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Private BU-Versicherung

Damit Sie Ihren Lebensstandard nicht verlieren.

Berufsunfähig – Was bedeutet das für Ihren Lebensstandard?

Stellen Sie sich vor, morgen können Sie wegen eines Unfalles oder einer schweren Erkrankung nicht mehr arbeiten, weil Sie berufsunfähig sind. Sie können in Zukunft kein Geld mehr mit Ihrer Arbeitskraft verdienen.

Wovon bezahlen Sie Ihre Ausgaben wie Miete, Autokosten, Lebensmittel, Versicherungen, Darlehen, Urlaub, Hobbies, Unterhalt und Ausbildungskosten für Ihre Kinder oder sonstiges ? Berufsunfähigkeit ist – neben dem gesundheitlichen Aspekt – meist auch ein finanzielles Drama. Fast jeder 4. Erwerbstätige wird heute vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig. Die gesetzliche Versorgung liegt meist nur in Höhe des Hartz IV – Satzes.

private Berufsunfähigkeitsversicherung

Private Berufsunfähigkeitsversicherung ist der einzig hilfreiche Schutz

Hier lesen Sie detaillierte Hinweise und wichtige Tipps zu den optimalen Versicherungsbedingungen und erfahren, worauf Sie bei der Wahl des für Sie optimalen BU-Tarifes achten sollten um folgenschwere Fehler zu vermeiden.

Wichtig zu wissen:

So oder ähnlich definieren private Versicherungen den Begriff in Ihren Versicherungsbedingungen:

„Berufsunfähigkeit ist, wer … aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf … mindestens für die Dauer von 6 Monaten oder länger, nicht mehr ausüben kann…“

Natürlich, denn Ihre Arbeitskraft ist heute Ihr wichtigstes und wertvollstes Gut!

Unter Existenzsicherung verstehen wir die Absicherung von Einkommensverlusten durch Krankheit und/oder Unfall. Sobald Sie kein Geld mehr verdienen können – obwohl Sie gern würden – ist Ihre gesamte Existenz in Gefahr. Ihren gewohnten Lebensstandard werden Sie nicht mehr halten können, da Sie kein Erwerbseinkommen mehr erzielen. Wovon bezahlen Sie Ihre Ausgaben wie Miete, Autokosten, Lebensmittel, Versicherungen, Darlehen, Urlaub, Hobbies, Unterhalt und Ausbildungskosten für Ihre Kinder oder sonstiges ?

Berufsunfähigkeit ist – neben dem gesundheitlichen Aspekt – meist auch ein finanzielles Drama. Fast jeder 4. Erwerbstätige wird heute vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig ! Die gesetzliche Versorgung liegt meist nur in Höhe des Hartz IV – Satzes. Private Absicherung ist der einzig hilfreiche Schutz !

  • weil fast jeder 4. Erwerbstätige berufsunfähig wird.
  • weil sonst „Hartz IV“ droht.
  • weil Ihr Lebensstandard sonst nicht zu halten ist.
  • weil Sie sich vor drohender Armut schützen können.
  • weil sonst auch Ihre Altersvorsorge in Gefahr ist.
  • weil eine gute Absicherung nicht teuer sein muss
  • finanzieller Schutz vor Einkommensverlusten.
  • Ersatzeinkommen sichert Ihren Lebensstandard.
  • Ihre Lebensplanung ist finanziell gesichert.
  • Ersatzeinkommen sichert Ihre Altersvorsorgeplanung.
  • Zahlungsverpflichtungen (Darlehen u.a.) sind abgesichert.
  • Leistung ab 50% Berufsunfähigkeit.

Drei Dinge sind hier besonders wichtig:

  • Das „Kleingedruckte“, also die Versicherungsbedingungen. Nur hier wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Sie die versicherte Rente erhalten und wann eben nicht.
  • Die Versicherungsgesellschaft, die den Versicherungsschutz bietet. Das Unternehmen sollte eine gesunde Kapitalausstattung haben, möglichst viele Erfahrungen mit BU-Versicherungen aufweisen und eine möglichst hohe Zahl an BU-Verträgen besitzen.
  • Zuletzt spielt erst die Prämie, also der Preis eine Rolle.

Die erstgenannten Punkte entscheiden, ob Sie eine BU-Rente im Bedarfsfall erhalten oder nicht. Der Preis bei dieser Frage gar keine Rolle. Erst, wenn Sie die Wahl unter verschiedenen Gesellschaften haben, die in den o.g. Punkten gleichgut abschneiden, sollten die auf den Preis achten und eventuell zum „günstigsten“ Anbieter gehen.

1. Die Höhe der versicherten BU-Rente

Bei der Wahl der versicherten Rente, sollten Sie eine Bedarfsanalyse durchführen lassen. Die Höhe Ihres Nettoeinkommens und Ihrer regelmäßigen Ausgaben für den Lebensstandard (Miete, Lebenshaltungskosten, Versicherungsbeiträge, Sparbeiträge, Rücklagen, Urlaub etc.) müssen festgestellt werden. Dann wird klar, wie viel Ersatzeinkommen (BU-Rente) Sie monatlich benötigen. Sie können bis zu 90% Ihres aktuellen Nettoeinkommens versichern (je nach Versicherer). Wenn Sie dieses berücksichtigen, haben Sie die „richtige“ Rentenhöhe festgestellt. Wählen Sie die versicherte Rentenhöhe zu gering – vielleicht, um den Beitrag niedriger zu halten – kann es passieren, dass Sie – im Falle einer Berufsunfähigkeit – doch zu wenig Ersatzeinkommen erhalten und sich dann doch finanziell einschränken müssen. Bedenken Sie dabei auch, dass es oft vorkommt, dass Sie als (schwer) kranker Mensch einen höheren Kostenbedarf haben.

2.   Die korrekte Versicherungsdauer

Da die versicherte Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung einen Einkommensersatz darstellt, muss dieses „Einkommen“ (die BU- Rente) so lange fließen, bis eine andere Einkommensquelle verfügbar ist. In der Regel wird das die gesetzliche und/oder private Rentenversicherung (oder ähnliches) sein. Die Altersrente wird in der Regel bei Angestellten zum 65. Lebensjahr (ältere Jahrgänge) bzw. zum 67. Lebensjahr (jüngere Jahrgänge) beantragt werden.

Selbständig können die Altersrente in der Regel flexibler und individueller planen (Ausnahme: Mitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk).

Bis zum Beginn der Altersrente muss als das Ersatzeinkommen aus der BU-Rente verfügbar sein. Daher ist ein optimaler BU-Vertrag auf ein Endalter 65. bis 67. Lebensjahr abgestellt. Vermeiden Sie durch Reduzierung des Endalters (z.B. auf das Alter 55 oder 60) Beitrag zu sparen; hier sparen Sie an der falschen Stelle. Was machen Sie in einem solchen Fall, wenn die BU-Rentenzahlung mit dem 60.Lebensjahr aufhört und die Altersrente erst mit 65 beginnt ? Wovon leben Sie in diesen 5 Jahren ?

Jüngere Versicherte sollen möglichst eine Rentenzahlungsdauer bis zum Lebensende wählen. Dadurch ist sicher gestellt, dass die BU-Rente die Lücke der privaten Altersvorsorge ausgleicht, die meist im Falle einer BU nicht weiter betrieben werden kann. Der Mehrbeitrag hierfür lohnt sich.

Vorsicht Falle! Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Wie bereits erläutert regelt bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich das Bedingungswerk (die Versicherungsbedingungen) den Versicherungsfall und die Rentenzahlung. Nur diese Bedingungspunkte entscheiden über Rente oder keine Rente. In der Masse an Bedingungspunkten gibt es einige wichtige Bedingungspunkte, die zu Ihrer persönlichen Lebensplanung passen müssen und von Ihrer persönlichen Einstellung abhängig sind:

1.   Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Der Versicherer verzichtet darauf, Sie auf eine andere, zumutbare Tätigkeit zu verweisen. Hier ist besonders darauf zu achten, dass nicht nur in der Erstprüfung auf die Verweisung in eine andere, mögliche Tätigkeit verzichtet wird, sondern das gleiche auch bei jeder Nachprüfung gilt.

2.   Meldefrist eines Versicherungsfalls

Hier wird festgelegt, innerhalb welcher Zeit der Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt werden muss und ab wann dann die BU-Rente gezahlt wird. Die Meldefrist sollte möglichst lang sein und die Rentenzahlung möglichst rückwirkend gezahlt werden.

3.   Prognosezeitraum

Leistet der Versicherer laut Bedingungen bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von „voraussichtlich sechs Monaten“ diagnostiziert? Oder erst, wenn der Arzt „voraussichtlich dauernd“ attestieren kann?

4.   Rückwirkende Anerkennung

Zahlt der Versicherer die Rente auch dann ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, falls der Arzt in den ersten sechs Monaten keine klare Prognose abgeben kann?

5.   Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Üblicherweise gilt der Versicherungsschutz in Deutschland und in der EU ohne zeitliche Befristung. In anderen Staaten und Gebieten kann die Geltung zeitlich eingeschränkt sein. Es ist zu überlegen, ob es in der Zukunft vorkommen kann, dass Sie und/oder zu arbeiten.für längere Zeit oder gar dauerhaft in ein außereuropäisches Land ziehen um dort zu leben 

6.   Verzicht auf Kündigung oder Beitragsanpassung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung

Der Versicherer hat nach § 19 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) das Recht, den Vertrag zu kündigen oder (auch nachträglich) höhere Versicherungsprämien zu erheben, wenn erfragte Angaben bei Antragstellung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig nicht gemacht wurden. Dieses Recht hat der Versicherer somit auch bei schuldloser Verletzung der Anzeigepflicht. Nach Möglichkeit sollte der Versicherer in den Bedingungen seiner Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Anwendung des § 19 VVG verzichten, um diesem Risiko aus dem Weg zu gehen.

7.   Beitragsanpassung bei nicht vorhersehbaren Änderungen im Leistungsbedarf

In § 163 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) wird geregelt, dass der Versicherer in besonderen Situationen die garantierte Versicherungsprämie (Vertragsbeitrag/Bruttobeitrag) noch oben anheben darf, wenn der Leistungsbedarf angepasst werden muss. Dadurch soll vermieden werden, dass der Versicherer – in solchen Extremfällen – Konkurs anmelden müsste, da er ohne höhere Beiträge keine Renten zahlen könnte und den Versicherungsschutz nicht aufrecht erhalten kann.

Es ist auch unter Experten strittig, ob die Anwendung dieses Paragraphen oder der Verzicht des Versicherers auf die Anwendung für den Versicherungsnehmer vorteilhaft ist. Eine detaillierte Erläuterung über Vor- und Nachteile durch den Experten sollte verlangt werden, damit jeder Versicherungsnehmer eine Entscheidung für sich treffen kann.

8.   Nachversicherungsgarantien

Diese Garantie bietet die Möglichkeit bei bestimmten Anlässen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Kauf eines Eigenheimes, Einkommenssprung, Beförderung, Beendigung einer Ausbildung u.v.a.) den Versicherungsschutz zu erhöhen, wenn eine höher Absicherung sinnvoll ist. Diese Erhöhung kann dann ohne erneute Prüfung der Gesundheit einfach – innerhalb bestimmter Grenzen – beantragt werden. Ein großer Vorteil, da in der Zwischenzeit vielleicht Erkrankungen vorliegen, die eine Erhöhung mit Gesundheitsprüfung vereitelt könnte.

9.   BU-Rente auch bei Pflegebedürftigkeit

Eine gute private Berufsunfähigkeitsversicherung sieht eine BU-Rente auch vor, wenn eine definierte Anzahl von Pflegepunkten nachgewiesen wird. Hier entfällt dann die Prüfung nach den normalen Grundsätzen der Berufsunfähigkeit, da nur die definierte Anzahl an Pflegepunkten geprüft wird.

10.  Risikoausschlüsse bzw. Verzicht auf Ausschlüsse

Bestimmte Gefahren sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen; z.B.:

  • Krieg-/Bürgerkrieg
  • Fahrveranstaltungen
  • Luftfahrten (aktive)
  • Strahlen
  • Terrorakte

Es kann gegebenenfalls wichtig sein, dass der Versicherer auf den Ausschluss bestimmter Gefahren verzichtet. Sollten Sie z.B. aktiver Segelflieger oder ein semi-professioneller Rennfahrer sein, brauchen Sie ein Bedingungswerk, welches genau diese Gefahren mitversichert.

Sie haben erkannt, wie wertvoll eine solche private Berufsunfähigkeitsversicherung ist, weil Sie dadurch Ihren Lebensstandard retten können, wenn es einmal ganz „hart“ kommt ?

Stellen Sie sich bitte folgendes Szenario vor:

Sie haben sich glücklicherweise vor nicht langer Zeit mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Nach einer professionellen Bedarfsanalyse haben Sie (bei einem Nettogehalt von € 2.000,00 monatlich) eine notwendige BU-Rente in Höhe von € 1.600,00 monatlich versichert. Dafür, dass Sie nun keine finanziellen Zukunftsängste mehr haben müssen – im Fall der Fälle – sind Sie bereit den Beitrag von monatlich € 98,00 aufzuwenden.

Nach 6 Monaten passiert es: Sie werden schwer Krank und erhalten eine Berufsunfähigkeitsrente aus Ihrer privaten BU-Police.

Sie haben bis dahin weniger als € 600,00 für Ihren BU-Schutz ausgegeben und erhalten bis zum 67. Lebensjahr (Beginn Ihrer Altersrente) eine monatliche BU-Rente von € 1.600,00. Das macht in den nächsten 30 Jahren Versicherungszeit die Summe von € 576.000; ohne Rentenerhöhungen !

Für Sie hat sich der Vertrag im wahrsten Sinne „ausgezahlt“. Doch was bedeutet das für die Versicherung, die Ihnen diese Absicherung bietet ?

Versicherer kalkulieren jedes übernommene Risiko (den Versicherungsschutz) nach statistischen Wahrscheinlichkeiten. Statistisch wird jeder Versicherte mit x Jahren zu x Prozent berufsunfähig. Weitere Faktoren der statistischen Wahrscheinlichkeit sind der versicherte Beruf, die versicherte Rentenhöhe sowie der gesundheitliche Zustand bei Antragstellung.

Aus diesem Grund ist jede private Berufsunfähigkeitsversicherung ein (finanzielles) „Risiko“ für die Versicherungen. Daher wird u.a. der Gesundheitszustand sehr genau auf Vorerkrankungen und Vorbehandlungen geprüft. Nur nahezu vollständig gesunde Menschen haben heute die Chance eine bedarfsgerechte BU-Police zu erhalten. Häufig kranke Menschen oder Menschen mit größeren Vorerkrankungen werden abgelehnt oder mit hohen Risikozuschlägen bedacht.

Daher ist es wichtig, sich in frühen Jahren (optimal: mit Beginn der Ausbildung / Studiums) gegen die Risiken einer Berufsunfähigkeit zu versichern. Dann, wenn noch keine größeren Vorerkrankungen und „Wehwehchen“ festgestellt werden. Außerdem gilt, dass jüngere Menschen eine niedrigere Prämie zahlen, als ältere.

Beamte – Welche Besonderheiten müssen Beamte bei der BU-Absicherung beachten?

Bei Beamten trifft die Entscheidung, wie Leistungsfähig der Beamte ist, ausschließlich der Dienstherr; in der Regel durch ein amtsärztliches Gutachten. Die „Dienstunfähigkeit“ kann hier also auch festgestellt werden, wenn das Restleistungsvermögen noch über 50% liegt. Aus diesem Grund gilt es, bei der Wahl des „richtigen“ Tarifes für eine  private Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte besondere Anforderungen zu stellen.

Dienstunfähigkeit

Definition „Dienstunfähigkeit“ gem. Bundesbeamtengesetz (§ 44 BBG)

„(1) Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.  … .“.

Die Entscheidung über die Versetzung wird vom zuständigen Dienstherrn beschlossen. Darüber hinaus kann eine Dienstunfähigkeit unterstellt werden, wenn der Beamte innerhalb eines halben Jahres mehr als 3 Monate wegen Krankheit dem Dienst ferngeblieben ist und keine Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb eines weiteren halben Jahres wiedererlangt wird.

Beamtenpension

Abgrenzung zwischen „Berufsunfähigkeit“ und „Dienstunfähigkeit“

Bei Beamten wird die Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn bestimmt. Es liegt in seinem Ermessen – meist aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens – wann er einen Beamten in den Ruhestand versetzt und für dienstunfähig erklärt.

Hat der Beamte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel, könnte es passieren, dass er für dienstunfähig erklärt wird, obwohl er die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit  nicht erfüllt und so die BU-Versicherung die Leistung dann – eventuell zu Recht – verweigert, da laut Vertrag nur die normale Berufsunfähigkeit geprüft werden muss (50%ige Beeinträchtigung, voraussichtlich mind. 6 Monate). Das liegt an der unterschiedlichen Definition der Begriffe „Berufsunfähigkeit“ und „Dienstunfähigkeit“ sowie deren Folgen

Beamte brauchen eine „Dienstunfähigkeitsklausel“

Beamte benötigen diese Klausel, um eben nicht auf eine „normale“ Berufsunfähigkeit geprüft zu werden, sondern auf eine „Dienstunfähigkeit“.  Anderenfalls kann es passieren, dass der Beamte vom Dienstherren Dienstunfähig aus dem Dienst in den Ruhestand versetzt (oder aus dem Dienst entlassen) wird, eine Dienstunfähigkeitspension erhält aber eben keine Rente aus seinem privaten Vertrag.

Heute haben nur noch sehr wenige Versicherer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer (guten) Dienstunfähigkeitsklausel.

Um ausreichend abgesichert zu sein, sollte man nur einen Anbieter mit echter, vollständiger oder echter, unvollständiger Dienstunfähigkeitsklausel wählen. Es wird in der Regel zwischen folgenden drei Typen von Dienstunfähigkeitsklauseln unterschieden:

  • die echte, vollständige Dienstunfähigkeitsklausel
  • die echte, unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
  • die unechte Dienstunfähigkeitsklausel

Wichtig zu wissen:

„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit“.

Erkennbar ist die echte Dienstunfähigkeitsklausel an der Formulierung „allgemeine Dienstunfähigkeit“. Vollständig ist die Klausel, da sowohl Beamte auf Probe/Widerruf als auch Beamte auf Lebenszeit hier versichert sind.

„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit.“

Unvollständig ist diese Klausel, da Beamte auf Probe und auf Widerruf hier nicht erfasst sind, weil diese Beamten bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen (und nicht in den Ruhestand versetzt) werden. Diese Beamten haben mit dieser Klausel keinen ausreichenden Schutz und werden auf „normale“ Berufsunfähigkeit geprüft. Mit dieser Klausel haben nur Beamte auf Lebenszeit vollen Schutz.

„Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze.“

Hier werden dieselben Grundsätze wie bei einer „normalen“ Berufsunfähigkeit. Es wird eine Dienstunfähigkeitsklausel nur vorgetäuscht. Eine solche Klausel ist jedoch völlig nutzlos.

Warum ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung relativ teuer?

Sie haben erkannt, wie wertvoll eine solche private Berufsunfähigkeitsversicherung ist, weil Sie dadurch Ihren Lebensstandard retten können, wenn es einmal ganz „hart“ kommt?

Ein anschauliches Beispiel:

Sie haben sich glücklicherweise vor nicht langer Zeit mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Nach einer professionellen Bedarfsanalyse haben Sie (bei einem Nettogehalt von € 2.000,00 monatlich) eine notwendige BU-Rente in Höhe von € 1.600,00 monatlich versichert. Dafür, dass Sie nun keine finanziellen Zukunftsängste mehr haben müssen – im Fall der Fälle – sind Sie bereit den Beitrag von monatlich € 98,00 aufzuwenden.

Nach 6 Monaten passiert es: Sie werden schwer Krank und erhalten eine Berufsunfähigkeitsrente aus Ihrer privaten BU-Police.

Sie haben bis dahin weniger als € 600,00 für Ihren BU-Schutz ausgegeben und erhalten bis zum 67. Lebensjahr (Beginn Ihrer Altersrente) eine monatliche BU-Rente von € 1.600,00. Das macht in den nächsten 30 Jahren Versicherungszeit die Summe von € 576.000; ohne Rentenerhöhungen !

Für Sie hat sich der Vertrag im wahrsten Sinne „ausgezahlt“. Doch was bedeutet das für die Versicherung, die Ihnen diese Absicherung bietet ?

Versicherer kalkulieren jedes übernommene Risiko (den Versicherungsschutz) nach statistischen Wahrscheinlichkeiten. Statistisch wird jeder Versicherte mit x Jahren zu x Prozent berufsunfähig. Weitere Faktoren der statistischen Wahrscheinlichkeit sind der versicherte Beruf, die versicherte Rentenhöhe sowie der gesundheitliche Zustand bei Antragstellung.

Aus diesem Grund ist jede private Berufsunfähigkeitsversicherung ein (finanzielles) „Risiko“ für die Versicherungen. Daher wird u.a. der Gesundheitszustand sehr genau auf Vorerkrankungen und Vorbehandlungen geprüft. Nur nahezu vollständig gesunde Menschen haben heute die Chance eine bedarfsgerechte BU-Police zu erhalten. Häufig kranke Menschen oder Menschen mit größeren Vorerkrankungen werden abgelehnt oder mit hohen Risikozuschlägen bedacht.

Unsere Empfehlung

Es ist dringend angeraten, sich schon in frühen Jahren (optimal: mit Beginn der Ausbildung / Studiums) gegen die Risiken einer Berufsunfähigkeit zu versichern. Denn dann wurden meist noch keine größeren Vorerkrankungen und „Wehwehchen“ festgestellt. Außerdem ist zu beachten, dass jüngere Menschen eine niedrigere Prämie zahlen, als ältere.

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