Riester Rente Pfändung ist doch möglich
In unserem Artikel „1,5 Milliarden Euro Riesterförderung verschenkt“ berichten wir, wie schnell Fördermittel für Riesterrenten verschenkt werden und wie das zu vermeiden ist. Nun gibt es einen weiteren Grund, auf keinen Fall die staatliche Förderung für Riesterrenten zu verpassen. Es geht um den Pfändungsschutz von Riester-Verträgen. Entgegen der immer gern zitierten „Pfändungssicherheit“ von Riesterrenten gibt es nämlich sehr wohl Möglichkeiten einer ungewünschten Pfändung des Kapitals aus Riester-Verträgen.
In einem Urteil vom 12.12.11 (AZ 273 C 8790/11) hat das Amtsgericht München einem Insolvenzverwalter das Recht zugesprochen, einen Riester-Vertrag zu kündigen und das Kapital für die Gläubiger zu verwerten. Im Urteilsfall ging es um eine Frau, die sich dagegen die Verwertung des Riester-Vertrages bei Ihrer Privatinsolvenz durch den Insolvenzverwalter gerichtlich zur Wehr setzte.
Wann ist die Pfändung eines Riester-Vertrags möglich ?
Die Entscheidung des Gerichts zielt in erster Linie darauf ab, dass der besondere Pfändungsschutz nur für Verträge gelte, die eine staatliche Förderung erfahren. Dabei kommt es darauf an, dass eine Fördermaßnahme bereits vollzogen wurde. Ab diesem Moment ist der Vertrag dem Pfändungsschutz unterworfen. Es genüge nicht, einen Riester-Vertrag anzusparen ohne eine Förderung – in Form einer Zulage und/oder einer steuerlichen Anrechnung – geltend zu machen. Der reine Anspruch auf eine Förderung reiche für die Schutzwürdigkeit nicht aus.
Tipp: Achten Sie regelmäßig auf die Gutschriften der Riester-Zulagen und geben Sie den Riester-Vertrag in Ihrer Einkommensteuererklärung an. Damit machen Sie zeitgleich Ihren Riester-Vertrag pfändungssicher. Es geht immerhin um Ihre Altersvorsorge.