Mütterrente – Was bringt sie wirklich ?

Mütterrente

Mütterrente – Fluch oder Segen?

Das „Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetz“ soll in diesem Monat im Bundestag verabschiedet werden. Wie wir bereits über einen Teil des Gesetzentwurfes – Rente mit 63 – berichtet haben ist auch der zweite Teil des Gesetzesvorhabens mehr als Kritisch zu hinterfragen. Die Mütterrente soll die Altersrente der Frauen verbessern, welche vor 1992 Kinder geboren und erzogen haben.

Mütterrente – nicht für alle Mütter

Zum 1. Juli 2014 sollen rund 9 Millionen Rentnerinnen einen zusätzlichen Entgeltpunkt (EP) je Kind erhalten, welche vor 1992 geboren und erzogen wurde. Damit sollen diese Mütter nunmehr mit 2 EP für Kindererziehung belohnt werden. Dieser Anspruch steht dabei auch Männern in Rente zu, denen die Kindererziehungszeit zugerechnet wurde. Die jeweilige Rente erhöht sich je EP um weitere € 28,14. Ein Antrag soll dafür nicht notwendig sein. Die erhöhte Rente wird durch die Rentenversicherung direkt veranlasst.

Ungleichbehandlung aufgrund eines Geburtsdatums

Bisher erhielten Mütter mit Kindern, welche vor 1992 geboren wurden 1 EP je Kind. Ab dem 1. Juli 2014 soll es dann 2 EP geben. Nun stellt sich die Frage, warum für Kinder mit einem Geburtstag ab 1992 sogar 3 EP auf das Rentenkonto fließen, für Kinder vor der Zeit aber nur 2 EP.

Warum nutzt die Regierung ein Reformgesetz nicht in ganzer Fülle und schließt solche Ungleichbehandlungen komplett ?

Nicht mehr Geld trotzt Mütterrente

Mütter, die vor 1992 während der Erziehungszeit rentenversicherungspflichtig Einkommen erzielt haben und die Beitragsbemessungsgrenze erreicht hatten, haben von dem vermeintlichen Rentengeschenk nichts. Hier werden die zusätzlichen EP für die Kinder auf die maximale zu erreichenden EP angerechnet. Bei Rentenzahlungen, die bereits vor dem 01.07.14 begonnen haben, soll diese Anrechnung allerdings nicht vorgenommen werden. Diese Rentner erhalten den Gegenwert eines EP – also € 28,14 – zusätzlich aufgezahlt.

Eine weitere Ungleichbehandlung, die dem sozialen Grundgedanken der Rentenreform nicht gerecht wird.

Ebenso leer gehen Mütter aus, deren Rente durch die Grundsicherung auf ca. € 700,00 aufgestockt wird. Die Mütterrente wird bis zu diesem Betrag verrechnet. Dieses betrifft nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) fast 300.000 Rentnerinnen. Die Mütterrente konterkariert hier das eigentliche Ziel, die Altersarmut zu bekämpfen und die Leistung der Kindererziehung anzuerkennen.

Auch Witwen geht eventuell der höhere Anspruch auf die zusätzliche Rente für Mütter verloren, wenn Freigrenzen überschritten werden, da in dem Fall ebenfalls angerechnet werden würde.

Weiterhin wird es viele Mütter geben, welche die zusätzliche Rente über den neu zu berechnenden Versorgungsausgleich nach Scheidung mit den Ex-Männern teilen müssen.

Wer profitiert von der Mütterrente?

  1. Renten oberhalb der Grundsicherung

Positiv wirkt sich die Mütterrente für Rentner aus, die keine Anrechnung – wie oben beschrieben – befürchten müssen. Hier erhöht sich der Rentenanspruch spürbar um jeweils € 28,14 monatlich pro Kind. Oberhalb der Grundsicherung profitieren geringe bis mittlere Renten prozentual mehr von der Mütterrente, als höhere Altersbezüge, da diese durch die Steuerprogression stärker belastet werden.

  1. Der Staat

Die Mütterrente soll ab 2015 ca. 6,7 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Davon sollen nach Berechnungen des DIW nur etwa 5,3 Milliarden Euro bei den Rentnern ankommen. Rund 1,4 Milliarden Euro holt sich der Staat in Form von höherer Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und ersparter Leistungen zur Grundsicherung quasi durch die Hintertür sogleich wieder zurück.

Wer bezahlt die Mütterrente?

Der DIW hat in seiner Studie errechnet, dass durch die Mütterrente in den nächsten Jahren die Beitragssätze zur Rentenversicherung leicht steigen würden. Gleichzeitig werde ein leichtes Absenken des Rentenniveaus zur Finanzierung der Mütterrente beitragen. Da ab 2019 der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung angehoben werde, sind auch höhere Steuern zur Finanzierung der Rentenversicherung nicht ausgeschlossen.

Belastet werden aktuelle Rentner ohne den Anspruch auf Mütterrente, da die Renten in Zukunft – durch das geringere Rentenniveau – geringer steigen werden.

Direkt betroffen werden vor allem die Beitragszahler zur Rentenversicherung. Sie finanzieren die Mütterrente durch ihre Rentenbeiträge mit, selbst wenn Sie selbst kinderlos sind und demnach niemals selbst eine Mütterrente erhalten werden. Gerade einkommensschwache Arbeitnehmer könnten durch die Rentenreform dorthin gelangen, was das Reformgesetz verhindern möchte: in die Altersarmut.

Das vermeintlich soziale Sozialversicherungssystem – hier die Rentenversicherung – ist unsozial und behandelt gleichartige Personengruppen ungleich !


Wünschen Sie eine strategische Ruhestandsplanung, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir teilen Ihnen dann die Bedingungen und die Durchführungsmodalitäten gern mit. 


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