Erfahrungen mit Produktanbietern – LV1871

Erfahrungen mit Produktanbietern

Prolog

Regelmäßig werden wir über die tägliche Praxis im Umgang und in der Kommunikation mit Produktanbietern (hauptsächlich Versicherungen) berichten. Jeder Verbraucher sollte wissen, wie Produktanbieter arbeiten und wie die Arbeit organisatorisch, technisch und menschlich abgewickelt wird. Dabei berichten wir über den Kontakt von Versicherungsmakler zu Produktanbieter aber auch von Kunde zu Produktanbieter.

Eine Versicherungsgesellschaft ist ein betriebswirtschaftlich aufgestelltes und handelndes Wirtschaftsunternehmen … oder sollte es – nach allgemeinem Verständnis – eigentlich sein. Als Teil der Volkswirtschaft ist jede Versicherung ein Spezialist für die Berechnung, die Übernahme und die Verwaltung von Risiken. So ist der Zweck einer Versicherung in einem Satz zu definieren. Danach sollte man annehmen, dass sich die Spezialisierung selbstverständlich auch auf Instrumente des Unternehmens – wie Personal, Software, EDV, Organisation, Kommunikation, Service u.ä. – bezieht. (Ähnliches gilt auch für alle Produktanbieter aus dem Sektor Kapitalanlagen, Investment und Finanzen) Das dieses leider eine irrige Annahme ist, wollen wir mit unseren Artikeln „Erfahrungen mit Versicherern“ aufzeigen.

Freuen Sie sich auf lustige, unglaubliche, peinliche, ärgerliche und interessante Berichte aus der Praxis.

Heute unser erster Artikel aus der Reihe „Erfahrungen mit Produktanbietern“:

LV1871: „Unsere Software kann nur Prozentrechnung“

Im Auswahlprozess einer Beratung zur Ruhestandsplanung entscheiden sich unsere Kunden immer wieder mal fondsgebundene Rentenversicherungen der Lebensversicherung von 1871 (LV1871). Deren Policen sind – wenn Sie den Vorstellungen und Vorgaben der Kunden entsprechen – von guter Qualität und bieten flexible Möglichkeiten. Der garantierte Rentenfaktor ist im Marktvergleich sehr hoch und das Fondsuniversum ausreichend groß.

Das Problem der LV1871

Bei fondsgebundenen Policen wird in der Regel der Beitrag auf mehrere Fonds aufgeteilt, um eine größere Risikostreuung im Policendepot zu erreichen.

Beispiel:
Ein Monatsbeitrag von € 150,00 soll auf 3 Fonds aufgeteilt werden.

Entsprechend wird ein Antrag eingereicht und dort angegeben, dass vom Beitrag je 1/3 in die Fonds X, Y, und Z fließen soll. Die LV1871 ist jedoch nicht in der Lage, den Antrag in eine Police zu verwandeln. Der Sachbearbeiter des Versicherers kann sicherlich „150 geteilt durch 3“ rechnen und weiß, dass nun je € 50,00 in jeden der drei Fonds fließen sollte. Nur … die Software der LV1871 kann das nicht !

Fragezeichen ?

Sehe ich eines in Ihrem Gesicht ? Gern verrate ich Ihnen, dass auch ich eines hatte, als ich als Antwort auf den per Mail eingereichten (!) Antrag einen Brief bekam (nach 5 Tagen !), in dem der Sachbearbeiter darum bat anzugeben, welcher der drei Fonds denn mit 34% angespart werden soll.

Um dieses Fragezeichen aus meinem Gesicht zu bekommen, schrieb ich eine Mail und erhielt daraufhin sofort (!) einen Rückruf in dem mir bestätigt wurde, dass die Software nur in der Lage ist, die Fondsbeträge als Prozentzahl und nicht als festen Betrag einzugeben; selbst dann nicht, wenn der Aufteilungsbetrag in keiner Weise nach einem Prozentanteil verlangt, weil der Monatsbeitrag klar und deutlich in ganzen Eurobeträgen aufgeteilt werden kann.

141 Jahre … und kein bisschen weise ?

Eine Versicherungsgesellschaft, die bereits 141 Jahre tätig ist, hat es also bis heute nicht geschafft, variable Eingabemöglichkeiten in Ihrer Abwicklungssoftware zu ermöglichen ! Eine weitere Kommentierung erspare ich mir jetzt …

Die Vernunft siegt – das Softwareproblem bleibt

Für die unnötige und zeitraubende Briefanfrage des Sachbearbeiters hatte der Anrufer der LV1871 übrigens ebenso wenig Verständnis wie ich. Wenn eine Versicherungsgesellschaft so „modern“ ist – verzeihen Sie mir den unsachlichen Sarkasmus – und Anträge per Mail akzeptiert und sogar auf die Nachreichung eines Originalantrages verzichtet, sollte durchaus in der Lage sein, solche nebensächlichen Fragen für die Antragsbearbeitung ebenso per Mail – oder noch schneller – per Telefon zu klären. Wenigstens hier bleibt zu hoffen, dass der Sachbearbeiter diesbezüglich „nachgeschult“ wird. Das die Gesellschaft die Software in Kürze „realitätsnah“ und flexibler macht, ist ausgeschlossen.

Wo gehobelt wird …

Die besorgte Nachfrage des Anrufers der LV1871, ob wir diesen ärgerlichen und überflüssigen Vorfall denn nun zum Anlass nehmen, keine Produkte der LV1871 mehr zu vermitteln, konnten wir beruhigend beantworten. Die Produkte im Bereich der Altersvorsorge sind nach wie vor „gut“ und die Gesellschaft als Unternehmen steht auf finanziell gesunden Beinen, wo gehobelt wird, fallen Späne und … unsere Hoffnung auf Änderung zum Besseren ist ungebrochen. Zu guter Letzt: wir entscheiden über die Produktauswahl ohnehin kaum. Das überlassen wir immer unseren Klienten, die von uns alle notwendigen Informationen erhalten, um eine individuelle Entscheidung für ein Produkt treffen zu können.

Liebe Unternehmensführung, wir wollen hier nicht „meckern“ und sinnlos kritisieren. Wir möchten Missstände aufzeigen, die überflüssig sind und leicht zu ändern, wenn die Verantwortlichen es nur wissen und ändern wollen !(?) Der Autor ist seit über 20 Jahren in der Branche tätig und hat noch immer die Überzeugung, dass alles zu verbessern ist. Man muss nur drüber reden.


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