Investmentsteuerreform 2018 – Die Auswirkungen auf Fondspolicen

Vorabpauschale
Lesedauer 6 Minuten

Investmentsteuerreform 2018

Die Steuerreform betrifft nicht nur freie Fonds in einem Depot. Auch Fondsanlagen in einem Versicherungsmantel – s.g. Fondspolicen als fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen – werden von den steuerlichen Veränderungen direkt betroffen.

Welche Auswirkungen auf Fondspolicen die Investmentsteuerreform mit sich bringt, zeigen wir heute in unserem 7. und letzten Teil unserer Artikelserie.


Teil 7 – Investmentsteuerreform 2018 – Auswirkungen auf Fondspolicen?

Wie in unseren bisherigen 6 Teilen unserer Artikelserie erkennbar, ist die Investmentsteuerreform 2018 für Fondssparer weniger kompliziert als befürchtet. Durch das Teilfreistellungsverfahren bei Aktien-, Misch- und Immobilienfonds profitieren Anleger gerade dann, wenn die Kapitalanlage langfristig erfolgt. Welche Auswirkungen auf Fondspolicen sind zu beachten? Was hat sich bei der steuerlichen Betrachtung für Fondspolicen geändert ?

Eines vorweg: Fondsgebundene Riester- und Basis-Renten sind von der Investmentsteuerreform nicht betroffen. Da es sich um staatlich geförderte Vorsorgeverträge handelt, gelten Sonderregeln. Betroffen sind nur sogenannte Verträge der 3. Schicht, also private Vorsorgeverträge.

Auswirkungen auf Fondspolicen

Steuerliche Betrachtung von Fondspolicen vor der Steuerreform 2018

Unsere Grafik zeigt, von welchen Faktoren die Auswirkungen auf Fondspolicen abhängig sind. Einer dieser Faktoren ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

  • Abschluss bis zum 31.12.2004

Wer eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung spätestens am 31.12.2004 abgeschlossen hat, kann sich glücklich schätzen. Bei Auszahlung der Police in einer Summe wird kein Cent Steuer fällig, wenn der Vertrag mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren hat und für mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt wurden. Die gesamte Auszahlungssumme wird steuerfrei an den Vertragsinhaber überwiesen. Das gilt auch für Vertragsabläufe nach 2018. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für eine Rentenzahlung, muss nur der s.g. Ertragsanteil versteuert werden.

  • Abschluss ab dem 01.01.2005

Bei einem Vertragsabschluss ab 2005 fällt die steuerfreie Kapitalauszahlung weg. Das führt zu grundlegenden Auswirkungen auf Fondspolicen. Erträge müssen nun versteuert werden. Als Ertrag gilt hier das Ergebnis aus Auszahlungssumme abzüglich eingezahlter Beitragssumme. Sofern der Vertrag eine Laufzeit von 12 Jahren und eine Beitragszahlungszeit von 5 Jahren erfüllt und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr (62. Lebensjahr seit 2012) erfolgt, müssen nur 50% der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dabei handelt es sich um das s.g. Halbeinkünfteverfahren. Sind die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt, unterliegen sämtliche Erträge der Abgeltungssteuer (25% plus Solizuschlag plus ggfls. Kirchensteuer).

Steuerliche Betrachtung von Fondspolicen seit der Steuerreform 2018

Eine der wesentlichen Änderungen der Steuerreform für Investmentfonds, betrifft die Besteuerung von bestimmten Erträgen direkt auf Fondsebene. Auf deutsche Dividenden und Erträgen aus Immobilien muss der Fonds 15% Steuern direkt ans Finanzamt überweisen. Das betrifft also auch Fonds innerhalb einer Fondspolice.

Pauschale Teilfreistellung von Erträgen in Fondspolicen

Bei Investmentfonds, die in einem Depot gehalten werden – also ohne Versicherungsmantel – werden reine Aktienfonds (> 50% Aktienanteil) und Mischfonds (> 25% Aktienanteil) unterschieden. Der Aktienanteil im Fonds entscheidet über die Höhe der steuerlichen Teilfreistellung.

Für Fonds in einem Versicherungsmantel – also in fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen – erhalten Fondspolicenkunden keine der Höhe nach unterschiedliche Teilfreistellung, sondern pauschal 15% steuerfreie Erträge. Das gilt in Fondspolicen für alle Fonds. Somit auch für solche, welche in freien Fondsdepots gar keinen Anspruch auf Teilfreistellung hätten. Diese Vereinfachung kann als Kompensation für die möglicherweise entgangenen Teilfreisteillungen von 30% für Aktienfonds gesehen werden. Die steuerlichen Auswirkungen auf Fondspolicen hinsichtlich des Brutto-/Nettoertrags zeigen wir in der folgenden Grafik:

Auswirkungen auf Fondspolicen

Steuerliche Aufteilung von Erträgen in Fondspolicen ab 01.01.18

Die steuerliche Bewertung für alle Fondspolicen mit Abschlussdatum ab dem 01.01.18 ist einfach. Bei Vertragsende werden die Erträge nach den neuen Regeln berechnet. Von den zu steuerpflichtigen Erträgen werden pauschal 15% Teilfreistellung abgezogen. Der Rest wird entsprechend versteuert.

Komplizierter – vor allem für die Versicherungsgesellschaften – wird es bei Verträgen, die schon vor dem Stichtag 01.01.18 existierten. Hier werden alle Erträge bis zum 31.12.17 nach altem Recht berechnet und besteuert. Sämtliche Erträge ab dem 01.01.18 müssen nach den neuen Steuerregeln berechnet werden.

Nach Rückfragen bei einigen Versicherungsgesellschaften erhielten wir keine verbindlichen Aussagen, welche Kosten für die getrennten Berechnungen in der Gesellschaft entstehen. Weiterhin ist noch nicht klar, ob die Kosten zu Lasten des Versicherers gehen oder auf den Versicherungsnehmer abgewälzt werden.

Fondspolicen oder freies Fondsdepot – Was ist besser?

Ob die Fondspolice besser als ein Fondsdepot ist, haben wir bereits ausführlich bearbeitet. Eine pauschale Aussage, ob das eine besser als das andere ist, kann auch nach der Reform nicht getroffen werden. Weiterhin gilt, dass nur eine individuelle Berechnung zumindest eine Tendenz zeigen kann. Da viele verschiedene Faktoren in diese Berechnung einfließen müssen, ist selbst eine exakte Berechnung nur eine Momentaufnahme. Jede kleine Änderung der Berechnungsfaktoren lässt ein komplett anderes Ergebnis entstehen.

So kann ein freies Fondsdepot im Vergleich zu einer Fondspolice eine höhere Nachsteuerrendite erwirtschaften, wenn es um eine Kapitalzahlung geht. Schon der Wunsch nach einer lebenslangen Rente, kann die Entscheidung in Richtung Fondspolice mit sich bringen. Auch die Frage, ob der Kunde eine Kapitalgarantie wünscht oder nicht, spricht für die eine Seite oder für die andere.

Der erste Eindruck trügt

Auf den ersten Blick könnte man auf die Idee kommen, dass Fondspolicen durch die pauschale Teilfreistellung in Höhe von 15% einer direkten Fondsanlage mit reinen Aktienfonds – und somit 30% steuerfreie Erträge – benachteiligt sind. Es ist dabei aber zu berücksichtigen, dass während der Vertragslaufzeit – anders als in einem Fondsdepot – keine Vorabpauschalen fällig werden und keine Abgeltungssteuern auf Ausschüttungen. Auch die Gewinnbesteuerung bei einem Fondswechsel fallen in einer Fondspolice nicht an. Dieser Zinseszinseffekt wirkt umso mehr, je länger die Fondspolice läuft. Bei Kapitalauszahlung wirken dann die 15% steuerfreie Kapitalerträge und eventuelle noch die Regelung des Halbeinkünfteverfahrens, bei der (nach 12 Jahren Mindestlaufzeit, 5 Jahre Beitragszahlung und Endalter 62 J.) nur die Hälfte der Erträge zu versteuern ist. Der teilweise Verlust einer 30%igen Teilfreistellung ist dabei mehr als kompensiert.

Individuelle Berechnungen bringen Klarheit

Da Kapitalvorsorge und Sparpläne in die Zukunft gerichtet und von persönlichen Gegebenheiten abhängig sind, wäre eine Entscheidung für eine der Variante eine Art Glückspiel. Es kann gutgehen – z.B. wenn alle Berechnungsparameter strikt bis zum Endtermin unverändert bleiben – oder es kann eine teure (falsche) Entscheidung gewesen sein, wenn sich nur ein angenommener Faktor doch ändern sollte.

Welche Alternative rechnet sich für SIE besser ?

Seit Jahresbeginn erhalten wir eine steigende Anzahl von Anfragen nach Prüfung bestehender Verträge hinsichtlich der Auswirkungen der Investmentsteuerreform. Auch der Wunsch nach einer optimierten Altersvorsorge unter Berücksichtigung der neuen Steuerregeln wird häufiger geäußert.

Gern berechnen wir auch für Sie die Alternativen unter steuerlichen Gesichtspunkten. Erfahren Sie, ob für Sie die Fondspolice oder ein freies Investmentdepot die bessere Alternative ist. Melden Sie sich einfach bei uns über unser Kontaktformular.

Frühzeitige Ruhestandsplanung wird immer wichtiger

Insgesamt ist wichtig, dass in den meisten Fällen viel zu wenig für die private Altersvorsorge gespart wird. Viele Menschen fangen auch zu spät mit dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge an. Selbst die Menschen, die ausreichendes Einkommen haben, sparen zu spät und zu wenig, weil die notwendige Sparquote generell unterschätzt wird. Die korrekte Frage solle daher lauten: „Wie viel muss ich für die Rente sparen“ !

Mit einer persönlichen Ruhestandplanung erhalten Sie einen optimierten und verlässlichen Fahrplan in einen finanziell gesicherten Lebensabend. Fordern Sie einfach unser kostenloses Info-Gespräch zur Ruhestandsplanung an.


Wichtige Hinweise: Alle vorgenannten Hinweise dienen der allgemeinen Information und berücksichtigen nicht die konkrete Situation eines Anlegers. Der Inhalt wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und entspricht dem Informationsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Informationen stellen keine Anlageempfehlung bzw. Anlageberatung oder eine Steuerberatung bzw. Rechtsberatung dar und können daher keinesfalls eine einzelfallorientierte Beratung ersetzen. Insbesondere gehen mit dieser Darstellung kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Investmentfondsanteilen einher. Die steuerliche Behandlung ist im Übrigen von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zu Risiken und Nebenwirkungen, fragen Sie bitte Ihre Steuer- oder Finanzberater. Für die Richtigkeit der beispielhaften Berechnungen übernehmen wir keine Garantie.


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