Haftpflichtversicherung für Drohnen

Haftpflichtversicherung für Drohnen

In unserem Artikel über die neue Drohnenverordnung haben wir gezeigt, welche Regelungen Piloten von Flugmodellen und Drohnen seit April 2017 zu beachten haben. In diesem Artikel wollen wir die Möglichkeiten für Modellflieger aufzeigen, die Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Flugmodelle und Drohnen zu erfüllen. Wir nutzen den Begriff „Drohne“, weil diese Flugmodelle aktuell sehr beliebt sind. Alle Informationen betreffen jedoch alle anderen Flugmodelle gleichermaßen.

Bereits in 2005 wurde bestimmt, dass sämtliche Luftfahrzeuge (also auch sämtliche Flugmodelle) die im Luftraum bewegt werden, eine Haftpflichtversicherung benötigen. Für gewerbliche Piloten gibt es spezielle Policen, welche die beruflichen bzw. gewerblichen Haftpflichtrisiken absichern. Solche Haftpflichttarife für den gewerblichen Bereich werden wir einmal in einem separaten Artikel näher betrachten.

Private Drohnen richtig versichern

Modellpiloten haben zwei sinnvolle Möglichkeiten, der Pflicht  auf eine Haftpflichtversicherung für Drohnen nachzukommen.

Eine Lösung könnte eine Mitgliedschaft in einem Modellflug-Verein sein, wenn ohnehin geplant ist, seinem Hobby regelmäßig mit gleichgesinnten nachzukommen. Wer nur hin und wieder und ohne Vereinsverpflichtungen mit seiner Drohne Spaß haben möchte, sollte seine private Haftpflichtversicherung prüfen, ob das Hobby  auch umfassend mitversichert ist. Bei den meisten – oft älteren Tarifen – ist das nämlich nicht der Fall.

Schauen wir uns die zwei Alternativen im Detail an:

Haftpflichtversicherung für Drohnen über einen Modelflugverein

Mitglieder eines Modelflugvereins sind in der Regel – über den Verein – Mitglied in Europas größtem Verband für Modellflugsport, dem DMFV e.V. (Deutscher Modelflieger Verband). Aber auch Nichtmitglieder eines Vereins können Einzelmitglied im DMFV werden.

In dem Mitgliedsbeitrag ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen und andere Flugmodelle eingeschlossen. Durch Zusatzversicherungen kann dieser Versicherungsschutz erweitert werden. Ein Erwachsener zahlt inkl. der bestmögliche Zusatzabsicherung einen Jahresbeitrag von € 66,62 (Quelle: DMFV e.V.)

Der Versicherungsschutz umfasst hier u.a. Drohnen mit einem Gewicht bis zu 25 kg, die auf Modellfluggeländen in Europa geflogen werden. Flugmodelle bis zu 1 kg dürfen auch außerhalb eines Modellfluggeländes geflogen werden.

Wer also regelmäßig seinen Flieger unter gleichgesinnten und mit sportlichem Ehrgeiz fliegen möchte, sollte sich einen Modellflugverein in seiner Nähe suchen. Auch eine Einzelmitgliedschaft im DMFV erscheint dann sinnvoll. Über die dort enthaltene Haftpflichtversicherung sind die eigenen Modellflieger dann gut versichert. Zu empfehlen ist dieser Weg gerade für Drohnen über 2 kg Fluggewicht, da auf Modellfluggeländen weder der Kenntnisnachweis (ab 2 kg) noch die Erlaubnispflicht (ab 5 kg) – wie bei freiem Fliegen – zu beachten sind.

Private Haftpflichtversicherung für Drohnen

Noch einfacher und zugleich kostengünstiger wäre es, wenn das Freizeitvergnügen in der privaten Haftpflichtversicherung für Drohnen mitversichert wäre. Das ist in älteren Tarifen leider nicht der Fall. Es bietet sich an, die Versicherungsbedingungen seines Tarifes einmal auf die Mitversicherung von Flugmodellen zu prüfen.

Sollte das Fliegen mit Drohnen im bestehenden Tarif nicht mitversichert sein oder nicht auf das vorhandene Flugmodell zutreffen, bietet es sich an, seinen PHV-Vertrag zu kündigen und einen modernen Tarif mit großem Leistungsspektrum abzuschließen, der eben auch Drohnen in möglichst großem Umfang mitversichert.

Welche Drohnen sind mitversichert, welche nicht?

Die Versicherungsbedingungen bei der Mitversicherung von Drohnen sind auch bei modernen Tarifen unterschiedlich verfasst. Werden Details zum Flugmodell nicht bedacht, bleibt der Hobbypilot unter Umständen auf einem Schaden sitzen, da sein Flugmodell eben doch nicht mitversichert ist. So sind z.B. folgende Detailfragen zum Flugmodell oder Flugort zu klären:

  • gilt die Mitversicherung auch für versicherungspflichtige Modelle ?
  • bis zu welchem Fluggewicht sind Drohnen versichert ?
  • welche Antriebsarten sind versichert (nur elektrische Motoren oder auch andere) ?
  • gibt es eine Begrenzung in der Anzahl der im Besitz befindlichen Drohnen ?
  • ist freies Fliegen versichert oder gibt es eine räumliche Begrenzung (z.B. Modellflugplatz)?
  • gibt es einschränkende Versicherungssummen für die versicherten Drohnen ?
  • sind nur versicherte Personen als Flieger versichert oder auch 3. Personen ?
  • welche besonderen Erweiterungen oder besonderen Einschränkungen gelten in den Versicherungsbedingungen ?

Je weniger Einschränkungen in den Versicherungsbedingungen enthalten sind, desto vielfältiger ist die Auswahl der möglichen Flugmodelle für den Hobbypiloten. So kann vermieden werden, dass ein neues, anderes Flugmodell gar nicht (mehr) versichert ist. Ein später angeschafftes Flugmodell könnte zum Beispiel etwas schwerer sein oder einen anderen Antrieb haben, als das ursprüngliche Flugmodell.

Leistungsstarke Haftpflichtversicherungen für Drohnen

Wir haben aus der Vielzahl von Privathaftpflichtversicherungen (PHV) einmal die modernen Tarife herausgefiltert, welche sehr gute Versicherungsbedingungen für die Mitversicherung von Drohnen bieten. Gerade für die zurzeit beliebten Drohnen oder Hubschrauber mit einem Gewicht bis zu 250 g empfehlen wir die folgenden Tarife:

Tarifdetails Domcura VHV Haftpflichtkasse Darmstadt
Tarif Komfort Klassik Garant Einfach besser
Versicherungssumme 10 Mio. 10 Mio. 20 Mio.
gilt die Mitversicherung auch für versicherungspflichtige Modelle ? Ja Ja Ja
bis zu welchem Fluggewicht sind Flugmodelle versichert ? bis 250 g bis 250 g bis 5 kg
welche Antriebsarten sind versichert (nur elektrische Motoren oder auch andere) ? nur elektrischer Antrieb alle Antriebsarten alle Antriebe mit Motoren
gibt es eine Begrenzung in der Anzahl der im Besitz befindlichen Modelle ? Nein Nein Nein
ist freies Fliegen versichert oder gibt es eine räumliche Begrenzung (z.B. Modellflugplatz)? keine Begrenzungen keine Begrenzungen keine Begrenzungen
gibt es einschränkende Versicherungssummen (Sublimits) für die versicherten Modelle ? Nein Nein Nein
sind nur versicherte Personen als Flieger versichert oder auch 3. Personen ? versicherte Personen versicherte Personen versicherte Personen
welche besonderen Erweiterungen oder besonderen Einschränkungen gelten in den Versicherungsbedingungen ? keine keine keine
Jahresprämie (inkl. Vers.steuer) € 68,72 € 77,35 € 92,82

Sollte der Flieger über 250 g wiegen und/oder andere Leistungsbereiche in der PHV besser abgesichert werden, kann bei den beiden erstgenannten Gesellschaften in der Tabelle, ein noch leistungsstärkerer Tarif gewählt werden, der dann etwas teurer ist.


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