Renteninformation meiner Kunden ist ein Kernaufgabe meines Jobs. Die möglichst frühzeitige Ruhestandsplanung gehört zu meinen Kernkompetenzen. Meinen Kunden ist es vorrangig wichtig, genau zu erfahren, wie es um die zu erwartenden Renteneinkommen bestellt ist und was sie tun müssen, um das gewünschte Renteneinkommen zu erreichen. Regelmäßig sollte versucht werden, ein optimales Zusammenspiel von gesetzlicher, betrieblicher und privater Rentenvorsorge zu erreichen.

Ausgangspunkt einer individuellen Ruhestandsplanung ist immer das gewünschte Renteneinkommen mit Beginn des Ruhestands.

Welche Faktoren beeinflussen das zukünftige Renteneinkommen

Eine genaue Berechnung der Alterseinkommen zum Rentenbeginn ist möglich und äußerst wichtig. Wichtig ist auch die detaillierte Berücksichtigung aller Einflussfaktoren, welche die späteren Einkommensströme für das Renteneinkommen betreffen könnten. Die wichtigsten Faktoren sind z.B.

  • das gewünschte Renteneinkommen netto – also nach Abzug von Krankenversicherung im Alter und Einkommensteuer
  • die zu erwartende Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung
  • die zu erwartende Altersrente aus betrieblicher Altersvorsorge (bAV)
  • die zu erwartende Altersrente aus privater Altersvorsorge
  • die Inflation bis zum Rentenbeginn und ab Rentenbeginn
  • die mögliche Rendite aus privaten Rentenverträgen und/oder Kapitalanlagen
  • der heute mögliche Sparbetrag für das Rentenziel
  • die Einkommensentwicklung in der Zukunft
  • die zukünftig möglichen Sparbeträge für das Rentenziel
  • die familiäre Situation im Rentenalter

Zu den Möglichkeiten der bAV und der privaten Altersvorsorge habe ich hier auf FinanzBlog bereits sehr viele Artikel geschrieben. Sie finden nahezu jede Frage dazu in einem der Artikel beantwortet. Testen Sie es doch einmal. Geben Sie auf FinanzBlog oben rechts in das Suchfeld einmal ein Stichwort ein, zu dem Sie eine Information suchen. Sollen Sie nicht fündig werden, lassen Sie es mich wissen.

In diesem Artikel soll es vorrangig um die gesetzliche Rentenversicherung gehen. Ganz speziell schauen wir uns heute einmal die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung an.

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und erhalten dafür eine Gegenleistung u.a. in Form von Rentenansprüchen bei Erwerbsminderung und für das Alter.

Die Renteninformation zeichnet ein falsches Bild

Wie in meinem letzten Artikel „Keine Ahnung von der Rentenhöhe in Deutschland“ versprochen, zeige ich heute, wie die Angaben der Renteninformation zu verstehen sind. Werden die Zahlen dort ohne weitere Hintergrundinformationen für bare Münze genommen, kann das spätestens mit Rentenbeginn zu einem bösen Erwachen führen.

Jeder Arbeitnehmer, der in die Deutsche Rentenversicherung Beiträge einzahlt, erhält automatisch jährlich die Renteninformation zugeschickt. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Sie mindestens 27 Jahre alt sind und schon 5 Beitragsjahre auf Ihrem Rentenkonto haben.

Die jährliche Renteninformation besteht aus 2 Seiten. Immer wieder stelle ich fest, dass die meisten Menschen nur die Zahlen auf der ersten Seite lesen. Die Angaben auf der zweiten Seite werden häufig nicht wahrgenommen. Mir wird regelmäßig von Kunden bestätigt, dass die zweite Seite nicht gelesen wird, weil die Erläuterungen dort viel zu kompliziert sind und eben nicht wirklich verstanden werden.

Dabei sind diese Erläuterungen dort von höchster Wichtigkeit. Geben Sie doch ein klareres Bild der Zahlen auf Seite 1 wieder. Die Zahlen auf Seite 1 müssen nämlich unbedingt „interpretiert“ werden. Sonst hat der Rentenversicherte ein völlig falsches Bild seiner zu erwartenden Rentenbezüge.

In den folgenden Grafiken habe ich einmal die wichtigsten Angaben auf den zwei Seiten der Renteninformation markiert und erläutert.

Renteninformation Seite 1
Renteninformation Seite 2

Renteninformation Seite 2 – Verwirrung beabsichtigt?

Wie die Zahlen auf Seite 1 der Renteninformation – insbesondere die zukünftige Altersrente – richtig gedeutet und verstanden werden sollten, steht tatsächlich auf Seite 2. Ausführlich sogar. Aber leider viel zu kompliziert und ebenso mit unrealistischen Daten zur Inflation und der möglichen Rentenanpassungen (Rentenerhöhungen).

In der obigen beispielhaften Renteninformation wird für das Rentenalter mit 67 Jahren eine Altersrente in Höhe von € 2.334 ausgewiesen, sofern das zukünftige Gehalt sich so entwickelt, wie in den letzten 5 Jahren zuvor. Diese Rentenhöhe könnte danach aussehen, als wenn man damit doch sehr gut zurecht käme im Alter.

Auf Seite 2 zeigt uns die Renteninformation aber, dass noch ein Kaufkraftverlust durch Inflation zu berücksichtigen sei. Die Rentenversicherung macht eine Hochrechnung mit einer Inflation von 1,5% p.a. und zeigt, dass von je € 100 Rente mit Rentenbeginn nur noch eine Kaufkraft von € 74 übrig bleibt. Aus € 2.334 wird also zum Rentenbeginn mit 67 Jahren eine Kaufkraft (nach heutigem Stand) von € 1.727. Brutto wohlgemerkt, also vor Abzug von Krankenversicherung und Steuern.

Es kommt jedoch noch schlimmer. Die Höhe der angenommenen Inflation ist viel zu gering. Die langfristige Inflationsrate liegt eher im Bereich von 2%. Damit gerechnet, stünde von € 100 Rente nur noch eine Kaufkraft von etwa € 67 im Rentenalter zur Verfügung. In unserem obigen Beispiel also nur noch € 1.563 Bruttorente.

Der tatsächliche Wert der Bruttorente zum Rentenbeginn ist hier also um genau 33% geringer, als die Renteninformation glauben machen will.

Ähnliches gilt auch für die auf Seite 1 erwähnten Rentenanpassungen von 1% oder gar 2% pro Jahr.

Auch wenn in den letzten 32 Jahren (1990 bis 2022) eine durchschnittliche Rentenanpassung von 1,81% p.a. zu verzeichnen war (siehe Grafik unten), kann dieser Wert für die Zukunft in keinem Fall gehalten werden. Realistisch wäre eine zukünftige Rentenanpassung von ca. 0,5% p.a. Warum das realistischer ist, ist schnell erklärt.

Sinkende Rentenanpassungen durch Nachhaltigkeitsfaktor

Die Rentenformel beinhaltet indirekt einen Nachhaltigkeitsfaktor, der im Jahr 2004 eingeführt wurde. Dieser Faktor beeinflusst die Rentenanpassungen. Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern in die gesetzliche Rentenversicherung.  Steigt die Zahl der Rentner schneller als die Zahl der Beitragszahler, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus; so das Ziel. Ein weiters Ziel dieses Faktors ist, den Beitragssatz damit bis zum Jahr 2030 nicht über 22% steigen zu lassen. In 2023 beträgt der Beitragssatz 18,6%.

Klar sollte sein, dass wir in Deutschland längst das Problem der Überalterung haben. Klar ist damit auch, dass die zukünftigen Rentenanpassungen – also die zukünftigen Rentensteigerungen – nur geringer werden können. Der Nachhaltigkeitsfaktor ist dafür die Stellschraube.

Die Renteninformation – wird die Wahrheit verschleiert?

Seit über 30 Jahren bin ich in der Beratung zur Altersvorsorge meiner Kunden nun schon tätig. Seit über 30 Jahren ist die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung nicht klarer und verständlicher geworden. Auch die Angaben zur Inflation – welche gravierenden Auswirkungen auf die tatsächliche Kaufkraft der späteren Altersrente hat – und die laufenden Rentenanpassungen sind noch immer realitätsfern. Ich behaupte schon immer, dass das beabsichtigt ist. Der zukünftige Rentner soll heute nicht wirklich wissen, womit er später tatsächlich rechnen darf. Die Zahlen auf der Renteninformationen suggerieren ein falsches – zu positives – Bild.

Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, jeden Kunden mit zukünftigen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung darüber aufzuklären.

Die gesetzliche Rentenversicherung – Rentner werden hinters Licht geführt?

Eine drastische aber legitime Frage. Wer ein marodes Alterssicherungssystem künstlich am Leben erhalten möchte, muss tief in die Trickkiste greifen. Die politischen Entscheider schaffen das bereits seit Jahrzehnten. Dabei müssen die Tricks natürlich möglichst undurchschaubar sein. Doch betrachten wir uns einmal ein paar Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dann kann eigentlich jeder die künstliche Beatmung eines toten Patienten selbst erkennen.

Fakt 1: Das Rentenniveau sinkt kontinuierlich

Das Rentenniveau errechnet sich jedes Jahr wie folgt:

Rentenniveau = Standardrente : Durchschnittseinkommen x 100

Was genau eine Standardrente ist und wie das Durchschnittseinkommen in Deutschland zu verstehen ist, habe ich in meinem letzten Artikel „Keine Ahnung von der Rentenhöhe in Deutschland“ erklärt.

Seit Jahren sinkt das Rentenniveau in Deutschland. Das ist politischer Wille und bis zum Jahr 2035 bereits fest verankert. Die Entwicklung des Rentenniveaus seit 1980 bis 2035 sehen wir in der folgenden Grafik.

Renteninformation Rentenniveau

Ein (Brutto-)Rentenniveau von 45,7% (Jahr 2021) drückt aus, wieviel Prozent ein Standardrentner (45 Beitragsjahre mit Durchschnittseinkommen in jedem Beitragsjahr) im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen in Deutschland im Jahr 2021 an Brutto-Rente bekommt; aus der er dann noch Krankenversicherungsbeiträge und Steuern zahlen muss.

Im Jahr 1991 wurde erstmals die Marke von 50% Rentenniveau unterschritten. Wenn also schon Standardrentner weniger als die Hälfte an Rente erhalten, als ein Durchschnittsverdiener in Deutschland an Bruttoeinkommen hat, sollte klar sein, was all die Rentner erhalten werden, die diese 45 Beitragsjahre nicht schaffen; oder nicht jedes Jahr das jeweilige Durchschnittseinkommen verdienen.

Das Problem und die daraus resultierende Altersarmut ist ebenfalls seit Jahrzehnten bekannt. Das System wurde bis heute nicht verbessert. Es wird sogar immer schlimmer. Die Entwicklung des Rentenniveaus bis 2035 zeigt es deutlich.

Was nach 2035 kommt? Ich weiß es nicht, befürchte aber Schlimmes.

Fakt 2: Der Bundeszuschuss ist eine Mogelpackung

Seit vielen Jahren schon reichen die monatlichen Einzahlungen der Arbeitnehmer zur Rentenversicherung nicht mehr aus, um alle Renten im gleichen Monat auszuzahlen. Der s.g. Generationenvertrag funktioniert schon lange nicht mehr ohne den Bundeszuschuss. Nur dieser staatliche Zuschuss aus Steuergeldern in die Rentenkasse stellt sicher, dass alle Rentner ihre Rente überwiesen bekommen.

Der Bundeszuschuss beträgt für das Jahr 2023 bereits gigantische 112 Milliarden Euro oder rund 25% der gesamten Rentenzahlungen. In 2024 und 2025 steigen die Zuschüsse noch einmal um € 500 Millionen pro Jahr an. Das ist schon heute beschlossene Sache der Regierung. Ohne den immer größer werdenden Bundeszuschuss, könnte die gesetzliche Rentenversicherung die monatlichen Renten gar nicht mehr auszahlen.

Der Bundeszuschuss wird aus Steuergeldern finanziert. Jeder Beitragszahler zahlt damit doppelt in die Rentenkasse ein. Einmal werden über seine Sozialversicherungsbeiträge von seinem Bruttolohn direkt Beiträge in die Rentenversicherung abgeführt. Zum anderen bezahlt er Lohn- und Einkommensteuer an den Staat. Daraus fließt dann ein erheblicher Teil in Form des Bundeszuschusses in die Rentenkasse. Man kann es drehen und wenden, wie man will. Es handelt sich um eine doppelte Zahlung.

Wie lange diese Doppelzahlung funktioniert ist fraglich. Ob die heutigen „Doppelzahler“ später für ihre eigene Rente etwas davon haben, ist ebenso fraglich. Durch das Umlagesystem der deutschen Rentenversicherung zahlen die heutigen Beitragszahler ja keine Beiträge für ihre eigenen Rente, sondern für die heutigen Rentnerempfänger.

Der Bundeszuschuss ist eine Bankrotterklärung der deutschen Rentenversicherung

Die zusätzliche Einzahlung in die Rentenkasse über den Bundeszuschuss ist nicht nur ein Beleg dafür, dass der deutsche rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer als Melk-Kuh eines maroden Rentensystems benutzt wird. Der Bundeszuschuss ist auch ein deutlicher Nachweis dafür, dass das deutsche Rentensystem de facto bankrott ist.

Fakt 3: Rentensteigerungen gleichen die Inflation nicht aus

Auf Seite 1 der Renteninformation wird die Rente mit einer Rentensteigerung von 1% und 2% hochgerechnet. Diese Werte sind langfristig nicht haltbar. Selbst Rentensteigerungen von durchschnittlich 1% halte ich zukünftig nicht für realistisch, auch wenn die folgende Grafik das vermuten ließe.

Renteninformation

Die relativ hohen Rentensteigerungen der Jahre 2016, 2018, 2020 und 2022 sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in vielen Jahren gar keine oder nur eine sehr geringe Erhöhung der laufenden Renten gab.

Die Grafik zeigt, dass die durchschnittliche Entwicklung der Rentensteigerungen von 1990 bis 2022 bei 1,81% pro Jahr liegt. Dagegen steht eine über den gleichen Zeitraum wirkende Inflation von 1,91% jährlich. Das bedeutet unter dem Strich, dass die Kaufkraft der Rentner – trotz Rentenerhöhungen – in den letzten 32 Jahren abgenommen hat. Deutsche Rentner konnten sich also immer weniger für ihre Rente leisten.

Systembedingt können die Rentenerhöhungen in der Zukunft gar keine Rentensteigerungen jenseits der 0,5%-Marke ausmachen. Das ist weder finanzierbar, noch demografisch möglich. Immer mehr Rentner werden von immer weniger Beitragszahlern finanziert. Selbst ein stetig höherer Bundeszuschuss kann nur erreichen, dass überhaupt noch Renten gezahlt werden können.

Aufbereitung der Renteninformation mit realen Daten

Die von mir erstellten individuellen Hochrechnungen der tatsächlich zu erwartenden Altersrenten für meine Kunden, führen zu einer echten verfügbaren Nettorente mit tatsächlicher Kaufkraft ab Rentenbeginn. Dazu berücksichtige ich eine langfristig realistische Inflationsrate von 2% p.a. Weiterhin gehe ich von einer realistischen zukünftigen durchschnittlichen Rentenanpassung von 0,5% p.a. aus. Nach der Berücksichtigung von Abzügen für die Krankenversicherung und von Einkommensteuer führen die Hochrechnungen schließlich zu einer verbleibenden Nettorente auf dem Girokonto, die meine Kunden häufig ungläubig schauen lässt. Nicht selten kommt dann das blanke Entsetzen und die Frage „Was muss ich tun? Wie kann ich meine gewünschte Rentenhöhe erreichen?“.

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Ist die „Aktienrente“ die Rettung des deutschen Rentensystems?

Seit geraumer Zeit wird immer wieder öffentlich und auch in politischen Gremien diskutiert, ob der Wechsel des aktuellen Umlagesystems der Rentenversicherung zu einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht nachhaltiger, fairer und auskömmlicher wäre.

Seit 2023 wird intensiv an der „Aktienrente“ gearbeitet. Dass diese kapitalgedeckte Altersvorsorge nicht dazu führt, dass die Höhe der Renten zukünftig steigt, ist bereits jetzt schon klar. Die Beiträge, die zukünftig in die Aktienrente fließen – zusätzlich zu der geplanten Anschubfinanzierung über 10 Milliarden Euro pro Jahr aus Steuermitteln für die nächsten 15 Jahre – haben nur den Zweck, den Beitragssatz für die Rentenversicherung zu stabilisieren. Eine zusätzliche Rente für die Beitragszahler ist damit definitiv nicht verbunden.

So verpasst die Bundesregierung wieder eine Chance, eine renditestarke Investmentanlage zur späteren Erhöhung der Rentenzahlungen zu nutzen. So ist leider auch der Begriff „Aktienrente“ wieder eine politische Mogelpackung.

Kapitalgedeckte Rentensysteme funktionieren

Ich bin schon lange ein Anhänger der Kapitaldeckung für ein staatlich organisiertes Rentensystem. Was bei der privaten Altersvorsorge funktioniert, wird auch in einem staatlichen Rentensystem funktionieren; wenn man es richtig macht.

Gäbe es eine echte kapitalgedeckte Rente in Deutschland – jeder Rentner zahlt also Beiträge in die Rentenkasse, aus der seine eigene Rente später finanziert wird – könnte der heutige Bundeszuschuss der Höhe nach zur Absicherung des Kapitals – z.B. bei Kurseinbrüchen an den Börsen, die es immer wieder einmal gibt – genutzt werden. Damit wäre eine echte kapitalgedeckte Altersvorsorge für die Rentner eine sichere und lohnende Sache.

Durch mögliche Kapitalmarktrenditen von 6-8% p.a. würde die zu erwartende Altersrente deutlich höher liegen und durchaus ein Niveau von etwa 80% des letzten Nettoeinkommens – z.B. nach 40 Berufsjahren – erreichen können.

Dass ein Rentensystem mit Kapitaldeckung – oder auch eine Mischung aus umlagefinanzierter- und kapitalgedeckter Rente und/oder betrieblicher Rente – funktioniert und zu höheren Renten führt zeigen Staaten wie Norwegen, Schweden, Großbritannien, Niederlande, Chile, Hongkong, Slowakei oder die Schweiz.

Ohne private Altersvorsorge kein gesicherter Ruhestand

Solange es beim umlagefinanzierten Rentensystem in Deutschland bleibt, geht an der privaten Altersvorsorge kein Weg vorbei. Das gilt für alle Menschen. Auch für die meisten der Selbständigen, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind und nicht in die Rentenkasse einzahlen (müssen). Jeder für sich selbst investierte Euro – z.B. in eine private fondsgebundene Rentenpolice – erzielt mehr Rentenkapital, als wenn der gleiche Betrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird.

Wenn erst einmal verstanden wird, was aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Alter tatsächlich zum Leben bleibt, fängt meine Arbeit erst an. Mein Job ist es dann, die Wege aufzuzeigen, die zum gewünschten Renteneinkommen führen. Nicht selten führt die Planung der individuellen Altersrente schnell zu einer Beruhigung der Kunden. Wer seine Altersvorsorge in die eigenen Hände nimmt – statt auf die gesetzliche Rentenversicherung zu vertrauen – lebt viel entspannter. Sobald die Notwendigkeit zur privaten Altersvorsorge wirklich verstanden ist, finden sich fast immer auch freie Sparbeträge dafür.

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