Rechtsschutz – Deckungsanfragen richtig verfassen

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung – Richtige Deckungsanfragen

Unnötige Ablehnungen vermeiden – so geht`s

Wie in allen Versicherungsarten gibt es gute und schlechte Produkte. Ebenso gibt es kundenfreundliche und kundenunfreundliche Versicherer. Immer wieder kommt es vor, dass Rechtsschutzversicherer die Übernahme von Kosten für einen Rechtsschutz ablehnen.

Wenn es kein versicherter Rechtsschutzfall ist, lehnen die Versicherer zu Recht ab. Wenn aber die Ablehnung der Kostenübernahme durch eine oberflächliche und nicht vollständige Deckungsanfrage Ihres Rechtsanwalt verursacht wird, weil dieser die Deckungsanfrage nicht mit allen notwendigen Daten und Informationen erstellt, die der Rechtsschutzversicherer für eine Entscheidung benötigt, ist das für den Versicherten mehr als ärgerlich, weil die Ablehnung eventuell zu vermeiden gewesen wäre. Dabei ist eine gut aufbereitete Deckungsanfrage durch den Rechtsanwalt gar nicht schwer.

Wir haben hier eine „Gebrauchsanweisung“ für Rechtsanwälte, die von einem Angestellten einer Rechtsschutzversicherung verfasst wurde. Diesen Tipp halten wir für so gut, dass wir Sie unseren Kunden uns Lesern nicht vorenthalten möchten.

Drucken Sie sich diese „Anleitung für eine Deckungsanfrage“ – über unser „Druck-Button“ oben rechts aus – und übergeben Sie sie Ihrem Anwalt bei einem Rechtsschutzfall:

A. Allgemein

1. Die richtige Versicherungsscheinnummer (oder, wenn vorhanden, Schadensnummer) angeben.

B. Versicherter Personenkreis

1. Sofern der Mandant nicht selbst Versicherungsnehmer ist, unbedingt die Beziehung zum Versicherungsnehmer darlegen (Ehepartner, Kind, Lebenspartner usw.)
2. Bei Kindern: Wie alt ist das betroffene Kind, ist es noch in Berufsausbildung oder schon berufstätig und ist es verheiratet ?
3. Bei Mitarbeitern des Versicherungsnehmers: Wie viele MA sind in dem Unternehmen beschäftigt ?

C. Versicherte Objekte

1. Im Bereich Wohnungs- u. Grundstücks-RS:
a) Welches Objekt (genaue Adresse) ist betroffen ?
b) Ist der Versicherungsnehmer als Mieter, Eigentümer oder Vermieter betroffen ?
c) Sofern der VN als Vermieter betroffen ist: Wie hoch ist die Bruttojahresmiete des betroffenen Objektes ?

2. Im Verkehrsbereich
a) Wer ist gefahren (ggf. Beziehung zum Versicherungsnehmer) ?
b) auf wen ist/war das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles (mehr dazu siehe D.) zugelassen ?

D. Versicherungsfall

(Zeitpunkt in dem das schädigende Ereignis erstmals eingetreten ist, muss im versicherten Zeitraum liegen)

1. Schädigende Ereignis (z.B. Tag des Verkehrsunfalls = Schadenstag = Versicherungsfall)
2. Im Erb- und Familienrecht: Zeitpunkt der Rechtslagenänderung durch die der VN betroffen ist (z.B. Todesdatum, Geburtsdatum, Zeitpunkt der Trennung/Scheidung).
3. Sonst: erster tatsächlicher oder behaupteter Rechtspflichtenverstoß (z.B. “Nachbar ist seit mehreren Monaten immer wieder zu laut” reicht nicht aus. Genaues Datum, zu dem die Ruhestörungen begonnen haben, wäre hilfreich.)

Diese übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, legt aber die wesentlichen Grundzüge dar, die bei einer Deckungsprüfung von Relevanz sind.

TIPP:

Lassen Sie sich vom Ihrem Anwalt eine Kopie der Deckungsanfrage aushändigen. Nur so haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Anwalt nicht fahrlässig Ihren Rechtsschutz vereitelt.

Foto: Recht+Gerd Altmann / pixelio.de

2 Meinungen zu “Rechtsschutz – Deckungsanfragen richtig verfassen

  1. Mia sagt:

    Wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist, merkt man manchmal erst wenn es zu spät ist. Gerade wer in die Arbeitswelt einsteigt, denkt nicht direkt, dass man einmal einen Rechtsanwalt benötigen wird. In unserer Geld dominierten Welt kommt man bei alles was Verträge betrifft eigentlich nie ohne Rechtsanwalt im Laufe des Lebens aus.

    • Frank Rindermann sagt:

      Ich geben Ihnen natürlich Recht.
      Wenn dann die Anwält noch eine Deckungsanfrage vollständig und ausführlich stellen würden, wäre der Aufwand für alle Beteiligten – auch für die Anwälte, die den Vorgang nicht mehrfach bearbeiten müssten, weil Rückfragen vom Versicherer notwendig sind – noch geringer und der Fall könnte zügig bearbeitet werden. 😉

      Mit besten Grüßen
      Frank Rindermann
      FRF Finanzmakler
      Ihr Versicherungsmakler in Karlsruhe

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert