Riester-Rente lohnt sich doch !

Riester-Rente lohnt sich

Riester-Rente lohnt sich doch !

Die Riester Rente wird seit seiner Einführung im Jahr 2002 kontrovers diskutiert. Verbraucherschützer, Wirtschaftspresse und Versicherungsexperten streiten über Sinn, Unsinn und Wert für die Verbraucher. Bei den Diskussionen ob sich die Riester-Rente lohnt, sind es immer wieder drei  Meinungslager, die sich zu Wort melden.

  • Verbraucherschützer

Mit dem vermeintlichen Ziel der Verbraucheraufklärung nutzen sie jede Gelegenheit zu verbreiten, die Riester-Rente lohnt sich nicht. Aus Verbrauchersicht erfreulich, werden unsachliche und falsche Argumente immer häufiger von qualifizierten Experten öffentlich dargelegt und korrigiert. Aufgeklärte und sachkundige Branchenkenner vermuten, dass es den Verbraucherschützern in erster Linie um den Verkauf Ihrer Analysen, Ratings und Test-Siegel geht und um Beratungshonorare, die von verunsicherten Verbrauchern gern bezahlt werden. Noch immer sind den meisten Verbrauchern die fehlerhaften Produktvergleiche der Vergangenheit („Wer schützt uns vor Verbraucherschützern“) und die fragwürdigen Beratungsleistungen („Märchenstunde – Verbraucherzentrale“) unbekannt. Es ist an der Zeit, dieses nachhaltig zu ändern.

  • Gegner der Riester-Rente

Es gibt durchaus sachliche Argumente, die gegen den Abschluss einer Riester-Rente ins Feld gebracht werden. Hier werden häufig die hohen Kosten von Riesterverträgen angeführt, welche durch ein undurchsichtes und bürokratisches Regularium  entstehen, für das der Gesetzgeber schuldig zeichnet. Auch von fehlender Gerechtigkeit ist zu hören, da nicht jeder Bürger in den Genuss der Zulagen kommt oder die Höhe der Zulagen von der Anzahl der Kinder abhängig ist. Diese durchaus negativen Aspekte beweisen jedoch nicht die Behauptungen, die Riester-Rente lohnt sich nicht.

Tatsächlich gibt es eine Reihe von Punkten, die bei der Riester-Rente vom Gesetzgeber verbessert werden könnte. Dazu werden wir demnächst einen eigenen Artikel mit Verbesserungsmöglichkeiten veröffentlichen.

  • Befürworter der Riester-Rente

Der Nachweis der Aussage „Die Riester-Rente lohnt sich“ kann m.E. nur durch eine Renditeberechnung erfolgen. Grundsätzlich ist eine Riester Rente nichts anderes als ein ordinärer Sparvertrag, der dem Aufbau von Altersvorsorgevermögen für eine  lebenslange Rente dient. Das dieser staatlich subventioniert wird, ist ein positives Merkmal. Immerhin fließt Geld in einen Rentenvertrag, dass der Vertragsinhaber nicht aus eigener Tasche finanziert hat. Weiterhin muss anerkannt werden, dass die Riester-Rente eine Rentenversicherung ohne Kapitalrisiko ist, da alle eingezahlten Beträge (Beiträge und Zulagen) bei Rentenbeginn garantiert sind; gleichgültig, wie hoch die Vertragskosten ausfallen.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat in seinem neuesten Riester-Rating 2014 genau nachgerechnet.

Zitat Frank Nobis, IVFP Geschäftsführer

„Dass sich Riester für nahezu jeden lohnt, zeigen von uns durchgeführte Berechnungen. Auch der gegenwärtig vorherrschende Niedrigzins macht die Rentabilität von Riester nicht zunichte. Selbst wenn man lediglich den Höchstrechnungszins von 1,75 Prozent zugrunde legt, erzielen Riester-Policen immer noch nennenswerte Renditen. Im Vergleich zu nicht geförderten Sparalternativen ist Riester unschlagbar.“

Das IVFP hat 73 Riester Tarife geprüft und kommt zum Ergebnis, dass alle von der Riester Rente profitieren, egal wie hoch das Einkommen ausfällt:

  • Ein Angestellter – 40 J., 1 Kind, € 30.000 Jahresbruttogehalt:
    • Nachsteuerrendite über 4 %.
  • Ein Ehepaar – 2 Verträge, 2 Kinder, € 50.000 Jahresbruttogehalt
    • Nachsteuerrendite über 8%.
  • Je niedriger das Jahreseinkommen, desto höher die Förderquote.
  • Zusätzliche steuerliche Förderung bei Besserverdienern.

Riester-Rente lohnt sich doch ! Aber …

Es ist kaum von der Hand zu weisen, dass es für jeden Rentenbezieher positiv ist, wenn das Alterseinkommen zusätzlich aus einem Riestervertrag aufgestockt wird. Auch die Berechnungen, die zu einer nennenswerten Nachsteuerrendite der eingezahlten Eigenbeträge führen, weisen die Riester-Rente als empfehlenswerte Altersvorsorge aus. Und doch sind die positiven Aspekte mit einem deutlichen „Aber“ zu versehen.

Ein Riestervertrag wird nur unter Renditegesichtspunkten „lohnend“, wenn auch alle Zulagen regelmäßig bis zum Rentenbeginn in den Vertrag fließen. Sobald Zulagen verschenkt werden, die nicht in den Vertrag fließen, sinkt die Rendite deutlich. Es liegt nicht nur an einer Nachlässigkeit der Vertragsinhaber, wenn Zulagen nicht in den Vertrag  gelangen. Zum einen stellen wir bei Riesterverträgen unserer Kunden fest, dass Versicherer hinsichtlich der Kundeninformationen zu den Verträgen und speziell zu den Zulagen noch vieles verbessern können. Der Informationsfluss zu den Kunden ist häufig noch mangelhaft.

Anmerkung FRF

Ob ein Riestervertrag für jeden Zulagenberechtigen die bestmögliche Alternative darstellt, würde ich immer von einer genauen Nachsteuerbetrachtung über alle Vorsorgeschichten abhängig machen. Für bestimmte Kunden können vor der Riester-Rente noch andere Vorsorgeverträge lohnender sein. So könnten. für einen alleinstehenden, kinderlosen Verbraucher andere Varianten – z.B. privaten Rentenverträge der 3. Schicht – lukrativer sein, da die alleinige Zulage von € 154,00 p.a. durch die hohen Verwaltungskosten und die 100%ige Versteuerung der Rente überkompensiert werden könnte.

Zulagenprüfungen auch für Vermittler sehr aufwändig

Die bürokratischen Regelungen und Durchführungsverordnungen  wecken erhebliche Zweifel an einer lückenlosen Prüfungsmöglichkeit über den korrekten Fluss der Zulagen in die Kundenverträge. Der Kunde ist eindeutig überfordert. Selbst die Riester-Experten unter den Vermittlern müssen einen erheblichen Aufwand betreiben, um für die jährlichen Gutschriften der Zulagen in voller Höhe im Sinne Ihrer Kunden Sorge zu tragen.

Sofern wir überhaupt von den Versicherern Kopien der Zulagenbescheinigungen erhalten  – nicht alle Versicherer versenden regelmäßig Kopieunterlagen an die Vermittler – entdecken wir immer wieder fehlende Zulagenbeträge. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Wie bereits in den oben verlinkten Artikeln zu lesen, kann eine Ursache dafür sein, dass die Kunden die Unterlagen aus Bescheinigungen und Fragebögen nicht deuten können, da die Informationen zu umfangreich und unübersichtlich aufbereitet sind. Eine weitere, schwer nachprüfbare Ursache liegt aber auch in der „Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen“ (ZfA) selbst. Die ZfA ist quasi die Riester-Abteilung der Deutschen Rentenversicherung, welche für die Gewährung der Riester-Zulagen verantwortlich ist.

Fehlerquelle ZfA – Wartezeit bis zu 4 Jahre

Bei einem Riestervertrag einer Kundin stellten in der Zulagenbescheinigung für 2012 fest, dass über € 800,00 Riester-Zulagen nicht gewährt wurden. Ein Fehler beim Versicherer wurde nach Rückfragen durch uns ausgeschlossen. Die Datenübermittlung an die ZfA war fehlerfrei erfolgt.

Also könnte die nächste Stelle – die ZfA – die Fehlerquelle sein. Die Bearbeitung der Zulagenanträge erfolgt dort weitestgehend elektronisch. Daten werden bei der ZfA empfangen, geprüft und abgeglichen. Sofern das automatisierte System irgendeinen „Datenfehler“ feststellt, wird der Zulagenvorgang einer manuellen Bearbeitung zu geführt. Hier können schon kleinste Ungereimtheiten oder Zahlendreher dazu führen, dass die Anträge auf dem großen Stapel der Sachbearbeiter landen. Diese werden dann chronologisch abgearbeitet, wie uns ein Sachbearbeiter der ZfA nach einer telefonischen Nachfrage am 11.02.14 mitteilte. Wann denn dieser manuelle Vorgang zur Bearbeitung gelangt, konnte uns der Sachbearbeiter nicht sagen und verwies auf § 169 (2) AO (Abgabenordnung) welcher auch für die Riester-Zulagen anzuwenden ist. Hier wird unter anderem geregelt, dass die Frist bis zur endgültigen Zulagenfestsetzung  4 Jahre betragen kann.

Bis dahin bleibt also unbekannt, welcher Fehler überhaupt zu der Nichtgewährung der Zulagen geführt hat. Die Fehlerbeseitigung ist also für lange Zeit gar nicht möglich. Das führt dazu, dass bis zur abschließenden Bearbeitung des Vorganges, auch in den Folgejahren keine Zulagen in den Riester-Vertrag fließen werden.

Wer haftet für Nachteile bei verzögerter Zulagengewährung ?

Wer kommt für den Renditeverlust auf, welcher dem Kunden entsteht, wenn Zulagen erst Jahre später in den Vertrag nachentrichtet werden ? Der Zinseszinseffekt ist bekanntlich nicht zu vernachlässigen. Und bei fondsgebundenen Riesterverträgen kann der Nachteil noch deutlicher ausfallen, wenn die Zulagen zu einem Zeitpunkt in den Vertrag fließen, in dem die Kurse ganz oben stehen und zum Zeitpunkt einer fehlerfreien Gutschrift sehr günstig waren.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert