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Erstinformationen

nach VersicherungsVermittlungsVerordnung (VersVermV) & FinanzanlagenVermittlungsVerordung (FinVermV)

Die VersVermV und die FinVermV schreiben vor, dass jeder Vermittler jeden Neukunden oder Interessenten beim ersten Geschäftskontakt umfassend über sich und seinen Berufsstatus informieren muss. Nach diesen Verordnungen sind wir verpflichtet, Ihnen beim ersten Geschäftskontakt zu uns, folgende Erstinformationen zu übergeben:

1.  Name, Firma, Anschrift und Kontaktdaten

  • Name: Rindermann, Frank
  • Firma: FRF Frank Rindermann Finanz- & Versicherungsmakler e.K.
  • Anschrift: Stephanienstr. 63, 76133 Karlsruhe
  • Tel: 0721 – 830 86 980     Email: info(at)versicherungsmakler-frf.de

2. Tätigkeitsart und Erlaubnisbehörde

  • Tätigkeit 1: Versicherungsmakler mit  Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 GewO – Register-Nr: D-U5FJ-ZKLQ1-77, erteilt durch die IHK-Karlsruhe, Lammstr. 13-17 – 76133 Karlsruhe
  • Tätigkeit 2: Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach §34 f Abs. 1 Ziff. 1 + 2 GewO –  Register-Nr: D-F-138-I99I-59, erteilt durch die IHK-Karlsruhe, Lammstr. 13-17 – 76133 Karlsruhe

Erlaubnis zur Vermittlung und Beratung zu

a) Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen  (§ 34 f Abs. 1 Nr. 1 GewO) und

b) Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34 f Abs. 1 Nr. 2 GewO).

3. Registerstelle

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.; Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60/Anruf) www.vermittlerregister.info

4. Beratungsangebot

Dem Kunden wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob der Kunde eine Beratung gewünscht und erhalten hat, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.

Gleiches gilt für die Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen im Rahmen der erteilten Erlaubnis.

5. Beteiligungen von oder an Versicherungsunternehmen

FRF hält keine Beteiligungen von über 10% an Stimmrechten oder am Kapital (direkt und indirekt) eines Versicherungsunternehmens. Ebenso hält kein Versicherungsunternehmen eine Beteiligung von über 10% an FRF.

6. Emittenten und Anbieter

Als Versicherungsmakler bieten wir Versicherungsprodukte folgender Anbieter an:

  • Allianz, Alte Leipziger, Alte Oldenburger, ARAG, Auxilia, AXA, Badenia, Basler, Bayerische, Canada Life, Continentale, A.S., DBV, Deurag, Deutscher Ring, DKV, DMB, Ergo, Gothaer, Haftpflichtkasse Darmstadt, Hallesche, Hannoversche, Hanse Merkur, HDI, Helvetia, Ideal, Inter, InterRisk, LV 1871, Münchener Verein, Neue Bayerische Beamten, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, Skandia, Stuttgarter, Süddeutsche, Union, Universa, VHV, Volkswohlbund, Württembergische, WWK, Zürich; keine abschließende Aufzählung.

In besonderen Einzelfällen (sofern Deckungskonzepte uns bekannt und für das Risiko geeignet sind) greifen wir auch auf andere Anbieter und Assekuradeure zurück.

Als Finanzanlagenvermittler (Ziffer 1) greifen wir aktuell (Stand 01.24) auf folgende Investment-Fonds und Anbieter zurück:

  • Alle in Deutschland und Luxemburg zugelassenen und für Privatanleger handelbare Investmentfonds und Kapitalanlagegesellschaften, welche auf folgenden Depotplattformen gehalten und gehandelt werden können:
  • FNZ (ehemals ebase), Frankfurter Fondsbank, Fondsdepotbank; keine abschließende Aufzählung.

Als Finanzanlagenvermittler (Ziffer 2) greifen wir aktuell (Stand 01.24) auf folgende geschlossenen KG-Fonds und Anbieter zurück:

  • aktuell können wir keine geschlossenen Fonds wirklich empfehlen!

7. Information des Anlegers über Vergütungen und Zuwendungen im Bereich der Versicherungsvermittlung:

Kostenfreie Beratung für den Kunden
Der Vermittler erhält für die Beratung und Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter/Versicherer. Der Kunde schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung.

oder

Beratung mit Servicepauschale
Der Vermittler erhält für die Beratung und Vermittlung eine Courtage/Provision von dem Produktanbieter/Versicherer. Der Vermittler kann mit dem Kunden zusätzlich einen gesonderten Vertrag (Servicevereinbarung) über eine vermittlungsunabhängige zusätzliche Dienstleistungspauschale schließen, die der Kunde an den Vermittler zu bezahlen hat.

oder

Vergütungsvereinbarung mit dem Kunden
Bei courtagefreien Produkten (s.g. Nettopolicen) ergibt sich die Höhe der Vergütung des Vermittlers aus einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden für die erfolgreiche Vertragsvermittlung des vom Kunden gewünschten Vertrages. Der Vermittler erhält vom Produktanbieter/Versicherer keine Vermittlungsvergütung oder sonstige Vergütung/Honorar.

oder

Vergütungsvereinbarung zzgl. einer Servicepauschale mit dem Kunden
Der Vermittler erhält vom Produktanbieter/Versicherer keine Vermittlungsvergütung oder sonstige Vergütung. Die Höhe der Vergütung des Vermittlers ergibt sich aus einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden für die erfolgreiche Vertragsvermittlung des vom Kunden gewünschten Vertrages. Der Vermittler kann mit dem Kunden zusätzlich einen gesonderten Vertrag (Servicevereinbarung) über eine vermittlungsunabhängige zusätzliche Dienstleistungspauschale schließen, die der Kunde an den Vermittler zu bezahlen hat.

8. Informationen des Vermittlers über Vergütung und Zuwendungen im Bereich der Finanzanlagenvermittlung:

Vergütungen von beiden Vertragsparteien
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) oder in Kombination erfolgen.

Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche vermittelt werden. Wie hoch die Vergütungsbestandteile für den Vermittler sind und wer diese an den Vermitter vergütet (Anleger oder Dritte) wird individuell mit dem Anleger vereinbart. Dazu kann der Anleger unterschiedliche Depotmodelle mit unterschiedlichen Serviceleistungen des Vermittlers wählen.

Die Vergütung der Depotmodelle berechnet sich nach der Höhe der gekauften oder getauschten Fonds, nach den Managementgebühren des Fonds und/oder einer prozentualen Servicevergütung gemessen am Depotvolumen des Anlegers.

Je nach gewähltem Depotmodell können diese Vergütungsbestandteile vom Vermittler bis zu 100% rabattiert werden.

9. Anschriften der Schlichtungsstellen

Bei Streitigkeiten sind folgende Schlichtungsstellen anzurufen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de

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