Fake News zu Lebensversicherungen – Focus Online

Fake News zu Lebensversicherungen

Fake News zu Investment- und Versicherungsthemen

Ab 2018 gibt es auf Finanzblog die neue Rubrik „Fake News“. Wir werden regelmäßig auf Artikel zu Investment- und Versicherungsthemen in den Medien eingehen,  die unwahre Aussagen enthalten oder Zusammenhänge falsch darstellen. Wir werden Falschinformationen und dilettantischen Journalismus markieren. Wir werden schlechte Arbeit von unseriösen oder unwissenden Redakteuren der vermeintlichen Fachmedien herausstellen. 

Durch Fehlinformationen dieser Medien, treffen Verbraucher häufig falsche Entscheidungen bei der Vorsorge oder der Kapitalanlage.  Wir möchten unsere Leser vor Produkt- oder Handlungsempfehlen von unqualifizierten Autoren schützen, die für solche Empfehlungen nicht einmal haften müssen. Auf Finanzblog finden Sie dazu bereits Beispiele zu Beiträgen von Finanztest und anderen sogenannten Verbraucherschützern.

Es ist an der Zeit, diese Art Fehlinformationen in den Medien zu entlarven und als das bloßzustellen, was es ist: Investment- & Versicherungspornografie !

 

Fake News zu Lebensversicherungen – Focus Online vom 13.10.17

Bereich: Lebensversicherungen   –   Thema: Kosten und Überschüsse

„Die Überschuss-Lüge: So wenig bleibt Ihnen tatsächlich“

Focus Online schreibt über hohe Kosten bei Lebensversicherungen, die zu geringen Renditen führen. Vermittler und Versicherer werden unterschwellig der Lüge bezichtigt. Abzocke und Bereicherung werden unterstellt. Wir zitieren signifikante Passagen aus diesem mehr als schlecht recherchierten Focus-Beitrag, weisen auf Fehler hin und zeigen die korrekten Informationen.

Hinweis: Finanzblog verteidigt hierbei in keiner Weise das Produkt „Lebensversicherung“ oder die Versicherer. Auf Finanzblog gibt es eine ganze Reihe von kritischen Beiträgen zu dieser Produktkategorie. Immer wieder kritisieren wir ebenso Bedingungen und Verfahren von Versicherungsgesellschaften, wenn Kunden dadurch unnötige oder gar ungerechtfertigte Nachteile erleiden. Wir legen dabei jedoch größten Wert darauf, die Fakten nicht zu verdrehen, wie es die Medien zu häufig tun.

Focus schreibt: „Versicherungsberater preisen gerne die Ablaufleistung der Lebensversicherung inklusive Überschussbeteiligungen und Steuervorteilen an.“

„Versicherungsberater“? Focus berichtet regelmäßig über Finanz- und Versicherungsthemen. Bis heute kennt man bei Focus den Unterschied der verschiedenen Berater- und Vermittlertypen in der Finanzdienstleistungsbranche offensichtlich nicht ! Ein Versicherungsberater (§ 34e GewO) hat einen komplett anderen Tätigkeitsbereich, als die hier von Focus tatsächlich verunglimpften Versicherungsvermittler (§ 34d GewO).

Eine Modelrechnung ist keine Garantie

Focus schreibt: „… eine Lebensversicherung war schon teuer, bevor die Konzerne ihre Zinsversprechen nicht mehr einhalten konnten.“

„Zinsversprechen“ wurden bis heute in jedem einzelnen Vertrag eingehalten. Das einzige Zinsversprechen, das Versicherer bei Lebens- und Rentenversicherungen abgeben dürfen, ist die sogenannte Mindestverzinsung. Diese ist gesetzlich garantiert und gilt immer nur auf den sogenannten Deckungsstock. Also die Beiträge, die – nach Abzug der vertraglichen Kosten – verzinslich angelegt werden müssen.

In seinen Fake News zu Lebensversicherungen verwechselt der Focus-Autor das „Zinsversprechen“ mit der in den Angeboten als „mögliche Ablaufleistung“ gekennzeichneten Modelrechnung.  Dieser Wert ergibt sich ausdrücklich nur, wenn die Verzinsung und die Kosten – welche im Jahr des Angebotes gültig sind – bis zum Vertragsende unverändert anfallen. Genauso ist es in jedem Angebot nachzulesen. Man sollte es nur auch lesen. Der Focus-Schreiber hat das offensichtlich noch nie getan. Nicht mal für die Recherche zu seinem Artikel.

Handelt es sich bei der Aussage des Focus-Autors nicht um eine Verwechselung aus Unkenntnis, unterstelle ich Absicht. Negative Schlagzeilen werden bekanntlich häufiger gelesen als positive.

Kritikpunkt Vergütung für Vermittler und andere Kosten

Focus schreibt: „Provision. Der Berater erhält eine Abschlussprovision von drei bis fünf Prozent der Beitragssumme.“

Die Abschlussprovisionen im Lebens- und Rentenversicherungsgeschäft stehen seit vielen Jahren in der Kritik. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Versicherungsbranche werden in Brüssel geschnitzt und in deutsches Recht umgesetzt. Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) aus dem Jahr 2015  hat dazu geführt, dass  die Abschlussprovision (bei Versicherungsmaklern heißt sie Courtage) im Durchschnitt deutlich reduziert wurde. In der Realität gibt es heute nur noch wenige deutsche Versicherer, die noch eine Courtage in Höhe von 4% bis 4,5%  auf die Beitragssumme zahlen. Die meisten Gesellschaften haben den Vergütungsrahmen inzwischen reduziert und zahlen nur noch Abschlusscourtagen um die 2,5 %.

Abschlussprovisionen von 5% gibt es in der Tat noch immer, jedoch nicht flächendeckend. Hier werden Spitzen ins Feld geführt, die nur wenige Versicherer noch zahlen (meist angelsächsische Versicherer) und nur wenige Vermittler – meist große Strukturvertriebe  – erhalten.

Focus schreibt: „Abschluss/Vertriebskosten. In der Regel betragen sie zwischen 2,2 und 7,5 Prozent der Beitragssumme.“

Oben wurde noch von 3 bis 5% geschrieben. Jetzt sollen es 2,2 bis 7,5% sein. Was denn nun, lieber Focus-Schreiber ? Sie müssen sich schon mal entscheiden, welche oberflächlichen und unwahren Aussagen Sie im Web verbreiten möchten. Ich bin erst 26 Jahre in der Branche tätig und würde gern von Ihnen wissen, welche Versicherungsgesellschaft mir all die Jahre eine Abschlusscourtage in Höhe von 7,5% vorenthalten hat. Ich  bin neugierig, ob Sie mir die Gesellschaften nennen können, bei denen ich mich beschweren könnte.

Kostentransparenz ist gesetzlich verankert

Focus schreibt: „Diese Kosten müssen die Versicherer im Begleitblatt zur Police offenlegen. Sie müssen aber nicht einzeln ausweisen, wie sich die Kosten für die einzelnen Posten für Produktentwicklung, Konzerngewinn oder die Verwaltung durch Mitarbeiter aufteilen. Eine Angabe der Gesamtsumme reicht.“

Wieder falsch. Das „Begleitblatt“ nennt sich Produktinformationsblatt (PIB) und ist schon seit 2008 gem. §4 Abs. 4 der Informationspflichtenverordnung zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG-Info) eine Pflichtinformation zu jedem Angebot. Dort müssen Abschlusskosten als Eurobetrag ausgewiesen werden. Kosten für die „Verwaltung durch Mitarbeiter“ sind Verwaltungskosten. Diese werden im PIB ebenfalls separat in Euro aufgeführt.

Kostenausweis für Produktentwicklung und Konzerngewinne ? Ernsthaft ? Was haben diese Positionen in der Beitragskalkulation von Lebensversicherungstarifen  zu suchen ? Dass diese Positionen nicht relevant sind, hätten Sie bei einer einfachen Recherche zum PIB herausfinden können, lieber Focus-Märchenschreiber.

Fondspolicen – Märchen und Wahrheit

Focus schreibt: „Fondskosten. Wer eine Police mit Fondsanteil wählt, zahlt zudem zirka ein Prozent der Fondsperformance als Gebühr.“

Mir ist kein Investmentfonds bekannt, der eine Performancegebühr von 1% erhebt. Wenn eine Performancegebühr für das Fondsmanagement erhoben wird, beträgt sie meist 10% oder gar mehr. Bei guten Fonds ist diese Gewinnbeteiligung für die Fondsmanager angemessen, wenn der Fonds eine vorgegebene Mindestrendite übertroffen hat  und auch nur dann, nachdem ein neuer Höchstkurs erreicht wurde. Damit hat der Fondsmanager ein berechtigtes Interesse, für die Fondsanleger möglichst hohe Renditen zu erzielen. Eine faire win-win-Situation, wie ich finde.

Focus schreibt: „Performancegebühr. Diese schmälert allerdings nur die Gewinne aus der Fondsanlage, sie wird nicht auf die Beitragssumme erhoben.“

Aha, das hört sich so an, als ob der Focus-Fachjournalist von der Fondsverwaltungsgebühr schreibt. Helfen wir ihm einmal und führen ihn auf die richtige Spur: Die Verwaltungsgebühr  kann sogar – je nach Fonds – 2% und mehr betragen. Die Verwaltungsgebühren sind die Entlohnung für das Fondsmanagement. Leisten diese gute Arbeit und bringen dem Anleger langfristig gute Renditen, sind diese Gebühren wohl gerechtfertigt. Wenn nicht, kann man jederzeit einen anderen Fonds wählen.

Das ist in etwa vergleichbar mit Ihrer Branche, lieber Focus-Schreiber. Gute Journalisten verbreiten wertvolle Informationen und verdienen mehr, als schlechte Online-Redakteure, die keinen Schimmer von dem haben, über das sie berichten. Zu Recht, wie ich finde.

Dass die Fondsverwaltungsgebühren die Gewinne aus der Fondsanlage schmälern sollen, müssten Sie mal genauer erklären, lieber Focus-Finanzfachexperte. Bisher ist es nämlich so, dass die Verwaltungsgebühren regelmäßig dem Fondsvermögen entnommen werden und im Preis (Kurs) des Fonds bereits berücksichtigt sind. Wenn die Verwaltungsgebühr bei Kauf und Verkauf des Fonds schon enthalten ist, wie kann er dann den Gewinn des Anlegers schmälern ? Der Anleger realisiert einen Gewinn, wenn der Verkaufspreis höher ist, als der Einkaufspreis. Das versteht jeder Viertklässler.

Auch hier zeigt sich, wie oberflächlich mit dem Thema „Kosten“ in Finanzprodukten umgegangen wird. Oder auch, wie schnell und einfach der eine Journalist vom anderen abschreibt. Nur weil es immer wieder kopiert wird, wird es damit noch nicht zur Wahrheit.

Kosten und kein Ende

Focus schreibt: „Laufende Vertragskosten. Die Versicherer kassieren auch eine Gebühr für die Verwaltung des Vertrags.“

Versicherer sind verpflichtet, die Verträge Ihrer Kunden nach bestimmten Regularien zu verwalten. Das kostet Geld, z.B. in Form von Personal- , Prüfungs- und IT-Kosten. Diese Verwaltungskosten sind – wie in jeder Preiskalkulation – immer ein Bestandteil eines Preises für Waren oder Dienstleistungen. Warum im Versicherungswesen Medien so häufig Begriffe wie „kassieren“ benutzen, ist klar. Die bösen Versicherer müssen diffamiert und abgestraft werden. „Sachkosten“ oder „Gemeinkosten“ klingt ja auch überhaupt nicht spannend. Es ist eine unstrittige Selbstverständlichkeit, dass  jeder Mensch für seine Arbeitsleistungen entlohnt wird. Versicherer und Vermittler aber sollen umsonst arbeiten ?

Focus schreibt: „Nach einem Branchenreport aus dem Jahr 2010 verlangten die Gesellschaften in den Jahren zwischen 2004 und 2008 im Schnitt fünf Prozent.“

Focus-Online zeigt, wie wenig an korrekter und zeitnaher Information gelegen ist. Es wird – wir schreiben das Jahr 2017 – ein „Branchenreport“ aus dem Jahr 2010 zitiert, in dem Verwaltungskosten aus den Jahren 2004 bis 2008 in Höhe von 5% aufgeführt werden. Fakt ist, dass sich Verwaltungskostenquoten auf unterschiedliche Basiszahlen beziehen. Die von Focus zitierten 5% können sich nur auf die (hochgerechneten) Zahlen der Beitragssummen der Verträge pro Jahr beziehen. Hier finden sich nämlich Übereinstimmungen mit offiziellen Zahlen. Diese Quote ist allerdings wenig relevant und nur eine statistische Größe.Fake News Focus OnlineSie bleibt ohne Wirkung, weil sie sich eben nicht auf die tatsächlichen Verwaltungskosten bezieht. Eine aussagekräftige Bezugsgröße zur Berechnung der Verwaltungskostenquote ist dagegen der vom Versicherer tatsächlich gebuchte Bruttobeitrag aller Kunden pro Jahr. Betrachten wir also reelle Zahlen, entdecken wir Verwaltungskostenquoten, die sich in den letzten Jahren deutlich in Richtung 2% bewegen. Die 5%-Marke der durchschnittlichen Verwaltungskosten deutscher Lebensversicherer wurde übrigens schon vor über 20 Jahren unterschritten.

Altersvorsorgeprodukte unterscheiden sich

Focus schreibt: „Kosten für den Todesfallschutz. Eine Kapitallebensversicherung ist im Kern zuerst immer noch ein Risikoschutz und erst danach ein Sparprodukt. Zirka zehn Prozent der Beitragssumme gehen für den Hinterbliebenenschutz drauf. Kosten für den Hinterbliebenenschutz: 5.400 Euro.“

Bisher die erste korrekte Aussage; leider aber nur zu einem Teil. Hier auf Finanzblog finden sich eine Vielzahl von Artikeln, die sich mit dem Thema unrentabler kapitalbildender Lebensversicherungen als Altersvorsorgeprodukt beschäftigen.

Die heutigen Fake News zu Lebensversicherungen von Focus beziehen sich jedoch auf alle Vertragsvarianten der Kategorie „Lebensversicherung“. Dazu gehören jedoch auch Rentenversicherungen, deren Anteil am jährlichen Neuzugang aller Verträge der Lebensversicherung ca. dreifach  höher ist, als Kapitallebensversicherungen.

Rentenversicherungsverträge weisen – im Gegensatz zu Kapitallebensversicherungen – aber keinen vergleichbaren Todesfallschutz auf. Ein häufig gewählter Todesfallschutz für Hinterbliebene in einer Rentenversicherung ist z.B. eine Beitragsrückgewähr für die bis zum Todesfall vor Rentenbeginn gezahlten Beiträge.  Dieser Schutz kostet jedoch nur einen Bruchteil der von Focus angegebenen  € 5.400 für den zu Grunde gelegten Mustervertrag.

Überschüsse sind keine Garantien

Focus schreibt: „Auch die aktuell tatsächlich erzielten Überschussbeteiligungen liegen längst weit unter den Werten, die den Kunden vor Jahren im Beratungsgespräch präsentiert wurden. Im Extremfall darf ein Versicherer die Überschüsse bis auf den zum Vertragszeitpunkt geltenden Garantiezins absenken.“

Überschussbeteiligungen werden in Angeboten der Versicherer niemals garantiert. Mögliche Ablaufleistungen beziehen sich ausdrücklich auf Berechnungen mit den Überschußsätzen, die im Angebotsjahr vorab deklariert wurden. Seriöse Vermittler weisen darauf explizit hin. Auch der gesunde Menschenverstand sollte sich melden, wenn in den Angeboten Begriffe wie „voraussichtlich“, „nicht garantiert“ oder „nach aktuellen Rechnungsgrundlagen“ verwendet werden.

Ich bin Versicherungsmakler und via Finanzblog versuche ich, diesen gesunden Menschenverstand zu sensibilisieren. Die Renditeentwicklung von Kapitallebensversicherungen ist überdies in seriösen Medien seit vielen Jahren zu verfolgen. Wenn andere Medien reißerisch berichten, dass Lebensversicherer nur „kassieren“ und mit übermäßigen Kosten Versicherungskunden abzocken, ist das regelmäßig nur die halbe Wahrheit. Die zweite Hälfte resultiert aus mangelnder Fachkenntnis der Redaktionen.

Focus schreibt: „Die oben genannten Kosten werden … nicht nur auf die Beiträge selbst, sondern zum Teil auch auf die daraus erwirtschafteten Erträge erhoben.“

Wie hoch sind denn diese Kosten ? Und auf welchen Teil der erwirtschafteten Erträge ? Leider auch hier pauschale Aussagen ohne fachliche Kompetenz.

Nach gesetzlicher Regelung – z.B. der MindestZuführungsVerordung (MindZV) – werden Erträge aus den Kapitalanlagen der Lebensversicherer zu mindestens 90% an die Versicherungsnehmer gutgeschrieben. In der Realität sind diese Gutschriften sogar noch einen Tick höher. Den verbleibenden Anteil dürfen die Versicherer für sich verwenden, z.B. um die Aktionäre zu befriedigen oder das Eigenkapital zu stärken. Weiterhin müssen Versicherer Überschüsse aus Kostenkalkulationen (z.B. auch von nicht benötigten – aber kalkulierten – Verwaltungskosten) zu mind. 50% den Kunden wieder gutschreiben. Abzocke oder ungerechtfertigte Bereicherung kann selbst ich – als nachweislicher Gegner von Kapitallebensversicherungen – nicht entdecken.

Aktueller Garantiezins ist nicht kostendeckend

Focus schreibt: „Von 0,9 Prozent Garantiezins blieben im Durchschnitt bei klassischen Rentenversicherungen nur 0,11 Prozent übrig.“

Focus bezieht sich bei dieser Aussage auf Zahlenmaterial einer Studie von Anfang 2017 der Rating-Agentur Assekurata. Korrekt ist, dass der Garantiezins (korrekte Bezeichnung: Höchstrechnungszins) seit dem 01.01.17 bei 0,9 % für neu abgeschlossene Verträge liegt. Ältere Verträge weisen höhere Garantiezinsen auf, welche die Gesellschaften mindestens gutschreiben müssen.

Klar sollte sein, dass bei einem Garantiezins von 0,9 und einem aktuellen Marktzins der gegen Null geht, mit den üblichen Kapitalanlagen der Versicherer in Deutschland kaum noch höhere Erträge erwirtschaftet werden können. Mit den Beiträgen der Verträge müssen aber vertragliche Optionen (wie Todesfallschutz, Garantien und anderes) finanziert werden. Reichen die Erträge im Vertrag nicht aus, um diese Kosten zu finanzieren, kann mit den Sparbeträgen (Beitrag minus Kosten) unter Umständen keine Rendite oberhalb des Garantiezinses erzielt werden. Eine mathematische Selbstverständlichkeit.

Die Versicherungswirtschaft schiebt den schwarzen Peter seit Jahren den Zinshütern zu. Die Europäische Zentralbank (EZB) sorge mit Ihrer Zinspolitik dafür, dass Lebensversicherungen unrentabel werden. Dass die Versicherer mit dieser Aussage ihre eigene Unfähigkeit verschleiern wollen, hat Finanzblog bereits 2014 im Artikel über sinkende Renditen klassischer Kapitalversicherungen aufgezeigt. Der Anteil rentabler Aktien in den Kapitalanlagen deutscher Lebensversicherer hat sich seither nicht erhöht. Im gleichen Zeitraum jedoch zeigen internationale Aktienindizes Renditen von rund 8% p.a. Dieses zeigt wohl deutlich, wo das eigentliche Problem niedriger Renditen in deutschen Lebensversicherungen liegt. Diese Tatsache zeigt ebenso anschaulich die Vorteile von fondsgebundenen Rentenversicherungen, welche wir schon seit mehr als 25 Jahren unseren Kunden empfehlen. Mit Erfolg, wie jede inzwischen abgelaufene Police heute zeigt.

Wahrheitsgemäße Aufklärung der Verbraucher ist überfällig

Solange Medien wie Focus einseitig, ohne Sachkenntnisse, mit reißerischen Überschriften und falscher Darstellung von komplizierten Sachverhalten versucht Auflage zu machen, werden Verbraucher weiterhin verunsichert und auf die falsche Fährte gelockt. Es gibt leider zu wenige Medienberichte, die mit Sachverstand und der Absicht aufzuklären, den Lesern tatsächlich Informationen vermitteln, die nützlich sind und zu besseren Entscheidungen führen.

Finanzblog wird sich weiterhin mit seinen Artikeln dafür einsetzen, dass sich das ändert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert