Eine Schwarze Liste der Versicherungen gibt es nicht !
Immer wieder werden wir gefragt, ob es wirklich eine schwarze Liste der Versicherungen gibt, in der angeblich unliebsame Kunden registriert sind und was es damit auf sich hat.
Es kursieren viele Gerüchte über diese schwarze Liste der Versicherungen und es könnte sein, dass der eine oder andere auch schon indirekt damit konfrontiert wurde, weil ein Antrag auf Versicherung von einem Versicherer abgelehnt wurde. Um mit den Gerüchten aufzuräumen, erklären wir in Kürze Funktion und Umfang dieser Datendatei.
Die „HIS-Datei“
Früher hieß diese Datensammlung Uniwagnis-Datei. Die korrekte Bezeichnung lautet heute „Hinweis- und Informationssystem“ (HIS) und wird für die deutsche Versicherungswirtschaft betrieben. Zuständig und verantwortlich für die HIS-Datei ist die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH in Baden-Baden.
Die HIS-Datei soll Versicherer davor schützen, nicht kalkulierbare Risiken mit einem Versicherungsschutz einzukaufen. Mit den Eintragungen der Versicherer in die HIS-Datei sollen Manipulationen durch Versicherungskunden bei Antragsstellung neuer Versicherungsverträge und bei Versicherungsfällen aufgedeckt werden. Gespeichert werden unter anderem Ablehnungen von Versicherungsschutz aufgrund hoher gesundheitlicher Risiken oder erkannte falsche Angaben zu Vorerkrankungen, Schadensverläufen und Vorverträgen. Aber eine schwarze Liste der Versicherungen ist es eben nicht.
Strenge Regeln
Nur Versicherer dürfen Daten an die HIS-Datei melden und abrufen. Dabei ist genau geregelt, welcher Anlass vorliegen muss, um eine Meldung in die Datei zu senden oder Daten abzurufen. Die HIS-Datei unterliegt den strengen Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes. Folgende Bedingungen müssen für eine Datenmeldung vorliegen:
- atypische Schadenhäufigkeiten,
- besondere Schadenfolgen,
- erschwerte Risiken,
- Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall.
– Atypische Schadenhäufigkeiten
Werden z.B. innerhalb eines Vertrages in einem bestimmten Zeitraum ungewöhnlich viele Schadenfälle vom Kunden an den Versicherer gemeldet, kann der Versicherer diese Schadenhäufigkeit in die HIS-Datei melden.
– Besondere Schadenfolgen
Wird z.B. in der KFZ-Versicherung ein Unfallschaden am Fahrzeug nicht repariert und der Kunde besteht auf die Abrechnung nach einem Gutachten oder aufgrund eines Kostenvoranschlages kann der Versicherer eine Meldung an die HIS-Datei senden. So kann es Betrügern erschwert werden, denselben Schaden bei einem anderen Versicherer noch einmal abrechnen zu lassen.
– Erschwertes Risiko
Versicherer müssen in der Lage sein, ein versichertes Risiko genau berechnen zu können. So werden z.B. Antragsteller gemeldet, die einen besonders risikoreichen Beruf ausüben oder wenn eine Vorerkrankung vorliegt, die ein hohes Risiko für den Versicherer darstellt.
– Auffälligkeiten im Leistungsfall
Eine Meldung in die HIS-Datei kann vom Versicherer dann erfolgen, wenn ein Versicherungsschaden bestimmte Kriterien erheblich Überschritten werden. So gibt es für jede Versicherungssparte definierte Kriterien, nach denen betrügerische Auffälligkeiten vermutet werden können. Diese Kriterien sind in vielen Fällen von Gerichten als verdachtsbestätigend anerkannt worden.
Sind HIS-Einträge negativ für einen Versicherungsnehmer ?
Diese Frage ist einfach zu beantworten: Ja und Nein !
Sofern es sich um Einträge aufgrund der oben genannten Meldebedingungen handelt, kann ein Eintrag in die HIS-Datei durchaus negative Folgen vor einen Versicherungsnehmer haben. Zum einen sind zukünftige Betrugsversuche deutlich erschwert. Zum anderen aber ist auch die Erlangung von Risikoabsicherungen – z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung – erschwert, wenn z.B. gravierende Vorerkrankungen vorliegen, die dann gewöhnlich zu einer Ablehnung des Versicherungsschutzes führen.
Eintragungen in die Datei führen dagegen nicht automatisch oder grundsätzlich zu einer Antragsablehnung oder zu einer Verweigerung einer Schadenzahlung. Die Eintragung veranlasst einen Versicherer jedoch, bestimmte Umstände genauer zu prüfen.
Stehen Sie in der HIS-Datei ?
Da Eintragungen durchaus negative Auswirkungen haben könnten, sollte jeder Versicherungsnehmer wissen, ob Daten über ihn in die HIS-Datei gemeldet wurden. Die Versicherer sind verpflichtet jede Meldung an die HIS-Datei den betroffenen Personen schriftlich mitzuteilen.
Jeder kann sind direkt bei der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH schriftlich erkundigen, ob und mit welchen Daten er gemeldet wurde. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz ist jährlich eine Auskunft kostenfrei möglich. Richten Sie Ihre Anfrage per Formular „Selbstauskunft“ schriftlich per Post an:
informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH – Abteilung Datenschutz – Rheinstraße 99 – 76532 Baden-Baden
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Interessant! Wusste nicht, dass die Versicherer dazu verpflichtet sind jede Meldung an die HIS_Datei den betroffenen schriftlich mitzuteilen hat!