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Hausratversicherung

Was versichert eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände Ihres Haushalts (Hausrat) gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Weiterhin sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Sie können weitere Risiken einschließen lassen, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder Elementarschäden wie Lawinen, Erdrutsch, Überschwemmungen und Erdbeben. Auch der Schutz gegen Überspannungsschäden – z.B. bei einem Blitzschlag in die Elektroleitungen – lässt sich einschließen oder erhöhen.

Was ist eigentlich „Hausrat“?

Der Betriff „Hausrat“ ist leicht zu verstehen, wenn Sie sich darunter alle Gegenstände Ihres Haushalts vorstellen, die Sie bei einem Umzug in den Möbelwagen packen lassen.

Hausratversicherung

Achtung – Ausnahme

Haushalts-Glas ist nur durch einen separaten Einschluss oder eine separate Police versicherbar. Dazu zählt dann nur Glas mit planer Oberfläche wie Spiegel, Glasplatten oder Bilderrahmen. Hohlglas – wie Lampen oder Trinkgläser – ist generell nicht versicherbar.

Unsere Empfehlung

Wenn Sie Ihren Hausrat versichern möchten, sollten Sie sich detailliert beraten lassen. Nur die individuellen Gegebenheiten (z.B. Wert des Hausrats, Wertgegenstände, Wohngegend etc.) bestimmen die notwendigen Leistungen. So vermeiden Sie zu hohe Beiträge oder – noch schlimmer – nicht versicherte Risiken. Auch hier gilt: Eine hochwertige Hausratversicherung muss nicht teuer sein.

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Das sollte man wissen:

Die Hausratversicherung zählen wir zu den „Kann-Versicherungen“. Selbst in Falle eines Totalschadens – z.B. nach einem Wohnungsbrand – ist die Neuanschaffung des gesamten Hausrats in seltenen Fällen existenzbedrohend. Im schlimmsten Fall müssen die Ersparnisse angegriffen oder ein Darlehen aufgenommen werden, um die Neuanschaffungen zu finanzieren. Im Gegensatz zur Privathaftpflicht ist das Gesamtkostenrisiko also durchaus „Überschaubar“. Wer es sich jedoch leisten möchte oder keine nennenswerten Ersparnisse zur Verfügung hat, kann den meist erschwinglichen Jahresbeitrag für einen hochwertigen Versicherungsschutzdurchaus aufbringen.

Die „richtige“ Versicherungssumme zu bestimmen ist unbedingt wichtig und sollte detailliert analysiert werden. Sollte der tatsächliche Wert des Hausrates höher sein als die vereinbarte Versicherungssumme, kommt es zu einer Unterversicherung. Beträgt zum Beispiel der Wert Ihres Hausrats € 80.000 und die vereinbarte Versicherungssumme beträgt nur € 40.000, so sind Sie immer zu 50% unterversichert und erhalten bei jedem Schaden auch immer nur 50% vom Schaden. Es ist möglich grundsätzlich eine Unterversicherung vertraglich auszuschließen. Die Versicherer verzichten auf die sogenannte „Einrede der Unterversicherung“ im Schadenfall, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – je nach Versicherer sind das zwischen € 650 und € 700 je Quadratmeter Wohnfläche. – abzuschließen.

Wertsachen sind unter anderem Bargeld, Sparbücher, Schmucksachen, Briefmarken- und Münzsammlungen, Pelze, Gemälde, Antiquitäten (Gegenstände mit einem Alter von mehr als 100 Jahren; aber keine Möbelstücke) sowie Sachen aus Gold und Silber.

Für Wertsachen gelten besondere Entschädigungsgrenzen in der Hausratversicherung. Für diese Gegenstände ist zunächst eine generelle Entschädigungsgrenze von meist 20 % vorgesehen, die aber auch erweitert werden kann. Zudem gibt es für einzelne Kategorien von Wertgegenständen besondere Entschädigungsgrenzen, wenn sich diese nicht in Wertschutzschränken befinden. Bei vielen Unternehmen beträgt die Grenze für Bargeld dann beispielsweise € 1.000. Es gilt also, sich einen genauen Überblick über seine Bestände an Wertsachen gem. der Definition oben zu verschaffen. Nur so ist eine typische Unterversicherung zu vermeiden.

Der Leistungsumfang sollte sich nach Ihren persönlichen Gegebenheiten und dem Versicherungsort (Ihre Wohnung oder Ihr Haus) richten. Wir empfehlen folgende Leistungserweiterungen:

  • grobe Fahrlässigkeit

Schäden aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ sollten unbedingt mitversichert sein, da hier der Versicherer sonst in vielen Fällen ein eigenes Verschulden geltend machen kann und keinen Ersatz leisten muss (Beispiel: Sie lassen während eines Einkaufgangs ein Fenster gekippt offen und Einbrecher gelangen so in die Wohnung).

  • Fahrrad-Diebstahl

Besitzen Sie relativ neue und/oder teurer Fahrräder, solle der Neuwert konkret versichert werden. Meist ist eine Erhöhung der Deckung für Fahrraddiebstahl – gegen Mehrbeitrag – möglich und sinnvoll.

  • Elementarschäden

Für Wohnungen im Erdgeschoss oder gar im Souterain empfehlen wir unbedingt die Deckung von Elementarschäden (Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Vulkanausbruch, Überschwemmung, Rückstau u.ä.); ganz besonders in Gebieten mit häufigen Überschwemmungen nach starken Regenfällen und hohem Grundwasserspiegel.

Leben Sie in einer Wohnung jenseits des 1. Stockwerkes und befindet sich Ihr Wohnort außerhalb der Risikogebiete für Hochwasser und Erdbeben oder Lawinengefahr, können Sie gern auf die  Mitversicherung der „Elementarschäden“ verzichten. Ebenso können Sie auf die Versicherung des Hausratglases verzichten, sofern Sie nicht viel Mobiliarverglasungen haben oder teure Spiegel oder Glastische.

Tipp: Sie sind im Besitz eines teuren Glaskeramikkochfeldes (z.B. Induktionskochfeld); dann sollten Sie durchaus die Glasversicherung wählen.

Allgemein üblichen Ausschlüssen sind Schäden durch Krieg oder Kernenergie. Weiterhin sind folgende Fälle in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen:

  • Sengschäden

Bei einem Verbrennungsvorgang, der sich nicht selbstständig weiter ausbreiten kann, handelt es sich um einen Sengschaden. Dies ist zum Beispiel beim Fallenlassen einer Zigarette auf einen Teppich denkbar. Sind jedoch Sengschäden eine Folge eines versicherten Brandes sind sie aber versichert; z.B. wenn eine Lampe durch einen Defekt zu brennen beginnt und herab fallende Funken Löcher in den Teppich brennen.

  • Überspannungsschäden durch Blitz

Elektrischen Gegenstände werden durch Blitzschlag in die Stromleitung des Gebäudes beschädigt oder vernichtet.

  • Einfacher Diebstahl

Bei einem einfachen Diebstahl gelangt der Täter nicht durch einen Einbruch in das Gebäude, sondern stiehlt z.B. ein Radio auf der Fensterbank eines offen stehenden Fensters.

  •  Trickdiebstahl

Dabei ist Trickdiebstahl von Bedeutung bei der versicherten Gefahr Raub. Beim Trickdiebstahl wird vom Täter ein Überraschungsmoment ausgenutzt, so dass der Versicherungsnehmer nicht zu einer Reaktion in der Lage ist (Beispiel: das Anschleichen und anschließende Wegreißen einer Handtasche vom Arm. Ein versicherter Raub liegt erst vor, wenn dabei Gewalt auf den Versicherungsnehmer ausgeübt wird. Bei einem nicht versicherten Trickdiebstahl ist Gewaltanwendung meist nicht gegeben.

  • Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht geschlossene Fenster und Türen

Bei der versicherten Gefahr Sturm/Hagel ist das Eindringen von Wasser, Schnee etc. in die versicherte Wohnung nur versichert, wenn die entsprechenden Öffnungen durch den Sturm verursacht wurden. Sollte der Regen aber zum Beispiel durch ein nicht geschlossenes Dachfenster eindringen oder der Sturm eine nicht abgeschlossene Tür aufdrücken, so besteht kein Versicherungsschutz.

  • Gebäudebestandteile

Sachen, die als Gebäudebestandteil gewertet werden, haben keinen Schutz über die Hausratversicherung. Hierunter fallen zum Beispiel speziell an die Wohnung des Versicherungsnehmers angepasste Einbauküchen Auch fest verklebte Parkettböden sind in der Regel dem Gebäude zuzurechnen.

  • Hausrat von Mietern/Untermietern

Diese müssen für ihren Hausrat eine eigene Versicherung abschließen.

Tipp

Einige dieser Ausschlüsse lassen sich bei hochwertigen Hausratversicherungen gegen Mehrbeitrag einschließen oder sind bereits dort mitversichert.

Unsere Empfehlung

Wenn Sie Ihren Hausrat versichern möchten, sollten Sie sich detailliert beraten lassen. Nur die individuellen Gegebenheiten (z.B. Wert des Hausrats, Wertgegenstände, Wohngegend etc.) bestimmen die notwendigen Leistungen. So vermeiden Sie zu hohe Beiträge oder – noch schlimmer – nicht versicherte Risiken. Auch hier gilt: Eine hochwertige Hausratversicherung muss nicht teuer sein.

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