Investmentsteuerreform 2018 – besser ausschüttende oder thesaurierende Fonds?

Vorabpauschale

Investmentsteuerreform 2018

Wer sich als Fondsanleger bestmöglich mit seinem Fondsdepot beschäftigt, erkennt die steuerlichen Unterschiede zwischen thesaurierenden Fonds – bei denen Erträge nicht ausgeschüttet werden, sondern im Fonds verbleiben und so den Fondswert direkt erhöhen – und den ausschüttenden Varianten. Ausschüttungen werden meist automatisch in neue Anteile des Fonds angelegt, wenn Sie nicht gezielt als Einkommensquelle genutzt werden sollen.

Im 5. Teil unserer Artikelserie zur Investmentsteuerreform 2018 klären wir die naheliegende Frage, ob besser ausschüttende oder thesaurierende Fonds ins Fondsdepot gehören.

 


Teil 5 – Investmentsteuerreform 2018 – besser ausschüttende oder thesaurierende Fonds?

Heute wollen wir die Frage klären, ob zukünftig ausschüttende oder thesaurierende Fonds besser für den Fondsanleger sind. Welche Variante bringt die größeren Vorteile? Einfach wird die Antwort auf diese Frage nicht werden. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die zu beachten sind.

Doch der Reihe nach. Schauen wir uns die zwei Alternativen genauer an.

Ausschüttende Fonds im Depot

Ausschüttungen eines Fonds werden sofort mit 26,375% Abgeltungssteuer belegt. Sofern der Fonds zu den privilegierten Fonds mit Teilfreistellung  gehört, reduziert die Teilfreistellung (15% bzw. 30%) den Zahlbetrag.

Ob der Fonds zum 01.01. eines Folgejahres noch mit zusätzlichen Steuern aus der Vorabpauschale belegt wird, hängt von folgenden Faktoren ab:

  1. gab es im Vorjahr einen Kursgewinn?
  2. Wie hoch ist der Basisertrag?
  3. ist die Ausschüttung größer als der Basisertrag?

Sollte der Fonds im Vorjahr keinen Kursgewinn oder gar einen Verlust erzielt haben, wird keine weitere Steuer per Vorabpauschale fällig. Wenn doch, ist der Basisertrag zu ermitteln.

Ist die Ausschüttung größer gewesen, als der ermittelte Basisertrag, fällt ebenfalls keine weitere Besteuerung per Vorabpauschale an. Nur für den Fall, dass eine Ausschüttung ausfiel oder sehr gering war (kleiner als der Basisertrag des Fonds), wird eine Vorabpauschale berechnet und die Steuer darauf erhoben. Eine Teilfreistellung reduziert den Steuerbetrag für privilegierte Fonds allerdings noch einmal.

Unser Schaubild verdeutlicht die Prüfschritte noch einmal:

ausschüttende oder thesaurierende Fonds

Thesaurierende Fonds im Depot

Bei thesaurierenden Fonds bleiben sämtliche Erträge im Fonds und steigern dessen Wert. Sofern der Fonds im Betrachtungsjahr (Vorjahr) einen Wertzuwachs erzielt hat, werden diese Erträge mit Berechnung zum 01.01. des Folgejahres über die Vorabpauschale regelmäßig versteuert. Dabei ist es jedoch unerheblich, wie hoch diese Erträge tatsächlich waren. Die Besteuerung findet über die Vorabpauschale eben „pauschal“ statt.

Die Berechnung der Vorabpauschale richtet sich nach folgenden Faktoren:

  1. gab es im Vorjahr einen Kursgewinn?
  2. wie hoch ist der Basisertrag?
  3. Ist die Wertsteigerung größer als der Basisertrag?

Auch bei thesaurierenden Fonds gilt: keinen Kursgewinn = keine Steuer. Bei einem Kursgewinn, ist der Basisertrag zu ermitteln.

Sollte der Kursgewinn größer als der Basisertrag sein, ist der Basisertrag die Berechnungsgrundlage für die Steuerberechnung. Für den Fall, dass der Kursgewinn kleiner als der Basisertrag ausgefallen ist, wird die Abgeltungsteuer aus dem Kursgewinn berechnet.

Bei privilegierten Fonds reduziert die jeweilige Teilfreistellung den zu zahlenden Steuerbetrag wiederum.

Vergleich der Besteuerung „Thesaurierung vs Ausschüttung“ während der Haltedauer

Am Beispiel eines Fonds mit den Tranchen „Thesaurierung“ und „Ausschüttung“ zeigen wir beispielhaft die Ermittlung der Abgeltungssteuern auf die Erträge der Fonds.

Es werden folgende Parameter angenommen:

  1. Im Jahr „0“ werden € 10.000 angelegt.
  2. Die Entwicklung der Fonds beträgt jährlich 7%. Davon 4% Kursgewinn und 3% Dividendenanteil.
  3. Der Basiszins beträgt über die Haltedauer konstant 0,88%.
  4. Die Fonds erhalten eine Teilfreistellung von 30%.
  5. Der Steuersatz für die Abgeltungsteuer beträgt 26,375% inkl. Soli.
  6. Ein Freistellungsauftrag wurde nicht vergeben.

ausschüttende oder thesaurierende

Bereits aus den Vorgaben ist ersichtlich, dass die Ausschüttungen größer als der Basisertrag ausfallen (3% vs 0,88%). Damit wird deutlich, dass die ausschüttende Tranche mit deutlich höherer Abgeltungssteuer belegt sein muss, als die thesaurierende Tranche. In Summe stehen  nach 5 Jahren Haltedauer € 300 Abgeltungssteuern der ausschüttenden Variante den  € 65,40 Abgeltungssteuern des thesaurierenden Fonds gegenüber.

Die „Steuergerechtigkeit“ der Investmentsteuerreform 2018 sorgt jedoch dafür, dass dieses Ungleichgewicht nach einem Verkauf der Anteile wieder aufgehoben wird.

Vergleich der Besteuerung bei Verkauf der Fonds

Betrachten wir uns nun die steuerlichen Summen während der Haltedauer und bei einem Verkauf nach 5 Jahren:

ausschüttende oder thesaurierende

Nach dem Verkauf der Fonds zeigt die thesaurierende Tranche einen höheren Gesamtertrag vor Steuern  gegenüber dem ausschüttenden Fonds (€ 4.025,52 zu  € 3.791,43). Das wird durch den Zinseszinseffekt der im Fonds verbleibenden Dividendenerträge beim thesaurierenden Fonds verursacht. Da die im Fonds verbleibenden Dividenden den Fondswert erhöhen, wirkt der Kursanstieg entsprechend stärker. Das führt dann auch zu einem höheren Kursgewinn beim Verkauf der Fonds und somit zu einer höheren Abgeltungsteuer auf diese Kursgewinne beim thesaurierenden Fonds. Der steuerliche Vorteil während der Haltedauer bei der Thesaurierung wird bei der Besteuerung nach Verkauf also wieder aufgehoben.

Setzten wir die jeweiligen Gesamtsteuern ins Verhältnis zu ihren Gesamterträgen, erhalten wir bei den unterschiedlichen Tranchen einen identischen Wert von 18,46%.

Vor- und Nachteile thesaurierende und ausschüttende Fonds

Vorteil „Thesaurierung“:

Eine Besteuerung von thesaurierenden Fonds findet in Verlustjahren nicht statt. Die fällige Steuer der Vorabpauschale wird erst im Folgejahr fällig. Damit entsteht bis zum Verkauf der Fonds ein Steuerstundungseffekt. Positiv wirkt sich auch ein niedriger Basiszins aus. Die Vorabpauschale – und damit die Steuerzahlung – fällt bei niedrigem Basiszins niedriger aus, als bei höherem Basiszins. Positiv sind thesaurierende Fonds auch für Anleger, die ihren Freistellungsauftrag schon ausgeschöpft haben. Die niedrigen Vorabpauschalen führen bei diesen Anlegern zu einem geringen Zahlbetrag für die Abgeltungsteuer, als bei Ausschüttungen.

Nachteil „Thesaurierung“:

Wie schon im Überblick zur Investmentsteuerreform 2018 erwähnt, muss der Anleger die laufenden Steuerbeträge aus der Vorabpauschale thesaurierender Fonds der Depotbank zur Überweisung an das Finanzamt zur Verfügung stellen. Sollte das entsprechende Verrechnungskonto nicht gedeckt sein, können zusätzliche Kosten bzw. Sollzinsen in Rechnung gestellt werden.

Ist ein Freistellungsauftrag vergeben und die Steuern auf die Vorabpauschale schöpft den Freistellungsbetrag nicht voll aus, gehen steuerfreie Beträge verloren.  Bei der Anrechnung der Vorabpauschalen bei Verkauf der Fonds, bleiben diese nicht ausgeschöpften Freibeträge unberücksichtigt. Die ausschüttende Tranche wäre dann vorteilhafter, wenn die Ausschüttungen größer als die Vorabpauschale der thesaurierenden Tranche ausfallen.

Vorteil „Ausschüttung“:

Nutzen Anleger ihren Freistellungsauftrag nicht komplett aus, sind ausschüttende Fonds von Vorteil, solange die Ausschüttungen höher sind, als die Vorabpauschale der thesaurierende Bruderfonds. In Zeiten niedriger Zinsen dürfte das fast immer der Fall sein. Bis zum Freistellungsbetrag werden dann aus steuerpflichtigen Ausschüttungen steuerfreie Erträge.

Nachteil „Ausschüttung“:

Starke Aktienfonds, die regelmäßig hohe Ausschüttungen an die Anleger auszahlen, werden im Laufe der Haltezeit des Fonds deutlich höhere Steuerzahlungen geleistet haben, als ein thesaurierender Fonds. Hinzukommt, dass die Ausschüttungen auch besteuert werden, wenn der Fonds Kursverluste erlitten haben sollte.  Erst beim Verkauf  werden die steuerlichen Nachteile wieder ausgeglichen.

Der Freistellungsauftrag als wichtiges Steuerungsinstrument

Der vorausschauende Einsatz des Freistellungsauftrages wird für Anleger ab 2018 wichtig. Er kann – wie oben gezeigt – einzelne negative Aspekte der beiden Tranchen eliminieren. Es wäre daher klug, der Depotbank den höchstmöglichen Freistellungsauftrag zu erteilen.

Fazit

Die Frage ob ab 2018 thesaurierende Fonds besser für den Anleger geeignet sind oder ausschüttende Fonds, kann nicht pauschale beantwortet werden. Die Vor- und Nachteile beider Varianten sind vielschichtig. Wenn überhaupt, gibt es für einige wenige Anleger nur wenige Konstellationen, in denen die eine oder die andere Fondsvariante kleinste Vorteile bietet.

Vor- und Nachteile in steuerlicher Hinsicht, gibt es nur während der Zeit, in dem die Fonds im Depot liegen. Nach einem Verkauf der unterschiedlichen Fondstranchen heben sich alle Vor- und Nachteile nahezu komplett wieder auf. Die steuerliche Gesamtbelastung vor und nach dem Verkauf, ist im Verhältnis zu den Gesamterträgen gleich groß.

Allein die persönlichen Gegebenheiten des Anlegers und seiner Anlageziele sollten die Zusammensetzung seines Fondsdepots bestimmen. Steuerliche Aspekte sollten niemals in den Vordergrund treten, zumal die Unterschiede für die große Masse der Fondsanleger nur marginal ausfallen.


Wichtige Hinweise: Alle vorgenannten Hinweise dienen der allgemeinen Information und berücksichtigen nicht die konkrete Situation eines Anlegers. Der Inhalt wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und entspricht dem Informationsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Informationen stellen keine Anlageempfehlung bzw. Anlageberatung oder eine Steuerberatung bzw. Rechtsberatung dar und können daher keinesfalls eine einzelfallorientierte Beratung ersetzen. Insbesondere gehen mit dieser Darstellung kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Investmentfondsanteilen einher. Die steuerliche Behandlung ist im Übrigen von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zu Risiken und Nebenwirkungen, fragen Sie bitte Ihre Steuer- oder Finanzberater. Für die Richtigkeit der beispielhaften Berechnungen übernehmen wir keine Garantie.


11 Meinungen zu “Investmentsteuerreform 2018 – besser ausschüttende oder thesaurierende Fonds?

  1. W.V. sagt:

    Meinem Enkel kann ich steuerfrei (Schenkung) Geld überweisen.
    Als Student zahlt er keine Steuer von Dividenden. Er kann eine Erklärung am Jahresende abgeben und erhält gezahlte zurück. Max. Einkünfte pro Jahr. rund 10k€ steuerfrei.
    Er braucht nicht anzusparen, denn er gehört zur Generation von Erben, wie mein Sohn schon seine Generation bezeichnete.
    Ich suche für meinen Enkel einen Fond ,der möglichst alle Dividenden ausschüttet.

    • FRF Versicherungsmakler in Karlsruhe sagt:

      Lieber Herr Völker,

      vielen Dank für Ihre Meldung.
      Wenn Sie für Ihren Enkel ein optimiertes Investmentfondsdepot mit einem regelmäßigen Auszahlplan einrichten möchten, sind Sie bei uns genau richtig! 🙂
      Ob das ganze Sinn macht hängt natürlich auch von der Einzahlungshöhe ins Fondsdepot ab.

      Wenn Sie daran interessiert sind, können wir gern dazu einmal ein Vorabgespräch per Telefon führen.
      Nutzen Sie für einen Termin einfach das Terminbuchungstool auf unserer Startseite (oben rechts im Banner).

      Für würden uns freuen, Ihnen (und Ihrem Enkel) helfen zu können.

      Mit den besten Grüßen
      FRF Finanzmakler
      Frank Rindermann

  2. Hagen Altmann sagt:

    Hallo Herr Rindermann,

    was würde passieren, wenn in Ihrem Beispiel mit dem thesaurierenden Fonds oben der Fonds 4 Jahre im Kurs steigen, im 5. Jahr auf das Kauf-Kursniveau aus Jahr 1 zurückfallen und ich zum damaligen Kaufkurs wieder verkaufen würde – erhalte ich dann die vorab gezahlten Steuern auf Kursgewinne wieder zurück erstattet?

    Danke und Gruß,
    Hagen Altmann

    • Frank Rindermann sagt:

      Hallo Herr Altmann,

      ich weise ausdrücklich darauf hin, dass meine Antwort keinerlei steuerliche Beratung darstellen soll. Im Zweifel sollten Sie immer Ihren Steuerberater zu Rate ziehen.

      Bei thesaurierenden Fonds kann in der Tat der Umstand eintreten, dass der Fonds ohne Kursgewinn – oder sogar mit Kursverlust – nach einigen positiven Jahen verkauft wird. Da die Endabrechnung dann ein „zuviel“ an gezahlten Steuern ausweisen wird, kann diese Steuer nur über die Einkommensteuererklärung zurück geholt werden.

      Auch deshalb halte ich die Abgabe eines vorausschauend berechneten Freistellungsauftrag an die Depotbank für unvermeidlich. So kann – innerhalb der üblichen Grenzen – der Aufwand über die Steuererklärung im besten Fall vermieden werden.

      Ich hoffe meine Antwort konnte Ihnen helfen.

      Mit besten Grüßen
      FRF Finanzmakler
      Frank Rindermann

  3. Nicky sagt:

    Danke für die anschulichen Infos! 🙂
    Kann mir bitte jemand folgendes aus dem obigen Beitrag nochmals erklären?….
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    Erst steuerpflichtige Erträge (nach Abzug von Vorabpauschalen und Teilfreistellungen) von über € 3.036,97 würden den Freistellungsauftrag überschreiten. Bis zu diesem Betrag könnte der Anleger die Ausschüttungen steuerfrei für sich behalten. Das funktioniert in diesem Beispiel mit einem Depotwert bis zu € 144.617,61.
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    Der Sparerpauschbetrag ist doch 801€, der von den Erträgen abgezogen wird.
    Wieso darf der Anleger dann € 3.036,97 für sich behalten?

    • Frank Rindermann sagt:

      Hallo Nicky,
      Sie haben selbstverständlich Recht !
      Der Sparerpauschbetrag wird natürlich von den Erträgen abgezogen (nicht von der Steuerlast !).

      Ich bitte die Verwirrung zu entschuldigen. Da bin ich vor lauter Zahlenaktrobatik komplett vom Seil gefallen 🙂

      Mit besten Grüßen
      Frank Rinderamnn

  4. Joerg sagt:

    Danke Frank, ich bin kein Profi, sondern Autodiktator 🙂
    und ausser mir machen das immer mehr mit den Thesaurierern …

    Also ich verfolge die Finanzblog-Szene nun seit 4 Jahren: Es gibt immer mehr interessierte, lernfleissige Menschen, die sich auch fuer „Feinheiten“ interessieren. Nur, die kommen nicht mehr zur Bank oder zum Berater sondern sitzen selber am Rechner …

    In den USA ist schon ein richtiger Hype um FI (financial indedpendence) FIRE (f i retire early) entstanden.
    Persoenlichkeitsentwicklung, Selbstoptimierung, Weiterbildung wir stecken mitten in einer digitalen Revolution (zumindest die 20%? Lernbereiten)?!

    • Frank Rindermann sagt:

      Hallo Jörg,

      „immer mehr“ ist zumindest in Deutschland genau so viel, wie „verschwindend wenige“ ! 😉

      Ich würde es sehr begrüßen, wenn deutsche Anleger sich deutlich mehr für Kapitalanlagen und wirtschaftliche Hintergründe interessieren würden. Geld mit Geld verdienen ist nämlich nicht wirklich schwer, wenn man sich nicht auf Tipps&Tricks der Bankberater oder der Verbraucherschützer verlässt. Ich sammele inzwischen den ganzen Müll der Investmentpornografie, der in sogenananten „Verbraucherzeitschriften“ (online oder offline) über das gemeine Volk geschüttet wird. Es gibt da eine neue Rubrik in Finanzblog 🙂 !!!

      Aber zurück zum Thema: Die USA waren Deutschland schon immer einige Jahre voraus. Außerdem ist die Anlegermentalität dort drüben auch schon immer eine andere gewesen. In den USA gibt es bekanntlich rund 6x soviele Aktienanleger, als in Deutschland.

      Und … gegen Autodiktatoren ( 🙂 ) ist überhaupt nicht zu sagen. Ich bestimme meine Handlungen nämlich auch lieber auf der Grundlage meines eigenen Verstandes und mache mir ein ganz eigenes Bild über die verfügbaren Faktenlage.

      In diesem Sinne: Viel Erfolg und eine spannende Zeit.

  5. Joerg sagt:

    Hallo,

    sehr klare, uebersichtliche Ausfuehrungen. Danke.

    – Ein nicht erwaehnter Aspekt: In der Vergangenheit und Gegenwart waren Ausschuetter im Durchschnitt hochpreisiger als Thesaurierer
    (das muss auch so sein, da das Verteilen der Ausschuettungen an die Anleger teurer sein sollte, als das thesaurieren im Fonds)
    Die Differenz (zB TER oder auch TD) war/ist je nach Fonds 0,1 – 0,5% (zB EM) p.a. (je nach KAG und Produkt/WORLD/EM). Deshalb ist die Annahme eines Renditegleichlaufs zwischen Thesaurierer/Ausschuetters mit Wiederanlage – eine Annahme :-).
    – Ein oben angerissener aber vielleicht nochmal hervorzuhebender Aspekt: nur in ~6-7 Jahren von 10 wird die Vorabpauschale bei Thesaurieren faellig (bei Stagnation oder Kursrueckgang nicht)
    Deshalb ist die Steuerstundung etwas groesser als oben berechnet (dort wurde jedes Jahr die Vorabpauschale gegengerechnet)?!
    – Streng genommen gibt’s sogar kleine Unterschiede je nach Sequence-of-Returns: Wenn also zB die naechsten 3 Jahre lang keine Vorabpauschalen faellig waere, waere der Effekt bis zum Entnahmebeginn in einigen Jahrzehnten (ZinsesZins)
    groesser, als wenn ein Einbruch/Stagnation (= keine Vorabpauschalenzahlung) erst kurz vor der Rente kommt.
    – Ausschuettungen kommen immer mit einer Zeitverzoegerung beim Anleger an (verzoegerte Wiederanlage).
    – Die Annahme, dass die Wiederanlage von Ausschuettungen keinerlei Arbeit und Kosten macht? – OK, geschenkt …

    Alles Kleinigkeiten, stimmt. Aber ueber Jahrzehnte, kann es – wenn auch in Prozenten wenig – in absoluten Beitraegen Summen ergeben, die uns heute „gross“ vorkommen.

    Was haltet Ihr von folgender These fuer den Entscheidungsbaum?
    – Die grosse Mehrheit der Bevoelkerung hat eine eher kleine Rente zu erwarten
    – Deshalb werden die allermeisten in der Rente unter einem Grenzsteuersatz von 26,375% landen (also weniger als Abgeltungssteuer), dann gilt (hoffentlich noch) die heutige Guenstigerpruefung.
    – Deshalb ist es fuer diese Gruppe besser das Entsparen (zB 1000 EUR extra zur Rente) aus thesaurierenden Fonds zu realisieren?! Weil man so ziemlich sicher unter den 26,375% bleibt.
    – So koennte der max. Steuerstundungseffekt erreicht und grosse Steuerzahlungen auf Kursgewinne bis zum Pflegeheim-Alter (= erhoehte steuerl. Absetzungsmoeglichkeiten :-)) verschoben werden?
    Was meint Ihr?

    • Frank Rindermann sagt:

      Hallo Jörg,
      vielen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar. Ich sehe, … da weiss einer, wovon er spricht :-).

      Ich bitte zu Berücksichtigen, dass wir hier für den durchschnittlichen Anlegertypus schreiben. Unsere Beiträge sollen möglichst leicht verständlich und nachvollziehbar sein.
      In der Regel sind unsere Erklärungen und Berechnungen immer nur als Beispiel zu sehen und bewusst „breit“ ausgestaltet. Die von Dir geschilderten „Feinheiten“ würden nur eine (zu) kleine Zahl von Lesern betreffen.
      Zu Deiner „These“: Die Idee finde ich gut. Wenn thessaurierende Fonds von Beginn an bis zur Entnahmephase (z.B. als mtl. Entnahme als „Rente“) gehalten werden würden, wäre dieser sehr langfristige Steuerstundungseffekt voll ausgereitzt. Aber … wie ich im Beitrag erwähnte, steuerliche Finessen, sollten immer nur eine untergeordnete Rolle spielen. Was nutzt die Steueroptimierung, wenn dadurch evtl. Renditenachteile eingekauft werden ?
      Die Idee ist also gut, aber wieder nur für den „Profi“ geeignet. Und ich kenne bisher keinen Profi, der solch steuerliche Gedankenspiele ernsthaft umsetzt ! 🙂

      Ich wünsche Dir weiterhin viel Spaß und Erfolg bei Deinen Anlagen.

      Gruß
      Frank

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