E-Bike und Pedelec – Die Unterschiede

Fahrradversicherung

E-Bike und Pedelec – Was ist eigentlich was?

Die Anzahl der elektrisch angetriebenen Fahrräder – meist E-Bike genannt – wird für 2017 auf ca. 3,5 Millionen geschätzt; Tendenz stark steigend. Noch vor zwei Jahren waren die hippen Elektroräder kaum unter € 4.000 pro Stück zu haben. Inzwischen gibt es sie schon für unter € 2.000. Der Trend ist nun auch im sportlichen Bereich der Mountain-Bikes angekommen. Hier allerdings müssen auch schon mal € 6.000 und mehr für das Sportgerät hingeblättert werden. Doch was ist eigentlich ein E-Bike und Pedelec ?

Ein E-Bike ist meist ein Pedelec

Ganz entgegen der häufig oberflächlichen Informationen, die Käufer noch immer von den Händlern vor Ort oder im Internet erhalten, gibt es wichtige Unterschiede der trendigen Fahrräder zu beachten. Das „E-Bike“ ist in der Regel nämlich gar keines. Die gesetzlichen Auswirkungen der relevanten Unterschiede zwischen E-Bike und Pedelec sind jedoch enorm.

Die Sammelbezeichnung „E-Bike“ ist in der Regel nicht korrekt. Bei der überwiegenden Mehrheit der verkauften Elektro-Räder handelt es sich tatsächlich um ein Pedelec. Diese Bezeichnung steht für „Pedal Electric Cycle“.

Doch welche Unterschiede gibt es ? Und wie genau wirken sich die unterschiedlichen Typen auf gesetzliche Vorschriften aus ?

Pedelec

Die Pedelecs machen rund 95% aller in Deutschland verkauften elektrisch unterstützten Fahrräder aus. Nach § 1 Abs. 3 StVG (Straßenverkehrsgesetz) gilt ein Pedelec als Fahrrad. Es gelten weiterhin folgende Merkmale:

  • der Elektromotor darf nicht mehr als 250 Watt Leistung erbringen und
  • muss sich spätestens ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h abschalten und
  • muss sich abschaltet, wenn die Pedalen nicht mehr getreten werden.
  • elektrische Anfahrhilfe (bis 6 km/h) ist erlaubt.
  • ein Mindestalter ist für den Gebrauch nicht vorgeschrieben.
  • eine Führerschein ist nicht notwendig.
  • eine Helmpflicht gibt es nicht.
  • eine Versicherungspflicht gibt es nicht.
  • der Radweg darf benutzt werden.
  • Kinderanhänger sind erlaubt.
  • Kindersitze für Kinder bis 7 Jahre sind erlaubt.

S-Pedelec

Eine erweiterte, schnellere Variante ist das S-Pedelec. Verkehrsrechtlich gilt ein S-Pedelec als Kleinkraftrad. Durch die höhere mögliche Geschwindigkeit sind auch andere gesetzliche Vorschriften zu beachten, als beim normalen Pedelec:

  • seit dem 01.01.2017 darf der Elektromotor eine Leistung von bis zu 4.000 Watt (vorher max. 500 Watt) erbringen.
  • muss sich spätestens ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abschalten.
  • ohne Pedaleinsatz darf eine Geschwindigkeit bis 18 km/h erreicht werden.
  • ein Mindestalter von 16 Jahren ist vorgeschrieben.
  • ein Führerschein der Klasse AM oder B ist erforderlich. Menschen, die vor dem 01. April 1965 geboren wurden, benötigen keinen Führerschein für ein S-Pedelec.
  • ein Versicherungskennzeichen (wie für ein Mofa) ist Pflicht.
  • eine Betriebserlaubnis muss vorhanden sein.
  • ein Helm ist Pflicht. Bislang genügt ein Fahrradhelm.
  • Radwege sind tabu.
  • Kinderanhänger sind verboten.
  • Kindersitze für Kinder bis 7 Jahre sind erlaubt.
  • im Übrigen gelten die gleichen verkehrsrechtlichen Regelungen wie bei Motorkrafträdern.

E-Bike

Echte E-Bikes – also reinrassige Elektrofahrräder – werden nur selten verkauft. Der Marktanteil soll im kleinen 1stelligen Prozentbereich liegen. Im Gegensatz zum Pedelec ist das Treten der Pedale für den Antrieb nicht mehr vorgeschrieben und auch nicht notwendig. Der Elektromotor wird mittels eines Drehgriffs am Lenker – wie bei einem Moped – oder mit einem Schaltknopf ein- oder zugeschaltet. Man kann zuschalten, während man wie gewöhnlich mit Pedalkraft Fahrrad fährt. Man kann jedoch auch ganz ohne Muskelkraft mit Hilfe des Elektromotors durch die Landschaft cruisen.

Der rechtliche Rahmen für die Nutzung von E-Bikes:

  • der Elektromotor darf eine maximale Leistung von 500 Watt haben.
  • die Höchstgeschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt; es gibt auch schnellere E-Bikes, für die dann andere Regeln gelten (im Folgenden in Klammern).
  • Mindestalter 15 Jahre; (16 Jahre).
  • ein E-Bike gilt als Leicht-Mofa; (schnellere gelten als Mofas bzw. Kleinkrafträder).
  • eine Mofa-Prüfbescheinigung muss vorhanden sein oder ein Führerschein der Klasse AM oder B.; wer vor dem 01. April 1965 geboren wurde benötigt keinen Führerschein.
  • ein Versicherungskennzeichen (wie für ein Mofa) ist Pflicht.
  • eine Betriebserlaubnis muss vorhanden sein.
  • eine Helmpflicht gibt es nicht (Helmpflicht aber für E-Bikes mit mehr als 20 km/h).
  • Radwege sind tabu. Ausnahme: Zusatzschild „Mofas frei“ (immer tabu bei E-Bikes mit mehr als 20 km/h).
  • Kinderanhänger sind verboten.
  • Kindersitze für Kinder bis 7 Jahre sind erlaubt.
  • im Übrigen gelten die gleichen verkehrsrechtlichen Regelungen wie bei Motorkrafträdern.

Zusammenfassung – Übersicht

Schon vor dem Kauf eines elektrisch angetriebenen Fahrrads sollte man sich über die rechtlichen Vorschriften gut informieren. Nur so kann man sich vor möglichen Rechtsnachteilen oder Bußgeldern schützen. Daher führen wir die oben genannten Unterschiede von E-Bike und Pedelec noch einmal in einer einfachen Übersicht zusammen:

E-Bike und Pedelec

Wie sollte man sein E-Bike und Pedelec versichern?

Diese Frage werden wir detailliert in einem der nächsten Artikel auf Finanzblog beantworten. Wir zeigen, dass es im Wesentlichen um 3 Bereiche geht, die bei Schäden am Elektro-Bike teuer werden können.

Wir erklären dort die zwei unterschiedlichen Haftungsbereiche gegen Dritte und die Schäden am eigenen Elektro-Bike selbst. Selbstverständlich geben wir auch nützliche Tipps, wie das teure Gefährt bestmöglich gegen solche Schäden versichert werden kann.


Eine Meinung zu “E-Bike und Pedelec – Die Unterschiede

  1. Thomas Karbowski sagt:

    Ich wusste nicht, dass der Marktanteil von echten E-Bikes nur einen Prozent ausmacht und dass eigentlich die meisten Pedelecs fälschlicherweise als E-Bikes angesehen werden. Ich werde meinem Onkel für seinen Geburtstag ein E-Bike kaufen, um seine körperliche Kraft im Alltag zu schonen. Er hat Probleme mit seiner Beine und ich möchte seinen Alltag erleichtern.

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