Unfall-Tarif TOP-Tarif „XXL“ erneut verbessert
Die InterRisk Unfall-Tarif XXL gehört zu den besten Tarifen zur Absicherung der finanziellen Folgen bei einer Invalidität durch Unfall in Deutschland. In direktem Vergleich mit Tarifen anderer Versicherer fallen die Top-Tarife dadurch auf, dass sie die meisten Erweiterungen und die wenigsten Ausschlüsse in den Bedingungswerken aufweisen.
Seit vielen Jahren unternimmt der Versicherer große Anstrengungen, diesen Vorsprung im Markt zu halten. Regelmäßig führt die InterRisk z.B. Umfragen unter Versicherungsmakler durch und nimmt die Ergebnisse zum Anlass, um einen umfangreichen Vergleich mit den Tarifen der Mitbewerber zu erstellen. Konkurrenz belebt das Geschäft, sagt man. So hat die letzte Umfrage aus dem März 2013 die InterRisk veranlasst, einige Punkte im Unfall-Tarif “XXL“ nochmals zu verbessern.
Auch Bestandsverträge profitieren
Wie schon häufig, übernimmt die InterRisk diese Verbesserungen auch für Altverträge. Versicherte nach den Bedingungen UT 2011 und UT 2013, die schon in den letzten Jahren bei der InterRisk den XXL-Tarif abgeschlossen haben, erhalten diese Besserstellungen ohne Mehrbeitrag automatisch.
Die wichtigsten Verbesserungen in den Bedingungen des Unfall-Tarif „XXL“
(Auszüge aus einer Mitteilung vom 12.04.13 der InterRisk)
Luftfahrtrisiko
Ausgeschlossen sind künftig nur noch Unfälle als Führer von Luftfahrzeugen (auch Luftsportgeräten) sowie als Besatzungsmitglied von Luftfahrzeugen (z. B. Flugbegleiter) und Insasse von Raumfahrzeugen. Entfallen ist der Muster-AUB-Ausschluss von sonstigen Personen, die mit Hilfe des Luftfahrzeuges eine berufliche Tätigkeit ausüben (z.B. für Luftaufnahmen, zur Verkehrsüberwachung oder als medizinisches Personal bei Sanitätsflügen). Damit sinkt das Beratungsrisiko, ein unversichertes Luftfahrtrisiko zu übersehen …
Rennrisiko
Mit Einführung der neuen Bedingungen zur Unfallbedingung „XXL“ (B18) haben wir Unfälle bei der Benutzung von Kartbahnen mitversichert, sofern die versicherte Person nicht regelmäßig Rennsport betreibt. Diese Regelung wurde von mehreren Vertriebspartnern als nicht eindeutig genug kritisiert. Wir haben uns daher entschlossen, den Muster-AUB-Ausschluss weiter einzuschränken und künftig nur noch Unfälle im Zusammenhang mit lizenzpflichtigen Rennveranstaltungen auszuschließen. Auch diese Erweiterung reduziert das Risiko eines nicht beachteten Deckungsausschlusses …
Sofortleistung bei Schwerverletzungen
Die Sofortleistung bei Schwerverletzung soll bei besonders schwerwiegenden und gleichzeitig eindeutig definierten Verletzungen schnell und unbürokratisch eine erste finanzielle Unterstützung bieten. In der Praxis zeigte sich jedoch immer wieder, dass teilweise auch sehr schwere Verletzungen nicht unter die marktübliche Auflistung von Schwerverletzungen fielen, weshalb in diesen Fällen nur eine Kulanzentscheidung weiterhalf. Auch im Falle eines Vertriebspartners, dessen Ehefrau schwer verunglückt war, haben wir die Sofortleistung auf Kulanzbasis ausgezahlt und versprochen, die Regelung zu überarbeiten. Neben einer klareren Formulierung der Fälle, die die Sofortleistung von 20.000 € auslösen, haben wir die Liste um Frakturen der je 8 Handwurzel- und 7 Fußwurzelknochen sowie der Kniescheiben erweitert …
Krankheiten
Unverändert sind bei Antragstellung nur exakt definierte Krankheiten anzugeben (AIDS, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch, Bluterkrankheit, Epilepsie, Glasknochenkrankheit, Multiple Sklerose, Osteoporose, Paget-Krankheit, Spina-Bifida, Wirbelgleiten, Zuckerkrankheit) und auch dies nur, wenn deshalb in den letzten 5 Jahren ärztliche Behandlungen stattfanden oder Medikamente verordnet wurden. Damit werden versehentlich unterbliebene Angaben vermieden, weil Kunden, die von einer solchen Krankheit betroffen sind, sich dessen ganz sicher bewusst sind.
Berufstätigkeit
In Bezug auf direktionsanfragepflichte Berufe ist nur noch die stark verkürzte Liste zu beachten. Da sonstige Änderungen von Berufstätigkeiten entsprechend den XXL-Bedingungen nur auf unsere ausdrückliche Anfrage angegeben werden müssen, wird eine Unbemerkte Herabsetzung der Versicherungssummen wegen Änderung der Gefahrengruppe von A auf B vermieden.
Obliegenheiten, Fristen
Auch sonstige, während der Vertragslaufzeit zu erfüllende Obliegenheiten bestehen nicht. Die nach Eintritt eines Unfalles zu erfüllenden Obliegenheiten sind stark eingeschränkt und Haben zudem nur bei vorsätzlicher Verletzung Folgen. Invaliditätsansprüche können noch bis 3 Jahre nach dem Unfall bzw. Ausbruch versicherter Infektionskrankheiten angemeldet werden.
Ausschlussliste
Die Ausschlussliste der B18 ist so kurz wie bei keinem Mitbewerber. Ausgeschlossen sind praktisch nur noch folgende Bereiche:
- Reisen in Kriegsgebiete
- Vorsätzliche Ausübung von Straftaten
- Luftfahrzeugführer und Flugzeugbesatzungen
- Lizenzpflichtige Rennveranstaltungen
- Kernenergiestrahlung
- Nicht unter den erweiterten Schutz fallende Infektionen
- Heilmaßnahmen und sonstige Eingriffe am Körper
- · Psychische Reaktionen ohne organische Ursache
Gestrichen sind z.B. die AUB-Ausschlüsse für Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, epileptische Anfälle und Krampfanfälle, mit Hilfe eines Luftfahrzeugs auszuübende Tätigkeiten, lizenzfreie Höchstgeschwindigkeitsfahrten, mittelbare Kernenergieauswirkung, Blutungen innerer Organe, Gehirnblutungen, Bauch- und Unterleibsbrüche sowie Bandscheibenschäden bei teilweiser Unfallursache, nicht durch Kernenergie verursachte Strahlen, Infektionen ohne erhebliche Unfallverletzung und die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund. Auch die Leistungskürzung bei Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen ab 25% entfällt.