Rentenfaktor – Spielchen mit dem Tod

Rentenfaktor
Lesedauer 4 Minuten

Fondsgebundene Rentenversicherungen und der Rentenfaktor – Spielchen mit dem Tod

Ein Artikel in zwei Teilen – Heute – 1. Teil:

Was sind Rentenfaktoren und wie wirken sie bei fondsgebundenen Rentenversicherungen ?

Hier lesen Sie den 2. Teil  vom 04.12.12: „Garantierter Rentenfaktor – Teil 2“

Fondsgebundene Rentenversicherung sind bei Altersvorsorgeprodukten die eine bestimmte Rentenhöhe zu Rentenbeginn erreichen sollen eigentlich ein „muss“. Jedenfalls für jeden, der ernsthaft private Altersvorsorge betreiben möchte und dafür noch 20 Jahre oder mehr vor sich hat. Die notwendige Rendite, um das Rentenziel zu erreichen, lässt sich eben nur mit Wertpapieranlagen (hier: Investmentfonds) erzielen. Die Renditen von klassischen Rentenversicherungen reichen dafür kaum aus, wenn eben nicht genügend Beitrag bis zum Rentenbeginn aufgebracht werden kann.

Lesen Sie dazu detaillierte Informationen in unserem Interview „Fehler bei der Altersvorsorge“ 

Der Rentenfaktor

Da bei Investmentanlagen – aufgrund der nicht vorhersehbaren Rendite der Fonds – keine bestimmte Rentenhöhe garantiert werden kann, wie bei den klassischen Rentenversicherungen, wird aber ein bestimmter Wert je Fondsguthaben (meist je € 10.000 Depotwert) für eine Prognose der möglichen Rente angegeben. Dieser Wert nennt sich in den Angeboten dann „Rentenfaktor“. Dieser Faktor ist nach den bei Abschluss gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Da diese Grundlagen (u.a.: Rechnungszins, Überschüsse und Lebenserwartungen) sich laufend ändern, ist der Rentenfaktor nach den Versicherungsbedingungen aber zum Zeitpunkt des Rentenbeginns neu zu berechnen und dann Grundlage für die Bestimmung der Rentenhöhe ab Rentenbeginn.

Beispiel:

Das Angebot für eine fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) weißt einen Rentenfaktor in Höhe von € 33,00 je € 10.000 Policenwert zum Rentenbeginn mit 67 Jahren aus. Bei einer angenommenen Fonds-Rendite von 5% p.a. wird der Wert der Police am Ende € 100.000 betragen. Der Versicherte kann also eine lebenslange Rente in Höhe von € 330,00 monatlich erwarten … wenn sich die Berechnungsgrundlagen – wie oben beschrieben – nicht bei Rentenbeginn geändert haben.

Vorsicht „garantierter Rentenfaktor“

„Gute“ Fondsrenten-Tarife deklarieren neben dem Rentenfaktor nach heutigen Rechnungsgrundlagen aber zusätzlich einen niedrigeren Wert, der selbst dann nicht unterschritten werden kann – den sogenannten „garantierten Rentenfaktor“. Damit wird berücksichtigt, dass die Statistiken (Sterbetafeln) im Rhythmus mehrerer Jahre aufzeigen, dass die Menschen in Deutschland immer länger leben und somit auch länger die Rente erhalten müssen. Somit wird gewährleistet, dass das Policenkapital ausreicht, um die dann zwar niedrigere Rente dafür aber länger zahlen zu können.

Der Wortlaut der Versicherungsbedingungen ist nun aber genau zu beachten. „Garantiert“ heißt leider oft nur „unter bestimmten Voraussetzungen garantiert“. Es gibt also für den Versicherer Klauseln, diesen „garantierten Wert“ doch noch einmal zu unterschreiten. Was solche Klauseln wert sind, muss jeder Verbraucher für sich entscheiden.

Für uns fallen solche Produkte im Vergleichprozess der Kundenberatung sofort durch das Raster.

Verlässlich sind nur echte „garantierte Rentenfaktoren“ ohne Klauseln

Der Versicherte benötigt einen Wert, mit dem er seine mögliche Rentenhöhe berechnen kann, wenn ein bestimmter Policenwert erreicht ist. Wenn auch noch der Rentenfaktor keinerlei Mindestgröße aufweist, hätte der Versicherte eine komplette „Blackbox“ und kann seine Altersvorsorge in keiner Weise planen.

Wir berechnen für unsere Kunden alle möglichen Rentenwerte immer nur mit dem „garantierten Rentenfaktor“ aus Policen, die eben keine Anpassungsklauseln für diesen Rentenfaktor parat halten. Damit hat der Kunde einerseits einen Rentenwert, der den optimistischen Fall aufzeigt und mit dem garantierten Rentenfaktor andererseits zusätzlich einen Rentenwert, der mit großer Wahrscheinlichkeit seine tatsächliche Rentenhöhe angibt (immer unter der Voraussetzung, dass die Fondsrendite erreicht wird).

Beispiel

Wie im obigen Beispiel hat die Police einen Rentenfaktor von € 33,00 und somit eine Rentenhöhe von € 330,00, wenn die Police ein Kapital zum 67. Lebensjahr von € 100.000 erreicht. Zusätzlich ist ein „garantierter Rentenfaktor“ in Höhe von € 29,20 angegeben. Eine Änderungsklausel dieses Faktors ist nicht in den Bedingungen enthalten. Somit kann der Versicherte sicher sein, dass er mit 67. eine lebenslange Rente von mindestens € 292,00 erhält, wenn die Police ein Kapital von € 100.000 erzielt.

Höherer Rentenfaktor möglich

Die Versicherer prüfen gemäß Versicherungsbedingungen den Rentenfaktor am Vertragsende auf verschiedene Weise und mit unterschiedlichen Rechnungsgrößen. Manche Versicherer garantieren hier aus den Ergebnissen den höchsten Wert als garantierten Rentenfaktor an. Solche Anpassungsklauseln sind für den Versicherten vorteilhaft.

Selbst wenn eine Anpassung unterhalb des „garantierten Rentenfaktors“ ausgeschlossen ist, kann eine Besserstellung aber immer erfolgen. Sollte die Prüfung des Rentenfaktors zum Rentenbeginn auf einen höheren Rentenfaktor hinaus laufen, zahlen diese Versicherer dann auch den höheren Wert aus.

Wichtigster Faktor des Rentenfaktors –  die „Sterbetafeln“

Neben den oben genannten Faktoren wie Rechnungszins und Überschüsse ist der wichtigste Parameter für den Rentenfaktor die Restlebenswahrscheinlichkeit des Versicherten zu Rentenbeginn. Der Versicherer muss wissen, wie lange die Rente ab Rentenbeginn an den Versicherten nach statistischer Wahrscheinlichkeit gezahlt werden muss. Dazu bedienen sich die deutschen Lebens- und Rentenversicherer den sogenannten Sterbetafeln. Für Rentenversicherungen werden die Sterbetafeln „R“ (für Rentenversicherungen) der DAV (Deutsche Aktuarvereinigung) benutzt. Diese Sterbetafeln werden immer dann erneuert, wenn die Lebenserwartung der Deutschen sich deutlich verändert hat. Diese Sterbetafeln zeigen auf, welche Personen, welchen Geschlechts, eines bestimmten Alters und eines bestimmten Geburtsjahrgangs zu Rentenbeginn (z.B. mit 67 J.) noch wie lange leben werden. Damit kann der Versicherer gut berechnen, wie hoch die Rente bei einem gegebenen Kapital sein darf, um sie (durchschnittlich) auch lebenslang zahlen zu können. Dieser Art der Sterbetafel (Generationentafel) berücksichtigt dabei den dynamischen Trend, dass wir Deutschen zukünftig immer älter werden.

Am meisten verbreitet ist aktuell die Sterbetafel DAV 2004 R. Sollten Versicherer noch mit älteren Sterbetafeln rechnen, ist Vorsicht geboten. Die Rentenberechnungen mit älteren Sterbetafeln weisen eine zu hohe Rente aus, da Restlebenswahrscheinlichkeit dieser (älteren) Sterbetafeln nicht so hoch ist, wie in der Realität heute.

Es gibt aber durchaus unterschiedliche Arten von „Sterbetafeln“, welche unterschiedliche Aspekte der Langlebigkeit und der Sterbewahrscheinlichkeiten berücksichtigen. Es sollte klar sein, dass Versicherer die Sterbetafeln benutzen, die zu ihrem „Vorteil“ gereichen.

Was gibt es weiterhin zu beachten ?

  • Warum auch hier gilt „Traue keiner Statistik, die …“ ?
  • Warum gibt es aber garantierte Rentenfaktoren verschiedenster Versicherer, die weit auseinander liegen ?
  • Wie „hübschen“ Versicherer Ihre Rentenfaktoren auf ?
  • Mit welchen Tricks und Verlockungen werden niedrige Rentenfaktoren überspielt ?
  • Wie Sie auf diese Spielchen der Versicherer nicht hereinfallen ?

Die Antworten lesen Sie demnächst hier auf FINANZBLOG in dem 2. Teil dieses Artikels: 

„Fallstricke und Tricks mit Rentenfaktoren – Teil 2“


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