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Lebensversicherungen als Hinterbliebenenschutz

Welches Produkt macht Sinn und welches nicht ?

Lebensversicherungen sollen, wie jedes Versicherungsprodukt, immer dem eigentlichen Zweck bzw. dem ursprünglichen  Absicherungsgedanken dienen. Eine Mischung mehrerer Produkte oder Absicherungen in einem einzigen Produkt hat meist gravierende Nachteile. So ist heute die Kombination „Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsrente“ nicht nur unsinnig, sondern auch nicht notwendig, das es zur BU-Absicherung genügend selbständige Produkte gibt.

Beamtenpension

Unterschiedliche Produkte für die Todesfallversicherung

Lebensversicherung

Kapitallebensversicherung (KLV)

Die Kapitallebensversicherung ist eine Form von Lebensversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall einer Person. Bei Tod der versicherten Person, wird die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich gutgeschriebener Gewinnanteile ausgezahlt. Im Erlebensfall, wird bei Vertragsende das Policenguthaben (Versicherungssumme zzgl. Gewinnanteile) ausgezahlt. Somit erfüllt eine KLV die Funktion als Todesfallversicherung und Sparvertrag.

  • bekanntes Produkt

Die Kapitallebensversicherung ist weit verbreitetes Produkt. Die Doppelfunktion „Todesfallschutz und Kapitalsparplan“ ist unter den Lebensversicherungen allgemein bekannt.

  • Garantieverzinsung

Die Kapitallebensversicherung ist mit einer Verzinsung in garantierter Höhe versehen. Damit ist bei Vertragsablauf mindestens das eingezahlte Kapital garantiert.

  • bedarfsgerechte Absicherung kaum möglich

Durch die Kombination von Todesfallschutz und Sparanlage ist es mit dieser Art der Lebensversicherungen kaum möglich, eine bedarfsgerechte Absicherung zu erhalten. Oft wird die Versicherungssumme nicht dem eigentlichen Bedarf angepasst, sondern den finanziellen Möglichkeiten. Dadurch sind die Todesfallsummen nicht bedarfsgerecht und die Kapitalauszahlungen als Altersvorsorge viel zu gering.

  • geringe Realverzinsung

Nach Abzug der regelmäßigen Inflationsrate erhält der Versicherungsnehmer auch bei einer Gesamtverzinsung von durchschnittlich 3,6% (Stand 2013) eine Realverzinsung, die für eine langfristige Altersvorsorge unbefriedigend ist. Auf die gezahlten Beiträge bezogen beträgt die Nettobeitragsrendite im Jahr 2013 im Durchschnitt ca. 1,1% p.a.

Risikolebensversicherung (RLV)

Bei dieser Art von Lebensversicherungen handelt es sich um eine reine Todesfallversicherung. Die Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer ausgezahlt. Sollte die versicherte Person bei Vertragsende noch leben, gibt es keine Auszahlung. Bei Vertragsvarianten, in denen auf die sofortige Verrechnung der Gewinnanteile mit den Vertragsbeiträgen (Bruttobeiträge) verzichtet wurde, werden die angesammelten Gewinnanteile ausgezahlt.

Vorsorge
  • geringe Kosten

Da nur Kosten für das Todesfallrisiko anfallen, ist ein Versicherungsschutz sehr günstig zu erhalten, wenn keine Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen erhoben werden.

  • individuell und flexibel

Die Versicherungssumme kann gezielt und genau auf den persönlichen Bedarf und den Grund für die Absicherung ausgerichtet werden.

  • auch ohne Gesundheitsprüfung möglich

Für Personen mit erheblichen Vorerkrankungen gibt es Anbieter, die auf eine Gesundheitsprüfung verzichten. Dafür ist die Höhe der Versicherungssumme begrenzt (z.B. maximal € 50.000) und/oder eine Wartezeit zu erfüllen (bis zu 3 Jahre) bevor der Versicherungsschutz greift.

  • unüberschaubares Tarifangebot im Markt

Es gibt eine sehr große Anzahl unterschiedlicher Tarife am Markt. Darüber hinaus gibt es Tarife mit gleichbleibender, linear fallender oder progressiv fallender Versicherungssumme. Ein zielführender Internetvergleich von Risikolebensversicherungen ist dadurch nur schwer möglich.

  • Raucher- und Nichtrauchertarife

Raucher zahlen heute meist deutlich höhere Prämien als Nichtraucher. Als Nichtraucher gelten Personen dabei nur, wenn mindestens 12 Monate kein Nikotin zu sich genommen wurde. Auch mit einer Zigarette pro Woche gilt man als Raucher. Auch Nichtraucher sind verpflichtet, der Versicherung zu melden, sobald (wieder) geraucht wird. Dann wird die Prämie erhöht oder die Versicherungssumme entsprechend reduziert.

Lebensversicherung

Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung ist eine Unterart der Kapitallebensversicherung (KLV). Hier werden i.d.R. Senioren versichert, um die Beerdigungskosten zu finanzieren, die ansonsten von den Hinterbliebenen aufgebracht werden müssen. Solche Verträge werden gegen Einmalbeiträge oder laufende Beiträge abgeschlossen. Die Beitragszahlungsdauer kann begrenzt oder lebenslänglich vereinbart werden. Da die Versicherungssummen einen Bezug zu den geschätzten Beerdigungskosten haben, sind sie meist gering und somit die Monatsbeiträge auch für ältere Personen erschwinglich.

  • (keine) Gesundheitsprüfung

Häufig wird auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet und stattdessen eine Wartezeit vereinbart (s.u.). Bei Tarifen ohne Wartezeit aber mit Gesundheitsprüfung beziehen sich die Gesundheitsfragen im Antrag oft nur auf lebensbedrohende Krankheiten, die eine verkürzte Lebenserwartung erwarten lassen.

  • lebenslange Versicherungsdauer

Es ist möglich, den Versicherungsschutz lebenslang zu beantragen. Somit ist die Versicherungssumme für die Beerdigungskosten bis zum Lebensende garantiert.

  • teures Produkt ohne Rendite

Die Sterbegeldversicherungen werden überwiegend an Senioren höheren Alters verkauft. Hier sind die Risikokosten vergleichsweise hoch, weil der Versicherte nur noch eine geringere Restlebenserwartung hat; der Versicherer muss also innerhalb einer relativ kurzen Zeit die Versicherungssumme auszahlen. Je älter der Versicherte ist, desto unrentabler wird die Police. Meistens wird mehr an Beiträgen während der Vertragslaufzeit eingezahlt, als im Todesfall ausgezahlt wird. Einzig im Todesfall kurz nach Vertragsabschluss – und Vollendung einer vereinbarten Wartezeit – ist die Auszahlung höher als die Summe der gezahlten Beiträge.

  • Wartezeit

Üblich ist bei Sterbegeldversicherungen eine Wartezeit von 6 Monaten bis zu 3 Jahren. Erst nach dieser Zeit wird im Todesfall die Versicherungssumme gezahlt. Verstirbt die versicherte Person während der Wartezeit, sehen die Versicherungsbedingungen nur die Auszahlung der Beiträge abzüglich Kosten (Risiko- und Vertragskosten) vor. Die volle Versicherungssumme gibt es während der Wartezeit häufig aber bei einem Tod durch Unfall.

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