Informationen über Riesterzulagen durch Versicherer mangelhaft
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Riester-Rente sind bekanntlich kompliziert. Das neue „Riester-Verbesserungsgesetz“ führt leider auch nicht zu einfachen und verständlichen Regelungen. Die Politik hat wieder einmal eine Chance vertan.
Immer wieder werden wir von Kunden angesprochen, wie mit der Flut an Unterlagen zu Ihren Riester-Verträgen umgegangen werden soll. (siehe dazu unseren Beitrag „Riesterrente – verschenken Sie keine Zulagen„ ) Allein schon die Bescheinigung nach § 92 EkStG – in der z.B. im Jahr 2013 für das Jahr 2012 die Riesterzulagen aus dem Jahr 2011 bescheinigt wird – führt bei dem Riester-Sparer zu Verwirrung. Die Unterlagen und Informationen zu Riester-Verträgen, welche die Versicherer an ihre Kunden verschicken, sind nicht minder verwirrend und werfen oft mehr Fragen auf, als sie beantworten.
Wir zeigen Ihnen heute einmal eine positive Ausnahme und eine negative – eher übliche – Version, wie Informationen zu Riesterzulagen von Versicherern an Kunden fließen.
Ein vorbildliches Beispiel – Allianz
Heute erhalten wir zu einem Riester-Vertrag eines Kunden eine Information über die Gutschrift von Zulagen. Die Allianz teilt dem Kunden mit, dass die von der Zentralen Zulagenstelle gewährte Zulage für 2012 in den Riester-Vertrag überwiesen wurde.
Eine wohl selbstverständliche Vertragsinformation, denken Sie ?
Immerhin geht es um Geld, also um genau den Grund, warum ein Riester-Vertrag abgeschlossen wurde. Leider sind solche Informationen überhaupt nicht selbstverständlich. Die Allianz ist hier eine zu lobende Minderheit.
Ein negatives Beispiel – HDI
Zur Einführung der Riester-Renten im Jahr 2002 haben wir vielen Kunden eine fondsgebundene Riester-Rente bei der damaligen HDI-Gerling (jetzt HDI) empfohlen, da zu der Zeit der Versicherer einen sehr guten Tarif zur Riester-Fondsrente anbot. Der Informationsfluss an den Kunden und an den Versicherungsmakler ist jedoch bis heute mehr als schlecht.
Kunden – und Versicherungsmakler – werden von der HDI nicht darüber informiert, wenn keine oder nur anteilige Riesterzulagen von der ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) für den Vertrag bewilligt wird. Auch eine erhaltene Gutschrift für den Riestervertrag wird nicht kommuniziert. Der Kunde erfährt davon erst mit der Zustellung der gesetzlich vorgeschriebenen Bescheinigung nach § 92 EkStG; wenn er die dann verstehen kann.
Tipp:
Prüfen Sie Ihre Riesterverträge und prüfen Sie auch, ob und wie die Informationen über Riesterzulagen von Ihrem Versicherer kommuniziert werden. Wenn es keine Informationen gibt – oder unverständliche und komplizierte – schreiben Sie Ihren Versicherer an und fordern Sie klare und regelmäßige Informationen.
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Sehr geehrter Herr Sturm,
vielen Dank für Ihren Kommentar, den ich – trotz spontanem Verlangen danach – zur Veröffentlichung freigebe, obwohl Ihr einziges Interesse ein Backlink ist. Den schenke ich Ihnen hiermit gern 😉
Ihre LV-Domain ist ein schönes und anschauliches Beispiel von inkompetenter Falschinformationen und nicht vorhandener Qualifikation. Ein „Informations-Angebot“ wie das Ihre, trägt leider dazu bei, dass die Materie für einen Vertraucher nicht einfacher wird. Ihre Informationen über Lebensversicherungen strotzen von fachlichen Fehlern, falschem Verständnis und verdeutlichen den kompletten Ausfall einer fachlichen Qualifikation.
Selbst Ihr Impressum lässt jeden abmahnungswütigen Anwalt in die Hände klatschen; verstehen Sie diesen Hinweis bitte als gut gemeinte „Wahrung“.
Ihre Emailadresse – und eine kurze Recherche – zeigt, dass Ihr Hauptgeschäft eher in Richtung Bekleidung zu suchen ist. Das lässt mich an eine alte Weisheit denken: „Schuster bleib bei Deinen Leisten“.
Ich hoffe, dass Ihr T-Shirt-Angebot erfolgreicher ist.
Es grüßt Sie
Frank Rindermann