Geld verdienen mit Facebook – Paidlikes

Paidlikes

Paidlikes zahlt Guthaben nicht aus

Ein Erfahrungsbericht zum Thema „Geld verdienen im Internet“. Lückenlos dokumentiert.

UPDATE  #3 – 07.03.2015:

Wir erhalten regelmäßig weitere Kommentare zu Paidlikes. Wir bitten um Verständnis, dass wir diese nicht mehr veröffentlichen. Das haben wir im Rahmen des Vergleichs zugesichert.

UPDATE  #2 – 14.08.2014:

In einem gerichtlichen Vergleich am 09.07.14 wurde vereinbart, dass der Hergang der unten beschriebenen Auseinandersetzung mit Paidlikes konkretisiert wird:

Wir stellen noch einmal deutlich klar, dass die Auszahlungsverzögerung durch die noch nicht abgeschlossene Legitimationsprüfung erfolgte. Paidlikes erhielt den angeforderten Personalausweis erst verspätet. Die Anschrift des Ausweises stimmte dabei nicht mit der Anschrift der Registrierung auf Paidlikes überein (siehe Emailverlauf unten).

UPDATE #1 – 10.10.2013:

Bei Paidlikes häufen sich Anfragen über mögliche Probleme bei Auszahlungsanträgen aufgrund dieses Erfahrungsberichtes. Wir wurden von Paidlikes gebeten darauf hinzuweisen, dass die Auszahlung an uns inzwischen erfolgt ist. Da Paidlikes proaktiv die Beseitigung des von uns beanstandeten Mißstandes betrieben hat, kommen wir der Bitte gern nach. Weiterhin verweisen wir auf unsere Artikel „Paidlikes zahlt Guthaben doch noch aus“ vom 13.Sept 2013, in dem wir berichten, dass Paidlikes aus eigenem Antrieb das Problem gelöst und den ausstehenden Betrag an uns überwiesen hat.

Im Februar haben wir drei sogenannte „Paid4-Plattformen“ einem Selbstversuch unterzogen, um heraus zu finden, ob die Werbeaussagen zutreffend sind die versprechen, durch einfaches „Liken“ auf Facebook, Google+, YouTube oder Twitter schnell mehrere hundert Euro im Monat verdienen zu können.

Das Testergebnis haben wir am 02.03.13 auf Finanzblog veröffentlicht.

Dabei wurde detailliert dokumentiert, dass es unter den genannten Testbedingungen bei den drei Plattformen (Paidlikes, SocialTrade24, FanSlave) nicht möglich war, nebenbei durch einfache „Klicks“ € 100,00 oder gar mehr zu verdienen. Wir haben von technischen Problemen und anderen mehrwürdigen Vorkommnissen berichtet. Nach 4 Wochen erzielten wir einen durchschnittlichen Stundenlohn von € 2,28 bei einem Gesamtverdienst von € 22,82 innerhalb von 20 Tagen mit je 30 Minuten pro Tag.

Am Ende hatten wir angekündigt, das Guthaben einfach für eigene „Likes“ unserer Facebook-Fanpage zu reinvestieren. Dieses Vorhaben haben wir nach einiger Überlegung jedoch nicht ausgeführt. Wir wollen keine „Fans“ kaufen, sondern lieber echte Fans durch unseren Auftritt und unsere Artikel gewinnen. Die Accounts der Plattformen wurden also noch eine Weile genutzt, um die Auszahlungsgrenzen zu erreichen, bei denen eine Auszahlung erfolgen kann. Nach der Auszahlung des Mindestbetrages sollen die Accounts gelöscht werden.

Auszahlung bei Paidlikes beantragt

Vor einigen Tagen wurde bei Paidlikes die Auszahlung beantragt. Was dann geschah hat mich überrascht. Der von mir dokumentierte Vorgang ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten und könnte juristisch möglicherweise als strafbare Handlung gewertet werden. Lesen Sie die chronologische Abfolge des Vorgangs:


1. Auszahlung wurde auf der Paidlikes Plattform beantragt

Systemmeldung Paidlikes:

Das Paidlikes System verlangt die Einsendung einer Kopie des Personalausweises an den Support von Paidlikes.

Anmerkung:

Bei der Eröffnung eines Accounts sind Name, Geburtsdatum, Anschrift und Emailadresse anzugeben. Die Daten werden geprüft und erst dann wird der Account von Paidlikes frei gegeben. Warum die Angabe einer Bankverbindung nicht ausreicht, kann diskutiert werden. Aber gut, eine zusätzliche Verifizierung ist nicht unbedingt negativ zu werten; nur aufwändig.


2. Email von Paidlikes

Gesendet: Dienstag, 2. Juli 2013 18:55
Betreff: Re: Paidlikes Verifikation für #3510
 
Hallo,
die Verifikation konnte leider nicht abgeschlossen werden weil die angegebene Adresse nicht mit den Angaben auf PaidLikes übereinstimmen.

3. Mail an Paidlikes

Am 02.07.2013 21:00, schrieb FRF Finanzmakler:
 
Hallo,
von welcher „Adresse“ sprechen Sie ? Was brauchen Sie, damit Sie mein Guthaben auszahlen können ?

4. Antwort von Paidlikes

Gesendet: Dienstag, 2. Juli 2013 21:01
Betreff: Re: Paidlikes Verifikation für #3510
 
Hallo,
im PaidLikes-Konto sind nicht die Adressdaten hinterlegt welche auf dem zugesandten Dokument angegeben sind.

Anmerkung:

Stimmt ! Im Account wurde die Firmenadresse angegeben. Der Personalausweis gibt die Privatanschrift an.


5. Mail an Paidlikes

Am 02.07.2013 22:19, schrieb FRF Finanzmakler:
 
Wo ist das Problem ?
Ihr habt meinen Namen und mein Geburtsdatum. Mehrfachadressen sind heute keine Seltenheit.
Oder dient dieses „Spielchen“ nur der Verzögerung der Auszahlung ?

6. Antwort von Paidlikes

Gesendet: Dienstag, 2. Juli 2013 22:23
Betreff: Re: Paidlikes Verifikation für #3510
 
Hallo,
damit die Verifikation abgeschlossen werden kann muss die Adresse übereinstimmen. Die Verifikation dient dazu festzustellen dass Konten z.B. nicht über Dritte genutzt werden und die Inhaberschaft festgestellt werden kann.

Anmerkung:

Bei der Einrichtung des Accounts wurden die Daten von Paidlikes überprüft. Der Account wird erst dann zur Nutzung von Paidlikes frei gegeben. Bei einer Banküberweisung werden noch einmal die Kontoinhaberdaten angegeben. Dieses ist für eine „Verifizierung“ in der Regel ausreichend. In den AGBs wird aber eine Adressprüfung via Personalausweis angekündigt. Dieser Passus wurde von mir vergessen; mein Fehler.


7. Mail an Paidlikes

Am 03.07.2013 01:31, schrieb FRF Finanzmakler:
 
Dann verraten Sie mir doch, was ich genau tun soll. Das würde die Angelegenheit beschleunigen.
… 

8. Antwort von Paidlikes

Gesendet: Mittwoch, 3. Juli 2013 01:34
Betreff: Re: Paidlikes Verifikation für #3510
 
Hallo,
dazu müsste die Adresse auf PaidLikes angepasst werden. Bitte in der Memberarea per Ticket kurz das Anliegen schildern und um eine Adressänderung bitten. Vielen Dank.

9. Mail an Paidlikes

Am 03.07.2013 09:06, schrieb FRF Finanzmakler:
 
Genug der Verzögerung und Hinhaltetaktik !
Ich fordere Sie hiermit auf, meine Adressdaten gemäß meinem Ihnen übersendeten Personalausweis unverzüglich anzupassen und mein Guthaben auszuzahlen.

10. Antwort von Paidlikes

Gesendet: Mittwoch, 3. Juli 2013 12:37
Betreff: Re: Paidlikes Verifikation für #3510
 
Hallo,
wir möchten mit der Verifikation sicherstellen dass die angemeldete Person tatsächlich exisitiert und eine wahrheitsgemäße Adressangabe vorliegt. Da sich die Adressangaben derzeit jedoch unterscheiden konnte der Abgleich leider nicht korrekt erfolgen.
Damit die Adresse übereinstimmt muss diese geändert werden. Beantrage die Änderung bitte über unser Ticket-System in der Memberarea. Vielen Dank.

Anmerkung:

Um den Vorgang endlich abschließen zu können, veranlasse ich – wie vom Support gewünscht – auf der Plattform über eine „Ticket“ (eine Art Antrag über ein Kontaktformular) die Änderung der Adressdaten. Warum das eine „Support“-Abteilung – die ohnehin gerade direkt mit dem Kunden kommuniziert – nicht können soll, ist mir ein Rätsel !


11. Mail an Paidlikes

Am 04.07.2013 09:16, schrieb FRF Finanzmakler:
Änderung der Anschrift wurde per Ticket erbeten.
Ich hoffe, dass Sie nun endlich Auszahlen und wir das Kapital „Paidlikes“ schließen können.

12. Antwort Paidlikes

Gesendet: Donnerstag, 4. Juli 2013 10:07
Betreff: Re: Paidlikes Verifikation für #3510
 
Hallo,
per E-Mail haben wir eine ausschließlich beratende Funktion für unsere bereits bestehenden Mitglieder. Wir möchten darum bitten das Anliegen zunächst per Ticket zu klären. Vielen Dank.

Anmerkung:

Was soll nun diese Antwort, nachdem ich – wie gewünscht – die Änderung der Adressdaten mit einem „Ticket“ auf der Plattform in Auftrag gegeben habe ? Ich fühle mich „verschaukelt“ und langsam kommt mir ein Verdacht.


13. Mail an Paidlikes

Am 04.07.2013 10:32, schrieb FRF Finanzmakler:
 Update 14.08.2014: !
Wortlaut nach gerichtlichem Vergleich gelöscht !

Anmerkung:

Sinngemäß wurde Paidlikes gefragt, warum aus meiner Sicht die Auszahlung ohne ersichtlichen Grund nicht erfolgte.


14. Antwort Paidlikes

Gesendet: Donnerstag, 4. Juli 2013 10:38
Betreff: Dein Paidlikes-Konto wurde gesperrt #3510
 
Hallo Frank Rindermann,
Dein Konto bei Paidlikes wurde aus folgendem Grund gesperrt: Beleidigung per E-Mail.
– Zu viele Likes / Zu wenig Aktivität auf der Pinnwand / Like-Profil
Falls Du dagegen Widerspruch einlegen möchtest, melde Dich bitte mit der ID #3510 bei unserem Support.
Notiz: Als Vermittler müssen wir für unsere Kunden gewisse Qualitätsstandards einhalten. Dazu gehört, dass Benutzer, die ein nicht ausreichendes Profil verwenden oder einen negativen Einfluss in den Betriebsfluss haben, gesperrt werden.
Dein Paidlikes-Konto wurde aus dem oben genannten Grund deaktiviert. Durch das Akzeptieren der AGB bei der Anmeldung hast Du Dich damit als einverstanden erklärt, dass Dein Konto bei Verstößen gegen die AGB gesperrt werden kann.
Sollte die Deaktivierung bei einer Auszahlung stattgefunden haben, wird dieses nicht mehr ausgezahlt. Melde Dich bei Fragen bitte bei unserem Support.

Anmerkung:

Jetzt lässt Paidlikes endlich die Katze aus dem Sack. Deutlich ist in dieser Email an standardisierter „Muster-Text“ zu erkennen. Dieser Text wird also häufiger von Paidlikes benutzt !

Folgende Aussagen in dem Formschreiben sind höchst fragwürdig:

a)      „zu viele Likes“

Wie bitte ? Das Geschäftsmodel basiert auf dem Kauf von „Likes“, bei dem Paidlikes als Vermittler auftritt und vom Käufer eine „Provision“ erhält. Ein Zweck von Paidlikes – und damit wird hauptsächlich geworben – ist es, User zu finden, die eben diese „Likes“ produzieren und dafür ein „Honorar“ (einen Teil der Provision) erhalten. In den AGBs ist nirgendwo festgelegt, dass „zu viele Likes“ nicht erlaubt sind.

b)      „Zu wenig Aktivität auf der Pinnwand“

Was bedeutet das ? Zu viele Likes ? Zu wenig Likes ? Keine „Likes“ eingekauft ? Zu viele Referer geworben ? Zu wenig Referer geworben ?

c)       „… Qualitätsstandards ….  ein nicht ausreichendes Profil …  einen negativen Einfluss in den Betriebsfluss …

Alles Phrasen ohne Sinn und Bezug ! Hilfsargumente die jeglichen Zusammenhang mit dem Vorwurf der Beleidigung vermissen lassen. Hier wird „Material“ zusammengestellt, um eine gesetzeswidrige Handlung (unerlaubte Vereinnahmung von zugesagten und angezeigten Honoraren !) zu rechtfertigen.

d)      „…Durch das Akzeptieren der AGB bei der Anmeldung hast Du Dich damit als einverstanden erklärt, dass Dein Konto bei Verstößen gegen die AGB gesperrt werden kann…“

Die Sperrung des Kontos ist durchaus legitim. Jedoch ist die damit einhergehende Einbehaltung des Guthabens in den AGBs meiner Meinung nach rechtsunwirksam. Eine solche Bestimmung ist eine einseitige Benachteiligung der Vertragspartner. Damit ist dem Plattformbetreiber jedes Mittel gegeben, um Honorare nach „eigenem Ermessen“ durch eine willkürliche Sperrung des Accounts einzubehalten. Es wäre interessant zu erkunden, ob denn die Werbekunden von Paidlikes – welche für Likes Geld an Paidlikes bezahlen – das Honorar zurück erhalten für die gesperrten und nicht ausgezahlten Accounts. Oder verbucht Paidlikes die einbehaltenen Honorare der gesperrten Accounts einfach unter „sonstige Erträge“ ?


15. Mail an Paidlikes

Am 04.07.2013 11:33, schrieb FRF Finanzmakler:
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erwarte ich die Gutschrift des Guthabens bis zum 12.07.13 – 12 Uhr – auf meinem Ihnen bekannten Konto.
Sollte die Gutschrift bis zu diesem Termin nicht auf meinem Konto erfolgt sein, werde ich am gleichen Tag über meinen Anwalt Strafanzeige wegen Betrug gegen Paidlikes erstatten lassen.

 

Es folgen noch einige Emails, in denen der Support immer wieder auf die AGBs hinweist und somit damit die Unterschlagung von Guthaben der Paidlikes Kunden zu rechtfertigen versucht.

Juristische Beurteilung

Der gesamte Vorgang wurde von mir sogleich meinem Rechtsanwalt übermittelt, um diesen Vorgang auf Rechtmäßigkeit prüfen und die Auszahlung notfalls gerichtlich durchsetzen zu lassen. Ein kurzes Telefonat folgte, um einige Fragen des Anwaltes an mich zu beantworten.

Nach ein paar Tagen erhielt ich seine Einschätzung zur Sache, die ich hier verkürzt und sinngemäß wiedergebe:

  1. Das Kaufen und Verkaufen von „Likes“ (und ähnliche Aktivitäten, welche organisch zustande kommenden Traffic und das „Liken“ von Fanpages und Webseiten durch finanzielle Anreize nur vortäuschen) ist  juristisch nicht eindeutig zu bewerten. Mindestens „Google“ wird solche Aktivitäten „abstrafen“.
  2. Die AGBs von Paidlikes sind gleich in mehreren Punkten angreifbar. Somit könnten die AGBs insgesamt für unwirksam erklärt werden.
  3. Ein rechtmäßig verdientes Honorar (hier für die in den AGBs aufgeführten Leistungen der Kunden – also das Liken von angezeigten Fanpages) kann nicht durch AGB-Bestimmungen wieder „entzogen“ werden.
  4. Das unrechtmäßige Zurückhalten des Honorars ist ein strafrechtlicher Tatbestand.
  5. Die ganzheitliche Betrachtung des Vorgangs lässt den Eindruck entstehen, dass hier der erstbeste Anlass genutzt wurde, das Konto zu sperren um das Guthaben nicht auszuzahlen zu müssen. Sollte hier eine Systematik nachgewiesen werden können, wäre der Tatbestand des Betruges gegeben.

Mein Anwalt stellt mir aber auch die Frage, ob ich wegen € 15,00 wirklich die Staatsanwaltschaft einschalten wolle. Selbst wenn ich auf diesem Wege mein Guthaben erhalten sollte, wäre das den ganzen Aufwand wert ?

Kein tragfähiges Geschäftsmodel

Ich habe mich entschlossen das Guthaben bei Paidlikes nicht einzuklagen und (im Moment) keine Strafanzeige zu stellen! Die Frist bis zum 12.07.13 bleibt bestehen. Im Anschluss befindet sich Paidlikes in Verzug. Es ist zu vermuten, dass das Geschäftsmodell von Paidlikes nicht mehr lange funktionieren wird. Diese Vermutung wird von Paidlikes selbst verursacht, die auf ihrer Website verkünden, bereits mehr als  € 10.000 ausgezahlt zu haben.

Rechnen wir doch einmal:

Bei einer Auszahlungsgrenze von € 5,00 – und der Annahme, dass ein Kunde von Paidlikes eine Auszahlung bei Erreichen von € 10,00 beantragt – bedeutet dies, dass 1.000 Accounts bei Facebook bestanden haben, die fremde Fanpages geliked haben. Angenommen, dass Auszahlungen im Durchschnitt erst bei € 30,000 beantragt werden, sind nicht einmal 350 Nutzer ein Größenordnung, mit der Paidlikes kein gewinnträchtiges Konzept fahren kann.

Fazit

Sowohl unser eingangs erwähnte Testergebnis von „Like-Plattformen“ als auch die negative Erfahrung mit Paidlikes zeigt deutlich, dass mit bezahlten Website-Besuchen oder „Likes“ von Facebook-Fanpages kein aufwandsgerechtes Geld zu verdienen ist und man sich obendrein noch mit dreisten Geschäftspraktiken herumschlagen muss.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Wer hat ähnliche Erfahrungen mit Like-Plattformen wie Paidlikes und anderen gemacht ? Schreiben Sie uns doch Ihre Erlebnisse in den Kommentaren. Da könnte viele Leser interessieren. Bitte schreiben Sie aber keine Beleidigungen und nur belegbare Fakten. Wenn wir auf Finanzblog kritisieren, möchten wir das ausschließlich mit sachlich formulierter eigener Meinung und/oder dokumentierten Belegen zu Kritikpunkten oder Vorwürfen.


22 Meinungen zu “Geld verdienen mit Facebook – Paidlikes

  1. Pingback: paidlikes Einloggen 【 Login 】

  2. Jens sagt:

    Nach 1,5 Jahren aufeinmal auch gesperrt. Von jetzt auf gleich ip gesperrt ohne irgendeine Nachricht. haben bei mir Ca 25 Euro in die Tasche gesteckt. Kontacktaufnahme nicht mehr möglich.

  3. Pingback: Paidlikes account login information

  4. Tatjana sagt:

    Ich war bis vor ein paar Stunden noch total begeistert von Paidlikes und total happy mir endlich mein Guthaben von 13,62 € auszahlen zu lassen… kurz darauf kam die böse Überraschung… Eine Email vom Support … Betreff: Dein Paidlikes-Konto wurde eingeschränkt #146993

    Warum wurde mein Konto eingeschränkt? Es wurde in der Email kein konkreter Punkt aufgezählt, gegen den ich verstoßen habe… lediglich das mein Konto eingeschränkt wurde und ich eine beantragte Auszahlung nur bei Problemlösung erhalte… ebenso bittet man mich darum, mein Anliegen über die Ticket Funktion zu klären…
    Daraufhin wollte ich genau dies tun… per Ticket fragen, wo das Problem ist… doch da kommt wieder das nächste Problem… es steht mir nicht mehr zu ein Ticket zu eröffnen… Ja toll… was soll ich denn da jetzt machen?

    • FRF Versicherungsmakler in Karlsruhe sagt:

      Hallo Tatjana,

      solche Nachrichten erreichen mich aufgrund des Artikels bis heute regelmäßig.
      Ich weiss natürlich nicht, was der Grund für die Konteneinschränkung bei Ihnen ist.
      Das Ticket-System ist ein probates Mittel, wenn das Personal nicht ausreicht, um Anfragen zu kanalisieren.

      Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, das telefonisch zu klären.
      Häufig fehlt ein Legitimierung für die Auszahlung; also z.B. ein Personalausweis o.ä.

      Insgesamt wundere ich mich bis heute, dass das „Angebot“ von Paidlikes noch immer genutzt wird. Es gibt sicher
      „interessantere“ Möglichkeiten um ein paar Euro im Internet zu verdienen ;-).

      Ich wünsche Ihnen viel Glück!

  5. Frank Rindermann sagt:

    In einem gerichtlichen Vergleich am 09.07.14 wurde vereinbart, keine weiteren Kommentare zu Paidlikes zu veröffentlichen. Die noch vorliegenden – nicht veröffentlichten – Kommentare, haben wir intern gespeichert.

  6. Rene sagt:

    Hallo,

    ich habe mich mit dem Thema Paidlikes kürzlich beschäftigt und ebenfalls mal einen Acc auf Paidlikes eingerichtet. Ich fand die Idee vom Prinzip her ganz gut und wollte eigentlich locker an die Sache herantreten um ggf. später den ein oder anderen Like ebenfalls für eine eigene Seite zu erhalten. Über das Thema bezahlte Facebook Likes kann man streiten ob gut oder nicht. Ich denke aber gerade bei neuen Seiten sind ein paar Tuning Likes (unter1000) nicht verkehrt. Denn es unumstritten niemand ist gerne der erste. Nun ja zurück zu Paidlikes. Ob es es Rechtlich haltbar ist oder nicht darüber streiten sich letztenendes Gerichte und nicht eine Internetgemeinde. Jedoch fand ich das Geschäftsgebahren merkwürdig. Zuerst wurde nach knapp einer Woche der Account eingefroren. Gut das tielbild auf Facebook war nicht gemäss den gewünschten Richtlinien von paidlikes. Und wenn es den Bestimmungen genüge getan ist, richtet man sich natürlich noch danach. Zum Vermerk mein Konto hatte gerade die 2 Euro Grenze knapp überschritten für die ich schätzungsweise 5 oder 6 tage gebraucht hatte. Als ich dann das Facebook Bild neu hochgeladen hatte mit einem Bild meiner Person, schrieb ich nochmals ein Ticket an den Support mit der Bitte den Zustand neu zu bewerten. Allerdings staunte ich nicht schlecht als mir 2,5 Stunden später erklärt wurde das mein Account zu viele Facefreunde hätte. 🙂 Darüber musste ich erst schmunzeln danach ärgerte ich mcih über diese doch ziemlich freche Behauptung. Mittlerweile kann ich nur noch darüber lächeln. Ich habe dem Support noch eine letzte Mail via E-mail Account verfasst einfach eher deswegen, da ich eine solche Behauptung nicht einfach auf mir sitzen lassen wollte. E-Mail deswegen weil beim einloggen einem klar und unmissverständlich klar gemacht wird „Dein Account wurde gesperrt“

    Dem ganzen eine Methode nachzusprechen missfällt mir. Dennoch ähneln sich die Aussagen doch. Ich denke auch nicht das es Paidlikes zusteht zu bewerten ob Facebookfreunde Fakes sind oder nicht. Ich habe meinen Facebookaccount angelegt da dort viele Freunde aus aller Welt angemeldet sind mit welchen ich sonst keinen Kontakt habe oder nur per Telefon. Und ich denke das ist auch der Sinn von Facebook. Aber scheinbar nicht der Sinn von Paidlikes. 🙂

    Es ehrt ja Prinzipiell ein Unternehmen wenn es die Qualität seiner Nutzer hoch halten möchte. Aber wie bei allem kann man es mit den Überprüfungen treiben aber auch übertreiben. Denn scheinbar sieht Paidlikes auch mal hier und da Gespenster wo gar keine sind. In diesem Sinne

    • Frank Rindermann sagt:

      Uns erreichen regelmäßig ähnliche negative Berichte zu Paidlikes, die wir inzwischen nicht mehr veröffentlichen wollen. Zumindest nicht die, die nur wenig „berichtenden“ Charakter haben, sondern allein schon in der Wortwahl und Ausdrucksweise nicht dazu beitragen können, ein Problem zu lösen.

      Auch positive Berichte wie „… habe in 2 Tagen 5 Euro verdient und es wurde sofort ausgezahlt ! … erreichen uns. Da hier nicht sicher ist, dass es sich um „echte“ Erfahrungen handelt – nach unserer Erfahrung und der Schilderung anderer Paidlikes-User ist es schwerlich möglich in 2 Tagen 5 Euro zu erzielen – löschen wir diese ebenso umgehend.

      Ihr Beitrag, Rene, möchte ich hier aber gern veröffentlichen, da er als „Erfahrungsbericht“ sachlich geschildert wurde.

      Wir hoffen, dass der Eigner von Paidlikes seine gute Geschäftsidee nicht mit fragwürdigen und kaum nachvollziehbaren „Regularien“ zerstört. Allein die vielzahl an negativer Berichterstattung in den Foren sollte zu einem Überdenken der Regeln führen.

  7. Sperling Nikolai sagt:

    Hallo mein Name ist Niko Sperling und mir ist es jetzt ähnlich ergangen und habe mein Geld nicht ausgezahlt bekommen geht zwar nur um 5 € aber ich finde es schon heftig die sagen einfach es wäre kein Fake Account erlaubt dabei habe ich keins

    • Frank Rindermann sagt:

      Hallo Herr Sperling,

      ich rate zu einem Telefongespräch mit dem Betreiber. So können Mißverständnisse und Unkenntnisse über bestimmte Regularien am Besten beseitigt werden. Meine eigene Erfahrung: Nach einem längeren Telefonat hat der Betreiber ausgezahlt !

      Alles Gute !

  8. Robert sagt:

    Hallo Frank.
    Danke für deine Aufklärung, Jedoch bin nicht 100% deine Meinung.
    für mich eine Seriöse „Firma“ die für so was nur „Reine geprüfte Profile haben möchte“
    führt eben bei der Registrierung eine Überprüfung durch und zeigt die „AGB“ sofort her.
    Alles anderes ist BETRUG. und Betrug ist für mich eine Strafbare Handlung = Verbrechen.. Daher die gut verdiente Bezeichnung ( Verbrecherbande )
    Aber nicht ohne irgendeine Überprüfung die Leute anmelden lassen und mühsam sich 5€ erarbeiten lassen.. und dann sowie bei dir sagen ( die Adresse stimmt nicht ) Dein Konto würde „eingeschränkt“ jedoch kannst weiter Freunde empfehlen. für so ein Verhalten habe ich keine Bezeichnung.
    sie haben nur „glück“ bzw sie wissen ganz genau das die meisten keine anzeigen starten werden wegen 5€.
    und das ist echt Traurig.. ich bin mir sicher, so eine „Firma“ wird nicht lang halten.
    und dann werde ich mein Champaign auspacken.
    Solche Betrüger… Verwenden Menschen und sich zu Bereichen, darunter Menschen die sich wenigstens irgendwo ein kleines Nebenverdienst wünschen ( Sogar um überleben zu können ) ausgerechnet solche Menschen zu betrügen.. für so was habe ich wirklich keine Bezeichnung. ( Verbrecherbande ) ist eh „fein“ ausgedruckt.
    und von wegen http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html#sthash.lR3cTw7g.dpuf trifft sehr wohl zu.
    Wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:

    Paidlikes lass selbst auch auf seine Facebookseite auf Gefällt mir klicken.

    MFG

    • Frank Rindermann sagt:

      Hallo Robert,

      ob § 5 UWG hier greift oder nicht, würde ein Gericht zu entscheiden haben. Ich denke jedoch, dass es ausreicht, dass bereits viele Marktteilnehmer und Verbraucher erfahren haben, dass alle Paid4-Plattformen langfristig nicht erfolgreich sind. Das Konzept widerspricht meiner Meinung nach dem Wesen von „Empfehlungen“. Immer wenn eine neue Idee zum „Geld verdienen“ auf den Markt kommt, gibt es für kurze Zeit einen Hype auf das Angebot. Meistens verschwinden solche Anbieter genau so schnell, wie sie gekommen sind, weil der Verbraucher dahinter kommt, dass die Erwartungen überhöht sind. Manche Anbieter graben sich selbst das Wasser ab, weil Sie unlauter Arbeiten.

      Wir haben aufgeklärt. Es gibt positive Berichte zu Paidlikes und negetive. Jeder sollte sich nun selbst entscheiden, wie er das bewerten möchte.

      Wir sollten den Thread nun beenden.
      Vielen Dank für Deine Beiträge.

      Gruß
      FRF

      • Rana sagt:

        Ich habe auf paidlike meine Auszahlung von 33€ nicht erhalten!!!! Die haben meine Accounts als Fake dargestellt und das ich Abonnenten gelöscht habe . Worauf ich sie mehrmals angeschrieben habe dass dies nicht stimmt. Nach dem ersten Ticket konnte ich auf die Tickets nicht antworten und telefonisch ist die angegeben Nummer nicht erreichbar! Per email habe ich es auch versucht darauf hin wurde mein Account komplett gesperrt und die IP Adresse.
        Das ist eine Unverschämtheit .

        • FRF Versicherungsmakler in Karlsruhe sagt:

          Hallo Hina,

          mich erreichen regelmäßig noch immer ähnliche Berichte.
          Ich kann nur dazu raten, solche „Dienste“ nicht mehr in Anspruch zu nehmen.
          Immerhin sind gekaufte Likes unseriös. Wer auf Bewertungen und positive Berichte über Waren und Dienstleistungen wert legt,
          möchte sicher nicht erfahren, dass die Bewertungen und Likes nichts wert sind, weil eben gekauft.

          In Ihrem Fall bleibt entweder, weiterhin den Kontakt zu versuchen oder auf die paar Euro zu verzichten und den Dienst einzustellen.

          Alles Gute.

  9. Marc Hübener sagt:

    Hallo Herr Rindermann,

    Der letzte Kommentar hier ist zwar etwas her aber ich bin vor kurzem auf diesen Beitrag hier gestoßen. Zum Thema Geld verdienen im Internet frag ich mich woher Sie die Info haben 100€ oder mehr zu verdienen. Sowas behauptet niemand der sich mit dem Thema langjährig beschäftigt.

    Ich war bis vor einziger Zeit auch auf Paidlikes und konnte mich nicht beklagen. Sie haben sich angemeldet das Sie ihre Daten dort richtig angeben und es ist auch bekannt das man mit dem Personalausweis verifiziert wird. Niemand sagt das alles gezeigt werden soll! Sie selbst haben die ganze Zeit die Schritte in die Länge gezogen durch ständige Rückfragen.

    Außerdem geben Sie dort eine andere Adresse an als auf dem Personalausweis selber und wundern sich über Reaktionen. Normalerweise hätten Sie dort schon gesperrt werde können durch Falschangabe von Daten.

    • Frank Rindermann sagt:

      Hallo Herr Hübener,

      da Sie selbst eine Paid4-Seite betreiben, wisse Sie sehr wohl, dass es überall vollmundige „Werbung“ gibt, die deutlich mehr als € 100,00 pro Monat versprechen.
      Da ich solchen Versprechungen immer misstraue, habe ich diesen Selbsttest durchgeführt. Das Ergebnis ist bekannt und übrigens identisch mit den Ergebnissen anderer Blogger !

      Es sind sicher keine Falschangaben, wenn man bei einer Registrierung seine Büro-Anschrift einträgt. Hätte es bei der Registrierung bereits einen deutlichen Hinweis auf die spätere Verifizierung per Personalausweis gegeben, wäre es sicher nicht zu diesem Mißverständnis gekommen. Vielleich habe ich diesen Hinweis aber auch nur überlesen … oder das Problem nicht erkannt. Wie auch immer, eine derartige Reaktion von Paidlikes ist nicht gerechtfertigt.

      Damit möchte ich gern das Thema schließen.

      Ich wünsche Ihnen mit Ihrer Site viel Erfolg.

      Gruß
      FRF

    • Frank Rindermann sagt:

      Hallo Robert,

      vielen Dank für Ihre Hinweise und Links.
      Paidlikes als „Verbrecherbande“ zu bezeichnen, geht mir persönlich zu weit. Das ist eine Aussage, die eine kriminelle Energie und Vorsatz voraussetzt und die juristisch zu beweisen ist. Anderenfalls können Sie für eine solche Aussage rechtlich belangt werden.

      Eine kriminelle Energie sehe ich hier nicht, da es scheinbar viel zufriedene Kunden von Paidlikes gibt. Allein lässt die Tatsache, dass es ebenso eine Reihe von Ex-Kunden gibt, denen mit ähnlichen – wie in unserem Artikel geschilderten – Argumenten das Guthaben nicht ausgezahlt wurde, vermuten, dass eine Art System dahinter steckt, die Honorare einzubehalten. Und ob diese Honorare an die Käufer der Likes zurück gezahlt werden, spielt eine Rolle, die ebenso juristisch zu prüfen wäre. Ist das nämlich nicht der Fall, begeht Paidlikes auch hier einen Rechtsbruch.

      Ich bezweifle einen Zusammenhang mit § 5 UWG. Einen Bezug zum UWG sehe ich hier nicht.

      Interessant ist die Einschätzung, im Artikel des Anwalts Christian Solmecke. Wenn dem ein Gericht folgen würde, wäre das Geschäftmodell nicht nur kaufmännisch nicht tragfähig, wie in unserem Artikel vermutet, sondern juristisch gestorben.

      Gruß
      FRF

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