Überschussbeteiligung sinkt – Verträge teurer

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Kunden spüren Senkung der Überschussbeteiligung schon heute

Durch die andauernde Niedrigzinsphase und den hohen Anteilen an eben solchen Zinspapieren in den Kapitalanlagen der Versicherer, sinkt die Überschussbeteiligung für Lebens- und Rentenversicherungen Jahr für Jahr. Dieses hat direkte Auswirkungen auf das Endergebnis eines Vertrages. Bei Verträgen zur Altersvorsorge ergibt sich am Ende der Vertragslaufzeit eine relativ niedrige Beitragsrendite. Der „Gesamtgewinn“ der Verträge wird also immer geringer.

Über den Kapitalschwund klassischer Altersvorsorgeprodukte haben wir bereits mehrfach berichtet.

Unterschätzt wird aber vielfach, dass die Senkungen der Überschussbeteiligung auch eine direkte Auswirkung auf die laufenden Beiträge der Verträge haben kann.

Arten der Gewinnverwendung

Überwiegend wird die Überschüssbeteiligung durch Gutschriften in den Verträgen angesammelt (verzinsliche Ansammlung) und am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Die jährlich deklarierten Überschüsse vermehren somit kontinuierlich – mit Zinseszins-Effekt – das Vertragsguthaben. Eine andere Art der Gewinnverwendung ist die „Sofortverrechnung“ mit den Vertragsbeiträgen (Bruttobeiträge). Hier werden bei Vertragsabschluss kalkulierte Gewinnanteile und/oder Grundüberschussanteile teileweise oder komplett von dem eigentlichen Vertragsbeitrag abgezogen und es wird nur der sogenannte „Nettobeitrag“ (Zahlbeitrag) abgebucht.

Beispiel:
Geplante BU-Absicherung: € 1.500 > Garantierte BU-Rente € 1.500 > Bruttobeitrag: € 80,00 > Nettobeitrag: € 65,00

Überschussbeteiligung Debeka

Folgen für Altersvorsorgeverträge und BU-Versicherungen

Die Folgen der Gewinnverwendung „Sofortverrechnung“ können in der aktuellen Marktlage gravierend sein. Müssen Nettobeiträge durch sinkende Überschüsse nach oben angepasst werden (bis zum Bruttobeitrag möglich), steigt der monatliche Aufwand. Weiterhin fließt weniger oder gar keine Anteil der Überschüsse mehr in den Vertrag, um das Ablaufkapital zu erhöhen. Der (fehlende) Zinseszinseffekt verstärkt das Problem zusätzlich.

Versorgungsziel durch sinkende Überschussanteile gefährdet

Das eventuell geplante Ziel der Altersvorsorge wird damit nicht erreicht. Bei Verträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet das eine spürbar höhere Belastung für die Absicherung, die eventuell so nicht eingeplant war. Schlimmer noch trifft es Kunden mit BU-Verträgen, welche zu Vertragsbeginn eine sogenannte „Bonus-Rente“ vereinbart hatten. Dabei handelt es sich um eine BU-Absicherung, die aus zwei Teilen besteht. Zum einen gibt es die „garantierte“ BU-Rente. Eine zusätzliche „Bonus-Rente“ wird aus kalkulierten (und eben nicht garantierten) Gewinnanteilen / Überschüssen finanziert.

Beispiel:
Geplante BU-Absicherung: € 1.500 > Garantierte BU-Rente € 1.000 + Bonus-Rente (nicht garantiert) € 500 Bruttobeitrag: € 80,00 > Nettobeitrag € 80,00

Fallen nun diese Überschüsse geringer aus oder gar komplett weg, sinkt die „Bonus-Rente“ bis auf null ab. Im Falle einer Berufsunfähigkeit reicht die BU-Versorgung nicht mehr aus und ist niedriger als geplant.

Konkrete Ruhestandsplanung und Fehler vermeiden

Im Umfeld der aktuellen Senkungen der Überschussbeteiligungen wird deutlich, wie wichtig eine vorausschauende Planung von Versorgungszielen ist. Dabei ist zu beachten, dass das Versorgungsziel aufgrund realistischer Daten der gesetzlichen Versorgungen (z.B. gesetzliche Alters- und Erwerbsminderungsrente) ermittelt wird. Weiterhin sollte dann die geplante Versorgung nicht zu „blauäugig“ (soll heißen zu niedrig) bemessen wird. Abschließend ist dann – wie hier aufgezeigt – die zu erwartende Vertragsrendite zu berücksichtigen und die Art der Verwendung dieser Renditen. Bei allen Modellen mit Sofortverrechnung von Gewinnanteilen und allen „Bonus-Regelungen“, welche auf Gewinnanteile basieren, muss mit bösen Überraschungen gerechnet werden.

2 Meinungen zu “Überschussbeteiligung sinkt – Verträge teurer

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