Strafzinsen – Jetzt wird Sparen bestraft

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Geldpolitik „kurios“ – Strafzinsen für Guthaben

Die Europäische Zentralbank (EZB) erhöhte im September dieses Jahres die Strafzinsen für Einlagen deutscher Banken bei der EZB auf 0,2%. Damit sollen Banken gezwungen werden, Kapital durch Darlehen in den Wirtschaftskreislauf zu führen, um die Wirtschaft anzukurbeln. Bisher parkten die Banken das Guthaben lieber gegen Zinseinnahmen bei der EZB.

Mit der Skatbank (Tochter einer Volks- und Raiffeisenbank) führte erstmals eine deutsche Bank Strafzinsen für Privatkunden ein. Tagegeldkonten über € 500.000 sollen mit einem Strafzins von 0,25% belastet werden. Es ist davon auszugehen, dass andere Banken folgen werden. Zuvor sollen bereits manche Firmen schon mit Strafzinsen auf Kontoguthaben belastet worden sein, meldete das Portal „Verivox“.

Werden auch Fondsanleger durch Strafzinsen belastet?

Laut einer Umfrage von €uro am Sonntag bei Depotbanken (Verwahrstellen für Fondsvermögen) sind Strafzinsen auch für Barvermögen (Cash) der Investmentfonds bereits geplant. Viele Fonds halten Barmittel im Fonds vor, um z.B. Anteilsverkäufe der Anleger schnell auszahlen zu können. Auch in hektischen Börsenzeiten werden Cash-Bestände gern gehalten, um bei positiven Signalen schnell und günstig wieder in die Börsen einsteigen zu können. Diese Bareinlagen werden von den Depotbanken bisher gern bei der EZB geparkt.

Es heißt, dass aktuell bereits einige Fonds mit Strafzinsen auf Cashbestände belegt werden. So sollen Fonds von Frankfurt Trust und Universal Investment betroffen sein. Aber auch Vermögensverwalter wie z.B. Flossbach von Storch mit seinen Qualitätsfonds, sind bereits mit Strafzinsen belegt worden.

Andere Kapitalanlagegesellschaften wie Allianz Global Investors oder DWS verneinen aktuell noch Strafzinsen bei Ihren Depotbanken.

Renditeminderung durch Strafzinsen?

Da es nun keine Guthabenzinsen mehr gibt, sondern die Einlage von Barmitteln sogar Geld in Form von Strafzinsen kostet, müssen also Depotmanager zusammen mit den Depotbanken nach alternativen „Parkmöglichkeiten“ suchen, ohne die schnelle Verfügbarkeit (Liquidität) nennenswert einzuschränken. Der Wertpapiermarkt lässt die Verantwortlichen sicher gute Alternativen finden. Es bieten sich z.B. sichere Euro-Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen gesunder Firmen aus dem Euroraum.

Ich persönlich gehe davon aus, dass deutsche Fondsanleger mittelfristig nicht durch Strafzinsen belastet werden. Fondsmanager werden zusammen mit den Depotbanken (Verwahrstellen) Strafzinsen vermeiden, indem Cash-Bestände der Fonds vermutlich nicht mehr zur EZB transferiert werden. Eine Minderung der Rendite durch Strafzinsen könnte damit vermieden werden.

Bis es zu alternativen Parkmöglichkeiten für Bareinlagen kommt, sollten die Belastungen der Fonds durch Strafzinsen verhältnismäßig gering ausfallen. Immerhin bewegen sich Cashbestände bei den meisten Fonds in Relation zum Gesamtvolumen des Fonds meist in einem Bereich von 5 – 15%. Bei Immobilienfonds jedoch ist die Cash-Quote deutlich höher, da hier die Fondsanlagen (Immobilien) nicht so schnell liquidiert werden können wir Aktien und Rentenpapiere.

Foto: animal-17474+PublicDomainPictures / pixaby.com

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Eine Meinung zu “Strafzinsen – Jetzt wird Sparen bestraft

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