Pflegekosten – Kinder zahlen für ihre Eltern

Pflegekosten
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Pflegekosten – Kinder haften für Ihre Eltern 

Mit welchen Kosten müssen Angehörige von pflegebedürftigen Menschen rechnen ?

Für den Bereich der Pflegeversicherung gilt der Satz „Eltern haften für Ihre Kinder“ auch umgekehrt. Dabei wird die Umkehrung „Kinder haften für Ihre Eltern“ in der Pflegeversicherung der Regelfall sein. Im Folgenden klären wir anhand eines Beispiels über das finanzielle Risiko der Kinder auf, dass diese im Falle einer Pflegebedürftigkeit eines Elternteils tragen.

Grundlage für die Kostenbeteiligung der Kinder an den Pflegekosten der Eltern ist § 1601 ff BGB :

„… Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren…“

Fall-Beispiel:

Herr Muster, 50 Jahre alt, Bruttoeinkommen 3.500 € und Frau Muster, 48 Jahre, Bruttoeinkommen 1.800 €.

Die Mutter von Herrn Muster ist seit ein paar Monaten Pflegefall und verursacht Heimkosten in Höhe von 3.500 € monatlich. Ihre Rente reicht dafür bei weitem nicht aus. Ihr privates Vermögen wurde bereits vollständig vom Sozialamt für die Heimkosten aufgebraucht.

Das zuständige Sozialamt der pflegebedürftigen Mutter sendet einen Brief an die Familie des einzigen Kindes der Mutter. Herr Muster findet darin folgende Berechnung, die seine Verpflichtung zur Kostenbeteiligung enthält:

Pflegekosten - Kostenbelastung bei Elternpflege

*) 5% vom Bruttoeinkommen / **) 5% vom Nettoeinkommen – Stand Jan 2012

Herr Muster wird demnach verpflichtet, bis auf weiteres (z.B. höhere Pflegekosten oder höheres Einkommen)  einen Betrag in Höhe von € 230,00 monatlich an das Sozialamt für die Pflegekosten seiner Mutter zu überweisen.

TIPP:

Wussten Sie schon, dass Sie – als Kind – für dieses Kostenrisiko schon frühzeitig vorsorgen können ? Sprechen Sie uns doch einfach mal darauf an, wie man für die Pflegekosten der Eltern (oder auch für seine eigenen, um Ihre Kinder zu entlasten) finanziell vorsorgen sollte. Wir helfen Ihnen gern.

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Foto: pflegefall+Gerd Altmann / pixelio.de

2 Meinungen zu “Pflegekosten – Kinder zahlen für ihre Eltern

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