Lesedauer 4 Minuten

Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung

Reiserücktrittsversicherung

TravelSecure® 

Wozu eine Reiserücktrittsversicherung?

Es kann vorkommen, dass eine bereits gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Je nachdem, wie lange vor Reisetermin die Reise storniert wird, fallen die Stornokosten aus. Oft müssen Sie Reisekosten zwischen 50 – 90 % bezahlen, obwohl die Reise für Sie gar nicht stattfindet. Die Reiserücktrittsversicherungen, die Sie im Reisebüro oft angeboten bekommen, erstatten diese Stornokosten meist nur unter ganz bestimmen (wenigen) Voraussetzungen und oft nur anteilig.

Reiserücktrittsversicherung

Gründe für den Reiserücktritt

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit, Verlust des Arbeitsplatzes, Arbeitsplatzwechsel oder Aufnahme eines neuen Jobs
  • unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Einreichung der Scheidungsklage, unerwartete gerichtliche Ladung
  • unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z. B. Knochenmark)

Versicherte Personen

  • Versicherte Reiseteilnehmer
  • Die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
  • Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
  • Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis Tod eingetreten ist

Haben mehr als vier Personen und ggf. zwei mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht (bei Familienprodukten 6 Personen), gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen.

Reiseabbruchversicherung

TravelSecure® 

Wozu eine Reiseabbruchversicherung?

Die Reiseabbruch-Versicherung ist die sinnvolle Ergänzung zur Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie bewahrt Sie vor einem finanziellen Verlust, wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund vorzeitig beenden müssen. Konkret heißt das: Brechen Sie Ihren Urlaub zum Beispiel wegen Krankheit oder Unfall ab, erstattet Ihnen die Reiseabbruchversicherung den Wert des Resturlaubs, zum Beispiel die nicht mehr genutzten Übernachtungen im Hotel. Darüber hinaus sichern Sie sich mit einer Reiseabbruch-Versicherung die Erstattung eventueller Mehrkosten, die durch eine unplanmäßige Rückreise entstehen können, zum Beispiel wenn statt eines Charter- nur ein Linienflug möglich ist.

Reiserücktrittsversicherung

Gründe für den Reiseabbruch

Die Gründe für einen Reiseabbruch sind nahezu die gleichen, wie bei der Reiserücktrittsversicherung. Nur dass diese Gründe erst eintreten, nachdem die Reise bereits begonnen hat.

Es gibt zwei Tarife bei TravelSecure®

1. Grundschutz

Vor Reisebeginn schützt Sie die Reiserücktrittsversicherung „Grundschutz“ von TravelSecure® vor anfallenden Stornierungskosten, bei einem der versicherten Gründe für einen Reiserücktritt.

Grundschutz

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung

  • Erstattung der anfallenden Stornierungskosten
  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird.
  • Erstattung der Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen die z.B. wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommen werden konnten
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis zu 50,– Euro je versicherter Person
  • Erstattung eines etwaig anfallenden Vermittlungsentgeltes bis max. 100,– EUR, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten

Selbstbehalt

Die Leistungserstattung erfolgt je nach gewähltem Tarif mit oder ohne Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt bei Krankheit 20% mind. 25,– € pro Person. Für alle weiteren versicherten Gründe beträgt der Selbstbehalt 25,– € pro Person.

2. Top-Schutz

Mit der Reiseversicherung „Topschutz“ von TravelSecure® sind Sie rundum abgesichert.  Vor Reisebeginn schützt Sie die Reiserücktrittsversicherung. Nach Reiseantritt genießen Sie den Schutz der Reiseabbruchversicherung sowie dem Urlaubsschutz.

Top-Schutz

a) Reiserücktrittsversicherung

     >> siehe Grundschutz

b) Reiseabbruchversicherung

  • Erstattung der Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz*
  • Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung der Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • Erstattung der bei Reiseunterbrechung aus versichertem Grund, nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • Erstattung der bei einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Für die versicherte Person werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen.
  • Erstattung der Mehrkosten der versicherten Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson

*Urlaubsschutz

Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage, erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.

Unsere Empfehlung

Stellen Sie sich Ihre gewünschten Leistungen für Ihre Urlaubs- oder Geschäftsreise selbst zusammen. TravelSecure® bietet verschiedene Leistungsbausteine an, sie Sie nach Ihren Wünschen zusammenstellen und gemeinsam beantragen können.

Jetzt Ihre Reiseversicherung berechnen & online abschließen!

Sie haben Fragen?
Wir helfen gern!