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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung – Sicherheit vor hohen Rechtskosten

Im Alltag gibt es viele Möglichkeiten für einen Streitfall. Ob im privaten oder beruflichen Umfeld. Ob im Straßenverkehr oder als Eigentümer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses. Viele solcher Streitfälle lassen sich nur über einen Anwalt oder gar vor Gericht klären.

Da die Kosten für einen Rechtsstreit mit einem Streitwert von € 5.000 allein über zwei Instanzen schon etwa € 5.000 kosten kann, verzichten viele oft auf einen Prozess, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Bei kleineren Fällen ist das ärgerlich aber durchaus zu verschmerzen. Bei Personenschäden aber, bei dem der Streitwert schnell über eine Million betragen kann, sind Prozesskosten von mehr als € 25.000 keine Seltenheit.

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Wozu braucht man eine Rechtsschutzversicherung?

Wer sicher sein möchte, dass die Kosten für eine Anwaltsberatung nicht aus eigener Tasche gezahlt werden muss – hier sind Stundensätze von € 250,00 – € 350,00 die Regel – fühlt sich sicherer. Im Zweifelsfall kann er zu einem Anwalt gehen und sich erkundigen, ob der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat. Wenn der Anwalt dieses bejaht, kann der Rechtsschutzversicherte nach einer erfolgten Deckungsbestätigung durch den Rechtsschutzversicherer die Durchsetzung seiner Rechtsansprüche durch seinen Anwalt versuchen. Die Kosten werden nach der Deckungszusage vom Rechtsschutzversicherer übernommen.

Das sollten Sie wissen:

Der Versicherer übernimmt Kosten und Kostenvorschüsse die sein Anwalt in Rechnung stellt. Weiterhin werden Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder, Sachverständigengebühren und Gutachten sowie die Vollstreckungskosten übernommen. Ebenso die Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese Kosten zu tragen hat. Darüber hinaus werden auch Strafkautionen vom Versicherer übernommen, die als zinsloses Darlehen gewährt werden.

Die Rechtsschutzversicherung gilt uneingeschränkt in Europa und den Mittelmeerstaaten. Nach den neuen allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB 2010) gilt der Versicherungsschutz auch weltweit, wenn der Aufenthalt nicht länger als 6 Wochen außerhalb Deutschlands andauert.

Für unterschiedlichste Lebensbereiche bietet eine Rechtsschutzversicherung Schutz in folgenden Situationen (sofern diese Bereiche – meist im Baukastenprinzip – versichert wurden):

  • Schadenersatz-Rechtsschutz

Wenn der Versicherte Ansprüche auf Schadenersatz gegen einen Schadenverursacher durchsetzen will.

  • Arbeits-Rechtsschutz

Wenn es zu Streitfällen mit dem Arbeitgeber kommt, die den Arbeitsvertrag betreffen.

  •  Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Beispielsweise bei Streitigkeiten aus dem Mietvertrag oder Ärger mit anderen Hausbewohnern oder  bei Belästigungen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen.

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Bei allen Streitfällen im Privatbereich aus Verträgen des täglichen Lebens. Das können Kaufverträge sein, Reparaturaufträge oder auch ein Versicherungsvertrag.

  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Sie möchten sich gegen die Erhebung von Steuern oder anderer Abgaben zur Wehr setzen.

  • Sozialgerichts-Rechtsschutz

Für Prozesse vor dem Sozialgericht, weil beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung nicht angemessen leistet.

  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Wenn es beispielsweise Ärger um den Führerschein gibt oder das Auto ungerechtfertigt still gelegt wurde.

  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Für Beamter wichtig, denen z.B. ein Dienstvergehen vorgeworfen wird.

  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Wenn man sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen muss.

  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Für Beratungen im Familien- und Erbrecht, z.B. bei Scheidung oder Erbfall.

Der Versicherer prüft, ob ein versicherter Rechtsschutzfall vorliegt. Dazu muss ein tatsächlicher oder ein behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten gegeben sein. Weiterhin wird geprüft, ob der Streitfall überhaupt Aussicht auf Erfolg bietet und ob der Versicherte den Streitfall schuldhaft oder gar vorsätzlich verursacht hat. Eine vorbeugende Anwaltsberatung ist demnach i.d.R. nicht versichert.

Tipp: Wir empfehlen immer den Anwalt vor Beginn jeglicher Tätigkeit zu bitten, beim Versicherer eine Deckungsanfrage beim Versicherer einzuholen. Sollte der Versicherer Deckung zusagen, hat der Versicherte die Sicherheit der Kostenübernahme durch den Vertrag und der Anwalt die Gewissheit, dass seine Anwaltskosten vom Versicherer erstattet werden.

Es kann im Baukastenprinzip der gewünschte Versicherungsschutz aus verschiedenen Versicherungsbestandteilen zusammen gesetzt werden, z.B.:

  • Privat-Rechtsschutz

Versichert ist der private Bereich von Singles oder Familien. So sind etwa Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn, Streitigkeiten um Kauf- und Reparaturverträge, um Steuer- und Sozialrechtsangelegenheiten oder – in manchen Tarifen – auch das Einklagen von Studienplätzen versichert. Oft sind auch Straf- und Bußgeldverfahren mit abgedeckt, sofern keine vorsätzliche Tat vorliegt.

Entscheidend sind die Details: So ist Ärger nach dem Waschmaschinenkauf abgesichert, Mängelstreit nach dem Autokauf aber nicht.

  •  Berufs-Rechtsschutz

Ein sehr wichtiger Bereich für Arbeitnehmer. Im Arbeitsrecht muss in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selbst tragen, selbst der Gewinner des Rechtsstreits. Der Rechtsschutz in diesem Bereich, sichert also den Kostenschutz in Arbeitsprozessen. Der Berufs-Rechtsschutz ist aber nicht als Einzelbaustein zu erhalten, sondern nur in Kombination mit dem Privatrechtschutz.

  • Verkehrs-Rechtsschutz

Für jeden Autofahrer ein zu empfehlender Baustein. Hier sind z.B. Kosten für Anwaltsgebühren, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und gegnerische Kosten, die der Kunde zu tragen hätte, wenn er nicht rechtsschutzversichert wäre. Abgesichert ist etwa der Prozess nach dem Unfall oder Streit nach dem Autokauf. Weiterhin ist die Durchsetzung eigener Schadenersatzforderungen gegen den Unfallgegner versichert. (Achtung: Aber nicht, Forderungen der Gegner abzuwehren).

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Als Mieter- oder Vermieter von Mietwohnungen/Häusern besteht bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverträgen Rechtsschutz.

  • Firmen-Rechtsschutz

Ähnlich wie eine Privatperson kann auch eine Firma im Baukastenprinzip den benötigten Versicherungsschutz zusammen stellen.

  • Rechtsschutz für Selbständige

Selbständige Gewerbetreibende oder Freiberufler können wählen, ob nur der Bereich der Selbständigkeit (wie im Firmen-Rechtsschutz) oder nur der private Bereich versichert werden soll. Auch eine Kombination beider Lebensbereiche ist möglich.

Die zu Grunde liegende Streitigkeit muss zuerst einer der o.g. Leistungsarten zuzurechnen sein. Anderenfalls besteht kein Rechtsschutz. In den „Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen“ (ARB 2010, § 3) ist weiterhin eine Reihe von Ausschlüssen genannt, von denen wir hier nur die regelmäßig wiederkehrenden aufzählen:

  • Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist nicht versichert. (Sache der Privathaftpflichtversicherung).
  • Die aktive Strafverfolgung (Ausnahme: wenn Opfer-Rechtsschutz eingeschlossen wurde) ist nicht versichert.
  • Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer sind ausgeschlossen.
  • Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichtshöfen.
  • Streitigkeiten aus Spiel- oder Wettverträgen, Anlage- Wertpapier- und Spekulationsgeschäfte sind laut § 3 Abs. 2  ARB 2010 ausgeschlossen.
  • Ebenso ist alles was in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme steht ausgeschlossen.
    Beispiele: Neubau eines Hauses (Streit mit Nachbarn, Handwerker, Stadt), Kauf einer neuen Eigentumswohnung (Streit mit Bauträger oder Makler), Umbaumaßnahmen (Streit wegen der Baugenehmigung), Finanzierung (Streit mit Banken, Bausparkasse).

Gerade im Bereich des komplizierten Rechtssystems kommt es auf den genauen Wortlaut der geschriebenen Versicherungsbedingungen und die Qualität dieser Bedingungen an. Wichtige Punkte die geprüft werden sollten sind regelmäßig:

  • Schadenszeitpunkt

Der Zeitpunkt den der Versicherer als Schadenszeitpunkt in den Versicherungsbedingungen definiert ist von größter Wichtigkeit. Hier sollte die sogenannte Ereignistheorie genannt sein.  Darunter ist zu verstehen, dass der Zeitpunkt maßgeblich ist, wann der „Schaden“ festgestellt wurde. Anderenfalls kann sich der Versicherer darauf berufen, dass die Ursache des Schadens schon vor Beginn des Rechtsschutzvertrages lag und somit nicht versichert wäre.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer schließt zum 01.01.12 eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeits-Rechtsschutz in dem Baustein Berufs-Rechtsschutz ab. Zu diesem Zeitpunkt gab es schon öffentliche Diskussionen über einen möglichen Personalabbau innerhalb seiner Firma in der Presse zu lesen. Am 01.06.12 wird der Versicherte tatsächlich entlassen und er reicht eine Kündigungsschutzklage gegen seinen Arbeitgeber ein. Nur weil sein Vertrag die Ereignistheorie-Klausel in den Versicherungsbedingungen definiert, erhält er Versicherungsschutz. Ohne diese Klausel wird der Versicherer die Kostenübernahme ablehnen, weil schon vor dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses die Entlassung von Personal angekündigt war.

  • Stichentscheid

Wie bereits erwähnt, werden grundsätzlich nur Fälle mit Aussicht auf Erfolg gedeckt. Für aussichtslose Klagen wird nicht gezahlt. Ein Vertrag mit der Klausel eines Stichentscheids  sorgt dafür, dass im Zweifel der Anwalt des Versicherten entscheidet, ob die Erfolgsaussichten positiv sind oder nicht. Ohne diese Klausel müsste der Versicherte ein Schiedsgericht anrufen – und selbst bezahlen – dass über die Erfolgsaussichten entscheidet.

  • Wartezeiten

In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, ab welchem Zeitpunkt nach Vertragsabschluss der Versicherungsschutz gegeben ist. In verschiedenen Bereichen gibt es unterschiedliche Wartezeiten. Erst nach deren Ablauf wird ein versicherter Schaden erstattet. In der Regel betragen die Wartezeiten 3 Monate. Manche Versicherer kennen Wartezeiten von 6 Monaten. Gute Bedingungswerke kennen nur in wenigen Bereichen eine Wartezeit und die können entfallen, wenn ein Vorvertrag über eine bestimmte Dauer ohne eine Schadensabwicklung bestanden hat.

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