Erfahrungen mit Produktanbietern – Unfallversicherung InterRisk

Lesedauer 3 Minuten

Unfallversicherung kündigt nach Bagatellschaden (InterRisk)

Prolog

Regelmäßig werden wir über die tägliche Praxis im Umgang und in der Kommunikation mit Produktanbietern (hauptsächlich Versicherungen) berichten. Jeder Verbraucher sollte wissen, wie Produktanbieter arbeiten und wie die Arbeit organisatorisch, technisch und menschlich abgewickelt wird. Dabei berichten wir über den Kontakt von Versicherungsmakler zu Produktanbieter aber auch von Kunde zu Produktanbieter.

Eine Versicherungsgesellschaft ist ein betriebswirtschaftlich aufgestelltes und handelndes Wirtschaftsunternehmen … oder sollte es – nach allgemeinem Verständnis – eigentlich sein. Als Teil der Volkswirtschaft ist jede Versicherung ein Spezialist für die Berechnung, die Übernahme und die Verwaltung von Risiken. So ist der Zweck einer Versicherung in einem Satz zu definieren. Danach sollte man annehmen, dass sich die Spezialisierung selbstverständlich auch auf Instrumente des Unternehmens – wie Personal, Software, EDV, Organisation, Kommunikation, Service u.ä. – bezieht. (Ähnliches gilt auch für alle Produktanbieter aus dem Sektor Kapitalanlagen, Investment und Finanzen) Das dieses leider eine irrige Annahme ist, wollen wir mit unseren Artikeln „Erfahrungen mit Versicherern“ aufzeigen.

Freuen Sie sich auf lustige, unglaubliche, peinliche, ärgerliche und interessante Berichte aus der Praxis.

Heute ein weiterer Artikel aus der Reihe „Erfahrungen mit Produktanbietern“:

Unfallversicherung der InterRisk – Versicherungen

Die Unfallversicherung der InterRisk gehört zum Besten, was man für die Invaliditätsabsicherung (Unfallversicherung) bekommen kann. Keine anderen Unfallbedingungen sind derart umfassend und hochwertig. Seit vielen Jahren hält die Unfallversicherung der InterRisk ihren Vorsprung unangefochten, wenn auch Mitbewerber ständig versuchen, ihre Bedingungen zu verbessern.

Seit 2001 erhalten etwa 95% unserer Kunden den notwendigen Versicherungsschutz gegen Invaliditätsschäden durch Unfall von der InterRisk. Das könnte sich für die Zukunft nun ändern.

Ein realer Versicherungsfall

Ein Neukunde teilte uns mit, dass er bei der InterRisk eine Unfallversicherung von seinem ehemaligen Versicherungsmakler vermittelt bekommen hatte. Dieser Vertrag wurde ihm nach einem Unfallschaden (der mitversicherten Tochter) von der InterRisk gekündigt. Wir haben die Unterlagen unseres Kunden geprüft und folgendes festgestellt:

  • Seit 2000 war unser Kunde mit seinen zwei Kindern versichert.
  • Neben einer Invaliditätssumme waren auch hohe Unfall-Renten versichert.
  • Die Jahresprämie betrug über € 800,00 pro Jahr.
  • In den letzten 12 Jahren wurden an die InterRisk insgesamt 6 Unfälle der Kinder gemeldet.
  • 5 Unfälle führten  jedoch zu keiner Invalidität und somit zu keiner Leistung.
  • Ein Unfall einer Tochter im Jahr 2010 führte zu einer Beeinträchtigung eines Arms in Höhe von 10%.
  • Für einen Arm beträgt der Invaliditätsgrad in den hochwertigen Versicherungsbedingungen (AUB 2008-XXL) 80% .
  • Die Invaliditätsleistung betrug demnach 8% aus der Invaliditätssumme.
  • Die Schadenzahlung betrug somit € 6.103,25.
  • Kurz nach der Schadenzahlung erhielt unsere Kunde die Kündigung des gesamten Vertrages.

FRF Finanzmakler schaltet sich ein

Nach der Prüfung der Kundenunterlagen sprachen wir mit der Schadenabteilung der InterRisk, um den Sachverhalt zu klären. Hier lesen Sie unsere Telefonnotiz in Kurzform:

Telefonnotiz – Vorgang N.H. – VU-Kündigung nach Schaden – Vertrag UV 00.xxx.xxx.P:

Anruf bei InterRisk /  Frau Stephan am 13.12.12 – 14 Uhr:

Fr. St.:

Es wurden in den letzten Jahren insgesamt 6 Unfallmeldungen bearbeitet. Einer (2010 – VP: V.H.) führte zu einer Invaliditätsleistung. Jede Schadensmeldung verursacht Kosten bei uns.

FRF:

Schadensmeldungen gehören zu den Obliegenheiten. Wenn die InterRisk das zum Anlass nimmt, um den Vertrag zu kündigen, haben wir dafür kein Verständnis. Es muss überlegt werden, ob die UV der InterRisk noch vermittelt werden kann. Die Abteilungsleiterin (Schaden) möchte uns bitte in der Angelegenheit noch einmal zurück rufen, um die Möglichkeit eines  Neuvertrages zu erörtern.

Rückruf durch InterRisk / Frau Stephan am 13.12.12 – 14:15 Uhr:

Die Abteilungsleiterin hat keine Zeit. Aber nach Rücksprache mit ihr, kann die InterRisk keinen Neuvertrag mehr anbieten. Jede Schadensmeldung wird bei der InterRisk als „Schaden“ geführt und bearbeitet … und führt zu Kosten !

FRF:

Unverständnis erklärt, da es keine „Strafe“ dafür geben kann, dass ein Kunde es für gut und richtig hält, einen Schaden frühzeitig zu melden. Weiterhin gehört es zu den Obliegenheiten eines Kunden, jeden Schaden unverzüglich zu melden. Wir werden diesen Vorgang  mit dem Vorstand der InterRisk diskutieren.

Kunde wird für die Erfüllung vertraglicher Pflichten bestraft

Im Ergebnis wird unser Kunde mit der Vertragskündigung dafür bestraft, dass er genau das erfüllt, was die „Obliegenheiten“ ihm vorschreiben.

㤠7 Obliegenheiten nach Eintritt eines Unfalles

1. Hinzuziehung eines Arztes und Meldung des Unfalles.

Nach einem Unfall muss ein Arzt hinzugezogen und uns Mitteilung gemacht werden. … “

Die InterRisk rechtfertigt die Kündigung mit den Bearbeitungskosten von sechs Unfallmeldungen. Bei durchschnittlichen Kosten je Schadenbearbeitung von ca. € 200,00 pro Fall, ergeben sich ca. € 1.200 Bearbeitungskosten. Rechnen wir die Schadenzahlung von € 6.100 hinzu ergeben sich für 12 Versicherungsjahre Gesamtkosten des Vertrages von ca. € 7.300.  Im Vertragszeitraum wurden aber Beiträge in Höhe von ca. € 9.000 bezahlt. Der Vertrag liegt für die InterRisk demnach immer noch weit in der Gewinnzone.

Was ist das beste Bedingungswerk wert, wenn der Kunde den Versicherungsschutz schnell verlieren kann ?

Wir können der Argumentation der InterRisk in keiner Weise folgen. Mehr noch; wir fragen uns, ob wir zukünftig noch Verträge an die InterRisk vermitteln können, wenn der Kunde seinen Versicherungsschutz derart schnell – und durch das Befolgen der Obliegenheiten – verlieren kann. Wir werden unsere Entscheidung von der Antwort durch den Vorstand der InterRisk abhängig machen. In den nächsten Tagen wird der Vorstand diesen Vorgang zur Prüfung und Kommentierung von uns erhalten.

Wir werden über die Antwort des Vorstandes hier berichten.

Foto: cute-18833+PublicDomainPictures / pixabay.com

10 Meinungen zu “Erfahrungen mit Produktanbietern – Unfallversicherung InterRisk

  1. Chris sagt:

    Hallo Herr Rindermann,

    bleibt es nach dieser langen Zeit dabei, das die Interrisk weiterhin Ihre erste Wahl ist? 😉

    VG

    • FRF Versicherungsmakler in Karlsruhe sagt:

      Hallo Chris,

      vielen Dank für Ihre Frage.
      In den letzten Jahren hat sich der Markt der Unfallversicherungen extrem verändert. Heute gibt es eine größere Auswahl an TOP-Unfallversicherungen für unsere Kunden. Der Kampf um immer bessere Bedingungen und umfangreichere Leistungen unter den Unfallversicherungsgesellschaften hat dazu geführt, dass die Auswahl grßer aber nicht leichter wurde. Heute müssen wir den Bedarf an Versicherungsschutz für den Fall einer Invalidität durch einen Unfall noch genauer analysieren und prüfen, um den bestmöglichen Schutz für unsere Kunden zu finden.

      Die UV-Versicherung der Interrisk gehört auch heute noch – was die Versicherungsbedingungen und den Leistungsumfang anbelangt – zur 1. Liga der UV-Verträge. Allerdings haben gleich 3 Gesellschaften auf Seiten der Qualität der Bedingungen ziemlich gleichgezogen.

      Die Interrisk ist allerdings durch Ihre Beitragskalkulation und ein oder zwei Punkten ihrer Annahmerichtlinie für UV-Verträge für mich nicht mehr automatisch 1. Wahl. Je nach Kundenbedarf und Kundenvoraussetzungen gibt es für uns heute 2 andere Gesellschaften, die wir der Interrisk häufiger vorziehen.

      Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.

      Beste Grüße
      Frank Rindermann

  2. Gedi sagt:

    Gute Bedingungen – aber Papier ist geduldig. Was nutzen gute Bedingungen, wenn der Versicherer von den Eltern ihres tödlich verunglückten 16 jährigen Sohnes nach mehr als drei Monaten vordruckmäßig die „Unterschrift der verletzten Person“ verlangt?
    Auf die Anfrage, wie das gehen soll, fehlt noch heute die Antwort. Allerdings wurde inzwischen die Todesfall-Leistung „ohne weitere Prüfung“ angekündigt

    • Frank Rindermann sagt:

      Ein unschönes Beispiel, dass die Arbeit von Sachbearbeitern nach „Arbeitsanweisungen“ zu unlogischen Fehlern führt, welche nicht nur Kunden verärgert. Mit ein wenig mehr Eigenverantwortlichkeit bei den Sachbearbeitern könnten solche Peinlichkeiten leicht vermieden werden.

    • Frank Rindermann sagt:

      Hallo Herr Brausewein,

      die hier geschilderte Alternative zur Interrisk ist ein TOP-Tarif der Baseler Versicherungen, der eine Reihe von frei wählbaren Erweiterungen und Ergänzungen bietet.

      Wir hoffen Ihnen geholfen zu haben.

      Gruß
      Frank Rindermann

  3. Dipl.-Kfm. Karl-Heinz Kupfer sagt:

    Wir wollen für unsere Enkelin eine UV abschließen. Es wäre sehr freundlich von Ihnen, wenn Sie mir Ihre Alternative mitteilen könnten. Vielen Dank

    Liebe Grüße

    K.-H. Kupfer

    • Frank Rindermann sagt:

      Hallo Franz,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. In der Tat verursacht Ihr „Wink“ ein schlechtes Gewissen bei mir. Daher werde ich die geschuldete Antwort hier nachholen.

      Die Beschwerde wurde von der Interrisk beantwortet. Die Interrisk hat uns nachgewiesen, welche Kosten die Schadensregulierung und Schadensbearbeitung insgesamt verursacht hat. Jede Schadenmeldung verursacht – ob Leistung erfolgt oder nicht – interne „Bearbeitungskosten“ von ca. € 200 – € 300 je Vorgang (je nach Sparte und Versicherer).
      Insgesamt musste ich den Argumenten der Interrisk folgen und eingestehen, dass die Vertragskündigung kaufmännisch zu aktzeptieren ist.

      Das eigentliche Problem des Kunden war, dass kein Kontakt mehr zum ursprünglichen Vermittler bestand. Wäre das der Fall gewesen, hätte die Möglichkeit bestanden, eine eigene Vertragskündigung des Kunden zu vollziehen. Damit gäbe es keine „negative“ Kündigung durch den Versicherer und eine Neueindeckung bei einem anderen Unternehmen wäre einfach durchzuführen gewesen. Wir erhalten von vielen Versicherern z.B. eine „Hinweis“ (!), dass die Schadenquote ein Kündigung des Versicherers verursachen „könnte“ (!). Das ist für uns das Signal, den Vertrag selbst zu kündigen und das Risiko woanders einzudecken.

      Nachdem wir das Maklermandat des Kunden erhielten (nach der Kündigung durch die Interrisk), fragten wir eine Unfalldeckung bei 5 (!) Versicherern mit sehr guten bis guten Bedingungswerken für eine Unfallversicherung und erhielten 5 Ablehnungen wegen Kündigung durch die Interrisk.

      Nur der Zufall half uns – bzw. dem Kunden – einen neuen, sehr guten Unfallschutz zu erhalten. Wir hatten gerade zu der Zeit einen neuen Unfall-Tarif zu Prüfung des Konzeptes auf dem Tisch. Wir stellen fest, dass diese neue Unfallversicherung ein überdurchschnittliches Bedingungswerk hat, das nahe an die Qualität der Interrisk heranreicht. Es gibt dort sogar ein bis zwei „Bonbons“, die bei der Interrisk nicht enthalten sind. Auch die Prämie ist als moderat zu bezeichnen.

      Wir nahmen den neuen Kontakt in die Pflicht und fragten nach einer Deckung. Wir legten die Schadenübersicht mit Schadenquote der Interrisk bei … und erhielten die Deckung !

      Abschließend möchte ich betonen, dass unsere erste Wahl bei Unfallversicherungen noch immer die Interrisk ist; jedenfalls so lange sie das (für uns) hochwertigste Deckungskonzept bei UV anbieten kann. Es ist aber beruhigend für uns als Makler, eine sehr gute Alternative zu haben 🙂

      Gruß
      FRF

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