PKV Tarifwechselrecht – Versicherungen mauern

Rechtsschutzversicherung

Umgang mit dem Tarifwechselrecht in der PKV

Beispiel Universa Krankenversicherung

Am 22.11.12 haben wir über hohe Beitragsanpassungen im Tarif VE 1300H der Universa Krankenversicherung in den letzten Jahren berichtet.

Hier können Sie diesen Artikel noch einmal lesen: „Beitragsanpassungen im VE 1300H der Universa“

In der Branche ist bekannt, dass Krankenversicherungen das Tarifwechselrecht nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit großen Anstrengungen zu vermeiden suchen. Auch wir haben in der Vergangenheit einige Kunden dabei unterstützt, innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung durch einen Tarifwechsel Beiträge einzusparen. Teilweise konnten hier Beitragsersparnisse von über 30% ermöglicht werden, ohne das nennenswerte Leistungseinbußen hinzunehmen waren. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die meisten Gesellschaften dabei wenig Service oder Unterstützung boten, wenn es um das Tarifwechselrecht ging. Immerhin gibt es einige Krankenversicherer, die gezielte Fragen zum Wechselangebot mit konkreten Daten und Informationen beantworteten. Leider aber sind es Ausnahmen und nicht die Regel, wie Kunden und Versicherungsmakler es sich wünschen würden.

Tarifwechselrecht bei der Universa Krankenversicherung

Wie verhält sich hierzu die Universa Krankenversicherung ? Das hat der Autor – selbst bei der Universa versichert – an einem Selbstversuch nun erstmalig geprüft.

Wir haben die hohen Beitragssteigerungen des VE 1300H in den letzen Jahren zum Anlass genommen, uns Angebote gem. Tarifwechselrecht nach § 204 VVG von der Universa machen zu lassen. Ziel sollte sein, in einen leistungsähnlichen Tarif der Universa zu wechseln, um – durch die Anrechnung von Alterungsrückstellungen Beiträge einzusparen zu können. Die Universa – und auch Versicherungsvermittler – werben seit Jahren mit dem umfangreichen Wechselrecht bei der Universa.

Welche Informationen werden für eine Entscheidung benötigt ?

Um entscheiden zu können, ob der Wechsel in einen anderen Tarif beim gleichen Krankenversicherer sinnvoll und vorteilhaft ist, muss ein Kunde eine Reihe von Informationen haben. Nur so ist er von einem Wechsel geschützt, der eventuell nachteilig sein oder werden kann.

Protokoll einer Angebotsanfrage gem. Tarifwechselrecht nach § 204 VVG

Nach einer Beitragsanpassungsankündigung im November 2012 baten wir die Universa per Mail um Angebote für einen Tarifwechsel u.a. mit folgenden Zusatzinformationen:

  • vorhandenen Altersrückstellungen (ARÜ) der Wechseltarife in Summe
  • vorhandenen Altersrückstellungen (ARÜ) je aktuellem Tarifbaustein im Wechseltarif
  • Tarifprämie nach Wechsel ohne Anrechnung der ARÜ je Tarif
  • zu zahlende Prämie im jeweiligen Zieltarif mit berücksichtigter ARÜ
  • Gesamtprämie aller Zieltarife nach Wechsel und Berücksichtigung der ARÜ
  • Mehr- oder Minderleistungen je Zieltarif gegenüber dem Wechseltarif
  • Angaben, bei welchem Zieltarif eine Höherversicherung mit neuen Wartezeiten vorliegt
  • Angaben über mögliche Gesundheitsprüfungen durch Höherversicherungen
  • Anrechnung von leistungsfreien Zeiten für zukünftige Beitragsrückerstattungen in den Zieltarifen

27.11.12: Erhalt von Angeboten zu mehreren Zieltarifen per Post:

Die Art und die Darstellung der Umstellungsangebote war unbefriedigend. Aus den wenigen Informationen ging in keiner Weise hervor, welche Prämie für welchen  angebotenen Versicherungsumfang zu zahlen ist. Selbst als Versicherungsmakler – und PKV-Spezialist – brauchte der Autor eine Weile, um einen ungefähren Überblick über die Daten zu erhalten. Ein normaler Kunde wäre hier sicher überfordert. Die übersendeten Angebote und Daten erweckten beim Autor den Eindruck, einer „Tarif-Änderungs-Verhinderungs-Taktik“ durch die Universa.

05.12.12: Unsere Mail an Universa:

Wir baten noch einmal per Mail um entsprechend aufbereitete Angebote mit den oben aufgezählten Informationen zu drei unterschiedlichen Tarifpaketen.

08.12.12: Erhalt von modifizierten Angeboten zu drei angefragten Zieltarifen per Post:

Die gewünschten Detailangaben wurden wiederum in keiner Weise beachtet und fehlten erneut. Unser Unverständnis und unsere Enttäuschung teilten wir der Universa per Mail mit.

20.12.12: Anruf des Abteilungsleiters Bestandsmanagement der Universa – Nürnberg:

In einem durchaus sachlichen aber kritischen Gespräch versuchte der Verantwortliche die fehlenden Informationen damit zu begründen, dass die angefragten Informationen aus den Angeboten, aus den Leistungsbeschreibungen und aus den Versicherungsbedingungen zu entnehmen seien Weiterhin teilte der Abteilungsleiter mit, dass solche umfangreichen Informationen noch niemals – weder von Kunden, noch von Vermittlern – zu einem Tarifwechsel angefragt worden sein.

Anmerkung Finanzblog:

Leistungsbeschreibungen und Versicherungsbedingungen waren nicht übersendet worden. Sicher geht die Universa davon aus, dass der Kunde sich den Leistungsumfang und die Versicherungsbedingungen der gewünschten Tarife selbst besorgt, sie selbst liest … und genau versteht ! Ein solcher Service ist sicher überflüssig und … die Frage noch solchen Informationen geht schon ein bißchen weit für einen Kunden.

20.12.12: Erhalt Email des Abteilungsleiters Bestandsmanagement:

Immerhin erhielten wir am gleichen Tag weiter bisher vorenthaltene Detailinformationen per Mail. Die Fragen nach Mehr- oder Minderleistungen der angebotenen Zieltarife und nach möglichen Wartezeiten durch den Wechsel, wurde nach einmal mit dem Verweis auf die allgemeinen Produktinformationen und die Versicherungsbedingungen beantwortet; immerhin sei ich ja Vermittler und könne mir diese Quellen selbst beschaffen.

Anmerkung Finanzblog:

Es muss davon ausgegangen werden, dass ein „normaler“ Kunde, diese Antwort nicht einmal erhalten hätte. Ob er nun weniger Leistungen erhält nach dem Wechsel oder ob er erneut für viele Monate keine Leistungen in Anspruch nehmen kann (Wartezeiten) – obwohl er Prämie zahlt – ist für eine Wechselentscheidung ganz bestsimmt völlig unwichtig; will doch der Kunde nur Beiträge sparen.

21.12.12: Erhalt Email von der für uns zuständigen Maklerbetreuerin:

Wir erhielten weitere Erläuterungen und Informationen zu den Angeboten.

Anmerkung Finanzblog:

Wir hatten die Maklerbetreuerin im Mailverkehr zur Information unter „cc“. Wenn auch einige Aussagen zu unseren Fragen im Widerspruch zu den Angaben der Abteilung Bestandsmanagement lagen, so waren wir über den Einsatz unserer Maklerbetreuerin angenehm überrascht und erfreut. Den negativen Eindruck, den die Universa in diesem Vorgang hinterlassen hat, konnte sie damit allerdings nicht verändern.

Werden wichtige Informationen bewusst vorenthalten ?

Der Kunde muss also für seine Entscheidung, ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist Werbeprospekte und Versicherungsbedingungen selbst lesen. Verbindliche Aussagen erhält er selbst als langjähriger Kunde vom Versicherer nicht.

Ungeklärt und unbeantwortet sind noch heute folgende Fragen:

  • erneute Risikoprüfung: In den Bedingungen ist – auch bei Tarifwechsel – eine Risikoprüfung vorgeschrieben. Mündlich wurde jedoch vom Bestandsmanagement mitgeteilt, dass die Universa darauf verzichtet. Eine schriftliche Bestätigung dieser mündlichen Aussage gibt es nicht.
  • Wartezeiten: Bei einigen Tarifbausteinen gibt es – wegen „Höherversicherung“ erneute Wartezeiten; bei anderen Bausteinen nicht. Eine Begründung und die Rechtsquelle haben wir – trotz Nachfrage – nicht erhalten.
  • Wechseltermin: Ist der Tarifwechsel jederzeit möglich oder nur zu bestimmten Terminen ?
  • Bisex- oder Unisex-Welt: In welcher Rechtswelt befindet sich der Vertrag nach Tarifwechsel ? Eine wichtige Information mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen bei eventuell weiteren Vertragsänderungen in der Zukunft.

Obwohl wir als Versicherungsmakler und Kunde deutlich aufgetreten sind und gezielte sowie detaillierte Fragen und Wünsche formuliert haben, ist die gesetzlich vorgeschriebene Angebotsabgabe zum Tarifwechselrecht weder umfassend noch plausibel erfolgt. Die Universa hat die Chance vertan, das Gerücht zu widerlegen, dass Krankenversicherer keinerlei Interesse daran haben, das Kunden vom Wechselrecht gebrauch machen. Immerhin würden Sie damit Beitragsteile verlieren. Solange der Kunde in den Alttarifen verbleibt, sprudelt die Beitragsquelle kräftig weiter.

Werbung und Wahrheit bei der Universa Krankenversicherung

Mit aller Deutlichkeit zeigt dieser Vorgang die große Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit in der Werbung der Universa Krankenversicherung:

„Was uns einzigartig macht, sind nicht nur unsere Produkte … Wir investieren in Flexibilität und Kundenrechte – über 240 Wechselmöglichkeiten in Verbindung mit dem branchenweit führenden Tarifwechselrecht lassen keine Wünsche offen ! Qualität und Services werden bei uns groß geschrieben ! … „

(Quelle: Produktlinien – Druckstück 075-019 06.2011 – 08.03.2012)


Sie möchten wissen, ob ein Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherungsgesellschaft möglich ist, mit dem eine Beitragsersparnis erzielt werden kann ohne viel an Leistungen aufgeben zu müssen ?

Überlassen Sie das unbedingt einem Profi. Nur mit Fachwissen und Beharrlichkeit ist es möglich, der Abwehr der Krankenversicherung Paroli zu bieten !

Melden Sie sich per Mail bei uns. Wir helfen Ihnen gern.


2 Meinungen zu “PKV Tarifwechselrecht – Versicherungen mauern

  1. Thomas Ludolph sagt:

    Die Universa Krankenversicherung ist m.E. in Bezug auf einen Tarifwechsel nach § 204 VVG einer der kundenfreundlichsten PKV Versicherer. Allein die zeitliche Abfolge des Vorganges ist schon positiv zu bewerten.

    • Frank Rindermann sagt:

      Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Kollege. Die Bearbeitungszeit dieses Vorganges ist – im Vergleich zu bereits durchgeführten Tarifwechseln bei anderen Gesellschaften – in der Tat als „zügig“ zu berurteilen.
      Das Protokoll dieses Artikels zeigt jedoch von „Kundenfreundlichkeit“ leider gar nichts. Das Vorenthalten von Daten und Informationen nach denen explizit gefragt wird, verdient das Prädikat „kundenfreundlich“ sicher nicht. Bei dem Gebrauch von – werbewirksamen – Phrasen wie „Serive“ , „Kundenfreundlichkeit“ und „Transparenz“ haben wir andere Erwartungen.

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