Reisekrankenversicherung
TravelSecure®
- für Urlaubsreisen bis zu 56 Tagen
- für längere Reisen bis zu einem Jahr
Sinnvoll für gesetzliche Krankenversicherte
Eine Reisekrankenversicherung für den Urlaub oder die Geschäftsreise ist sinnvoll für gesetzliche Krankenversicherte, weil selbst einfache Behandlungen im Urlaubsland selten oder gar nicht versichert sind. Auch die „Europäische Versicherungskarte“, die Sie für Urlaubsreisen in Ländern der EU (und Mittelmeeranrainerstaaten) von der Krankenkasse erhalten, immer seltener von den ausländischen Ärzten angenommen werden. Es wird viel lieber als privatärztliche Leistung abgerechnet, die Sie bezahlen müssen, wenn Sie behandelt werden wollen. Gleiches gilt ohnehin für alle anderen Urlaubsländer.

Sinnvoll für privat Krankenversicherte und Beamte
Privat Krankenversicherte haben selbst einen medizinisch notwendigen Rücktransport vom Urlaubsort in die Heimat nicht in jedem Vertrag versichert. Eine separate Reisekrankenversicherung ist hier zu empfehlen. Zum Beispiel kann eine separate Reisekrankenversicherung eventuell auch eine Beitragsrückerstattung aus der Krankenvollversicherung ermöglichen, wenn dieser Vertrag für die Kosten der Auslandsärzte nicht eintreten muss und somit leistungsfrei bleibt.
Bei Beamten übernimmt die Beihilfestelle grundsätzlich keine Rücktransportkosten. Für privatärztliche Leistungen im Urlaubsort werden von der privaten Beihilfeversicherung nur die Kosten nach deutscher Gebührenordnung erstattet. Häufig sind die Arzthonorare im Ausland aber deutlich höher. Auch für Beamte ist also eine Reisekrankenversicherung sinnvoll.
- keine Gesundheitsprüfung notwendig
- Einzel- oder Familienversicherung.
- beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres (je max. 56 Tage)
- Versicherungsschutz weltweit; ohne Selbstbeteiligung
- freie Wahl von Ärzten und Krankhäusern am Urlaubsort
- Behandlungen ambulant und stationär
- Notfallversorgung bei Zahnärzten (schmerzstillende Behandlungen, einfache Füllungen und Reparaturen von Zahnersatz)
- Transportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus
- Kosten für Rooming-in bei minderjährigen Kindern
- Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
- Ärztlich verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall im Urlaubort
- Rücktransportkosten bei medizinischer Notwendigkeit, wenn Behandlungsdauer > 14 Tage
- Rücktransportkosten für eine versicherte Begleitperson, wenn medizinisch notwendig
- Assistance-Leistungen (Organisation von Hilfeleistungen; Notfallservice „24 Std.-Hotline“, Impfinformationen)