Kosten in Fondspolicen – Ein Artikel in 2 Teilen
Prolog
Der Mensch hat eine scheinbar genetische Abneigung gegen Kosten. Diese werden ausschließlich negativ bewertet. Der Grundsatz „Leistung und Gegenleistung“ wird dabei gern ignoriert, obwohl Kosten meist der überwiegende Teil des Preises einer Leistung oder eines Produktes darstellen.
Bei der Betrachtung von Kosten wäre es logischer zu fragen, welche Leistungen der Käufer erhält und wie viel er dafür bereit ist zu zahlen, also Kosten zu übernehmen. Die Höhe der Kosten ist dabei häufig subjektiver Natur. Objektiv werden Kosten erst im direkten Vergleich mit identischen Leistungsparametern.
Ein Beispiel soll das verdeutlichen:
Es ist logischer Unsinn zu behaupten, ein VW Polo sei günstiger als ein Porsche Carrera. Für den einen Menschen ist selbst ein VW Polo subjektiv zu teuer. Für einen anderen ist der Porsche subjektiv keineswegs teuer, weil er es sich – aufgrund seines Einkommens – leisten kann. Objektiv sind die Leistungsparameter komplett verschieden. Vergleicht man beide Autos im Detail miteinander, wird klar, welches Auto aus welchem Grund einen günstigeren Preis hat.
Kosten in Fondspolicen (Teil 1) – Kostenwirrwarr beabsichtigt?
Aufgrund der seit Jahren sinkenden Zinsen, ist gerade im Bereich der privaten Altersvorsorge das Thema „Kosten“ neu entflammt. Schon früher wurden diverse Altersvorsorgeprodukte hinsichtlich der Kostenstrukturen bewertet und aufgrund der gemessenen Kostenhöhe meist kritisiert.
Für die Produktgattung fondsgebundene Rentenversicherung wollen wir die Kostenbetrachtung einmal hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen und der Interpretationen darstellen. Im Ergebnis werden gravierende Missverständnisse und daraus resultierenden Fehlinterpretationen deutlich.
Wegen der komplexen Thematik werden wir diesen Beitrag in zwei Teilen veröffentlichen.
Warum fondgebundene Rentenversicherungen?
Warum fondsgebundene Rentenversicherungen generell – und vor allem in Jahren niedriger Zinsen – entscheidende Vorteile für die private Altersvorsorge aufweisen, ist einfach zu erklären und leicht nachvollziehbar.
- lebenslange Rentenzahlungen wichtig
Rentenversicherungen bieten als einziges Altersvorsorgeprodukt eine schon bei Vertragsabschluss zugesicherte, lebenslange Rente. Das bedeutet, die Gewissheit ab Rentenbeginn bis zum Ende seiner Tage ein regelmäßiges Renteneinkommen zu erhalten. Somit sind Rentenversicherungen ein fast unerlässlicher Baustein und eine verlässliche Quelle von Alterseinkommen innerhalb der Ruhestandsplanung.
- Altersvorsorge braucht Rendite
Strategisch geplante Altersvorsorge hat ein bestimmtes Alterseinkommen als Ziel. Wie dieses Ziel erreicht wird, ist im Wesentlichen von den Faktoren Zeit (Spardauer), Beitrag (Höhe Sparbetrag) und Rendite (Verzinsung Sparbeträge) abhängig.
Zu beachten ist, dass nur der Faktor Rendite aktiv vom Kunden zu beeinflussen ist. Die anderen Faktoren sind quasi durch den Beginnzeitpunkt der Police und durch den eigenen Geldbeutel – das zur Verfügung stehende freie Einkommen pro Monat – in engen Grenzen vorgegeben und kaum zu verändern. Strategische Altersvorsorge in Form einer Ruhestandsplanung sollte daher den Focus auf die mögliche Rendite des Vorsorgeproduktes haben.
Die Frage sollte lauten: Wo sind Renditen in ausreichender Höhe zu erzielen sind, um das Rentenziel zu erreichen ?
Für Lösungen in einem Versicherungsmantel präferieren wir daher schon immer fondsgebundene Rentenversicherungen.
- Sachwertanlagen statt Zinsanlagen
Klassische Rentenpolicen erzielen seit Jahren immer weniger Rendite. Ein Ende des Sinkflugs der Renditen ist nicht in Sicht. Mit klassischen Produkten Altersvorsorge zu betreiben, ist kaum sinnvoll, wenn Rendite als wichtigster Faktor für das Erreichen der benötigten Rentenhöhe erkannt wurde.
Warum die Renditeschwindsucht klassischer Produkte ein hausgemachtes Problem der Versicherer ist und warum Fondspolicen die bessere Alternativen sind, haben wir bereits in mehreren Artikeln aufgezeigt.
Es gibt nur noch wenige Möglichkeiten, seine Ersparnisse mit einer nach Inflation positiven Rendite anzulegen. Mit Anlagen in Zinspapieren (festverzinsliche Wertpapiere, Sparbriefe, Sparbücher, Festgeld etc.) ist kein positiver Ertrag möglich. Sachwertanlagen, z.B. Unternehmensbeteiligungen in Form von Aktien, beteiligen Investoren an den Gewinnen des Produktivkapitals. Aktienfonds reduzieren das Einzelrisiko einer Aktie, denn sie streuen das vorhandene Anlagerisiko auf eine große Zahl von Unternehmen.
Vorteile fondsgebundener Rentenversicherungen
- garantierte lebenslange Rentenzahlung
- kein Kapitalverbrauch durch Rentenzahlungen des erreichten Vertragskapitals möglich
- hohe, risikogerechte Renditen möglich
- i.d.R. keine Ausgabeaufschläge
- i.d.R. kostenfreier Tausch der Fonds während der Laufzeit möglich
- steuerfreie Kursgewinne und Erträge der Fonds während der Laufzeit
- günstige Ertragsanteilsbesteuerung in Verträgen der 3. Schicht in der Rentenphase.
Kostenangaben im Produktinformationsblatt (PIB) – bewusst kompliziert?
Der Gesetzgeber verlangt, dass Kunden von Altersvorsorgeprodukten über die Vertragskosten detailliert in Kenntnis gesetzt werden. Dieser Kostenausweis hat in einem Produktinformationsblatt (PIB) zu erfolgen. Die Kosten in Fondspolicen werden in zwei Bereichen verursacht. Der Versicherungsschutz selbst kostet Geld. In der Hauptsache sind hier Risikokosten, Garantiekosten und Abschluss- und laufende Verwaltungskosten zu nennen. Weiterhin sind auch die Kosten der Investmentfonds zu beziffern. Hierbei hat die Kostenangabe in Form der Fonds-Gesamtkosten (TER = Total Expense Ratio) zu erfolgen. Die Versicherer kommen dieser Verpflichtung in Euro- und Prozentwerten nach.
Seit dem 01.01.2015 muss in den PIB´s neben den o.g. Kostenaufstellungen auch eine Gesamtkostenquote (Reduction in Yield = RiY) genannt werden. Diese Kennziffer gibt für den entsprechenden Vertrag an, um wie viel Prozent pro Jahr die angenommene Rendite der jeweiligen Hochrechnung des Versicherers durch die Gesamtkosten geschmälert wird.
Es könnte durchaus eine bewusste „Verkomplizierung“ vermutet werden, damit Verbraucher gar nicht genau erkennen, welche Kosten in Fondspolicen in Summe stecken. Die Bemühungen der Politik in Sachen „Verbraucherschutz“ sind leider auch hier nur Stückwerk und sehr „versichererfreundlich“.
Als Versicherungsmakler fragen wir Versicherer immer wieder, warum Kostenaufstellungen in den PIB´s nicht einfach und übersichtlich erfolgen. Die Antworten sind bis heute leider nicht plausibel.
Verbraucher mit Kostenangaben überfordert
In der Praxis zeigt sind, dass sich kaum ein Verbraucher mit der Offenlegung der Kosten in Fondspolicen näher befasst. Nicht, weil er nicht will. Vielmehr, weil er meistens nicht in der Lage ist, das Sammelsurium an Kostenbestandteilen zu entziffern und korrekt zu deuten. Auch mit der neu eingeführten Kennziffer RiY ist für Verbraucher nicht deutlich, welche Kosten in Summe und Euro in der Police anfallen. Außerdem muss die Kennziffer und deren Aussagekraft erklärt werden, was in den Vertragsangeboten ebenfalls nur oberflächlich geleistet wird. Die RiY ist nur begrenzt für Angebotsvergleiche nutzbar. Ein direkter Vergleich von Altersvorsorgeprodukten ist z.B. nur mit identischen Vertragsparametern möglich.
… Fortsetzung folgt ! …
Verpassen Sie nicht den 2. Teil dieses Artikels !
Lesen Sie in der Fortsetzung über
- Berechnungsgrundlagen in Hochrechnungen irreführend
- Wer ist schuld am Kostenwirrwarr ?
- Falsches Verständnis der Nettorendite in Hochrechnungen
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- Fehlinterpretationen in den Medien
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