Haftpflichtkasse Darmstadt – Daumen hoch

Erfahrungen mit Produktanbietern

Heute: Haftpflichtkasse Darmstadt

Prolog

Regelmäßig werden wir über die tägliche Praxis im Umgang und in der Kommunikation mit Produktanbietern (hauptsächlich Versicherungen) berichten. Jeder Verbraucher sollte wissen, wie Produktanbieter arbeiten und wie die Arbeit organisatorisch, technisch und menschlich abgewickelt wird. Dabei berichten wir über den Kontakt von Versicherungsmakler zu Produktanbieter aber auch von Kunde zu Produktanbieter.

Eine Versicherungsgesellschaft ist ein betriebswirtschaftlich aufgestelltes und handelndes Wirtschaftsunternehmen … oder sollte es – nach allgemeinem Verständnis – eigentlich sein. Als Teil der Volkswirtschaft ist jede Versicherung ein Spezialist für die Berechnung, die Übernahme und die Verwaltung von Risiken. So ist der Zweck einer Versicherung in einem Satz zu definieren. Danach sollte man annehmen, dass sich die Spezialisierung selbstverständlich auch auf Instrumente des Unternehmens – wie Personal, Software, EDV, Organisation, Kommunikation, Service u.ä. – bezieht. (Ähnliches gilt auch für alle Produktanbieter aus dem Sektor Kapitalanlagen, Investment und Finanzen) Das dieses leider eine irrige Annahme ist, wollen wir mit unseren Artikeln „Erfahrungen mit Versicherern“ aufzeigen.

Freuen Sie sich auf lustige, unglaubliche, peinliche, ärgerliche und interessante Berichte aus der Praxis.

Heute ein weiterer Artikel aus der Reihe „Erfahrungen mit Produktanbietern“:

Haftpflichtkasse Darmstadt meldet: „Schaden wird reguliert“

In einem Urteil vom 10.05.12 (AZ 8U213/11) des OLG Celle wurde entschieden, dass weder der Vorversicherer noch der aktuelle Versicherer für einen Schaden eintreten muss, wenn der Versicherte nicht nachweisen kann, wann genau der Schaden eingetreten ist.

Somit sind beide Versicherer fein raus und der Versicherte bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Gerade erreicht uns dazu eine Erklärung der Haftpflichtkasse Darmstadt (HKD), die beispielhaftes Verhalten in einem solchen Fall dokumentiert:

„Bereits in der Vergangenheit hat die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT in gleich gelagerten Schadenfällen den Schaden voll und ganz reguliert. Deshalb erklärt die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT nochmals ausdrücklich, dass bei einem ähnlich gelagerten Fall in allen von ihr betriebenen Sparten dieser Schaden übernommen wird. Zweifel bei der Zuständigkeit des Versicherers bei Versichererwechsel sollen und dürfen nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen! Eine bedingungsgemäße Deckung vorausgesetzt, übernimmt die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT somit als aktueller Versicherer die Schadenregulierung, eine Deckungslücke durch einen Versichererwechsel wird damit ausgeschlossen. Der Versicherungsnehmer ‑ aber auch der vermittelnde Versicherungsmakler ‑ darf nicht dafür bestraft werden, dass eine eindeutige Zuordnung des Schadens in den Verantwortungsbereich des Vor- oder Nachversicherers nicht möglich ist.“

Hier zeigt die HKD, das „Kundenfreundlichkeit“ gelebt werden kann. Wir hoffen, dass eine solche Stellungnahme zu Gunsten der Kunden auch von anderen Versicherern übernommen wird.


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