Rente mit 63
Wahlgeschenk auf Kosten der Rentner und Steuerzahler?
Am 05.05.14 wird im Bundestag die Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63 für Arbeitnehmer mit 45 Versicherungsjahren diskutiert, welche die Regierungskoalition einführen möchte. Damit sollen vor allem Arbeitnehmer in körperlich stark belastenden Berufen belohnt werden, denen es kaum möglich ist, bis zur Regelaltersrente ( 67 Jahre) ihren Beruf weiterhin auszuüben.
Eine durchaus ehrenvolle Absicht, wenn sie nur realistisch wäre. Zu viele Fakten sprechen dagegen. Letztendlich bleibt der fade Beigeschmack eines Wahlgeschenks der Koalition an ihre Wählergruppen und ein Zugeständnis an Ihre größten Widersacher, z.B. den großen Gewerkschaften.
Objektive Gründe sprechen gegen die Rente mit 63
Teil des neuen Rentengesetzes soll die Anrechnung von Arbeitslosenzeiten für die Erfüllung der 45 Versicherungsjahre sein. Dieses wäre eine eindeutige Benachteiligung aller Rentenzeiten, die durch Arbeitseinkommen erreicht werden. Ein Schlag ins Gesicht aller Arbeitnehmer, die regelmäßig einem Job nachgegangen sind und für Beitragszahlungen in die Rentenkasse gesorgt haben.
Sollte diese Ungleichbehandlung aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden, bleibt die Hürde von 45 Versicherungsjahren. Um mit 63 Jahren auf 45 Jahre Beitragszeit zu kommen, müsste der Arbeitnehmer ununterbrochen seit dem 18. Lebensjahr im Erwerbsleben gestanden haben.
Mogelpackung mit negativen Folgen für das Rentensystem
Selbst für die meisten Arbeitnehmer mit dieser langen, ununterbrochenen Erwerbsbiografie bleibt die Rente mit 63 Jahren eine Mogelpackung. So erhalten die abschlagsfreie Rente nur die Jahrgänge 1952 und 1953. Alle danach Geborene werden schrittweise erst später ohne Abschlag in Rente gehen können, bis 2029 dann mit 65 Jahren die Altersgrenze erreicht ist. Auch wenn die Zahl der Profiteure überschaubar bleiben wird, muss diese Rente finanzierbar sein. Ob die Rentenbeitragssätze steigen oder der Bundeszuschuss aus Steuermitteln erhöht werden muss, ist im Grunde erst einmal nebensächlich. Die Finanzierung der vorzeitigen Rente wird durch andere zu bezahlen sein, die selbst niemals von dieser Regelung profitieren können. Zusätzlich belastet der frühere Renteneintritt den Arbeitsmarkt, weil erfahrene Fachkräfte dem Arbeitsmarkt entzogen werden. Ersatzkräfte – wenn sie überhaupt zu finden sind – werden zu höheren Lohnkosten führen. Weniger Arbeitnehmer haben weniger Rentenbeiträge zur Folge. Die nächste Rentenkürzung ist also nur eine Frage der Zeit.
Giftiger Cocktail für das deutsche Wirtschafts- und Sozialsystem
Die Bundesregierung würde mit der Rente mit 63 für die deutsche Wirtschaft und vor allem für das finanziell kränkelnde Sozialsystem im Ergebnis einen giftigen Cocktail mixen. Die Rentenkasse erhielte weniger Beitragseinnahmen bei höheren Rentenzahlungen. Der steuerfinanzierte Bundeszuschuss zur deutschen Rentenversicherung würde von heute knapp 30% deutlich steigen und damit wiederum alle Steuerzahler ohne direkte Gegenleistung belasten. Den Unternehmen drohen höhere Lohnkosten durch teure Ersatzkräfte oder durch vermehrte Überstunden. Weniger Arbeitskräfte resultieren in geringere Steuerzahlungen und geringere Rentenbeitragseinnahmen bei der Rentenversicherung. Die berühmte Katze beißt sich in den eigenen Schwanz.
Wer kann sich die Rente mit 63 leisten ?
Die wenigen oben genannten Konsequenzen der Rente mit 63 veranschaulichen deutlich, dass der Staat sich dieses Wahlgeschenk nicht leisten kann. Weder finanziell, noch moralisch. Die Befürworter dieser schlechten Idee sollten sich der Verantwortung für die nachfolgende Generation bewusst werden.
Eine weitere Frage drängt sich auf. Welcher Arbeitnehmer denn die Rente mit 63 überhaupt für sich in Anspruch nehmen würde, sofern er es sich überhaupt leisten könnte. Laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD Allensbach) äußerten rund 20% der Arbeitnehmer über 60 Jahre den Wunsch, länger als bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten zu dürfen. Genau diese Altersgruppe weiß sehr genau, wie hoch ihr Rentenanspruch in naher Zukunft ausfallen wird. Ihnen ist bewusst, dass ihre geringen Rentenansprüche nicht ausrechen werden, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Nur durch weitere – statt kürzere – rentensteigernde Arbeitsjahre, kann die Rente erhöht werden.
Rentenniveau sinkt immer weiter
Bekannt ist, dass das Rentenniveau seit Jahren sinkt. Dieser Trend ist im aktuellen Rentensystem nicht aufzuhalten, weil festgeschrieben. Das Rentenniveau gilt heute als Vergleichsgröße für die Rentenhöhe, welche ein Arbeitnehmer erhält, der über 45 Beitragsjahre immer den Durchschnittsverdienst erhalten hat.
Dieser Standardrentner (auch Eckrentner genannt) erhält seit 01.07.2013 eine Bruttorente in Höhe von rund € 1.265. Von dieser Rente sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten. Die Nettorente unterliegt sodann der Steuerpflicht. Die Nettorente (vor Steuern) entspricht dem Rentenniveau von 48,7 % des Durchschnittseinkommens im Jahr 2013. Im Jahr 2020 wird ein Rentenniveau von 46 % und im Jahr 2030 von 43 % erwartet.
Eckrente ist kein realistischer Maßstab
Die Eckrente bedingt 45 Jahre mit jeweiligem Durchschnittsverdienst. Nur einer sehr geringen Anzahl von Arbeitnehmern gelingt dieses. Und die Masse der Arbeitnehmer verdient gerade in den ersten 10 Jahren nach dem 18. Geburtstag noch kein Einkommen oder deutlich weniger als der Durchschnitt, da Berufsausbildung, Studium und die ersten Jahre im Berufsleben keine oder geringe Rentenanwartschaften bringen. Wehrdienst, Arbeitslosigkeit und Zeiten der Kindererziehung führen dazu, dass in diesen Perioden deutlich weniger als ein Entgeltpunkt pro Jahr erzielt werden kann. Zahlen aus den Jahresberichten der Deutschen Rentenversicherung belegen diese Fakten deutlich mit durchschnittlich ausgezahlten Rentenleistungen, die weit unterhalb der Eckrente liegen.
Rente mit 63 reduziert das Rentenniveau zusätzlich
Es sollte klar sein, dass bei unveränderten Parametern das allgemeine Rentenniveau in den nächsten 20 Jahren über die geschilderten Werte hinaus reduziert werden muss, weil die Rente mit 63 Jahren nicht ausfinanziert werden kann. Irgendjemand wird diese Rechnung eines Tages „bezahlen“ müssen.
So müssen zwangsläufig kürzere Lebensarbeitszeiten und längere Rentenbezugszeiten die Rentenkasse stark belasten. Bisher führten sämtliche Belastungen des Rentensystems zu Rentenkürzungen. Viel „Spielraum“ für weitere Kürzungen ist jedoch nicht mehr vorhanden, da in den letzten Jahrzehnten bereits die meisten „Stellschrauben“ bis zum Anschlag angezogen wurden. Schon heute ist der Mehrzahl der Arbeitnehmer bewusst, dass die gesetzliche Rente in keiner Weise mehr die Lebensarbeitsleistung in einer angemessenen Weise belohnt.
Im Übrigen lehnt selbst die Deutsche Rentenversicherung das neue Rentenpaket kategorisch ab und warnt vor den Folgen.
Wünschen Sie eine strategische Ruhestandsplanung, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir teilen Ihnen dann die Bedingungen und die Durchführungsmodalitäten gern mit.