Rente – Das Rentensystem der „3-Schichten“
Welche Variante ist für einen gesicherten Ruhestand die Beste?
Rente – Mit drei Schichten in den Ruhestand
Die Rente ist ein zeitloses Thema für jeden Menschen, der nach seinem Erwerbsleben die Früchte seiner oft jahrzehntelangen Arbeit in Form einer lebenslangen Rente, einer Pension (für Beamte) oder als große Kapitalzahlung für den Lebensabend genießen möchte.
Für diese Rente gibt es im Grunde nur drei Quellen, die heute mit den “3 Schichten” bezeichnet werden.

Schicht 1: Gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist – als Teil der Sozialversicherung – schon seit langer Zeit in kontroverser Diskussion. Immer mehr Menschen erkennen – auch ohne qualifizierte Berater – daß die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf keinen Fall für eine Rentenhöhe ausreicht, die den bis dahin erreichten Lebensstandard sichern wird.
Achtung: Beamtenpensionen sind nicht Teil der GRV, da Beamte ihre Pension vom Staat erhalten, ohne dass sie Beiträge in ein Versorgungsystem gezahlt haben.
Mit unserem „Renten-Schnell-Rechner“ benötigen Sie nur drei Eingaben, um Ihre gesetzliche Rente schnell und genau zu berechnen.
Schicht 1: Basis-Rente
Seit 2005 eingeführt, soll die Basisrente durch steuerliche Anreize während der Sparzeit bis zum Rentenbeginn den Bürger zu weiterer Altersvorsorge animieren. Die Basisrente ist für alle Berufsgruppen (Selbständige, Freiberufler, Angestellte, Arbeiter, Beamte) interessant und um so lukrativer, je höher das Einkommen (und damit die Steuerlast) ist. Die staatliche Förderung der Basisrente findet über die Steuerfreistellung der Beiträge innerhalb bestimmter Höhstgrenzen statt. Somit reduzieren sich – über die steuerliche Anrechnung – die in den Vertrag geflossenen Beiträge (Bruttoaufwand) um die Steueranrechnung. Der tatsächliche Aufwand (Nettobeiträge) wird dadurch erheblich verringert.
Wie die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) werden auch die Renten der Basisrente bei Rentenbezug versteuert. Die Höhe der Besteuerungsgrundlage steigt seit Einführung der Basisrente jährlich an und beträgt z.B. im Jahr 2012 64 Prozent. Ab Rentenbeginn im Jahr 2040 werden 100 Prozent der Rente mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz versteuert.
Details zur Basis-RenteSchicht 2: Riester-Rente
Die Riester-Rente wurde 2001 durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt und nach dem “Erfinder” Walter Riester (Bundesminister für Arbeit und Soziales) benannt. Die Riesterrente soll mit staatlicher Förderung die Lücke wieder schließen, die durch die Reduzierung des Rentenniveaus seit 2000 per Rentenreform entstanden ist. Es muss demnach klar sein, dass die Riesterrente keine zusätzliche Rentenleistung für das Alter erbringt, sonder eben nur das ausgleichen kann, was an gesetzlicher Rentenleistung vorher reduziert wurde. Daher werden bestimmte Personengruppen (hauptsächlich in der GRV pflichtversicherte und deren Ehegatten sowie Beamte, Richter und Berufs- und Zeitsoldaten) unter bestimmten Voraussetzungen durch echte Geldbeträge – und zusätzlich eventuelle durch steuerliche Begünstigungen – in einem Riester-Vertrag gefördert.
Gerade durch diese Form der Förderungen, ist die Riesterrente um so lukrativer, je mehr Kinder vorhanden sind, für die es eine Kinderförderung gibt und je Höher das zu versteuernde Einkommen ist.
Details zur Riester-Rente
Schicht 2: Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge hat den Nutzen, über den Arbeitgeber eine zusätzliche – staatliche geförderte – Altersvorsorge aufzubauen. Es gilt hier verschiedene Varianten der Beitragsherkünfte zu unterscheiden:
- arbeigeberfinanzierte bAV (der Arbeitgeber allein finanziert Ihre bAV-Versorgung)
- arbeitnehmerfinanzierte bAV (der Arbeitnehmer finanziert die bAV-Versorgung durch Gehaltsumwandlung)
- gemischte bAV-Finanzierung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzieren – in unterschiedlicher Höhe – die bAV-Versorgung)
Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es fünf “Durchführungswege”, welche jeweils unterschiedliche Voraussetzungen und Effekte haben:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Pensionszusage
Schicht 3: Private Altersvorsorge (PAV)
In der Schicht 3 werden Beiträge nicht vom Staat in irgendeiner Form gefördert, also aus versteuertem Nettogehalt gezahlt. Dafür hat die 3. Schicht unter bestimmten Voraussetzungen ab Rentenbeginn große steuerliche Vorteile.
Die private Altersvorsorge biete eine breite Palette von Möglichkeiten zur Sicherung privater Renteneinkünfte bei Rentenbeginn – oder (bei entsprechend optimierter Ruhestandsplanung) sogar schon vor dem gesetzlichen Rentenbeginnalter.
Hier gilt ganz besonders der Ansatz der Vielschichtigkeit. Je mehr unterschiedliche Produkte genutzt werden, desto flexibler kann auf geänderte Lebensumstände reagiert werden und alle Vor- und Nachteile eines jeden Produkts können im Zusammenspiel ausgeglichen werden.
- klassische Rentenversicherung
- fondsgebundene Rentenversicherung
- Kapitallebensversicherung
- Fondssparpläne
- Immobilien / Eigenheim
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