Allgemein üblichen Ausschlüssen sind Schäden durch Krieg oder Kernenergie. Weiterhin sind folgende Fälle in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen:
Bei einem Verbrennungsvorgang, der sich nicht selbstständig weiter ausbreiten kann, handelt es sich um einen Sengschaden. Dies ist zum Beispiel beim Fallenlassen einer Zigarette auf einen Teppich denkbar. Sind jedoch Sengschäden eine Folge eines versicherten Brandes sind sie aber versichert; z.B. wenn eine Lampe durch einen Defekt zu brennen beginnt und herab fallende Funken Löcher in den Teppich brennen.
- Überspannungsschäden durch Blitz
Elektrischen Gegenstände werden durch Blitzschlag in die Stromleitung des Gebäudes beschädigt oder vernichtet.
Bei einem einfachen Diebstahl gelangt der Täter nicht durch einen Einbruch in das Gebäude, sondern stiehlt z.B. ein Radio auf der Fensterbank eines offen stehenden Fensters.
Dabei ist Trickdiebstahl von Bedeutung bei der versicherten Gefahr Raub. Beim Trickdiebstahl wird vom Täter ein Überraschungsmoment ausgenutzt, so dass der Versicherungsnehmer nicht zu einer Reaktion in der Lage ist (Beispiel: das Anschleichen und anschließende Wegreißen einer Handtasche vom Arm. Ein versicherter Raub liegt erst vor, wenn dabei Gewalt auf den Versicherungsnehmer ausgeübt wird. Bei einem nicht versicherten Trickdiebstahl ist Gewaltanwendung meist nicht gegeben.
- Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht geschlossene Fenster und Türen
Bei der versicherten Gefahr Sturm/Hagel ist das Eindringen von Wasser, Schnee etc. in die versicherte Wohnung nur versichert, wenn die entsprechenden Öffnungen durch den Sturm verursacht wurden. Sollte der Regen aber zum Beispiel durch ein nicht geschlossenes Dachfenster eindringen oder der Sturm eine nicht abgeschlossene Tür aufdrücken, so besteht kein Versicherungsschutz.
Sachen, die als Gebäudebestandteil gewertet werden, haben keinen Schutz über die Hausratversicherung. Hierunter fallen zum Beispiel speziell an die Wohnung des Versicherungsnehmers angepasste Einbauküchen Auch fest verklebte Parkettböden sind in der Regel dem Gebäude zuzurechnen.
- Hausrat von Mietern/Untermietern
Diese müssen für ihren Hausrat eine eigene Versicherung abschließen.
Tipp
Einige dieser Ausschlüsse lassen sich bei hochwertigen Hausratversicherungen gegen Mehrbeitrag einschließen oder sind bereits dort mitversichert.