Pflegekostenübernahme – Tochter zahlt für die Mutter

Pflegekosten
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Pflegekostenübernahme – Tochter muss sich an Pflegekosten für die Mutter beteiligen

In einem Urteil vom Oberlandesgericht Hamm (AZ . II-8-UF 14/12 – 21.11.12) geht es um die Pflegekostenübernahme von Angehörigen. Die Tochter wurde verurteilt, sich an den Pflegekosten für die Unterbringung Ihrer Mutter zu beteiligen.

Die Tochter konnte nicht nachweisen, dass Sie nicht zum gesetzlichen Unterhalt der Mutter beitragen kann. Sie wollte für die Mutter keine Pflegekosten übernehmen.

Das Gericht bemängelte die fehlenden Nachweise von Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Miete aus einem Mietshaus. Es fehlte dem Gericht an einer übersichtlichen Darstellung der gesamten Einkommen und der Ausgaben. Wenn die Tochter schon anführe, aufgrund von hohen steuerlichen Aufwendungen für die Mutter nicht unterhaltsfähig zu sein, müssen Einnahmen und Kosten lückenlos nachgewiesen werden.

Foto: pflegefall+Gerd Altmann / pixelio.de

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