Grundfähigkeitsversicherung – Produktbewertung

Produktbewertung – Grundfähigkeitsversicherung – Canada Life

In unserem 4. Teil der Artikelserie „BU Versicherung – Den Besten Schutz finden“ hatten wir angekündigt, die Grundfähigkeitsversicherung als sinnvolle und günstige Alternative zur BU Versicherung im Detail vorzustellen.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist nach meiner Überzeugung zurzeit  die beste Alternative, wenn der optimale Schutz vor beruflichen Einkommensverlusten durch einen BU-Vertrag nicht zu erhalten ist. Das könnte dann der Fall sein, wenn der BU-Vertrag wegen des Berufsrisikos zu teuer ist oder wenn der Versicherer aufgrund des beruflichen oder gesundheitlichen Risikos (z.B. Vorerkrankungen) den Versicherungsschutz ablehnt. Warum z.B. andere Produktvarianten  – wie Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Dread Disease – in der Qualität einer Absicherung von Einkommensverlusten aus meiner Sicht erst nach einer Grundfähigkeitsversicherung rangieren, wurde im o.g. Beitrag bereits erläutert.

Anmerkung

Ob die aktuell wachsende Zahl von neunen Produkten zur Einkommensabsicherung – sogenannte Multifunktionsversicherungen – mit einem Versicherungsschutz über  mehreren Risiken (Grundfähigkeiten, Dread Disease, Unfall etc.) sich im Markt durchsetzen können, wird sich zeigen.

Ich selbst halte diese Produkte noch für nicht ausgereift. Viele Bedingungen sind noch zu kompliziert und bergen wenig überschaubare Klauseln, die zu viel Interpretationsspielraum zulassen. Ebenso ist fraglich, ob die Risikokalkulation der Versicherer tatsächlich dem höheren Risiko durch mehrfache Leistungsauslöser entsprechen kann.  Mit Absicherungen von Einzelrisiken lassen sich diese neuen Produkte ebenfalls nicht vergleichen.

Warum die Grundfähigkeitsversicherung der Canada Life ?

Die Grundfähigkeitsversicherung gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2000 und der Marktführer ist die Canada Life. Wettbewerber für diese Alternative zur BU Versicherung gibt es nur wenige. So bieten z.B. die WWK Versicherungen, der Volkswohlbund oder die Münchener Verein auch noch eine originäre Grundfähigkeitsversicherung an.

Zurzeit präferieren wir die klaren Definitionen der Grundfähigkeitsversicherung. Im direkten Vergleich der Mitbewerber sind wir von der Qualität der Grundfähigkeitsversicherung der Canada Life überzeugt. Einen detaillierten Produktvergleich ersparen wir den Lesern gern, da dieser niemals ausführlich genug sein kann und eher verwirrt als eine Entscheidung leichter zu machen. Wir stellen aber die wesentlichen Merkmale der Grundfähigkeitsversicherung  der Canada Life vor und weisen auch auf Besonderheiten hin. Auch wichtige Unterschiede zu den Mitbewerberprodukten stellen wir heraus.

Versicherte Fähigkeiten

Es gibt aktuell 19 Fähigkeiten, die bei Eintreffen der bedingungsmäßigen Definitionen eine Rentenleistung auslösen. Dabei sind diese Fähigkeiten in 3 Gruppen eingeteilt, welche die Anzahl der aufbleibenden Grundfähigkeiten widerspiegeln, um die Rentenzahlung auszulösen.

Mitversicherung von geistigen Fähigkeiten

Psychische Erkrankungen sind heute im Berufsalltag häufig anzutreffen. Der Wegfall geistiger Fähigkeiten, die meist mit psychischen Erkrankungen zusammen hängen, ist bei der Grundfähigkeitsversicherung kundenfreundlich eingeschlossen. Hier genügt bereits der Wegfall einer der versicherten Fähigkeiten.

Leistung auch im Pflegefall

Die Policen der Canada Life leistet bereits ab Pflegestufe 1 und richtet sich dabei nach der Einstufung gemäß Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

Mitbewerberpolicen leisten bei Pflegebedürftigkeit erst später (Münchener Verein ab Pflegestufe II SGB XI.) oder nach einem anderen Einstufungsprinzip. Bei der WWK (4 von 6) und beim Volkswohlbund (3 von 6) richtet sich die Anerkennung als Pflegefall nach ADL-Punkten  (Activity of daily life). Beim ADL-Punktesystem wird beurteilt, welche täglichen Aktivitäten (z.B. Essen, An- und Auskleiden, Waschen, Toilettengänge etc.) nicht mehr ohne Hilfsmittel und fremder Hilfe möglich sind. Dabei ist die Einstufung oft von subjektiven Kriterien der Gutachter geprägt.

Lebenslange Rente optional

Die Möglichkeit eine lebenslange Rentenzahlung zu vereinbaren, kann sinnvoll sein. Gerade wenn die private Altersvorsorge nicht zufriedenstellend vorhanden ist, bietet eine lebenslange Grundfähigkeitsrente im Versicherungsfall eine wichtige Ergänzung auch zur Altersvorsorge.

Die Canada Life garantiert eine lebenslange Rente (sofern beantragt) bei Grundunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit. Die Bedingungen des Volkswohl Bund sehen die lebenslange Rente nur bei Pflegebedürftigkeit nicht aber bei Grundfähigkeitsverlusten  vor. Die lebenslange Rente beträgt nach Ablauf der Leistungsdauer des Vertrages (z.B. nach dem 67. Lebensjahr) allerdings nur 50% der versicherten Rente. Ob der zu zahlende Mehrbeitrag ab Vertragsbeginn diese Mehrleistung rechtfertigt, bestimmt sich sicher nach dem zu zahlenden Beitrag und dem persönlichen Bedarf des Versicherten.

Günstige und garantierte Beiträge

Die Grundfähigkeitsversicherung der Canada Life punktet auch bei der Höhe der Vertragsprämien. Gegenüber den o.g. Mitbewerbern ist sie bei identischen Versicherungsdaten deutlich günstiger zu haben. Hier sind die Mitbewerber zwischen 20 und 30% teurer. Gerade für höhere Berufsrisiken, die für eine BU Versicherung meist in sehr teuren Berufsgruppen eingestuft werden, sind die Beiträge bei der Canada Life Grundfähigkeitsversicherung erschwinglich.

Beispiel: Mann/Frau, 30 J., Nichtraucher, Endalter 67 J., versicherte Rente: € 1.500

Kaufm. Angestellter:                                    € 49,57 (lebenslang € 63,08)

Berufskraftfahrer / Koch / Tischler:        € 54,08 (lebenslang  € 68,92)

Dachdecker / Gerüstbauer:                        €  69,21 (lebenslang € 88,52)

Nicht unerheblich ist die Tatsache, dass es sich bei den Beiträgen um reine Risikobeiträge handelt. Es sind also weder Gewinnanteile noch Sparanteile eingerechnet. Daher ist der Vertragsbeitrag auch nicht von der Gewinnentwicklung eines Deckungskapitals abhängig und bleibt daher konstant.

Antragsstellung – Gesundheitsprüfung

Hürde einer jeden Risikoversicherung ist die Gesundheitsprüfung bei der Antragsstellung. Je umfangreicher die Gesundheitsfragen im Antrag zu beantworten sind, desto schwieriger wird es, den gewünschten Versicherungsschutz zu erhalten. Auch hier zeigt die Canada Life einen wesentlichen Vorteil. So sind nur 7 Gesundheitsfragen bei einer beantragten Rente bis € 1.000 monatlich zu beantworten. Bei Renten zwischen € 1.001 und € 2.500 pro Monat sind es 13 Fragen. Bei Kindern bis 17 Jahre grundsätzlich sogar nur 3 Fragen.

Unklare Bedingungspassagen wurden nach Kritik durch Finanzblog verbessert

Während der Bedingungsprüfung zur Vorbereitung dieser Produktbewertung stellten wir unklare Passagen in den Bedingungen fest und formulierten daher eine Anfrage an das Produktmanagement der Canada Life mit der Bitte um Klärung und Stellungnahme. Die Antworten der Canada Life finde Sie direkt unter unseren Fragestellungen:

FRF Finanzmakler:

In den Versicherungsbedingungen der Canada Life zur Grundfähigkeitsversicherung heißt es:

§ 1 Welche Leistungen erbringen wir?

1 Wir erbringen folgende Leistungen, wenn die versicherte Person (Sie oder die von Ihnen bestimmte Person, deren Grundfähigkeiten wir versichern) während der Versicherungsdauer beeinträchtigt im Sinne von § 2 ist.

2 Haben wir mit Ihnen keine Karenzzeit vereinbart, leisten wir ab Beginn des auf den Eintritt der Beeinträchtigung folgenden Monats.

§ 2 Was ist Beeinträchtigung im Sinne dieser Bedingungen?

1 Eine Beeinträchtigung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von während der Versicherungsdauer eingetretener Krankheit, eines Gebrechens oder eines mehr als altersentsprechenden Verfalls ihrer körperlichen und geistigen Kräfte nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens 12 Monate lang ununterbrochen wenigstens

• eine der in A) oder C) oder

• drei der in B)

beschriebenen Fähigkeiten verliert oder verlieren wird. …

Der Bedingungstext ist insoweit unklar und könnte zu Missverständnissen führen, wann die VP die erste Rentenzahlung erhält. Aus den Bedingungen wird deutlich, dass eine „Beeinträchtigung“ (§ 2) nicht allein damit gegeben ist, dass einer der Fähigkeitskataloge erfüllt sein muss; also eine Grundfähigkeit in Katalog A) oder C) oder drei in Katalog B) weggefallen ist. Ebenso deutlich kann ein Mindestzeitraum von 12 Monaten erkannt werden. Allerdings sind im Zusammenhang mit diesem 12 Monatszeitraum die Begriffe „verliert“ oder „verlieren wirdunklar und bedürfen einer genaueren Erläuterung. Da gemäß Bedingungstext der 12 Monatszeitraum in die Zukunft gerichtet ist, könnten beide Begriffe deckungsgleich verstanden werden; ein Unterschied in der Definition kann nicht erkannt werden.

Frage 1: Warum werden hier zwei Begriffe verwendet ?

Frage 2: Wie definiert die CL beide Begriffe innerhalb der Versicherungsbedingungen ?

Stellungnahme Canada Life:

„Um die Versicherungsbedingungen in Bezug auf die Leistungsvoraussetzungen und deren Nachweis über die ärztliche Prognose noch klarer zu gestalten, werden mit dem nächsten Nachdruck im Herbst (Anmerkung Finanzblog: seit 10.2013 enthalten) folgende Formulierung verwenden:

§ 2 Was ist Beeinträchtigung im Sinne dieser Bedingungen?

1 Eine Beeinträchtigung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer infolge von Krankheit, eines Gebrechens oder eines mehr als altersentsprechenden Verfalls ihrer körperlichen und geistigen Kräfte nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens 12 Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder nicht fähig sein wird, mindestens

• eine der in A) oder C) oder

• drei der in B)

beschriebenen Aktivitäten durchzuführen.

Der Verlust einer Fähigkeit im Sinne von A), B) und C) darf nicht durch zumutbare Heilbehandlung, ein Hilfsmittel, oder künstliche, auch bereits vorhandene Gliedmaße behebbar sein. … “

FRF Finanzmakler:

Aus dem Bedingungstext geht klar verständlich hervor, dass ein Arzt einen Zeitraum von 12 Monaten beurteilen soll. Ein solch langer Zeitraum wird von einem Arzt nur selten beurkundet werden. Die meisten Ärzte werden sich weigern, eine Prognose über 1 Jahr abzugeben.

Ausnahme: Wenn die Beeinträchtigung irreparabel ist (ein abgetrennter Arm wächst bekanntlich nicht wieder nach), kann ein Arzt die Beeinträchtigung testieren.

Frage 3: Wird ein einem dieser „Ausnahmefälle“ die versicherte Rente zum ersten des Folgemonats nach Attestierung des Arztes ausgezahlt? Wie aus der Berufsunfähigkeit bekannt, hat genau dieses dazu geführt, dass in der Mehrheit aller heutigen BU-Bedingungen, ein Zeitraum von nur 6 Monaten zu beurteilen ist.

Stellungnahme Canada Life:

„Die vereinbarte monatliche Rente wird ab dem Folgemonat ausgezahlt, ab dem der Prognosezeitraum von 12 Monaten erfüllt ist. Attestiert der behandelnde Arzt, dass eine vorhandene Beeinträchtigung für mindestens 12 Monate bestehen wird, so erfolgt  die Rentenleistung ab dem Folgemonat nach  der  Prognose. Kann der behandelnde Arzt noch keine Prognose über mindestens 12 Monate stellen, besteht nach 12 Monaten die Beeinträchtigung aber weiterhin, wird die vereinbarte Rente ab dem Folgemonat nach Ablauf der 12 Monate ausgezahlt.“

FRF Finanzmakler:

Frage 4: Kann damit gerechnet werden, dass die CL die Bedingungen zukünftig hinsichtlich des Zeitraums auf 6 Monate verkürzen wird ?

Stellungnahme Canada Life:

„Um die Grundfähigkeitsversicherung dauerhaft erkennbar günstiger und abschließbarer zu halten, ist es notwendig, in einigen Kernbereichen eine Regelung „unterhalb“ der Standard-BU zu behalten. Eine diese wesentlichen Kernbereiche ist der Prognosezeitraum von 12 Monaten. Würden wir auf 6 Monate reduzieren, würde die Grundfähigkeitsversicherung signifikant teurer werden, wodurch die klare Abgrenzung zur BU nicht mehr gegeben wäre.“

FRF Finanzmakler:

Frage 5: Kann bzw. wird die CL zusätzlich ein „Gegengutachten“ von anderen Ärzten verlangen ?

Stellungnahme Canada Life:

„Grundsätzlich ist der Kunde in der Wahl des Arztes frei, der die Beeinträchtigung medizinisch feststellt. Trotzdem können im Leistungsfall weitere Nachweise zu erbringen sein. Ein „Gegengutachten“ oder einen bestimmten Arzt für eine zusätzliche Begutachtung geben wir allerdings nicht vor.“

Canada Life ändert Versicherungsbedingungen nach Kritik durch FRF Finanzmakler

Unsere Anfrage zu den Versicherungsbedingungen wurde von der Canada Life ernst genommen und umfassend beantwortet. Keine Selbstverständlichkeit in der Zusammenarbeit Versicherungsmakler und Versicherer. Mir ist bisher kein Fall bekannt, dass ein Versicherer auf Hinweis und Kritik eines einzelnen Versicherungsmaklers die Versicherungsbedingungen geändert hat. In diesem Fall hat die Canada Life die Voraussetzungen für eine Leistung im § 2 der Versicherungsbedingungen neu formuliert und missverständliche Begriffe gestrichen.

Verbleibende Kritikpunkte

Trotz der nachvollziehbaren Begründung für den 12-monatigen Prognosezeitraum, könnte dieser Zeitraum für einen Betroffenen lang werden, bevor die versicherte Rente fließt. Der Vertrag soll ja ein Einkommensersatz darstellen. Im schlimmsten Fall sind also 12 Monate zu überbrücken, in denen die Kosten des Lebensunterhalts weiter laufen. Weiterhin ist die Beitragsfreistellung nicht möglich, was jedoch dem reinen Risikobeitrag geschuldet ist. Auch dieser Punkt könnte durchaus noch praxisnäher gestaltet werden. Ich könnte mir gut vorstellen, dass dieser Punkt im Sinne der Kunden von der Canada Life bei einer Neuauflage der Bedingungen verbessert wird. Immerhin kann es nachteilig sein, wenn der Vertrag vorübergehend – z.B. wegen Arbeitslosigkeit – nicht bezahlt werden kann. Eine Vertragskündigung in diesem Fall, bedeutet eine neue Antragsstellung, sobald der Beitrag wieder aufgewendet werden kann. Ob dann aber noch eine Annahme durch die Canada Life erfolgen kann, ist ungewiss.

Unsere Produktbewertung

Die Grundfähigkeitsversicherung der Canada Life ist für mich zurzeit die beste Alternative zu einer BU Versicherung. Sie erfüllt den Bedarf nach einer monatlichen Rente als Einkommensersatz. Das Preis-/Leistungsverhältnis ist im Vergleich zu einer BU Versicherung hervorragend. Die Versicherungsbedingungen der Canada Life gefallen wir deutliche besser, als bei Mitbewerberprodukten. Der Versicherer hat ein erkennbares Interesse daran, das Bedingungswerk weiter zu verbessern. Das zeigt zum einen die Verbesserung der Pflegestufe von Stufe 2 in den alten Versicherungsbedingungen zur Pflegestufe 1 in den aktuellen Bedingungen. Und auch unsere Kommunikation mit der Canada Life hat eine Verbesserung und Klarstellung im § 2 der aktuellen Versicherungsbedingungen hervorgebracht.

Den 5. Daumen haben wir wegen der oben geschilderten zwei Kritikpunkte nicht vergeben können.


Sie möchten wissen, ob eine BU Versicherung für Sie der optimale Schutz vor Einkommensverlusten ist oder ob eine Grundfähigkeitsversicherung die bessere Wahl wäre? Wir helfen Ihnen gern.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert