PKV – Beitragsanpassung 2015 Universa

private Krankenversicherung

PKV – Beitragsanpassung 2015 Universa

Universa meldet die Beitragsanpassung (BAP) für Bestandstarife ab dem 01.01.15. Zuvor wurde bereits am 12.09.14 eine Beitragsgarantie für Neugeschäftsbeiträge fast aller Vollkosten-Tarife der Unisex-Welt mit Beginn 2015 bis zum 31.12.15 ausgesprochen.

Neugeschäftsbeiträge ab 2015 – geringe BAP

Die stark gefragten Vollkosten-Tarife der Universa für Angestellt, Selbständige und nicht erwerbstätige privatversicherte Personen ( z.B. uni- A 80 / uni-A 310 / uni-A 620 / uni-VE 900 K / uni-VE 1300 H / uni-VE 1300 G / uni-VE 2000 H / uni-VE 2000 G) werden bei Neuabschlüssen in 2015 für Jugendliche und Erwachsene nicht teurer. Die Neubeiträge für Kinder erhöhen sich in den genannten Tarifen zwischen 1% und 7%. Versicherte Kinder im uni-VE 900 K müssen eine BAP von 11% hinnehmen.

Negativer Ausreißer ist der Tarif uni-intro Privat Spezial, der über alle Altersstufen zwischen 11% (Kinder) bis 6% (55-jährige) teurer wird.

Insgesamt fällt die Beitragsanpassung im Neugeschäft für 14 Vollkosten-Tarife mit durchschnittlich 0,7% deutlich geringer aus, als bei den meisten Mitbewerbern und überdeutlich geringer als im eigenen Haus in den Vorjahren.

Durch die Wirkung des Pflegestärkungsgesetzes ab 2015, welches zu leicht höheren Pflegeleistungen führt, werden vermutlich die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung bei allen PKV-Versicherungen angehoben werden müssen. Bei der Universa ist dieses bereits im Bestand und im Neugeschäft ab 01.01.15 umgesetzt.

Der Tarif für die stationären Kosten im 2-Bett-Zimmer mit Chefarztbehandlung (uni-ST2/100) bleibt hingegen für Kinder ohne Beitragsanpassung und wird für alle übrigen Altersgruppen zwischen 4% und 8% günstiger.

Die Zahntarife (uni-ZA 80/90/100) werden allerdings für alle Altersgruppen angehoben. Dabei haben auch hier die Kinder wieder die höchsten Beitragsanpassungen (10% bis 20%) zu verzeichnen. Andere Altersgruppen werden bis zu 7% teurer.

Bestandstarife ab 2015 – moderate Erhöhungen und Senkungen

Die Beitragsanpassung für Vollkosten-Tarife im Versicherungsbestand fallen bei der Universa für 2015 erfreulich moderat aus. Die teilweise heftige Beitragsanpassung der Vorjahre (z.B. im Tarif VE 1300 H) konnten für 2015 vermieden werden. Die meisten Tarife der Universa bleiben gegenüber 2014 unverändert. Einige Tarife erhöhen sich nur leicht, andere werden sogar gesenkt.

Nahezu sämtliche Bestandstarife der Komfort- und Kompakttarife bleiben für Erwachsene ohne Beitragsanpassung auf Vorjahresniveau. In einigen VE- und Intro-Privat-Tarifen aus der Bisex-Welt kommt es bei Frauen und Kindern zu leichten Erhöhungen. Kinder werden auch in der Unisex-Welt bei den VE-Tarifen überall etwas mehr bezahlen müssen.

Unterschiede nach Geschlecht und Alter

Innerhalb gleicher Tarife gibt es je nach Geschlecht und Alter Unterschiede. Nach der Kalkulationsverordnung müssen Erwachsene, Jugendliche und Kinder getrennt bewertet werden. In den Bisextarifen findet darüber hinaus auch noch eine getrennte Betrachtung zwischen Frauen und Männern statt. Die Universa nutzt jedoch die Option der Kalkulationsverordnung, nach der gleichartige Bisex- und Unisextarife zur Beitragskalkulation als einheitliches Risikokollektiv geführt werden können.

Vergreisung in PKV-Tarifen – Ein Märchen

Das einheitliche Risikokollektiv aus Bisex- und Unisextarifen bewirbt die Universa gern und wiederholt mit Vorteilen für die Kunden . Sie führt z.B. an, dass dadurch innerhalb der Bisex-Tarife „Vergreisungseffekte“ ausgeschlossen werden. Eine solche Werbebotschaft gehört in die Welt der Märchen. Eine „Vergreisung“ (eigentlich ein nicht korrekter Begriff: gemeint ist der Effekt, dass in einem Tarif vermehrt alte Menschen zurück bleiben, welche durch altersbedingte hohe Leistungserstattungen überproportionale Beitragssteigerungen verursachen, die auch die wenigen verbliebenen jungen Versicherten mittragen müssen) gibt es in der PKV de facto gar nicht. Die Beitragskalkulation findet für jede Altersgruppe (Alterskohorte) separat statt. Dieses führt eben nicht dazu, dass jüngere Menschen für ältere Menschen die Leistungen über den eigenen Beitrag in einem überalterten Kollektiv mitfinanzieren müssen.

Eine solche „Vergreisung“ kann nur in der gesetzlichen Krankenversicherung stattfinden. Dort gibt es eine einheitliche Beitragserhebung nach Einkommen und nicht nach Alterskohorten. Beitragssteigerungen – oder Leistungskürzungen – betreffen somit grundsätzlich sämtliche Versicherte der Krankenkassen.

€ 33 Mio. Limitierungsmittel für 2015 – keine Anhebung der SB

Um Beitragssteigerungen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten, hat die Universa für die Bestandskunden aus den Rücklagen 33 Millionen Euro an Limitierungsmittel eingesetzt. Auch Erhöhungen der Selbstbeteiligung (SB) – in den Tarifen mit tariflich vereinbarter SB – gibt es in 2015 wiederum keine, so die Universa.

Neue Rechnungsgrundlagen und neue Sterbetafeln

Sofern Tarife Beitragsanpassungen erfahren, hat die Universa den Rechnungszins (nach unten) angepasst. Wie hoch dieser aktuell kalkuliert wurde, hat die Universa bisher nicht verraten. Zusätzlich wurde die durchschnittlich höhere Lebenserwartung der Sterbetafeln 2015 in die neue Beitragskalkulation berücksichtigt. Insgesamt sollten diese zwei Schritte zu einer Beitragsstabilität auch in den kommenden Jahren führen, weil beide Faktoren eine Verteuerung des Beitrages mit sich bringen, die nun durch die Neukalkulation in die Beiträge eingearbeitet wurden. Wir werden sehen, ob dieses ausreichend bemessen ist.

Warum gibt es überhaupt Beitragsanpassungen?

Eine Beitragsanpassung soll und muss die tariflichen Leistungen für die Zukunft sichern.

Vereinfacht ausgedrückt, berücksichtigt die Beitragskalkulation die die zukünftig voraussichtlichen Leistungsausgaben für eine bestimmte Altersgruppe und das Geschlecht. Die Unterscheidung nach Geschlecht wurde dabei für die Beitragskalkulation mit Versicherungsbeginn ab dem 21.12.12 durch die Unisex-Tarife aufgehoben. Auch andere Faktoren (z.B. Rechnungszins, Sterbetafeln, Abgangsordnung, Entwicklung der Gesundheitskosten, Altersrückstellungen etc.) beeinflussen die Beitragskalkulation. Ändern sich die Grundlagen der Beitragskalkulation – etwa weil die Kosten der zu erstattenden Leistungen (Gesundheitskosten) stärker gestiegen sind, als ursprünglich angenommen – ergeben sich Differenzen zwischen den Beitragseinnahmen und den Leistungsaufgaben. Jährlich werden diese Posten von einem unabhängigen Gutachter geprüft. Stellt der Gutachter fest, dass die aktuelle Kalkulation nicht mehr stimmt, wird eine Beitragsanpassung angeordnet. Die Höhe des Mehrbeitrages für die Versicherten, kann der Krankenversicherer beeinflussen, in dem er z.B. den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB) die dafür separat vorgesehenen Rücklagen – die sogenannte Limitierungsmittel – entnimmt. Diese Limitierungsmittel bewirken, dass der zu zahlende Mehrbeitrag für die Versicherten geringer ausfällt. Der Versicherer kann auch – oder zusätzlich zum Mehrbeitrag – die Selbstbeteiligung ab dem Folgejahr erhöhen.

Warum manche Tarife mal mehr und mal weniger von Beitragsanpassungen betroffen sind – und manche übernatürlich stark oder häufig – muss differenziert betrachtet und soll und kann hier nicht erörtert werden. Dazu könnte es demnächst mal einen separaten Artikel geben.


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