Ex-ante und Ex-post Kosteninformationen

Ex-ante und Ex-post Kosteninformationen
Lesedauer 5 Minuten

Ex-ante und Ex-post Kosteninformationen

Nur selten bringen neue Gesetze aus Brüssel zum „Verbraucherschutz“ tatsächlich mehr Transparenz oder sinnvolle Handlungsvorgaben für die Finanzbranche. Verbraucherschutz soll Verbraucher schützen. Häufig verwirren oder verunsichern sie Verbraucher dagegen. So schauen uns immer wieder Beratungskunden fragend an, wenn wir Ihnen gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen aushändigen und erklären.

Im Jahr 2018 und 2019 sind neue Stilblüten und bürokratische Monster aus Brüssel in Deutschland zur Pflicht geworden. Sie nennen sich Ex-ante und Ex-post Kosteninformationen. Für unsere Investmentfondsberatung zeigen wir auf, welche Problematik für Berater und Kunden besteht und zu welchen unsinnigen Ergebnissen die gesetzlichen Vorgaben führen.

Ex-Ante Kosteninformation

Seit 2018 sind Banken, Finanzdienstleister und  Finanzberater  nach der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID !! (Markets in Financial Instruments Direktive II) verpflichtet, dem potentiellen Anleger, alle Kosten aufzuzeigen, die bei seiner Kapitalanlage entstehen.  Die deutsche Umsetzung der MiFID II–Regularien schreiben u.a. im 2. FiNaNoG (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz) vor, dass z.B. Dienstleistungskosten, Zuwendungen , Produktkosten und Fremdwährungskosten schriftlich aufgelistet und dem Kunden ausgehändigt werden müssen.

Ex-Ante Kostenausweis – ein bürokratisches Chaos

Das Gesetz verlangt, dass Kosten für jedes einzelne Finanzprodukt ausgewiesen werden müssen. Da diese Kosten bei jedem Investmentfonds unterschiedlich ausfallen, müssen sich Berater und Kunde schon zu Beginn der Beratung festlegen, wieviel Kapital insgesamt und in welche Fonds der Kunden möglicherweise in sein Fondsdepot investieren wird.

Ob die Kosten gem. Ex-Ante Kostenausweis dann – z.B. nach Depoteröffnung – tatsächlich entstehen, spielt dabei gar keine Rolle. Es spielt auch keine Rolle, ob der Kunde sich überhaupt für ein Fondsdepot entschließt, über das in der Beratung gesprochen wurde. Zu welchem bürokratischen Chaos der ex-ante Kostenausweis führt, wird schnell klar.

Ex-Ante Kostenausweis – fern jeder Beratungsrealität

In der Realität ist eine genaue Depotzusammensetzung in der Anfangsphase der Beratung meist noch gar nicht möglich. Erst am Ende der Beratung hat der Berater alle Informationen zum Anlagewunsch und dem individuellen Risiko- und Renditeverhältnis des Kunden beisammen. Ebenso muss auch der Kunde in der Regel erst einmal alle wichtigen Informationen zu möglichen Fonds und deren Risikostruktur haben, um einem dann erfolgten Depotvorschlag des Beraters zustimmen zu können oder Änderungswünsche vorzubringen.

Welche Arbeitsschritte wir für eine transparente Beratung abarbeiten, haben wir in einem Artikel ausführlich erklärt:

„Wie arbeitet ein Fondsberater?“

Mit jeder kleinen Änderung – z.B. in der geplanten Depotzusammensetzung – muss ein neuer ex-ante Kostenausweis erstellt und dem Kunden übergeben werden. Erst wenn das geplante Fondsdepot tatsächlich wie gewünscht eingerichtet ist und die geplanten Investmentfonds ins Depot gekauft wurden, stehen die tatsächlich angefallenen und zu erwarteten Kosten für die Zukunft fest. Und selbst diese Kosten sind nicht in Stein gemeißelt. Depotkosten werden von Banken regelmäßig verändert. Fondskosten können jederzeit nach oben oder unten angepasst werden.

Wem ist also damit geholfen, dass möglicherweise bis zum Ende des Beratungsprozesses 4, 5 oder mehr verschiedene ex-ante-Kostenausweise vorliegen? Wer glaubt wirklich, dass Kunden all diese Unterlagen vollständig zur Kenntnis nehmen, die Unterschiede vergleichen und alles auch noch archivieren?

Ex-Ante Kostenausweis – Kostentransparenz geht anders

So vereinbaren wir bei Kunden mit großen Anlagebeträgen einen Rabatt auf die Ausgabeaufschläge bis zu 100%; gleiches gilt auch bei allen zukünftigen Fondsumschichtungen.  Zusätzlich übernehmen wir für diese Kunden auch die jährlichen Depotgebühren.

Stattdessen vereinbaren wir mit solchen Kunden eine Servicegebühr – quasi als flat-rate für ein umfassendes Dienstleistungspaket rund um sein Depot – die sich am Depotwert orientiert.

In dem gesetzlich geschuldeten ex-ante Kostenausweis findet eine solche Servicegebühr  – und die damit zusammenhängende Kostenreduktion bis gegen null – überhaupt keine Berücksichtigung.

Damit wird deutlich, wie grotesk, realitätsfern und überflüssig aufwändig der ex-ante Kostenausweis ist.

Die gut gemeinte und angebrachte Kostentransparenz im Sinne des Verbraucherschutzes wurde – wieder einmal – von gesetzgebender Seite komplett widersinnig umgesetzt. Realistische und praktikable Kostentransparenz geht anders.

Ex-Post Kosteninformation

Seit Anfang 2019 erhalten Kunden mit Finanzanlagen Post von Ihren Banken und Finanzdienstleistungsinstituten. Darin findet sich die „ex-Post Kosteninformationen“ für das Jahr 2018. In den Kostenausweisen ist aufgeführt, welche Kosten tatsächlich für die Kapitalanlage im zurückliegenden Jahr angefallen sind. Auch dieser Kostenausweis entstammt der MiFID-II aus Brüssel und den daraus entwachsenen Umsetzungsregularien für Deutschland.

Die Idee dahinter macht Sinn. Der ex-ante Kostenausweis zeigte dem Kunden, mit welchen Kosten er bei der beabsichtigten Kapitalanlage (vermutlich) zu rechnen hatte. Der nun erfolgte ex-post Kostenausweis zeigt dem Kunden nun, welche Kosten bei seiner getätigten Anlage tatsächlich angefallen sind. Soweit so gut.

So sehen die ex-post Kosteninformationen beispielsweise aus:

ex-ante und ex-post Kosteninfmormationen
Ex-post Kostenausweis eines Kunden für 2018.

Ex-Post Kosteninformation – Kunden sind verunsichert

In den letzten Wochen erhalten wir von unseren Kunden vermehrt Anrufe, was sie mit diesen Unterlagen anfangen sollen. Die meisten brauchen zudem Erklärungen, was die Zahlen dort überhaupt bedeuten. Einige Kunden sind ein wenig über die Prozentangabe erschrocken, welche die Renditeminderung des durchschnittlichen Guthabens im Betrachtungsjahr zeigt.

Der Kunde zu oben gezeigtem ex-post Kostenausweis war z.B. der Meinung, dass die ausgewiesene Renditeminderung von 3,4% nun jedes Jahr anfallen werde.

Obwohl in dem Kostenausweis auch die Ausgabeaufschlage ausgewiesen sind, die allein schon ca. 2% Kosten verursachten, erkennt der Kunde nicht, dass sich diese Kosten über die Dauer des Depots schnell verändern können. Sollte er z.B. keine weiteren Beträge mehr ins Depot sparen, werden die Ausgabeauschläge prozentual jedes Jahr weniger zu Buche schlagen. Die Kostenquote – bezogen auf das jeweilige Guthaben – sinkt also mit zunehmender Depothaltedauer. Das muss dem Kunden aber erst einmal erneut bewusst gemacht werden.

Weiterhin ist anzunehmen, dass diese Prozentangabe der Kosten, die jährlich aufzuaddieren sind, auch in Zukunft bei Kunden zu Missverständnissen führen. In der Regel ist es schwer für ihn abzuschätzen, welche Aussagekraft ein Wert von z.B. 7% Kosten nach einer Anlagedauer von 5 Jahren hat. Ebenso ist dem Kunden nicht bekannt, wie sich dieser Wert in Zukunft weiterentwickelt. Woher sollte er das auch wissen? Wir Berater wissen es ja auch nicht.

Andererseits könnte nach einer Zuzahlung ins Investmentdepot die Kostenquote förmlich explodieren. Der Kunde weiß zwar, dass mit jeder Einzahlung ein Ausgabeaufschlag je Fonds anfällt. Kann er jedoch die daraus ermittelte Kostenquote im nächsten ex-post Kostenausweis nachvollziehen? Eher wahrscheinlich ist, dass der Kunde wieder von der absoluten Zahl geschockt wird.

Ex-Post Kosteninformation – lässt Bankgebühren für Kunden steigen

Im Ergebnis könnte der neue Kostenausweis sogar zu Fehlentscheidungen bei Kunden führen. Das sehen auch deutsche Finanzplaner des FPSB Deutschland (Financial Planning Standards Board) so. Dort zweifelt man daran, dass die Vorschriften nach MiFID II zu mehr Transparenz für Kunden führt.

Ich bin der Meinung, dass auch dieses bürokratische Monster „ex-ante Kostenausweis“ Kunden eher verwirrt und sogar animiert, aus lukrativen und chancenreichen Kapitalanlagen auszusteigen.

Haben die Ex-ante und Ex-post Kosteninformationen ein ganz anderem Ziel?

Der Versuch mehr Kostentransparenz mit Ex-ante und Ex-post Kosteninformationen zu erreichen, hat jedenfalls bisher nur eines gebracht: Nahezu alle Finanzinstitute haben Ihre durch bürokratische Erfordernisse stark gestiegenen Kosten, schon längst an Kunden weitergegeben. Überall sind die Kosten für Konten und Depots, sowie damit verbundene Dienstleistungen gestiegen.

War dies gar das eigentliche Ziel der Bürokraten aus Brüssel? Sollte den Finanzinstituten eine Lösung für ihre wegbrechenden Gewinne geliefert werden, um ihre Margen per Gebührenerhöhungen wieder aufzupeppen?

So weit weg finde ich den Gedanken gar nicht!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert