Pflegeversicherung 2015 – Pflegestärkungsgesetz

Pflegeversicherung 2015
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Pflegeversicherung 2015 – Die nächste Reform

Allein im Jahr 2013 gab es circa 90.000 neue Pflegefälle. Die Statistik weist per Ende 2013 somit rund 3,63 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland aus. Die Hochrechnungen für die nächsten Jahrzehnte liegen vor, werden jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach laufend nach oben zu korrigieren sein. Schon heute sind mehr als 80% aller Pflegebedürftigen über 65 Jahre alt. Mehr als ein Drittel sogar älter als 85 Jahre. Bekannt ist, dass wir Menschen in den nächsten Jahren immer älter werden. Steigender Bedarf und damit steigende Ausgaben für die soziale und private Pflegeversicherung sind somit garantiert.

Pflegereformen und kein Ende

Bereits 10 Jahre vor der Einführung der Pflegepflichtversicherung im Jahre 1995, gab es bereits in der privaten Krankenversicherung Pflegetarife. Die Bundesregierung verneinte zu der Zeit noch die Notwendigkeit einer gesetzlichen Pflichtversicherung. Die soziale Pflegepflichtversicherung wurde 1995 dann aber doch ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung mit Regelungen nach Sozialgesetzbuch SGB XI. Privat Krankenversicherte müssen bei ihrem PKV-Versicherer auch die private Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherungen haben dabei mindestens den gleichen Standard, wie die soziale Pflegepflichtversicherung.

Nach Einführung der Pflegepflichtversicherung 1995 gab es bis heute mehrere Reformen um Leistungen und Finanzierung anzupassen.

Pflegeweiterentwicklungsgesetzt 2008

Zum 01.07.2008 trat das Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Kraft.

  • Leistungserhöhungen

U.a. wurden ambulante Sachleistungen, stationäre Pflegeleistungen und Pflegegelder erhöht. Die Erhöhungen wurden schrittweise über die Jahre 2008, 2010 und 2012 verteilt.

  • Beitragserhöhung

Der Beitragssatz wurde um 0,25% auf 1,95% erhöht.

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 2013

Ab dem 01.01.2013 galten durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz neue Regelungen.

  • Leistungen für Demenz

Endlich wurden Demenzerkrankungen in den Leistungskatalog aufgenommen. Kranke mit erheblichen Einschränkungen ihrer Alltagskompetenz (Demenz) haben nun einen Anspruch auf Pflegegelt oder Pflegesachleistungen erhalten.

  • Leistungserhöhungen

Die Leistungen in den Pflegestufen wurden erhöht, wenn zugleich eine Demenz nachgewiesen wurde.

  • Pflege-Bahr

Auch die Einführung einer staatliche geförderten Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) wurde beschlossen.

  • Beitragserhöhung

Begleitet wurden diese Leistungsverbesserungen mit einer erneuten Anhebung des Beitragssatzes um 0,1% auf 2,05% (Kinderlose 2,3%).

Pflegestärkungsgesetz I. – 2015

  • Leistungserhöhungen

In der Pflegeversicherung 2015 steigen u.a. ambulante Sachleistungen, stationäre Pflegeleistungen und Pflegegelder um 4%. Nur Demenzleistungen werden um 2,67% nach oben angepasst.

  • Kurzzeitpflege und Tages- /Nachpflege

Pflegeversicherung 2015

Demenzkranke erhalten in der Pflegeversicherung 2015 nun auch Leistungen für stationäre Kurzzeitpflege, die bisher ohne Leistungen blieb. Auch Leistungen für die Kurzzeitpflege (nun bis zu 8 Wochen) zu Hause werden angehoben.

Die Anrechnung von Leistungen für Tages- oder Nachtpflege auf Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen wird nicht mehr vorgenommen, was in diesen Fällen eine weitere Leistungserhöhung darstellt.

  • Pflegevorsorgefonds

Die Bundesbank verwaltet zukünftig einen jährlichen Betrag von € 1,2 Milliarden die bis zum Jahr 2035 in dem Pflegevorsorgefonds fließen sollen. Der Fonds soll dann über weitere 20 Jahre in die Pflegeversicherung zurückgeführt werden. Begründet wird der Pflegevorsorgefonds mit der Erkenntnis des Gesundheitsministeriums, dass zukünftig die Leistungen der Pflegeversicherung stärker steigen werden. Die notwendige Finanzierung dieser Kostensteigerungen sollen durch den Pflegevorsorgefonds aufgefangen werden.

  • Unterstützung für Pflegeheime

Für die Neueinstellung von Fachkräften erhalten Pflegeheime ab 2015 zusätzlich rund € 1 Milliarde aus der Pflegeversicherung. Ziel ist eine deutliche Erhöhung der Pflegekräfte von heute 25.000 Pflegekräften auf etwa 45.000. Damit soll die Betreuungskapazität und die Pflegequalität für die Pflegebedürftigen verbessert werden.

  • Beitragserhöhung

Der Beitragssatz steigt in der Pflegeversicherung 2015 auf 2,35% (+0,3%). Für Kinderlose erhöht sich der Satz auf 2,6% (+0,3%). Aus dem Erhöhungssatz von 0,3% entfallen dabei 0,1% auf den neuen Pflegevorsorgefonds.

 Bereits geplant – Pflegestärkungsgesetz II. – 2017

Bereits im Jahr 2017 soll das Pflegestärkungsgesetz II. in Kraft treten. Mit dem 2. Teil dieser Pflegereform wird eine komplett neue Struktur der Pflegeleistungen und seiner Grundlagen beabsichtigt. Es werden 5 Pflegegrade (statt der bisherigen 3 Pflegestufen) eingeführt. Weiterhin soll das Verfahren der Begutachtung der Pflegebedürftigen verändert und eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit manifestiert werden. Auch eine wesentliche Verbesserung individueller Bedürfnisse hinsichtlich Pflegeleistungen ist geplant. Diese Teilreform wird zu einer weiteren Beitragserhöhung von 0,2% führen.

Unsere Meinung

Ob die Einstufung in die geplanten 5 Pflegegrade wirklich zu einer bedarfsgerechteren Leistungshöhe für die Betroffenen führt, bleibt abzuwarten. Skepsis ist jedoch angebracht.

Klar sollte jedoch sein, dass jede Reform eines Umverteilungssystems immer nur ein Flickwerk sein kann. Die Pflegepflichtversicherung nach SGB XI – also nach Art der Sozialversicherung und des sozialen Umlagesystem mit Bundeszuschüssen – wird auf Dauer keine ausreichende Versorgung der Pflegebedürftigkeit darstellen können. Wir erahnen heute erst die kommenden Probleme durch den demografischen Wandel unserer Gesellschaft. Eine Verdoppelung der Pflegebedürftigen in den kommenden Generationen mit dem gigantischen Bedarf an Kapital um diese Leistungen zu finanzieren, wird auch dieses soziale System an den Rand ihrer Sinnhaftigkeit führen. Ohne zusätzliche private Pflegekostenvorsorge werden die verbleibenden Restkosten für eine adäquate Pflege für die breite Bevölkerungsschicht weder aus Einkommen noch aus Vermögen zu bezahlen sein. Am Ende muss jedoch jemand die Rechnungen bezahlen. Findet sich sonst niemand, kommt der Staat dafür auf; also jeder Steuerzahler unter uns.


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