Pflegeversicherung – neues Gesetz ab 2013

Pflegekosten
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Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)

Am 29.06.12 wurde im Bundestag das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) verabschiedet. Damit bekommen ½ Million an Demenz erkrankte Menschen ab 2013 mehr Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung.

Finanziert wird dieses durch die Anhebung des Beitragssatzes, der von 1,95 auf 2,05 Prozent (2,3 Prozent für Kinderlose) angehoben wird. Dadurch fließen – nach Meinung des Bundesgesundheitsministers – ca. 1,1 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich in die soziale Pflegeversicherung. Weiterhin sollen ab 2013 private Pflegezusatzversicherungen mit 60 Euro p.a. vom Staat gefördert werden. Die Versicherer werden dabei keine Möglichkeit haben, Risikozuschläge zu verhängen oder Ablehnungen auszusprechen.

Unsere Meinung

Die Koalition hat die Chance vertan, die überfälligen Änderungen am Pflegegesetz wirksamer und nachhaltiger in die Wege zu leiten. Zwar erhalten Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen etwas mehr Geld aus der Pflegeversicherung, aber die wirklichen Probleme der sozialen Pflegekasse wurden nicht aufgegriffen. Der Begriffe der Pflegebedürftigkeit muss dringend neu definiert werden. Kranke in der Pflegestufe III profitieren von dem neuen PNG überhaupt nicht. Das neue Gesetz führt nur zu noch mehr Bürokratie und zu noch höheren Verwaltungskosten. Der AOK-Bundesverband urteilt deutlich: „…viel Symbolik … und heiße Luft…“.

Wie Versicherer mit dem Annahmezwang auch von bereits kranken Menschen umgehen werden, ist noch offen. Klar sollte sein, dass dieser Zwang dazu führen wird, dass die 5 Euro monatlicher Zuschuss vom Staat allein dafür gar nicht ausreichen. Um das zusätzliche Risiko finanzieren zu können, werden die Produkte deutlich teurer werden müssen. Der staatliche Zuschuss verpufft also ungenutzt.


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